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Ausschreibung: Bau von Grundschulen - DE-München
Bau von Grundschulen
Oberbauarbeiten für Gartenanlagen
Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze
Oberbauarbeiten für Parkanlagen
Bauarbeiten für Kindergärten
Dokument Nr...: 321443-2017 (ID: 2017081609043688038)
Veröffentlicht: 16.08.2017
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DE-München: Bau von Grundschulen
2017/S 155/2017 321443
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Erzdioezese Muenchen und Freising KdöR, Ressort 7 Zentrale Dienste,
Vergabestelle Bau
Prannerstraße 9
München
80333
Deutschland
Telefon: +49 892137-1588
E-Mail: [1]vst@eomuc.de
Fax: +49 892137-1748
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
VE 5.400 Freianlagen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214210
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Erzbischöfliche Pater-Rupert-Mayer Grundschule mit Kita VE 5
400 Freianlagen
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45236230
45236210
45236250
45214100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H
Hauptort der Ausführung:
Pullach bei München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Der Auftraggeber ist Eigentümer des mit dem
Pater-Rupert-Mayer-Schulzentrum Pullach betreuten Grundstücks. Er
beabsichtigt, auf diesem Grundstück die Grundschule Pullach neu zu
errichten und in diesem Zusammenhang auch neue Einrichtungen für eine
Kita und eine Krippe vorzusehen. Ausgeschrieben wurden Leistungen der
Freianlagen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/05/2016
Ende: 11/08/2017
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2015/S 131-240124
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: BV93021
Bezeichnung des Auftrags:
VE 5.400 Freianlagen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
03/11/2015
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Schernthaner Gmbh Garten-& Landschaftsbau
Eichenstr. 11a
Neuried
82061
Deutschland
NUTS-Code: DE21H
Internet-Adresse:[4]http://www.schernthaner.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 877 428.52 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximillianstr. 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 89217624-11
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89217628-47
Internet-Adresse:[6]www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe VI.4.1
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2017
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45214210
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214100
45236250
45236230
45236210
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H
Hauptort der Ausführung:
Pullach bei München.
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das im Süden des Neubaus aufgeschüttete Haufwerk muss abgefahren und
entsorgt werden. Das Material entstammt zu größeren Teilen aus den
hochbau-, kanalbaubauseitigen Erdarbeiten, in kleineren Teilmengen aus
den landschaftsbauseitigen Erdarbeiten.
Ein Nachtrag ist erforderlich, weil zwar bereits von vornherein
feststand, dass Material von der Baustelle abzutransportieren ist,
allerdings bei weitem nicht in der nunmehr angefallenen Menge. Es war,
auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der
ursprünglichen Zuschlagserteilung nicht vorhersehbar, dass
Aushubmaterial in dieser Menge abzutransportieren sein würde, da davon
ausgegangen wurde, einen Großteil des ausgehobenen Materials auch
wieder einbauen zu können.
Der Wiedereinbau des Materials scheiterte jedoch daran, dass zum einen
das Aushubmaterial einen sehr hohen Gehalt an bindigen Anteilen
enthielt, so dass vor dem Wiedereinbau des Materials erst eine lange
Lagerungs- und Abtrocknungsphase erforderlich gewesen wäre. Davon
betroffen waren sowohl der Wiedereinbau zur Hinterfüllung der Baugruben
als auch der Wiedereinbau zum Geländehöhenausgleich bei den derzeit
noch laufenden Landschaftsbauarbeiten. In den für die Wiederverwendung
des Materials fraglichen Zeiträumen kam es zu häufigen Niederschlägen,
so dass das Material nicht abtrocknen konnte.
Zum anderen wurde erst bei Ausbau festgestellt, dass ein unerwartet
hoher Anteil an belastetem Bodenmaterial vorhanden war, welches
grundsätzlich für einen Wiedereinbau nicht geeignet ist.
Im Ergebnis war dadurch entgegen der zum Zeitpunkt der ursprünglichen
Auftragsvergabe möglichen Einschätzung nur ein geringer Teil des
Aushubmaterials für den Wiedereinbau geeignet. Der Firmen waren daher
gezwungen, auf Liefermaterial zurückzugreifen und somit muss der
überbleibende Rest des Materials abtransportiert werden.
Diese Umstände waren für den Auftraggeber im Rahmen seiner
Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar, er konnte nicht damit rechnen,
einen derart hohen Teil des Materials abtransportieren und entsorgen zu
müssen und damit auch nicht, dass der Firma Schernthaner ein
zusätzlicher Auftrag in Höhe von 231 236,00 EUR brutto erteilt werden
muss.
Die Beauftragung der Fa. Schernthaner stellt keine Änderung des
Charakters des Auftrags dar, da der Aushub von Material keine
wesentliche Änderung im Vergleich zum Ursprungsauftrag der Firma
Schernthaner, nämlich der Außenanlagenplanung, darstellt. Die zu
beschaffenden Bauleistungen werden nicht durch andersartige Leistungen
ersetzt, da sich die Art der Beschaffung nicht grundlegend ändert.
Der ursprüngliche Auftragswert der Firma Schernthaner beträgt 1 044
139,94 EUR brutto. Der Nachtragswert beträgt insgesamt EUR 231.336,00
brutto und setzt sich zusammen aus dem Nachtrag Mehrmengen gemäß LV,
also dem Aushub unbelasteten Materials in Höhe von 107 000,00 EUR
brutto und dem Nachtrag für den Aushub von belastetem Material in Höhe
von 124 236,00 EUR brutto. Die Grenze von 50 % des ursprünglichen
Auftragswertes wird damit nicht überschritten.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/07/2017
Ende: 29/09/2017
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 194 400.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Schernthaner GmbH Garten- & Landschaftsbau
Eichenstr. 11a
Neuried
82061
Deutschland
NUTS-Code: DE21H
Internet-Adresse:[7]http://www.schernthaner.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Das im Süden des Neubaus aufgeschüttete Haufwerk muss abgefahren und
entsorgt werden. Das Material entstammt zu größeren Teilen aus den
hochbau-, kanalbaubauseitigen Erdarbeiten, in kleineren Teilmengen aus
den landschaftsbauseitigen Erdarbeiten.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Ein Nachtrag ist erforderlich, weil zwar bereits von vornherein
feststand, dass Material von der Baustelle abzutransportieren ist,
allerdings bei weitem nicht in der nunmehr angefallenen Menge. Der
Wiedereinbau des Materials scheiterte jedoch daran, dass zum einen das
Aushubmaterial einen sehr hohen Gehalt an bindigen Anteilen enthielt,
so dass vor dem Wiedereinbau des Materials erst eine lange Lagerungs-
und Abtrocknungsphase erforderlich gewesen wäre. In den für die
Wiederverwendung des Materials fraglichen Zeiträumen kam es zu häufigen
Niederschlägen, so dass das Material nicht abtrocknen konnte. Zum
anderen wurde erst bei Ausbau festgestellt, dass ein unerwartet hoher
Anteil an belastetem Bodenmaterial vorhanden war, welches grundsätzlich
für einen Wiedereinbau nicht geeignet ist. Im Ergebnis war dadurch
entgegen der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Auftragsvergabe möglichen
Einschätzung nur ein geringer Teil des Aushubmaterials für den
Wiedereinbau geeignet.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 877 428.52 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 071 828.52 EUR
References
1. mailto:vst@eomuc.de?subject=TED
2. http://www.erzbistum-muenchen.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:240124-2015:TEXT:DE:HTML
4. http://www.schernthaner.de/
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
6. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
7. http://www.schernthaner.de/
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