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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Tübingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 281308-2017 (ID: 2017072009254331332)
Veröffentlicht: 20.07.2017
*
DE-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 137/2017 281308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
Tübingen
72072
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Tübingen, zu Händen von Herrn Wagner
Telefon: +49 70712074325
E-Mail: [1]oepnv@kreis-tuebingen.de
Fax: +49 70712074355
NUTS-Code: DE142
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kreis-tuebingen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://a-portal.org
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Linienbündel Südost.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen im Linienbündel Südost im Landkreis Tübingen ab dem
01.05.2018. Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten
Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca.
1,089 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Los 1 (Busverkehr):
Linie 111 Reutlingen Gomaringen,
Linie 112 Gomaringen Gönningen,
Linie 156/157 Mössingen Ofterdingen,
Linie 158 Bodelshausen Mössingen
Linie 7612 Gomaringen Tübingen (Direktbus),
Linie 7613 Ofterdingen Tübingen,
Linie 7615 Gomaringen Mössingen,
Linie 7616 Gomaringen Dußlingen,
Linie 7625 Tübingen Mähringen Bahnhofstr / Stockach Gomaringen,
Linie N 84 Nachtbus Tübingen Kusterdingen Gomaringen Tübingen
und
Linie N 87 Nachtbus Tübingen Ofterdingen Mössingen Nehren
Tübingen
Los 2 (AST-Verkehr):
Linie 156/157 (AST-Verkehr)
Linie 7615 (AST-Verkehr).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 (Busverkehr)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142
NUTS-Code: DE141
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Tübingen
Landkreis Reutlingen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen im Linienbündel Südost im Landkreis Tübingen ab dem
1.5.2018 in Los 1 (Busverkehr). Die Leistungen umfassen die nachfolgend
genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit
insgesamt ca. 1 047 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Linie 111 Reutlingen Gomaringen,
Linie 112 Gomaringen Gönningen,
Linie 156/157 Mössingen Ofterdingen,
Linie 158 Bodelshausen Mössingen
Linie 7612 Gomaringen Tübingen (Direktbus),
Linie 7613 Ofterdingen Tübingen,
Linie 7615 Gomaringen Mössingen,
Linie 7616 Gomaringen Dußlingen,
Linie 7625 Tübingen Mähringen Bahnhofstr / Stockach Gomaringen,
Linie N 84 Nachtbus Tübingen Kusterdingen Gomaringen Tübingen
und
Linie N 87 Nachtbus Tübingen Ofterdingen Mössingen Nehren
Tübingen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 75
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den
Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 (AST-Verkehr)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Tübingen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen im Linienbündel Südost im Landkreis Tübingen ab dem
1.5.2018 in Los 2 (AST-Verkehr). Die Leistungen umfassen die
nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von
derzeit insgesamt ca. 42 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Linie 156/157 (AST-Verkehr),
Linie 7615 (AST-Verkehr).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 75
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den
Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 29.05.2017 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten
repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer
III.2.2)).
1. Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.v. (WBO) und
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk
Baden-Württemberg: Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in
Baden-Württemberg vom
17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 01. Oktober 2016 in Verbindung
mit
WBO und ver.di: Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in
Baden-Württemberg vom 9. März 2012, zuletzt geändert am 16.Dezember
2016, in Verbindung mit
WBO und ver.di: Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das
private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986, in
Verbindung mit
WBO und ver.di: Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz
zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20. März 2002
2. Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und ver.di,
Landesbezirk Baden-Württemberg: Bezirkstarifvertrag für die kommunalen
Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13. November
2001, zuletzt geändert am 12. Februar 2015.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist.
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann.
B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung
das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die
für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen
Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung
benannt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2016/S 117-208431
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/08/2017
Ortszeit: 12:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
zugänglich abrufbar (mit den Zugangsdaten suedost als Benutzername
und 2018suedost als Passwort); einer Abforderung bei der
Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die
Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung
gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die
geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben
werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen
Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle
einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche
etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen
ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht
werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2017
References
1. mailto:oepnv@kreis-tuebingen.de?subject=TED
2. http://www.kreis-tuebingen.de/
3. http://a-portal.org/
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:208431-2016:TEXT:DE:HTML
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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