Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017072009254331332" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Tübingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 281308-2017 (ID: 2017072009254331332)
Veröffentlicht: 20.07.2017
*
  DE-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 137/2017 281308
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Tübingen
   Wilhelm-Keil-Straße 50
   Tübingen
   72072
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Tübingen, zu Händen von Herrn Wagner
   Telefon: +49 70712074325
   E-Mail: [1]oepnv@kreis-tuebingen.de
   Fax: +49 70712074355
   NUTS-Code: DE142
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kreis-tuebingen.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://a-portal.org
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
   Linienbündel Südost.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen im Linienbündel Südost im Landkreis Tübingen ab dem
   01.05.2018. Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten
   Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca.
   1,089 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
   Los 1 (Busverkehr):
    Linie 111 Reutlingen  Gomaringen,
    Linie 112 Gomaringen  Gönningen,
    Linie 156/157 Mössingen  Ofterdingen,
    Linie 158 Bodelshausen  Mössingen
    Linie 7612 Gomaringen  Tübingen (Direktbus),
    Linie 7613 Ofterdingen  Tübingen,
    Linie 7615 Gomaringen  Mössingen,
    Linie 7616 Gomaringen  Dußlingen,
    Linie 7625 Tübingen  Mähringen Bahnhofstr / Stockach  Gomaringen,
    Linie N 84 Nachtbus Tübingen  Kusterdingen  Gomaringen  Tübingen
   und
    Linie N 87 Nachtbus Tübingen  Ofterdingen  Mössingen  Nehren 
   Tübingen
   Los 2 (AST-Verkehr):
    Linie 156/157 (AST-Verkehr)
    Linie 7615 (AST-Verkehr).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 (Busverkehr)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE142
   NUTS-Code: DE141
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Tübingen
   Landkreis Reutlingen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen im Linienbündel Südost im Landkreis Tübingen ab dem
   1.5.2018 in Los 1 (Busverkehr). Die Leistungen umfassen die nachfolgend
   genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit
   insgesamt ca. 1 047 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
    Linie 111 Reutlingen  Gomaringen,
    Linie 112 Gomaringen  Gönningen,
    Linie 156/157 Mössingen  Ofterdingen,
    Linie 158 Bodelshausen  Mössingen
    Linie 7612 Gomaringen  Tübingen (Direktbus),
    Linie 7613 Ofterdingen  Tübingen,
    Linie 7615 Gomaringen  Mössingen,
    Linie 7616 Gomaringen  Dußlingen,
    Linie 7625 Tübingen  Mähringen Bahnhofstr / Stockach  Gomaringen,
    Linie N 84 Nachtbus Tübingen  Kusterdingen  Gomaringen  Tübingen
   und
    Linie N 87 Nachtbus Tübingen  Ofterdingen  Mössingen  Nehren 
   Tübingen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 75
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den
   Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
   einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
   Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
   Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 (AST-Verkehr)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE142
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Tübingen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen im Linienbündel Südost im Landkreis Tübingen ab dem
   1.5.2018 in Los 2 (AST-Verkehr). Die Leistungen umfassen die
   nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von
   derzeit insgesamt ca. 42 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
    Linie 156/157 (AST-Verkehr),
    Linie 7615 (AST-Verkehr).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 75
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den
   Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
   einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
   Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
   Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht vor dem 29.05.2017 datiert) beizufügen (bei
   Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
   Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
   Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
   Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
   keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
   vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
   Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
   über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
   Ergänzung zu III.2.2):
   Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
   öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
   Mindestlohngesetz  LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der
   Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten
   repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer
   III.2.2)).
   1. Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.v. (WBO) und
   Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk
   Baden-Württemberg: Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in
   Baden-Württemberg vom
   17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 01. Oktober 2016 in Verbindung
   mit
   WBO und ver.di: Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in
   Baden-Württemberg vom 9. März 2012, zuletzt geändert am 16.Dezember
   2016, in Verbindung mit
   WBO und ver.di: Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das
   private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986, in
   Verbindung mit
   WBO und ver.di: Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz
   zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
   (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20. März 2002
   2. Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und ver.di,
   Landesbezirk Baden-Württemberg: Bezirkstarifvertrag für die kommunalen
   Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13. November
   2001, zuletzt geändert am 12. Februar 2015.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A)
   Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
   1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist;
   2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
   3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat;
   4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben;
   5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
   6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat;
   7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
   8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte,
   9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat;
   10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
   11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   rechtskräftig verurteilt worden ist.
   12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat;
   (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird.
   (Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
   13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
   der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
   unverzüglich nachweisen kann.
   B)
   Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
   III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
   jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
   Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden
   Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
   vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung
   das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
   Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
   Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
   Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
   benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
   Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
   vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
   die Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
   erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
   die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
   Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
   Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
   bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff. PBZugV.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die
   für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen
   Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung
   benannt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2016/S 117-208431
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/08/2017
   Ortszeit: 12:05
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
   im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
   zugänglich abrufbar (mit den Zugangsdaten suedost als Benutzername
   und 2018suedost als Passwort); einer Abforderung bei der
   Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die
   Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen
   Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung
   gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die
   geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben
   werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen
   Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle
   einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche
   etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen
   ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht
   werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
   Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
   bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/07/2017
References
   1. mailto:oepnv@kreis-tuebingen.de?subject=TED
   2. http://www.kreis-tuebingen.de/
   3. http://a-portal.org/
   4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:208431-2016:TEXT:DE:HTML
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau