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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Cham
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 279827-2017 (ID: 2017071909210728428)
Veröffentlicht: 19.07.2017
*
  DE-Cham: Kommunikationsnetz
   2017/S 136/2017 279827
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Cham
   Rachelstr. 6
   Cham
   93413
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Cham Sachgebiet 13, Wirtschaftsförderung
   und Regionalmanagement, Dipl. Ing. Klaus Schedlbauer
   Telefon: +49 997178436
   E-Mail: [1]wirtschaft@lra.landkreis-cham.de
   Fax: +49 9971845436
   NUTS-Code: DE235
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://breitband-cham.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Landkreis
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   NGA-Breitbandausbau Landkreis Cham.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des
   Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der
   Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus
   einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung
   und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Auftraggeber hat
   bereits vorläufige Förderbescheide für Fördermittel vom
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach der
   Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 und des Bayerischen
   Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat nach
   der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den
   Bund im Freistaat Bayern des Bayerischen Staatsministeriums der
   Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 21.4.2016 erhalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 49 990 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE235
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durch einen nahezu Flächendeckenden NGA-FTTC Ausbaus im Landkreis Cham
   sind die entsprechenden Zugangspunkte für einen vollständigen Ausbau
   der noch verbleibenden weißen NGA Flecken geschaffen worden. Die noch
   auszubauenden Haushalte/Gebäude sind überwiegend Einzelanschlüsse oder
   Weiler, daher ist ein weiterer FTTC Ausbau mit neuen
   Multifunktionsgehäusen auf lange Sicht nicht wirtschaftlich
   darstellbar. Somit kommen nur die Varianten FTTB/H in Frage. Der
   Landkreis Cham möchte daher in 37 Kommunen FTTB-Anschlüsse realisieren.
   Diese Realisierungsvarianten bieten entsprechende Zukunftssicherheit,
   da in diesem Fall durchgängig auf das nahezu bandbreitenunbegrenzte
   Medium Glasfaser gesetzt wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Regionales Service- und Marketingkonzept zur
       Kundenbetreuung sowie Konzept zur Netzbetreuung
     * Kriterium: Höhe der Preise für Endkunden (Produktpreise und
       Bereitstellungskosten) und Pauschalpreis für nachträgliche
       Neuanschlüsse
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   In dem Projektgebiet sind bereits geförderte Breitband-Infrastrukturen
   vorhanden. Diese sind auf Grund der Förderbestimmungen des Bundes
   zwingend zu nutzen. Bewerber werden daher angehalten schon jetzt
   entsprechende Nutzungsentgelte mit den Inhabern der jeweiligen
   Infrastrukturen zu vereinbaren, da diese nicht zwingend der Regulierung
   durch die Bundesnetzagentur unterliegen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 151-273803
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   NGA-Breitbandausbau Landkreis Cham
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   23/05/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   M-net Telekommunikations GmbH
   München
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 49 990 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem fest verschlossenen
   Umschlag mit der Aufschrift Teilnahmeantrag LK Cham  Nicht öffnen an
   die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu versenden.
   Die Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren
   aufgefordert werden ist auf maximal 5 Teilnehmer beschränkt.
   Die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen wird nach abgeschlossenem
   Teilnahmewettbewerb ausschließlich an die Unternehmen versandt, die der
   Konzessionsgeber auf Grundlage der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
   (Abschnitt III) als geeignet ausgewählt hat. Der Konzessionsgeber ist
   berechtigt, nicht geeignete Unternehmen von dem weiteren Verfahren
   auszuschließen.
   Bewerber können auf der Plattform [4]www.breitbandausschreibungen.de
   schon jetzt weitere Informationen (Adressliste, Projektgebiet, Muster
   Eigenerklärung gem. Ziffer III.2.2) ) abrufen.
   Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung
   entstehen, ist ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   Ansbach
   91511
   Deutschland
   Telefon: +49 98153-1277
   E-Mail: [5]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 98153-1837
   Internet-Adresse:[6]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_
   abt/abt2/abt3Sg2101.htm
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   161 GWB
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   Ansbach
   91511
   Deutschland
   Telefon: +49 98153-1277
   E-Mail: [7]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 98153-1837
   Internet-Adresse:[8]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_
   abt/abt2/abt3Sg2101.htm
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/07/2017
References
   1. mailto:wirtschaft@lra.landkreis-cham.de?subject=TED
   2. http://breitband-cham.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:273803-2016:TEXT:DE:HTML
   4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   5. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   6. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
   7. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   8. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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