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Ausschreibung: Abwasserbeseitigung - DE-Höxter
Abwasserbeseitigung
Dokument Nr...: 279619-2017 (ID: 2017071909190228239)
Veröffentlicht: 19.07.2017
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DE-Höxter: Abwasserbeseitigung
2017/S 136/2017 279619
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Höxter
Westerbachstraße 45
Höxter
37671
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Andreas Brandl
Telefon: +49 52719632100
E-Mail: [1]a.brandl@hoexter.de
Fax: +49 527196392100
NUTS-Code: DEA44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.hoexter.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neuausrichtung der Stadtenwässerung in Höxter.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90430000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung; Neuausrichtung der
Stadtentwässerung Höxter
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90430000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA44
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die Stadt Höxter beabsichtigte, die Stadtentwässerung in Höxter neu
auszurichten, die damals als Regiebetrieb organisiert war. Hierzu
wollte die Stadt Höxter eine Gesellschaft des privaten Rechts gründen
und Anteile an einen strategischen Partner veräußern. Alternativ konnte
eine Gesellschaft des privaten Rechts den Auftrag erhalten, an der die
Kreisstadt Höxter bereits unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die
Gesellschaft sollte mit der Dienstleistung Abwasserbeseitigung im
Sinne des § 53 LWG beauftragt werden.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2009/S 214-308442
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2008/S 143-192197
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
12/02/2009
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH
Corveyer Allee 21
Höxter
37671
Deutschland
NUTS-Code: DEA44
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 60 700 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Teil des Angebots der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH (GWH) war
der Abschluss eines Abwasserbeseitigungsvertrages zwischen der
Stadtentwässerung Höxter GmbH (SEH) und der Stadt Höxter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251/411-3514
Fax: +49 251/411-2165
Internet-Adresse:[4]www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
30 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Höxter, Herr Andreas Brandl
Westerbachstraße 45
Höxter
37671
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2017
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
90430000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA44
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Geänderte Erstattung von Investitionen im Abwasserbeseitigungsvertrag.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2017
Ende: 31/12/2029
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 47 000 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH
Corveyer Allee 21
Höxter
37671
Deutschland
NUTS-Code: DEA44
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Der Abwasserbeseitigungsvertrag sah in § 21 Abs. 4.1 die Zahlung eines
pauschalen Investitionsentgelts vor. Der Abwasserbeseitigungsvertrag
wird nun durch eine separate Vereinbarung wie folgt gändert:
1. § 21 Abs. 4.1 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Anlagen, bis zum 31.12.2016 errichtet (Altanlagen)
Für Anlagen, die bis zum 31.12.2016 errichtet wurden, wird ein
Sockelbetrag in Höhe von 1 076 490,61 EUR (EI = Entgelt für
Investitionen) abweichend zu § 21 Abs. 4.1 (alt) vereinbart.
2. § 21 Abs. 4.2 und 3 werden gestrichen.
3. Als neuer § 21 Abs. 4.2 wird folgende Regelung eingefügt:
Das Entgelt für Investitionen wird in den Folgejahren, erstmals zum
1.1.2017 wie folgt angepasst:
Das Entgelt für Investitionen (EI) vermindert sich pro Jahr um einen
Abschlag zur Berücksichtigung amortisationsbedingter Verringerungen der
kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 16 800 EUR netto x Anzahl der
Jahr(e) seit 2016
4. Als neuer § 21 Abs. 4.3 wird folgende Regelung eingefügt:
Für Anlagen, die ab dem 1.1.2017 errichtet wurden (Neuanlagen) gilt:
Die SEH erhält für alle ab dem 1.1.2017 in Betrieb genommenen Anlagen
jährlich eine Erstattung in Höhe der handelsrechtlichen Abschreibungen
auf die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die
Regelungen des § 21 Abs. 10 zur Anpassung des Investitionsentgelts
bleiben unberührt, wobei an die Stelle des in § 21 Abs. 10 d) genannten
öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 19.12.2006 das jeweils geltende
Abwasserbeseitigungskonzept tritt.
Zusätzlich erhält die SEH auf den jeweiligen Mittelwert des Buchwerts
der Neuanlagen gebildet aus Anfangsbestand zum 01.01. und Endbestand
zum 31.12. kalkulatorische Zinsen in Höhe von derzeit 5,15 %.
5. Die Zinsanapassung gem. § 21 Abs. 4.4. bleibt mit folgender Maßgabe
im Übrigen unberührt.
Für die Preisanpassung zum 1.1.2020 ist die Veränderung des
Basiszinssatzes vom 1.7.2019 gegenüber dem Basiszinssatz vom 01.07.2014
maßgebend. Der Zinssatz wird jedoch gedeckelt auf einen maximal
gebührenrechtlich zulässigen Zinssatz. Für die vor dem jeweiligen
Preisanpassungstermin in Betrieb genommenen Anlagen findet der
kalkulatorische Zinssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme weiterhin
Anwendung.
6. Das gem. Ziffer 1 5 berechnete Investitionsentgelt darf in Summe
ein Investitionsentgelt berechnet nach der Vorgängerregelung nicht um
mehr als 10 % übersteigen.
7. § 21 Abs. 6 wird um folgende Regelung ergänzt:
Die Höhe der quartalsweisen Abschlagszahlungen für das Entgelt nach
Abs. 4 bemisst sich nach dem Entgeltbetrag des Vorjahres zuzüglich
eines Pauschalbetrages von 40 000 EUR. Die Entwässerung GmbH wird das
Entgelt nach Abs. 4 spätestens bis zum 1. März des Folgejahres
endabrechnen. Jede Partei kann eine angemessene Anpassung der
Abschlagshöhe verlangen, wenn die tatsächlichen Investitionskosten
erheblich niedriger oder höher als zum Stand: 31.12.2017 ausfallen.
Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10 Tage nach der Bekanntmachung.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Es liegt bereits keine wesentliche Vertragsänderung vor. Die
Veröffentlichung erfolgt rein vorsorglich. Die Änderung führt zu keiner
Besserstellung des Bieters, da die Investitionskosten maximal bis zur
Höhe der bisherigen Regelung erstattet und der Auftragswert insgesamt
um ca. 1 500 000 EUR reduziert wird. Eine Vertragsänderung im Sinne des
§ 132 GWB liegt damit nicht vor. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird
durch die Umstellung des Pauschalentgelts ebenfalls nicht geändert.
Durch die Änderung wäre ferner keine Zulassung eines anderen Bieters
möglich gewesen. Ferner werden durch die Änderung die Schwellenwerte in
§ 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB nicht überschritten. Schließlich liegen folgende
Umstände vor, die nicht vorhersehbar waren. Die Investitionsplanungen
liegen wegen technischer Weiterentwicklungen derzeit weit hinter den
damaligen Prognosen des ursprünglich kalkulierten pauschalen
Investitionsengelts zurück. Dies war in dieser Größenordnung nicht
vorhersehbar.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 60 700 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 59 149 724.00 EUR
References
1. mailto:a.brandl@hoexter.de?subject=TED
2. https://www.hoexter.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:308442-2009:TEXT:DE:HTML
4. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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