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Ausschreibung: Abwasserbeseitigung - DE-Höxter
Abwasserbeseitigung
Dokument Nr...: 279619-2017 (ID: 2017071909190228239)
Veröffentlicht: 19.07.2017
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  DE-Höxter: Abwasserbeseitigung
   2017/S 136/2017 279619
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Höxter
   Westerbachstraße 45
   Höxter
   37671
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Andreas Brandl
   Telefon: +49 52719632100
   E-Mail: [1]a.brandl@hoexter.de
   Fax: +49 527196392100
   NUTS-Code: DEA44
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.hoexter.de/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neuausrichtung der Stadtenwässerung in Höxter.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90430000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung; Neuausrichtung der
   Stadtentwässerung Höxter
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90430000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA44
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die Stadt Höxter beabsichtigte, die Stadtentwässerung in Höxter neu
   auszurichten, die damals als Regiebetrieb organisiert war. Hierzu
   wollte die Stadt Höxter eine Gesellschaft des privaten Rechts gründen
   und Anteile an einen strategischen Partner veräußern. Alternativ konnte
   eine Gesellschaft des privaten Rechts den Auftrag erhalten, an der die
   Kreisstadt Höxter bereits unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die
   Gesellschaft sollte mit der Dienstleistung Abwasserbeseitigung im
   Sinne des § 53 LWG beauftragt werden.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2009/S 214-308442
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2008/S 143-192197
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   12/02/2009
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH
   Corveyer Allee 21
   Höxter
   37671
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA44
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 60 700 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Teil des Angebots der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH (GWH) war
   der Abschluss eines Abwasserbeseitigungsvertrages zwischen der
   Stadtentwässerung Höxter GmbH (SEH) und der Stadt Höxter.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   Telefon: +49 251/411-3514
   Fax: +49 251/411-2165
   Internet-Adresse:[4]www.bezreg-muenster.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   30 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Höxter, Herr Andreas Brandl
   Westerbachstraße 45
   Höxter
   37671
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/07/2017
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   90430000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA44
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Geänderte Erstattung von Investitionen im Abwasserbeseitigungsvertrag.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2017
   Ende: 31/12/2029
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 47 000 000.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH
   Corveyer Allee 21
   Höxter
   37671
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA44
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Der Abwasserbeseitigungsvertrag sah in § 21 Abs. 4.1 die Zahlung eines
   pauschalen Investitionsentgelts vor. Der Abwasserbeseitigungsvertrag
   wird nun durch eine separate Vereinbarung wie folgt gändert:
   1. § 21 Abs. 4.1 wird durch folgende Regelung ersetzt:
   Anlagen, bis zum 31.12.2016 errichtet (Altanlagen)
   Für Anlagen, die bis zum 31.12.2016 errichtet wurden, wird ein
   Sockelbetrag in Höhe von 1 076 490,61 EUR (EI = Entgelt für
   Investitionen) abweichend zu § 21 Abs. 4.1 (alt) vereinbart.
   2. § 21 Abs. 4.2 und 3 werden gestrichen.
   3. Als neuer § 21 Abs. 4.2 wird folgende Regelung eingefügt:
   Das Entgelt für Investitionen wird in den Folgejahren, erstmals zum
   1.1.2017 wie folgt angepasst:
   Das Entgelt für Investitionen (EI) vermindert sich pro Jahr um einen
   Abschlag zur Berücksichtigung amortisationsbedingter Verringerungen der
   kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 16 800 EUR netto x Anzahl der
   Jahr(e) seit 2016
   4. Als neuer § 21 Abs. 4.3 wird folgende Regelung eingefügt:
   Für Anlagen, die ab dem 1.1.2017 errichtet wurden (Neuanlagen) gilt:
   Die SEH erhält für alle ab dem 1.1.2017 in Betrieb genommenen Anlagen
   jährlich eine Erstattung in Höhe der handelsrechtlichen Abschreibungen
   auf die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die
   Regelungen des § 21 Abs. 10 zur Anpassung des Investitionsentgelts
   bleiben unberührt, wobei an die Stelle des in § 21 Abs. 10 d) genannten
   öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 19.12.2006 das jeweils geltende
   Abwasserbeseitigungskonzept tritt.
   Zusätzlich erhält die SEH auf den jeweiligen Mittelwert des Buchwerts
   der Neuanlagen gebildet aus Anfangsbestand zum 01.01. und Endbestand
   zum 31.12. kalkulatorische Zinsen in Höhe von derzeit 5,15 %.
   5. Die Zinsanapassung gem. § 21 Abs. 4.4. bleibt mit folgender Maßgabe
   im Übrigen unberührt.
   Für die Preisanpassung zum 1.1.2020 ist die Veränderung des
   Basiszinssatzes vom 1.7.2019 gegenüber dem Basiszinssatz vom 01.07.2014
   maßgebend. Der Zinssatz wird jedoch gedeckelt auf einen maximal
   gebührenrechtlich zulässigen Zinssatz. Für die vor dem jeweiligen
   Preisanpassungstermin in Betrieb genommenen Anlagen findet der
   kalkulatorische Zinssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme weiterhin
   Anwendung.
   6. Das gem. Ziffer 1  5 berechnete Investitionsentgelt darf in Summe
   ein Investitionsentgelt berechnet nach der Vorgängerregelung nicht um
   mehr als 10 % übersteigen.
   7. § 21 Abs. 6 wird um folgende Regelung ergänzt:
   Die Höhe der quartalsweisen Abschlagszahlungen für das Entgelt nach
   Abs. 4 bemisst sich nach dem Entgeltbetrag des Vorjahres zuzüglich
   eines Pauschalbetrages von 40 000 EUR. Die Entwässerung GmbH wird das
   Entgelt nach Abs. 4 spätestens bis zum 1. März des Folgejahres
   endabrechnen. Jede Partei kann eine angemessene Anpassung der
   Abschlagshöhe verlangen, wenn die tatsächlichen Investitionskosten
   erheblich niedriger oder höher als zum Stand: 31.12.2017 ausfallen.
   Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10 Tage nach der Bekanntmachung.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Es liegt bereits keine wesentliche Vertragsänderung vor. Die
   Veröffentlichung erfolgt rein vorsorglich. Die Änderung führt zu keiner
   Besserstellung des Bieters, da die Investitionskosten maximal bis zur
   Höhe der bisherigen Regelung erstattet und der Auftragswert insgesamt
   um ca. 1 500 000 EUR reduziert wird. Eine Vertragsänderung im Sinne des
   § 132 GWB liegt damit nicht vor. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird
   durch die Umstellung des Pauschalentgelts ebenfalls nicht geändert.
   Durch die Änderung wäre ferner keine Zulassung eines anderen Bieters
   möglich gewesen. Ferner werden durch die Änderung die Schwellenwerte in
   § 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB nicht überschritten. Schließlich liegen folgende
   Umstände vor, die nicht vorhersehbar waren. Die Investitionsplanungen
   liegen wegen technischer Weiterentwicklungen derzeit weit hinter den
   damaligen Prognosen des ursprünglich kalkulierten pauschalen
   Investitionsengelts zurück. Dies war in dieser Größenordnung nicht
   vorhersehbar.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 60 700 000.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 59 149 724.00 EUR
References
   1. mailto:a.brandl@hoexter.de?subject=TED
   2. https://www.hoexter.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:308442-2009:TEXT:DE:HTML
   4. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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