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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für Schulen - DE-Frankfurt am Main
Verpflegungsdienste für Schulen
Dokument Nr...: 277667-2017 (ID: 2017071809183525545)
Veröffentlicht: 18.07.2017
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DE-Frankfurt am Main: Verpflegungsdienste für Schulen
2017/S 135/2017 277667
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt, 40.42.3
Seehofstraße 41
Frankfurt am Main
60594
Deutschland
E-Mail: [1]Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt.de
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.frankfurt.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung Nr. 667/ Essensversorgung der Konrad-Haenisch-Schule.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55524000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Essensversorgung der Konrad-Haenisch-Schule im Rahmen einer
Dienstleistungskonzession; die unter Punkt II.2.7 benannte
Vertragslaufzeit kann 3 x um je ein weiteres Schuljahr verlängert
werden (Optionsrecht des Auftraggebers).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 480 343.50 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Essensversorgung der Konrad-Haenisch-Schule im Rahmen einer
Dienstleistungskonzession.
Sonstige Optionen:
Ergänzend zum Mittagessenangebot können ergänzende Essensangebote (die
nicht der Subventionierung unterliegen und nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung sind) auf Wunsch der Schulgemeinde mit dieser vereinbart
und angeboten werden;
zusätzliche Schulverpflegung an der Schule: Bei Bedarf kann auf
Wunsch der Schulgemeinde und in Absprache mit der Schule eine
zusätzliche Verpflegung (z. B. Frühstücksangebot, Nachmittagssnack,
Catering für schulische Veranstaltungen) angeboten werden, auch wenn
diese nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist;
städtische Sonderveranstaltungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Produktqualtität: 40 %
* Kriterium: Servicequalität/ Qualitätsmanagement: 30 %
* Kriterium: Preis: 30 %
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 14/08/2017
Ende: 28/06/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Zuschlagskriterien (II.2.5) setzen sich aus den folgenden
Unterkriterien zusammen: Produktquali. (40 %):1.Musterspeisepläne (20
%); 2. Rezepturen (20 %); Service-/QM (30 %): 1. Beschwerdemanagement
(10 %); 2. Verpflegungskonzept (20 %). Die Laufzeit (II.2.7) kann
dreimal um je ein Schuljahr verlängert werden.Anforderungen der
Vergabeunterlagen per E-Mail an [3]Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 059-110606
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
21/06/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
FPS Catering GmbH & Co. KG
Frankfurt am Main
Deutschland
NUTS-Code: DE712
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 532 248.75 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die unter III.1.1-3 verlangten Erklärungen/Nachweise sind mittels der
der Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter in Anlage 1 bei
Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen. Der Begriff
Bieter beinhaltet auch eine Bietergemeinschaft. Die gegenständlichen
Regelungen sind in Anlage 1 detailliert dargestellt. Ist vom Bieter
beabsichtigt sich auf Eignungsleihe durch dritte Unternehmen (Dritte)
zu berufen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der von dem
Dritten übernommenen Leistungen zweifelsfrei angeben, diesen benennen
und mittels einer Verpflichtungserklärung nachweisen, dass er auf die
Mittel unwiderruflich zugreifen kann und der Dritte für die
Vertragsausführung mit ihm haftet. Für den Fall der Unterbeauftragung
eines Dritten hat er diese Erklärungen/Nachweise spätestens vor
Zuschlagserteilung vorzulegen. Erfüllt der Dritte die
Eignungsanforderungen nicht oder wäre er nach §§ 123, 124 GWB
auszuschließen, hat der Bieter ihn zu ersetzen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt oder Postfach 64278 Darmstadt
(Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2)
Darmstadt
64283
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der
Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer
Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2017
References
1. mailto:Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt.de?subject=TED
2. http://www.frankfurt.de/
3. mailto:Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt?subject=TED
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:110606-2017:TEXT:DE:HTML
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