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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für Schulen - DE-Frankfurt am Main
Verpflegungsdienste für Schulen
Dokument Nr...: 277667-2017 (ID: 2017071809183525545)
Veröffentlicht: 18.07.2017
*
  DE-Frankfurt am Main: Verpflegungsdienste für Schulen
   2017/S 135/2017 277667
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt, 40.42.3
   Seehofstraße 41
   Frankfurt am Main
   60594
   Deutschland
   E-Mail: [1]Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt.de
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.frankfurt.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung Nr. 667/ Essensversorgung der Konrad-Haenisch-Schule.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55524000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Essensversorgung der Konrad-Haenisch-Schule im Rahmen einer
   Dienstleistungskonzession; die unter Punkt II.2.7 benannte
   Vertragslaufzeit kann 3 x um je ein weiteres Schuljahr verlängert
   werden (Optionsrecht des Auftraggebers).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 480 343.50 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Essensversorgung der Konrad-Haenisch-Schule im Rahmen einer
   Dienstleistungskonzession.
   Sonstige Optionen:
   Ergänzend zum Mittagessenangebot können ergänzende Essensangebote (die
   nicht der Subventionierung unterliegen und nicht Bestandteil dieser
   Ausschreibung sind) auf Wunsch der Schulgemeinde mit dieser vereinbart
   und angeboten werden;
    zusätzliche Schulverpflegung an der Schule: Bei Bedarf kann auf
   Wunsch der Schulgemeinde und in Absprache mit der Schule eine
   zusätzliche Verpflegung (z. B. Frühstücksangebot, Nachmittagssnack,
   Catering für schulische Veranstaltungen) angeboten werden, auch wenn
   diese nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist;
    städtische Sonderveranstaltungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Produktqualtität: 40 %
     * Kriterium: Servicequalität/ Qualitätsmanagement: 30 %
     * Kriterium: Preis: 30 %
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 14/08/2017
   Ende: 28/06/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Zuschlagskriterien (II.2.5) setzen sich aus den folgenden
   Unterkriterien zusammen: Produktquali. (40 %):1.Musterspeisepläne (20
   %); 2. Rezepturen (20 %); Service-/QM (30 %): 1. Beschwerdemanagement
   (10 %); 2. Verpflegungskonzept (20 %). Die Laufzeit (II.2.7) kann
   dreimal um je ein Schuljahr verlängert werden.Anforderungen der
   Vergabeunterlagen per E-Mail an [3]Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 059-110606
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   21/06/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   FPS Catering GmbH & Co. KG
   Frankfurt am Main
   Deutschland
   NUTS-Code: DE712
   Der Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 532 248.75 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die unter III.1.1-3 verlangten Erklärungen/Nachweise sind mittels der
   der Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter in Anlage 1  bei
   Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern  zu erbringen. Der Begriff
   Bieter beinhaltet auch eine Bietergemeinschaft. Die gegenständlichen
   Regelungen sind in Anlage 1 detailliert dargestellt. Ist vom Bieter
   beabsichtigt sich auf Eignungsleihe durch dritte Unternehmen (Dritte)
   zu berufen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der von dem
   Dritten übernommenen Leistungen zweifelsfrei angeben, diesen benennen
   und mittels einer Verpflichtungserklärung nachweisen, dass er auf die
   Mittel unwiderruflich zugreifen kann und der Dritte für die
   Vertragsausführung mit ihm haftet. Für den Fall der Unterbeauftragung
   eines Dritten hat er diese Erklärungen/Nachweise spätestens vor
   Zuschlagserteilung vorzulegen. Erfüllt der Dritte die
   Eignungsanforderungen nicht oder wäre er nach §§ 123, 124 GWB
   auszuschließen, hat der Bieter ihn zu ersetzen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt oder Postfach 64278 Darmstadt
   (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2)
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
   GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
   Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der
   Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer
   Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/07/2017
References
   1. mailto:Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt.de?subject=TED
   2. http://www.frankfurt.de/
   3. mailto:Ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt?subject=TED
   4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:110606-2017:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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