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Ausschreibung: Bau von Fußgängerbrücken - DE-Düsseldorf
Bau von Fußgängerbrücken
Bau von Flussufermauern
Flussuferbefestigungsarbeiten
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen
Dokument Nr...: 236220-2017 (ID: 2017062209334680491)
Veröffentlicht: 22.06.2017
*
DE-Düsseldorf: Bau von Fußgängerbrücken
2017/S 118/2017 236220
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für
Verkehrsmanagement
Auf'm Hennekamp 45
Düsseldorf
40225
Deutschland
Telefon: +49 211-89-93948
E-Mail: [1]andreas.weise@duesseldorf.de
Fax: +49 211-89-33984
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://vergabe.duesseldorf.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?f
unction=_Details&TenderOID=54321-Tender-15cc0a3a366-23750c6238135072
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://vergabe.duesseldorf.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister Rechtsamt
Submissionsstelle Brinckmannstraße 5, 3. Etage, Zimmer 3101
Düsseldorf
40225
Deutschland
Telefon: +49 211-89-96621
E-Mail: [5]vergabeinfo@duesseldorf.de
Fax: +49 211-89-29653
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://vergabe.duesseldorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kö-Bogen Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel.
Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2017-0058
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221113
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Herstellung von 3 Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45246100
45246200
45112711
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung von 3 Fußgängerbrücken und Offenlegung der Düssel:
Fußgängerbrücken:
ca. 1 000 m^3 Erdaushub,
ca. 100 m^2 Stahlspundwand,
ca. 120 m^3 Stahlbeton.
Gewässeroffenlegung:
ca. 500 m^3 Oberboden,
ca. 7 000 m^3 Erdaushub,
ca. 830 m^3 Stahlbeton,
ca. 320 m^2 Verblendmauerwerk,
ca. 1 000 m^2 Sohlabdichtung mineralisch.
Lieferung und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/09/2017
Ende: 14/09/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
5 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
3 % der Brutto-Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate zum
bekannt gemachten Zeitpunkt des Eröffnungstermins) aus dem
Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der
Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der
Bewerber; für Bieter, die ihren Sitz nicht
in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende
Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
b) Erklärung der Bieter, dass:
aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz
vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach:
§ 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
§ 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
§§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
§ 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR
belegt worden sind.
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung
eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein
vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung
oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der
unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße
von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung
eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger
Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat
er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
c) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine
gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorlegen;
d) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher
Sprache beizufügen.
e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der
Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig
entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die
nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle
festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von
dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialver-sicherungsträger im
Inland der Einzugsstelle oder der
zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit
der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst
wird. Der Nachweis kann durch eine
Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Soll die
Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer
übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung
Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bieter den Nachweis
ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von
Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren
Nachunternehmer des Nachunternehmers. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen für den Nachweis ist eine beglaubigte Übersetzung in
die deutsche Sprache
beizufügen.
f) Eigenerklärung Arbeitsschutz (gemäß Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz 4 500 000 EUR
pro Jahr.
Für die Erklärung sind die Formulare 008-2 Allgemeine Angaben
zum Unternehmen sowie 008-4 Umsatz und Größe des
Unternehmens zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen
beiliegen. Im Falle von Bietergemeinschaften muss die Erklärung
zu den Umsätzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden, die Forderung eines jährlichen Mindestumsatzes
von 4 500 000 EUR kann jedoch von allen Mitgliedern
zusammen erfüllt werden. Sofern sich ein Bieter beziehungsweise
eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung
auch für dieses Unternehmen abzugeben.
a) Erklärung der Bieter, dass:
aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet,
cc) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, die die
Zuverlässigkeit
des Bieters in Frage stellt,
dd) die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
erfüllt wurde und
ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs.
1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können,
hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
Für die unter a) aufgeführten Erklärungen ist das Formblatt
008-6 Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend
aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft beizubringen. Die Bietergemeinschaft
hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung gemäß Formblatt 234 abzugeben,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter
Vertreter als Ansprechpartner genannt wird,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum
Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen
Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags
auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen
will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen
die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Zudem hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber mit einer
Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 236, das
den Vergabeunterlagen beiliegt, nachzuweisen, dass ihm die
für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen
jeweils zur Verfügung stehen.
Der Bewerber kann auch eine Eigenerklärung entsprechend
dem Standardformular
für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (gemäß
Durchführungsverordnung
(EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016) abgeben,
sofern darin alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten
bzw. beigefügt sind. Erfolgt
der Nachweis über ein Präqualifikationssystem, so muss dieser
mit den Anforderungen des Auftraggebers übereinstimmen und
ist ggf. durch zusätzliche Einzelnachweise zu ergänzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestumsatz: 4 500 000 EUR pro Jahr betreffend Leistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise /Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten.
Es sind in Summe mindestens 4 Referenzprojekte aus den letzten 5
Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5
Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem
Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens 5 Jahre am Markt
tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der
Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen
aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen
Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n
abgenommen sein. Entsprechende Nachweise
(Abnahmeerklärungen/Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle) sind auf
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Erklärungen des Bieters zu den Referenzen müssen
mindestens folgende Angaben gemäß Formular 008-5 Angaben
zu Referenzprojekten enthalten:
aa) Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber,
bb) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten,
cc) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer),
dd) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen,
ee) Projektvolumen in Euro brutto, eigener
Leistungsanteil/Gesamtleistung,
ff) Leistungszeitraum,
gg) Abnahmedatum,
hh) Angaben Anzahl Mitarbeiter mit Gliederung nach Lohngruppen/
technisches Leitungspersonal,
ii) Darstellung des Leistungsumfangs einschließlich der Nennung
der den Leistungen zuzuordnenden Auftragswerte:
Mindestens 2 Referenzprojekte müssen die Realisierung im Bereich
Herstellung von Brückenbauwerken in Massivbauweise betreffen.
Mindestens 2 Referenzprojekte müssen die Realisierung im Bereich
Offene Gewässer mit Abdichtungsmaßnahmen betreffen.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis
der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen
und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die vorstehenden Erklärungen
und Nachweise jeweils insgesamt nur einmal pro Bietergemeinschaft
vorgelegt werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erforderlichen Nachweise und
Erklärungen innerhalb einer durch die Vergabestelle vorgegebenen Frist
von mindestens 3 und maximal 5 Werktagen vorzulegen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend
aufgeführten Formblätter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
beizubringen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/07/2017
Ortszeit: 11:00
Ort:
Rechtsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter sind bei der Eröffnung nicht
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.) Die Bieter können Fragen an den Auftraggeber schriftlich,
per E-Mail, Fax oder Post unter Verwendung der in Ziffer I.1 genannten
Kontaktdaten bis zum 14.7.2017 stellen.
2.) Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des
Angebotes und mit dem Angebot zu erbringen. Sollten in einem
Angebot geforderte Nachweise oder Erklärungen fehlen, wird
der Auftraggeber die Nachreichung dieser unter Fristsetzung
fordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen
nicht
innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung
durch den Auftraggeber.
3.) Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile
des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge
an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer
müssen, sofern sich der Bieter nicht bereits zum Nachweis
seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der
Zuschlagserteilung
genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende
Unter-Unterauftragnehmer.
4.) Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme
in die unter I.3 Kommunikation verzeichnete Adresse
(URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen
des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie
mögliche Terminänderungen informiert halten. Im Übrigen hat
er die Möglichkeit, sich über die elektronische Vergabeplattform
der Vergabestelle registrieren zu lassen und so auf entsprechende
Informationen hingewiesen zu werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2211473055
E-Mail: [7]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472891
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des
Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2017
References
1. mailto:andreas.weise@duesseldorf.de?subject=TED
2. https://vergabe.duesseldorf.de/
3. https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15cc0a3a366-23750c
6238135072
4. https://vergabe.duesseldorf.de/
5. mailto:vergabeinfo@duesseldorf.de?subject=TED
6. https://vergabe.duesseldorf.de/
7. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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