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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Göttingen
Fernwärme
Dokument Nr...: 237915-2017 (ID: 2017062209243079703)
Veröffentlicht: 22.06.2017
*
DE-Göttingen: Fernwärme
2017/S 118/2017 237915
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtwerke Göttingen AG
Hildebrandstraße 1
Göttingen
37081
Deutschland
Kontaktstelle(n): Detlev Wolter
Telefon: +49 551301213
E-Mail: [1]einkauf@swgoe.de
Fax: +49 55132715
NUTS-Code: DE91C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.stadtwerke-goettingen.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Biowärmezentrum Göttingen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000 - AB13
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Göttingen AG plant die Herstellung und den Betrieb eines
Holzhackschnitzelkessels in Kombination mit dem Einsatz von Synthesegas
aus einer Holzvergaseranlage inkl. Gebäude.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand ist die Herstellung eines Holzhackschnitzelkessels mit einer
Holzvergaseranlage inkl. Gebäude.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Die Stadtwerke Göttingen AG beabsichtigt ein Biowärme-Zentrum in
Göttingen für die Nahwärmeversorgung zu errichten. Sie plant dazu die
Herstellung und den Betrieb eines Holzhackschnitzelkessels in
Kombination mit dem Einsatz von Synthesegas aus einer
Holzvergaseranlage.
Die Boson Energy SA aus Luxemburg hat unter verschiedenen Patentnummern
u. a. der Patentnummer PCT/SE2009/050630 Zweistufiger Vergaser mit
vorerhitztem Hochtemperatur-Wasserdampf in Schweden einen Holzvergaser
entwickelt. Die Stadtwerke Göttingen AG beabsichtigt mit der Boson
Energy SA eine Pilotanlage in einer industriellen Größenordnung zu
errichten, um die Eignung des Verfahrens in einer technisch und
wirtschaftlich relevanten Größenordnung nachzuweisen. Das System der
Produktion und Mitverbrennung von Synthesegas aus einem Holzvergaser
ist in der geplanten Konfiguration einzigartig und erlaubt eine
flexiblere Fahrweise der Gesamtanlage.
Die Pilotanlage soll von der Boson Energy SA insgesamt geplant und
realisiert werden. Die Pilotanlage wird in der beauftragten Form nicht
in Serienfertigung gehen. Die Anlage ist für Versuchszwecke modular
aufgebaut, d. h. es können Teile ein- und ausgebaut werden. Der
modulare Aufbau erlaubt Änderungen der Anlagenkonfiguration zur
Erprobung und Verbesserung der Betriebsprozesse zur Hebung der
Effizienz. Das Pilotvorhaben ist daher gleichzeitig als
Forschungsvorhaben anzusehen.
Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.
Aufgrund der o. g. Patente der Boson Energy SA für die
Holzvergaseranlage mit Hochtemperatur-Wasserdampf ist diese die
einzige, die diese Anlage planen, errichten und betreiben kann. Der
Holzhackschnitzelkessel ist mit dem Holzvergaser verbunden und wird
durch diese gesteuert. Aufgrund der gemeinsamen technischen Komponenten
sowie des abgestimmten Aufbaus und Betriebs der beiden
Erzeugungsanlagen ist eine einheitliche Herstellung und Steuerung der
Erzeugungsanlagen notwendig.
Aus diesem Grund ist eine ganzheitliche Vergabe notwendig.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/06/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Boson Energy SA
Z.I. Am Potaschberg 18
Grevenmacher
L-6776
Luxemburg
E-Mail: [3]friedrich.heggemeier@bosonenergy.com
NUTS-Code: LU00
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. unter V2.1 musste dennoch ein
Datum des Vertragsschlusses angegeben werden, um das Formular
vollständig ausfüllen zu können. Das hier angegebene Datum ist nicht
korrekt. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
geschlossen. (§135 Abs. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§168 Absatz 2 Satz 1 GWB
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2017
References
1. mailto:einkauf@swgoe.de?subject=TED
2. http://www.stadtwerke-goettingen.de/
3. mailto:friedrich.heggemeier@bosonenergy.com?subject=TED
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