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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Göttingen
Fernwärme
Dokument Nr...: 237915-2017 (ID: 2017062209243079703)
Veröffentlicht: 22.06.2017
*
  DE-Göttingen: Fernwärme
   2017/S 118/2017 237915
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtwerke Göttingen AG
   Hildebrandstraße 1
   Göttingen
   37081
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Detlev Wolter
   Telefon: +49 551301213
   E-Mail: [1]einkauf@swgoe.de
   Fax: +49 55132715
   NUTS-Code: DE91C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.stadtwerke-goettingen.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Biowärmezentrum Göttingen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09323000 - AB13
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadtwerke Göttingen AG plant die Herstellung und den Betrieb eines
   Holzhackschnitzelkessels in Kombination mit dem Einsatz von Synthesegas
   aus einer Holzvergaseranlage inkl. Gebäude.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91C
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand ist die Herstellung eines Holzhackschnitzelkessels mit einer
   Holzvergaseranlage inkl. Gebäude.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Die Stadtwerke Göttingen AG beabsichtigt ein Biowärme-Zentrum in
   Göttingen für die Nahwärmeversorgung zu errichten. Sie plant dazu die
   Herstellung und den Betrieb eines Holzhackschnitzelkessels in
   Kombination mit dem Einsatz von Synthesegas aus einer
   Holzvergaseranlage.
   Die Boson Energy SA aus Luxemburg hat unter verschiedenen Patentnummern
   u. a. der Patentnummer PCT/SE2009/050630 Zweistufiger Vergaser mit
   vorerhitztem Hochtemperatur-Wasserdampf in Schweden einen Holzvergaser
   entwickelt. Die Stadtwerke Göttingen AG beabsichtigt mit der Boson
   Energy SA eine Pilotanlage in einer industriellen Größenordnung zu
   errichten, um die Eignung des Verfahrens in einer technisch und
   wirtschaftlich relevanten Größenordnung nachzuweisen. Das System der
   Produktion und Mitverbrennung von Synthesegas aus einem Holzvergaser
   ist in der geplanten Konfiguration einzigartig und erlaubt eine
   flexiblere Fahrweise der Gesamtanlage.
   Die Pilotanlage soll von der Boson Energy SA insgesamt geplant und
   realisiert werden. Die Pilotanlage wird in der beauftragten Form nicht
   in Serienfertigung gehen. Die Anlage ist für Versuchszwecke modular
   aufgebaut, d. h. es können Teile ein- und ausgebaut werden. Der
   modulare Aufbau erlaubt Änderungen der Anlagenkonfiguration zur
   Erprobung und Verbesserung der Betriebsprozesse zur Hebung der
   Effizienz. Das Pilotvorhaben ist daher gleichzeitig als
   Forschungsvorhaben anzusehen.
   Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.
   Aufgrund der o. g. Patente der Boson Energy SA für die
   Holzvergaseranlage mit Hochtemperatur-Wasserdampf ist diese die
   einzige, die diese Anlage planen, errichten und betreiben kann. Der
   Holzhackschnitzelkessel ist mit dem Holzvergaser verbunden und wird
   durch diese gesteuert. Aufgrund der gemeinsamen technischen Komponenten
   sowie des abgestimmten Aufbaus und Betriebs der beiden
   Erzeugungsanlagen ist eine einheitliche Herstellung und Steuerung der
   Erzeugungsanlagen notwendig.
   Aus diesem Grund ist eine ganzheitliche Vergabe notwendig.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   20/06/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Boson Energy SA
   Z.I. Am Potaschberg 18
   Grevenmacher
   L-6776
   Luxemburg
   E-Mail: [3]friedrich.heggemeier@bosonenergy.com
   NUTS-Code: LU00
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. unter V2.1 musste dennoch ein
   Datum des Vertragsschlusses angegeben werden, um das Formular
   vollständig ausfüllen zu können. Das hier angegebene Datum ist nicht
   korrekt. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   geschlossen. (§135 Abs. 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2.
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3.
   der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   §168 Absatz 2 Satz 1 GWB
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/06/2017
References
   1. mailto:einkauf@swgoe.de?subject=TED
   2. http://www.stadtwerke-goettingen.de/
   3. mailto:friedrich.heggemeier@bosonenergy.com?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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