(1) Searching for "2017062209082878396" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Bürobedarf - DE-Dresden
Bürobedarf
Dokument Nr...: 236612-2017 (ID: 2017062209082878396)
Veröffentlicht: 22.06.2017
*
DE-Dresden: Bürobedarf
2017/S 118/2017 236612
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
IKK classic
Tannenstraße 4b
Dresden
01099
Deutschland
Kontaktstelle(n): IKK classic, Hauptverwaltung Erfurt, Mittelhäuser
Str. 68, 99089 Erfurt
Telefon: +49 3617479-226018
E-Mail: [1]vergabestelle@ikk-classic.de
Fax: +49 3617479-226099
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ikk-classic.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Büromaterial (20/AD/2017).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30192000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von diversen Artikeln des Bürobedarfs sowie das Betreiben
eines entsprechenden Online-Shops.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Belieferung der
Auftraggeberin mit diversen Artikeln des Bürobedarfs sowie das
Betreiben eines entsprechenden Online-Shops.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer
gegenüber den Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern,
längstens jedoch bis zum 31.12.2021.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
>> Dem Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem
das Unternehmen ansässig ist, beizufügen (im Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate).
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber
abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124
GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit).
>> Dem Angebot ist darüber hinaus eine kurze Unternehmensdarstellung
beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum, die Struktur des
Bieters (Organigramm) sowie die Erfahrungen des Bieters im
Aufgabengebiet dargestellt werden.
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert
beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47
VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist
mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers
darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin
verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter
mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur
Verfügung zu stehen (Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
NAN).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/
Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf
Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen
(Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den
Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Nachauftragnehmers
tatsächlich zur Verfügung zu stehen (Verpflichtungserklärung NAN nach
§ 36 VgV). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers
darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit NAN).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen
Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des
Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016), soweit er Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind,
anzugeben ist (Eigenerklärung Umsatz).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert
beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47
VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist
mit dem Angebot eine
Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben,
dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen
(Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV). Gleichzeitig ist eine
Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn
bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/
Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf
Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen
(Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den
Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu
stehen (Verpflichtungserklärung NAN nach § 36 VgV). Gleichzeitig ist
eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf
ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der
hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der
letzten drei Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) beizufügen, in welcher
der Auftraggeber (Name und Anschrift,Kontaktdaten des
Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der
Leistungszeitraum und der
Nettoauftragswert anzugeben sind. Weiter ist dabei jeweils anzugeben,
ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als
Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen
Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (Eigenerklärung
Referenzen).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert
beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47
VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist
mit dem Angebot eine
Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben,
dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen
(Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV). Gleichzeitig ist eine
Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn
bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/
Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf
Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen
(Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den
Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu
stehen (Verpflichtungserklärung NAN nach § 36 VgV). Gleichzeitig ist
eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf
ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/08/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/08/2017
Ortszeit: 9:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d. h. Bieter sind
nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
>>Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>>Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von
Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur
dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder
genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den
Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem
müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im
Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt Erklärung
der Bietergemeinschaft ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und
unterzeichnet beizufügen.
>>Mit dem Angebot sind folgende Dinge / Artikel vorzulegen:
a) Dem Angebot ist jeweils ein Qualitätsmuster folgender Artikel
beizufügen:
Anspitzer, Bleistift, Blockhefter,Boardmarker (Rund-und Keilspitze),
Briefkorb, Büroklammerspender, Etiketten, Fineliner, Flipchartmarker,
Gebäck Einzelportionen, Gelschreiber, Haftnotizen, Handabroller für
Klebefilm, Heftgerät, Heftstreifen Kunststoff-und Metalldeckleiste,
Kaffeeautomat mit Thermoskanne, transparenter Klebefilm, Klebestift,
Kugelschreiber, Kugelschreiber-Großraummine, Kugelschreiberständer mit
Kulli, Lineal, Locher 30 Blatt und Registraturlocher 65 Blatt,
Mousepad, Multimarker, Ordner (A4 (50 mm und 80 mm), Ordnermappe,
Packband, Permanentmarker Rund-und Keilspitze, Prospekthüllen (A4 oben
offen sowie seitlich und oben offen), Radiergummi Kunststoff, Register
A-Z, breites Rückenschild, Schere, Schnellhefter A4, Sichthülle A4,
Stempelkissen, Teebeutel Waldbeere, Textmarker, Trennstreifen und
Wasserkocher 1,7 Liter. Die Qualitätsmuster müssen sowohl in Ausführung
und Qualität den Artikeln des Bürobedarfs entsprechen, wie sie während
der Leistungsphase ausgeliefert werden sollen. Diese sind Bestandteil
des Angebotes. Daher erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
Rückgabe der Qualitätsmuster.
b) Weiterhin ist dem Angebot eine Demo-Version des Online-Shops in
digitaler Form beizufügen. Dies kann entweder durch Beifügung einer CD
mit dieser Demo-Version erfolgen oder durch Generierung eines Zugangs
zu einer Demo-Version unter gleichzeitiger Zur-Verfügung-Stellung der
erforderlichen Zugangsdaten.
c) Dem Angebot ist ferner ein Handbuch bezüglich des Online-Shops
beizufügen, aus welchem der Umgang mit dem Online-Shop von dem Zugang
bis zum Abschluss der einzelnen Bestellungen hervorgeht. Weiter hat das
Handbuch eine Vorgehensbeschreibung für die 3 Administratoren für
etwaige Einstellungen in dem Online-Shop, insbesondere bei evtl.
Änderungen der Nutzerdaten, zu enthalten.
d) Für die Angebotserstellung erfolgt keine Zahlung von
Aufwendungsersatz.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse:[4]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine
Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen,
so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin
gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit,
dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2017
References
1. mailto:vergabestelle@ikk-classic.de?subject=TED
2. http://www.ikk-classic.de/
3. http://www.deutsche-evergabe.de/
4. http://www.bundeskartellamt.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|