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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 236533-2017 (ID: 2017062209071878302)
Veröffentlicht: 22.06.2017
*
DE-Hamburg: Arzneimittel
2017/S 118/2017 236533
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
Hamburg
22305
Deutschland
E-Mail: [1]openhouse-rabattvertraege@tk.de
NUTS-Code: DE6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.tk.de/vergabe
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [3]http://www.tk.de/vergabe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open-House-Rabattverträge 2017-07 Abschluss nicht-exklusiver
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger
Beitrittsmöglichkeit.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in
Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen
bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt,
es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen
Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem
1.8.2017. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2019, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind
den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Alendronsäure/Colecalciferol (Wirkstoffkombination)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor,
bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven
Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen,
die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden
Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven
Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter
Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive
Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag
(Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies
durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien
(Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2017
Ende: 31/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die TK hat exklusive Rabattverträge zu Alendronsäure/Colecalciferol
(Wirkstoffkomb.) ausgeschrieben (Verfahren Generika 2017-02 d. TK;
Bekanntmachung ABl. EU [4]2017/S 081-155860 v. 26.4.2017). Die exkl.
Verträge werden voraussichtl. am 1.3.2018 starten, so dass die TK die
Open-House-Verträge zum o.g. Wirkstoff voraussichtl. zum 28.2.2018
kündigen und das Verfahren entsprechend teilbeendigen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Diazepam
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor,
bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven
Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen,
die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden
Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven
Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter
Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive
Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag
(Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies
durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien
(Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2017
Ende: 31/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Etoricoxib
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor,
bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven
Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen,
die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden
Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven
Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter
Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive
Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag
(Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies
durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien
(Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2017
Ende: 31/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fondaparinux-Natrium
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor,
bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven
Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen,
die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden
Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven
Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter
Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive
Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag
(Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies
durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien
(Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2017
Ende: 31/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Methyldopa
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor,
bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven
Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen,
die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden
Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven
Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter
Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive
Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag
(Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies
durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien
(Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2017
Ende: 31/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tizanidin
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor,
bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven
Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen,
die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden
Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven
Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter
Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive
Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag
(Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies
durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien
(Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2017
Ende: 31/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine
Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der
einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten besteht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/07/2019
Ortszeit: 23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form auf der Website [5]http://www.tk.de/vergabe zur
Verfügung gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und
Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der
Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die
Verfahrensbezeichnung Open-House-Rabattverträge 2017-07 zu
Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
allen pharmazeutischen Unternehmern i. S. v. Ziffer II.2.4) und
III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren
ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte
beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel
in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur
gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen
vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats
der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl.
Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2017
References
1. mailto:openhouse-rabattvertraege@tk.de?subject=TED
2. http://www.tk.de/vergabe
3. http://www.tk.de/vergabe
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:155860-2017:TEXT:DE:HTML
5. http://www.tk.de/vergabe
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