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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Eschborn
Arzneimittel
Dokument Nr...: 235706-2017 (ID: 2017062109181977330)
Veröffentlicht: 21.06.2017
*
  DE-Eschborn: Arzneimittel
   2017/S 117/2017 235706
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Kölner Str. 8
   Zu Händen von: Frau Corinna Lüdde
   65760 Eschborn
   Deutschland
   Telefon: +49 61964069711
   E-Mail: [1]am-vertragsteam@he.aok.de
   Fax: +49 61528549982259
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.aok.de/hessen/
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Fertigarzneimitteln unterschiedlicher Wirkstoffe/-kombinationen
   mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   NUTS-Code DE7
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen
   Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
   sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu den unter Abschnitt B
   genannten Wirkstoffen angeboten.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter
   I.1. genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag
   anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass
   das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben.
   Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den
   gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
   werden nicht durchgeführt.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.9.2017. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.8.2019
   jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages.
   Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe
   eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen
   Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung
   geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen
   beendet.
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
   bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für
   die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.9.2017. Abschluss 31.8.2019
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: Desloratadin
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Empagliflozin
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 3 Bezeichnung: Fulvestrant
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 4 Bezeichnung: Goserelin
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 5 Bezeichnung: Tiotropiumbromid+Olodaterol hydrochlorid
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33600000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Eigenerklärung über die arzneimittelrechtliche Zulassung.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   1.7.2019
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei
   der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des
   Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich.
   Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt.
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt..
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19.6.2017
References
   1. mailto:am-vertragsteam@he.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/hessen/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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