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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Eschborn
Arzneimittel
Dokument Nr...: 235706-2017 (ID: 2017062109181977330)
Veröffentlicht: 21.06.2017
*
DE-Eschborn: Arzneimittel
2017/S 117/2017 235706
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Kölner Str. 8
Zu Händen von: Frau Corinna Lüdde
65760 Eschborn
Deutschland
Telefon: +49 61964069711
E-Mail: [1]am-vertragsteam@he.aok.de
Fax: +49 61528549982259
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.aok.de/hessen/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB
V zu Fertigarzneimitteln unterschiedlicher Wirkstoffe/-kombinationen
mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten
open-house-Modells.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
NUTS-Code DE7
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen
Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
open-house-Modells. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu den unter Abschnitt B
genannten Wirkstoffen angeboten.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter
I.1. genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag
anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass
das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
Exklusivität ist nicht gegeben.
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den
gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.9.2017. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.8.2019
jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages.
Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe
eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen
Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung
geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen
beendet.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für
die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33600000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.9.2017. Abschluss 31.8.2019
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Desloratadin
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33600000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Empagliflozin
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33600000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Fulvestrant
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33600000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 4 Bezeichnung: Goserelin
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33600000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 5 Bezeichnung: Tiotropiumbromid+Olodaterol hydrochlorid
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33600000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung über die arzneimittelrechtliche Zulassung.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.7.2019
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei
der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des
Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich.
Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt..
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.6.2017
References
1. mailto:am-vertragsteam@he.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/hessen/
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