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Ausschreibung: Beschaffung von Fensterbriefumschlägen - DE-Koblenz
Briefumschläge
Briefumschläge, Briefkarten und Postkarten
Dokument Nr...: 850772-2017 (ID: 2017061913485274344)
Veröffentlicht: 19.06.2017
*
  Beschaffung von Fensterbriefumschlägen für das Druckzentrum Koblenz 2017
VHB-VOL VOL 3a
Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
1 15.06.2017 19:17 Uhr - VMP
Vergabebekanntmachung
Vergabe-Nr.: 420-018338
Bezeichnung des Verfahrens: Beschaffung von Fensterbriefumschlägen
für das Druckzentrum Koblenz 2017
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift
Römerstraße 41, 56130 Bad Ems
Zu Händen von Frau Sigrid Keller
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse ausschreibungen@ldi.rlp.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
wie Ziffer 2
Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
wie Ziffer 2
Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (www.vergabe.rlp.de)
eingereicht.
5. Form der Angebote
Zugelassen ist: die Abgabe
elekronischer Angebote ausschließlich unter www.vergabe.rlp.de .
der Angebote in Schriftform.
VHB-VOL VOL 3a
Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
2 15.06.2017 19:17 Uhr - VMP
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information (LDI) führt das vorliegende
Ausschreibungsverfahren durch. Die Ausschreibung hat zum Ziel, die im Pflichtenheft Teil B näher bezeichneten
Fensterbriefumschläge für das Druckzentrum des Landesamtes für Steuern Koblenz zu beschaffen.
Weitergehende Informationen zu den Leistungspflichten des zukünftigen Auftragnehmers finden sich in der
Leistungsbeschreibung (Teil B: Pflichtenheft zur Ausschreibung)
Leistungsort:
Landesamt für Steuern, Ferdinand-Sauerbruchstraße 17, 56073 Koblenz
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine Aufteilung in Lose ist nicht beabsichtigt.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
abgibt
Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz : www.vergabe.rlp.de
wie Ziffer 2
Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
11. Ablauf der Angebotsfrist
05.07.2017 12:00 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
31.07.2017 23:59 Uhr
13. Höhe etwaiger geforderter Sicherheitsleistungen
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
Siehe Vergabeunterlagen.
15. Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
Bedingung an die Auftragsausführung:
I. Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter bzw. Bietergemeinschaft vorzunehmen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen. Angebote von
Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und
Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben (Teil A: Anlage 04_Bietergemeinschaft). Ein Mitglied
ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu
bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden
Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante
Rechtsform der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist anzugeben.
Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften
gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter
geleistet werden.
Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Angebotes.
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Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
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Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die
ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall
zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der
Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches
Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt gemäß  16 Abs. 3
lit. f) VOL/A jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an
verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich
werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige
Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder
als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese
Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig bei Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, die
hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungen nicht miteinander im Wettbewerb stehen.
Ebenfalls zulässig ist eine Bietergemeinschaft, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Zeitpunkt der
Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen nicht über die erforderliche Kapazität zur Ausführung des
Auftrages verfügen.
Schließlich ist eine Bietergemeinschaft dann zulässig, wenn bei den einzelnen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft zwar ausreichend Kapazitäten auch zur alleinigen Leistungserbringung vorliegen, eine
selbständige Ausführung aber nicht zweckmäßig wäre.
Die Bietergemeinschaft hat nach Maßgabe der Teil A: Anlage 04_Bietergemeinschaft Angaben zur Zulässigkeit
der Bietergemeinschaft zu machen.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unternehmen (Kleine
und mittlere Unternehmen) gemäß Nummer 6.1 der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche Auftrags- und
Beschaffungswesen Rheinland-Pfalz vom 24. April 2014 als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen,
dürfen kleinere und mittlere Unter-nehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem Auftraggeber auf
Verlangen vorzulegen.
II.Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig.
Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer
(GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auf-tragnehmer für die ordnungsgemäße
Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer,
so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen
(Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen
Nachunternehmer).Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und
Erklärungen zu belegen.
Bei der Weitergabe von Aufträgen an Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer (Hauptunternehmer)
- bei der Einholung von Angeboten und Nebenangeboten für Nachunternehmeraufträge nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu verfahren,
- rechtzeitig vor der Übertragung Name und Anschrift der Unterauftragnehmer sowie deren
Berufsgenossenschaft mitzuteilen,
- nur solche Unterauftragnehmer zu beauftragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrages zu erfüllen,
- den Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass seine Leistung der Erfüllung eines öffentlichen
Auftrages dient,
- auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen sowie Art und Umfang der zur
Weitergabe vorgesehenen Leistungen nachzuweisen hat.
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall
auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes
Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf
Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses
sowie der Verfüg-barkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete
Zweifel bestehen.
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Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die
ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall
zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der
Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
III. Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens gibt der Bieter nach der Vorgabe des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG) vom 01. Dezember 2010, (GVBl. 2010, Nr. 20, S.426ff vom 13. Dezember
2010); geändert durch Gesetz vom 08. März 2016 (GVBl. S. 178) die nachfolgende Tariftreueerklärung ab und
versichert die Richtigkeit seiner Angaben durch Unterschrift. Die Regelungen des LTTG werden Vertragsinhalt.
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz vergibt den vorliegenden Auftrag entsprechend
den Regelungen des sog. Tariftreuegesetzes nur an geeignete Unternehmen, das heißt Unternehmen, die
zuverlässig, fachkundig und leistungsfähig sind.
Um dies sicherzustellen und um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumpinglöhne zu verhindern, wird der
vorliegende Auftrag nur an Unternehmen vergeben, die versichern, ihren Arbeitnehmern die vorgenannten
Mindestlöhne zu zahlen. Dies gilt nach  5 Tariftreuegesetz auch für ggf. eingesetzte Nachunternehmen.
Der Auftragnehmer hat alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen,
was er mit seiner Unterschrift bestätigt, und erklärt hierzu:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit,
1. Meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem
AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistungen mindestens das Mindestentgelt nach  3
Satz 1 LTTG von 8,90 EUR (brutto) pro Stunde zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch
Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt,
einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer auszuführen;
2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote dahingehend zu überprüfen, ob
sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
3. Im Falle der Auftragserteilung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte
des Verleihers des beauftragten Nachunternehmers die Verpflichtungen nach  4 bzw.  3 LTTG sicherzustellen
und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung der Nachunternehmer und Verleiher
vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch
die Inanspruchnahme von Arbeiternehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem EUMitgliedstaat
beschäftigt sind,
4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem
Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen
durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers:
Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben [den Vergabeunterlagen
liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage 01 bei] und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der
Angaben zu versichern.Der Bieter versichert, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt
(etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug,
Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB (z.B. Preisabsprachen),  70 des Strafgesetzbuches (StGB,
wirksames Berufsverbot),  132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitglieds-staates des Auftraggebers
ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß  35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung)
ganz oder teilweise untersagt wurde,
5. keine Person seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher handelt hat
(dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen
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in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
a.  129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c. den	232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder	233a des Strafgesetzbuchs (StGB,
Forderung des Menschenhandels),
d.  261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
e.  263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f.  264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
g.  283ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
h.  298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Ansprachen bei Ausschreibungen),
i.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
j.  108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
k.  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit
 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
l. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
m.  370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit  12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein
ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den
im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die
"Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem
Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch
Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf des-sen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.	150a GewO beim
Bundesamt der Justiz anfordern.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des
Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach	5 BDSG verpflichtet werden.
12. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach  1
Verpflichtungsgesetz und eine Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
abzugeben.
13. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und
mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Einer Verurteilung nach den Vorschriften der Ziffer 5 steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich.
Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter (bzw. Nachunternehmer) die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb
weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 13 zunächst nicht vorgelegt werden müssen.
Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit
anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden
Angebotes führen.
Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung / der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch
Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A: Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche
Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Der Bieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen
ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt
werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind
(soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen
Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und
unterzeichneten Teil A: Anlage 02_Unternehmensdarstellung seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der
Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt
präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2014, 2015 und 2016
in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2014, 2015
und 2016 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld , durchschnittliche
Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Deutschland,
durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015 und 2016
in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre
am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen.
II.Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe
(mindestens jeweils 500.000 EUR für Sach- und Personenschäden je Schadensfall) oder alternativ Vorlage einer
verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den
Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Teil A: Anlage 03 der Vergabeunterlagen
einzureichen. Zur Feststellung der Eignung des Unternehmens wird der Bieter aufgefordert, 3 Referenzen
in Bezug auf das Unternehmen zu benennen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben. Dabei
hat der Bieter nach einer Kurzbeschreibung der Tätigkeit (stichpunktartig den Auftragsinhalt sowie den Grad
seiner Beteiligung darstellen, Zahl der Personentage, Dauer, Auftragsvolumen/ eine/n Ansprechpartner/in des
Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer anzugeben, so dass die Vergabestelle die Referenzen ohne
weiteres prüfen kann. Bei unvollständigen Angaben kann die Vergabestelle von der Bewertung der Referenz
absehen.Die Angaben sind in diese Anlage einzutragen und dem Angebot unterzeichnet beizufügen. Mit seiner
Unterschrift bestätigt der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben.
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Wertungsmethode: Niedrigster Preis.
17. Sonstiges
Eigenerklärung zur Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben und Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen
Gemäß Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift (VV) "Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in
Rheinland-Pfalz vom 24.04.2014" (MinBI. 4. Juli 2014, S. 48) ist im Rahmen der Wertung der Angebote bei
sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das
Ausbildungsplätze bereit stellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Gemäß Nummer 9 der VV "Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom
24.04.2014" (MinBI. 4. Juli 2014, S. 48) ist im Rahmen der Wertung der Angebote bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unter-nehmen einen höheren Frauenanteil an den
Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben
durchführt.
Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Hierzu ist Teil A_Anlage 09
Eigenerklärungen Ausbildungsbetriebe / Frauenfördermaßnahmen zu verwenden.
VHB-VOL VOL 3a
Vergabebekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
7 15.06.2017 19:17 Uhr - VMP
Eine Anwendung dieser Regelungen ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde. Diese Regelungen finden bei Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte
keine Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYRVG
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-rlp-landrlp/2017/06/4144.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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