Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017061913484874315" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Empirie zu personalisierten Preisen im E-Commerce - DE- Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Internetdienste
Dokument Nr...: 850736-2017 (ID: 2017061913484874315)
Veröffentlicht: 19.06.2017
*
  Empirie zu personalisierten Preisen im E-Commerce
Bundesamt für Justiz
(Auftraggeberin:
Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den
Bundesminister der Justiz und
für Verbraucherschutz)
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
forschung@bfj.bund.de
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
1
Ausschreibung Vergabe eines Forschungsvorhabens zum Thema Empirie zu personalisierten Preisen im E-Commerce - Vergabeunterlagen
1 -
1 Die Vergabeunterlagen bestehen aus - dem nachfolgenden Ausschreibungstext sowie - den unter Ziffer 6. aufgeführten Anlagen.
Der Ausschreibungstext umfasst insbesondere die Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.) und die Bewerbungsbedin-gungen (Ziffer 4.).
Diese Vergabeunterlagen stehen kostenfrei auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter
www.bundesjustizamt.de/Ausschreibung zum Download zur Verfügung und können kostenfrei bei Bedarf in Papierform bei der unter
Ziffer 5.15 genannten Vergabestelle oder elektronisch unter forschung@bfj.bund.de angefordert werden.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
2
Inhalt
Ausschreibung Vergabe eines Forschungsvorhabens zum Thema Empirie zu personalisierten Preisen im E-Commerce - Vergabeunterlagen
- ...................................... 1
1. Bezeichnung des Auftrags................................................................................................. 4
2. Hintergrund des Auftrags/Entscheidungshilfebedarf des BMJV......................................... 4
3. Leistungsbeschreibung/Auftragsgegenstand ..................................................................... 5
3.1. Forschungsziel............................................................................................................
5
3.2. Überlegungen zur Methodik ........................................................................................ 7
3.3. Zeitplan/Sonstige Berichtspflichten und Vorgaben ...................................................... 8
3.4. Ort der Leistungserbringung........................................................................................ 9
4. Bewerbungsbedingungen/Verfahren ................................................................................. 9
4.1. Phase 1: Formelle Ausschlussphase .........................................................................10
4.1.1. Zusendungs-Formalien........................................................................................10
4.1.2. Unterlagen...........................................................................................................11
4.1.3. Angebotsinhalt.....................................................................................................12
4.1.4. Beteiligung Dritter ................................................................................................13
4.1.4.1. Eignungsanleihe ...........................................................................................13
4.1.4.2. Unterauftrag..................................................................................................13
4.2. Phase 2: Eignungsprüfungsphase/materielle Ausschlussphase.................................14
4.3. Phase 3: Angebotsbewertungsphase.........................................................................16
4.3.1. Bewertung des Angebots/Zuschlagskriterien.......................................................17
4.3.2. Punkteschema/Berechnung.................................................................................17
4.4. Phase 4: Zuschlagserteilung......................................................................................18
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
3
5. Hinweise
.......................................................................................................................19
5.1. Entschädigung für die Angebotserstellung .................................................................19
5.2. Gender-Aspekte.........................................................................................................19
5.3. Nachforderung von Unterlagen ..................................................................................19
5.4. Bieterfragen
...............................................................................................................19
5.5. Bieterseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen .......................................................20
5.6. Bietergemeinschaften ................................................................................................20
5.7.
Losvergabe................................................................................................................20
5.8. Nebenangebote .........................................................................................................20
5.9. Rückgabe von Unterlagen..........................................................................................20
5.10. Änderungen, Berichtigung und Rücknahme der Angebote.......................................20
5.11. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen .....................................................................21
5.12. Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz .....................................................................21
5.13. Vermeidung von Korruption......................................................................................21
5.14. Aufhebung des Vergabeverfahrens..........................................................................21
5.15. Allgemeine Informationen zur Auftraggeberin/Kontaktstelle .....................................21
5.16. Vorbehalt der Auskunftspflicht..................................................................................22
5.17. Zahlungsmodalitäten im Falle der Zuschlagserteilung..............................................22
5.18. Rechte an den Ergebnissen.....................................................................................22
5.19. Zeitlicher Rahmen/Fristen ........................................................................................23
6.
Anlagen.........................................................................................................................
...23
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
4
1. Bezeichnung des Auftrags
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, beabsichtigt, ein
Forschungsvorhaben zum Thema Empirie zu persona-lisierten Preisen im E-Commerce öffentlich zu vergeben. Zu diesem Zweck
erfolgt eine Öf-fentliche Ausschreibung gemäß  55 Absatz 1 BHO i. V. m.  3 Absatz 2 Satz 1 VOL/A.
2. Hintergrund des Auftrags/Entscheidungshilfebedarf des BMJV
Technische Entwicklungen ermöglichen es Web-Shops und Online-Händlern mittlerweile, die Preise im E-Commerce kurzfristig zu
verändern. Anbieter können ihre Preise durch techni-sche Einstellungen in Abhängigkeit von objektiven Kriterien wie einem
besonderen Nachfra-geaufkommen oder bestimmten Tageszeiten gestalten. Technisch wäre es ebenso denkbar, dass die Preise für
jeden einzelnen Verbraucher personalisiert festgelegt werden, wie auch bereits eine Personalisierung z. B. bei der
Online-Werbung oder Suchmaschinenergebnissen zu erkennen ist. Eine solche Personalisierung von Preisen könnte anhand von
personenbe-zogenen Daten, wie z. B. der Nutzerprofile von Verbrauchern, dem Nachfrageverhalten oder dem
Internetnutzungsverhalten der einzelnen Verbraucher vorgenommen werden. Medien-berichten zufolge ist künftig mit einem
steigendenden Einsatz von personalisierter Preisge-staltung zu rechnen. Dieser konnte für einzelne Bereiche bereits
nachgewiesen werden. Um-fassende, empirische Studien über Umfang sowie Art und Weise der gegenwärtigen Ver-wendung von
personalisierten Preisen fehlen jedoch.
Das Thema ist verbraucherpolitisch von enormer Relevanz. Einerseits besteht die Gefahr einer Diskriminierung einzelner
Verbraucher oder Verbrauchergruppen, andererseits kann Preispersonalisierung problematisch hinsichtlich Transparenz,
Wahlfreiheit und Privatsphäre der Verbraucher sein. Insbesondere fehlt es an Transparenz, wenn die Vornahme einer
Per-sonalisierung von Preisen als solcher oder auch die für die Personalisierung verwendete Datenbasis oder die Kriterien für
die Preisdifferenzierung bei der Verwendung solcher Tech-nologien für den Nutzer nicht ohne weiteres erkennbar sind. Eine
weitere besondere Ver-braucherrelevanz würde dann bestehen, wenn auch auf Preisvergleichsportalen eine Perso-nalisierung von
Preisen vorgenommen wird und damit die Informationsfunktion von Preisver-gleichsportalen entwertet würde. Fragen im
Zusammenhang mit personalisierter Preisgestal-tung im E-Commerce werden gegenwärtig in der Verbraucherpolitik breit
diskutiert. Ange-sichts der erheblichen Preissensibilität der Verbraucher und der Befürchtung von Benachtei-ligung und
Ungerechtigkeit sind auch weiterhin erhebliche Diskussionen zu erwarten. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen bei
dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in einem Working Paper vom August 2016 umfassend zu den
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
5
Problemlagen für Verbraucher bei personalisierten Preisen hingewiesen. Auch der Verbrau-cherzentrale Bundesverband e. V.
(vzbv) sieht in seinem im September 2016 veröffentlichten Diskussionspapier zu personalisierten Preisen mögliche Risiken für
die Verbraucher. Sowohl der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen als auch der vzbv sehen in ihren jeweiligen
Diskussionspapieren einen Bedarf für eine begleitende, empirische Forschung zum Einsatz von personalisierten Preisen.
Insofern vergibt das BMJV im Rahmen eines externen Forschungsvorhabens eine empiri-sche Studie, mit der Erkenntnisse über
Umfang sowie Art und Weise der gegenwärtigen Verwendung von personalisierten Preisen bei E-Commerce-Plattformen,
Online-Händlern, Web-Shops und Preisvergleichsportalen gewonnen werden sollen.
3. Leistungsbeschreibung/Auftragsgegenstand
Der Umfang des auszuschreibenden Forschungsvorhabens wird primär durch die insgesamt zur Verfügung gestellten (begrenzten)
Haushaltsmittel in Höhe von 105.076,05  bestimmt.
3.1. Forschungsziel
Die Ergebnisse der Studie sollen in vielfältiger Weise für die Verbraucherpolitik genutzt wer-den. Die Studie soll dazu
dienen, die oben aufgeworfenen Fragen und Problemkreise evi-denzbasiert einschätzen und beurteilen zu können. Zum einen
sollen die ermittelten empiri-schen Daten Transparenz herstellen. Zum anderen sollen die Daten im Rahmen der politi-schen und
rechtlichen Überlegungen für verschiedene Fragestellungen verwendet und dabei als Faktenbasis für die Diskussion mit
Politik, Wirtschaft und Verbänden über verbraucherpo-litische und rechtliche Herausforderungen, Handlungsempfehlungen und
Schlussfolgerungen herangezogen werden.
Gegenstand der wissenschaftlichen Bearbeitung: I. In der Studie ist empirisch zu ermitteln und wissenschaftlich zu untersuchen,
inwieweit Nutzern im E-Commerce auf Basis nutzer-individueller Merkmale auf verschiedenen Anbie-terseiten und
Preisvergleichsportalen, zeitgleich über einen Untersuchungszeitraum von drei Monaten unterschiedliche Preise für ein und
dasselbe Produkt angezeigt werden. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob eine personalisierte Preisgestaltung anhand der
folgenden Faktoren erfolgt:
(1) Nutzung unterschiedlicher Endgeräte, Hard- und Software sowie Standorte und Daten-schutzeinstellungen,
(2) unterschiedliche Nutzerprofile aufgrund vorangegangenen Verhaltens (Surfhistorie),
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
6
(3) Wochentage und Tageszeiten,
(4) verschiedene Produktkategorien.
Die Untersuchung soll auch vergleichend hinsichtlich der verschiedenen Anbieterseiten und Preisvergleichsportale erfolgen. Das
Projekt dient dabei auch der Differenzierung zwischen dynamischer Preissetzung (z. B. aufgrund der Tageszeit) und der
personalisierten nutzer-individuellen Preisgestaltung (z. B. wegen des vorangegangenen Nutzerverhaltens oder der vorhandenen
Datenbasis).
Die Ergebnisse sind so auszuwerten, dass es möglich ist, differenzierte Aussagen über die Verwendung von personalisierter
Preisgestaltung im Markt und für den Fall der Verwendung über die Art und Weise der Kriterien sowie des Ausmaßes der
Auswirkungen auf die Preis-gestaltung zu geben.
II. In der Studie sind mittels einer technischen und Software-bezogenen Untersuchung Preisabfragen mindestens an die 20 in
Deutschland umsatzstärksten Anbieter im E-Commerce (E-Commerce-Plattformen, Online-Händler, Web-Shops und Buchungsportale)
für die zu untersuchenden Produktkategorien zu richten. Zudem sind mindestens die fünf beliebtesten Preisvergleichsportale
(hinsichtlich ihrer Nutzerzahlen) für die zu untersuchen-den Produktkategorien in Deutschland zu berücksichtigen.
III. Bei den Preisabfragen sind die unter I. genannten Faktoren zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall zu gewährleisten,
dass sich die Preisanfragen tatsächlich nur im Hinblick auf die zu untersuchenden individuellen Einflussfaktoren unterscheiden
und die Ergebnisse/Preis- angaben nicht durch weitere Faktoren beeinflusst oder verfälscht werden.
Zu den zu untersuchenden Faktoren unter I. im Einzelnen:
Zu I. (1): Bei den Preisanfragen sollen unterschiedliche Endgeräte simuliert oder verwen-det werden. Zwingend zu simulieren
oder zu verwenden sind mindestens ein Smartphone mit Android Betriebssystem und ein iPhone (iOS), sowie jeweils PCs/Laptops
(Betriebs-systeme MacOSX, Windows 10, Windows 7, Windows 8/8.1 und Linux) sowie mindestens drei verschiedene  darunter jedoch
zwingend das iPad , in Deutschland häufig verwen-dete Tablets verschiedener Hersteller. Zudem ist beim Versuchsaufbau die
Nutzung der in Deutschland gängigsten Browser (Firefox, Google Chrome, Apple Safari, Internet Explorer, Microsoft Edge, Opera)
zu berücksichtigen.
Zu I. (2): Bei den unterschiedlichen Nutzerprofilen, die simuliert oder zu verwenden sind, soll in Bereichen die Untersuchung
differenziert erfolgen
a) anhand unterschiedlicher Datenschutzeinstellungen (insb. Cookie-Akzeptanz und Do-Not-Track [DNT]-Software),
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
7
b) anhand unterschiedlicher Surfhistorie (Internetnutzungsverhalten; Kaufhistorie; anhand der Anzahl der Aufrufe einer
spezifischen Webseite, welche ein zu unter-suchendes Produkt bewirbt oder auflistet),
c) anhand unterschiedlicher Nutzung sozialer Netzwerke (keine Mitgliedschaft, Mit-gliedschaft ohne aktive Nutzung bei
Preisabfrage, Mitgliedschaft und aktive Nut-zung bei Preisabfrage),
d) anhand von Nutzerprofilen, die auch Rückschlussmöglichkeiten auf Geschlecht und Alter der Nutzer zulassen.
Die oben unter I. (1) bis (4) und die unter III. Zu I. (2) a) bis d) aufgeführten zu unter-suchenden Einflussfaktoren sind
dabei in Bereichen der Untersuchung zu kombinieren.
Zu I. (4): In die Untersuchung sind mindestens folgende Produktkategorien einzubeziehen: Bekleidung, Elektronikartikel und
Telekommunikation, Bücher und E-Books, Schuhe, Computer/Zubehör/Spiele/Software, Möbel, Haushaltswaren und -geräte, Hobby
und Frei-zeitartikel, Bild- und Tonträger/Video- und Musikdateien, Reisen, Flüge und Mietwagen.
Nicht zu untersuchen sind Versicherungen und andere langfristige Verträge.
3.2. Überlegungen zur Methodik
Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens sind die standesrechtlichen Regelungen  insbesondere:
- ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt- und Sozialforschung vom Dezember 2007 und Erklärung für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland dazu vom 25. April 2008 sowie die Richtlinien des Deutschen Rates für Markt- und Sozialforschung
und die Qualitäts-standards: DIN ISO 20252:2012,
- ESOMAR/GRBN Online Research Guideline (2015),
- ESOMAR Guideline for Conducting Mobile Market Research (2012) sowie
- ESOMAR Guideline on Social Media Research (2011)
und die methodischen Grundlagen der empirischen Sozialforschung zu beachten. Für be-lastbare Ergebnisse sind daher
informationswissenschaftliche oder wirtschaftsinformatische Kenntnisse unverzichtbar (nähere Einzelheiten sind den
Ausführungen unter Ziffer 4. und der Anlage 2 zu entnehmen).
Weitere Vorgaben hinsichtlich des Versuchsaufbaus, zur Gestaltung der Nutzerprofile (Da-tenschutzeinstellungen, simuliertes
Internetnutzungsverhalten und Interessen, Kaufhisto-rien), der Datenerhebung und -auswertung einschließlich der Anzahl und der
Auswahl der zu untersuchenden Produkte, sowie der übrigen Methodik werden von der Auftraggeberin be-wusst im Vorfeld nicht
vorgegeben.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
8
Die Darstellung der Methodik und die Einzelheiten des Versuchsaufbaus und Durchführung der Studie werden jedoch im Angebot
erwartet, insbesondere hinsichtlich folgender Aspekte:
 Bei der Entwicklung der methodischen Konzeption ist primär darauf zu achten, dass die Ergebnisse aussagekräftig sind und aus
einer belastbaren Datenbasis resultieren. Im Angebot werden neben der Darstellung der Methodik und die Einzelheiten des
Ver-suchsaufbaus und Durchführung der Studie daher auch Ausführungen zur Anzahl der geplanten Datenerhebungen erwartet.
 Im Angebot ist darzulegen, wie die oben aufgeführten zu untersuchenden Faktoren un-ter I. bis IV. berücksichtigt werden
können. Im Angebot sollen zudem auch Vorschläge für die Gestaltung und Nutzung von verschiedenen Nutzerprofilen unterbreitet
werden. Die Bieter/innen haben in ihrem Angebot nachvollziehbar und plausibel darzulegen, wie genau die Einflussfaktoren der
Wochentage, Tageszeiten sowie Häufigkeiten der Aufrufe einer Website festgelegt werden sollen.
 Es ist im Angebot unter anderem auch schlüssig darzulegen, welche Maßnahmen und Untersuchungsmethoden getroffen bzw.
angewandt werden, um sicherzustellen, dass sich die Anfragen tatsächlich nur im Hinblick auf die zu untersuchenden
Einflussfakto-ren unterscheiden und die Ergebnisse nicht durch weitere Faktoren beeinflusst und somit verfälscht werden (z. B.
Ermittlung der Preise über einen längeren Zeitraum, der den Erhebungszeitraum beinhaltet, um natürliche Preisschwankungen zu
identifizieren und in der Datenanalyse zu berücksichtigen).
Die Datenbeschaffung ist in Eigenregie vom Auftragnehmer sicherzustellen.
3.3. Zeitplan/Sonstige Berichtspflichten und Vorgaben
Beginn des Forschungsvorhabens ist vorgesehen für das dritte Quartal 2017, unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Die Dauer
der Studie soll insgesamt zwölf Monate betragen.
Spätestens nach einem Monat ab Zuschlag ist auf Einladung der Auftraggeberin ein Auftakt-gespräch zur Feinabstimmung im BMJV
in Berlin vorzunehmen. Nach sechs Monaten ab Zuschlag ist der Auftraggeberin ein Zwischenbericht über den Stand und
wesentliche Inhalte der Projektdurchführung inklusive der Einhaltung des Arbeits- und Zeitplanes in vierfacher Papierfassung
sowie in elektronischer Form (Dateiformat Microsoft Word ohne Passwort-schutz o. Ä. sowie im PDF-Format) vorzulegen.
Frühestens nach zehn Monaten nach Zuschlag, jedoch spätestens zwölf Monate nach Zu-schlag ist auf Einladung der
Auftraggeberin ein Abschlussgespräch im BMJV in Berlin abzu-halten, in welchem die Inhalte des Schlussberichts anhand einer
Präsentation mit der Auf-
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
9
traggeberin reflektiert werden. Zwölf Monate nach Zuschlag ist der Schlussbericht in redakti-onell druckfähiger und
anonymisierter Form in sechsfacher Papierfassung vorzulegen.
Zwischen- und Schlussbericht sind in der oben genannten Anzahl ihrer Papierfassungen jeweils postalisch an folgende Anschrift
zu übersenden:
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Zusätzlich sind mit dem Schlussbericht anzufertigen und vorzulegen:
o Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in sechsfacher Papierfassung mit einem Umfang von max. zehn DIN-A-4-Seiten,
o Kurzfassung der Ergebnisse in sechsfacher Papierfassung (max. 2.000 Zeichen),
o Abstract in englischer Sprache in sechsfacher Papierfassung (max. 2.000 Zeichen).
Außerdem sind zwei CD-ROM mit der elektronischen, druckfähigen anonymisierten Fassung des Schlussberichts und der drei
Abhandlungen im Dateiformat Microsoft Word ohne Pass-wortschutz o. Ä. sowie im PDF-Format beizufügen.
Alle Berichte und Abhandlungen mit Ausnahme des Abstracts sind in deutscher Sprache abzufassen, zusätzlich in druckfähiger,
elektronischer und anonymisierter Form mit dem Ak-tenzeichen VB3 -1504-54 13/2017 zu versehen und an die E-Mail-Adresse
forschung@bfj.bund.de zu versenden. Auf dem Deckblatt ist zu vermerken, dass das Gut-achten im Auftrag des BMJV durchgeführt
wurde.
Die Regelungen im Falle nicht vorhersehbarer Verzögerungen sind dem als Anlage 4 beige-fügten Mustervertrag ( 6) zu entnehmen.
3.4. Ort der Leistungserbringung
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Bespre-chungen des Auftragnehmers/der
Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden in den Räumlichkeiten des BMJV in Berlin statt.
4. Bewerbungsbedingungen/Verfahren
Die Vergabe erfolgt als Öffentliche Ausschreibung nach  55 Absatz 1 BHO i. V. m.  3 Ab-satz 2 Satz 1 VOL/A. Die Teilnahme an
dem Ausschreibungsverfahren steht zu gleichen Be-dingungen allen natürlichen und juristischen Personen offen.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
10
Mit dem Angebot, welches unter Beachtung der unter Ziffer 4.1.1. aufgeführten Formalien eingereicht werden muss, übermitteln
interessierte Bieterinnen und Bieter die von der Auf-traggeberin in den Vergabeunterlagen geforderten Informationen für die
Prüfung ihrer Eig-nung in Form von Eigenerklärungen. Hierzu sind mit dem Angebot zwingend die unter Ziffer 4.1.2. genannten
Unterlagen einzureichen. Die inhaltlichen Anforderungen an das Angebot sind Ziffer 4.1.3. zu entnehmen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist wird das Vergabeverfahren in vier aufeinander folgenden Phasen abgewickelt:
Phase 1: Formelle Ausschlussphase (Ziffer 4.1.)
Phase 2: Eignungsprüfungsphase/materielle Ausschlussphase (Ziffer 4.2.)
Phase 3: Angebotsbewertungsphase (Ziffer 4.3.)
Phase 4: Zuschlagserteilung (Ziffer 4.4.).
Die Einzelheiten der vier Verfahrensphasen werden im Nachfolgenden dargestellt:
4.1. Phase 1: Formelle Ausschlussphase
WICHTIG: Nur diejenigen Bieterinnen und Bieter werden zu Phase 2 zugelassen, deren Angebote die nachstehend aufgeführten
formalen Kriterien (4.1.1. und 4.1.2.) erfüllen. Das bedeutet u. a., dass den Angeboten alle geforderten eignungsbezogenen
Erklärungen und Unterla-gen vollständig und in der vorgegebenen Form beigefügt sein müssen. Bieterinnen und Bieter, welche
die geforderten Erklärungen und Formulare nicht, nicht vollständig oder nicht in der geforderten Form vorlegen, haben ihre
Eignung formell nicht nachgewiesen. In diesem Fall wird ihr Angebot vom Verfahren ausgeschlossen ( 16 Absatz 3 VOL/A). Dies
dient der Wahrung des Transparenzgrundsatzes aus  2 VOL/A.
4.1.1. Zusendungs-Formalien
Jedes Angebot ist von mindestens einer oder der projektleitenden Person eigenhändig rechtsverbindlich zu unterzeichnen ( 13
Absatz 1 VOL/A) und  jeweils in vierfacher Ausfer-tigung  dem
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
11
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
bis spätestens
17. Juli 2017, 14:00 Uhr
auf dem Postweg oder direkt (an der Hauptpforte in der Tempelstraße) in einem gesondert verschlossenen Umschlag (Umschlag im
Umschlag) unter Angabe des Aktenzeichens  III3-7000/1-13-33  einzureichen und als solches zu kennzeichnen,  13 Absatz 2 VOL/A.
Hierzu sollte der gesondert verschlossene Umschlag in auffälliger Weise mit der Aufschrift von der Poststelle nicht zu öffnen
versehen werden (vgl. auch den Vordruck in der Anlage 1).
Hinweis: Auf elektronischem Wege oder als Telekopie übermittelte Angebote  wie bei-spielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex
oder E-Mail  sind nicht zugelassen. Da die Angebote eigenhändig zu unterzeichnen sind, sind kopierte oder auch gescannte
Unter-schriften etc. nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Die Angebotsunterlagen sollten in kopierfähiger Form, d. h. ohne Prospekthüllen, Spiral- o-der Klebebindungen usw.,
eingereicht werden.
4.1.2. Unterlagen
Das Angebot hat zwingend die nachfolgend genannten Unterlagen zu enthalten. Die als An-lage 1 zu diesen
Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare 1, 2 und 3 sind dabei zu verwenden.
a) Antrag für Angebot (Formular 1 der Anlage 1),
b) Erklärung über die eigene Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Neutralität, politische Unab-hängigkeit, Zuverlässigkeit und
Gesetzestreue (Formular 2 der Anlage 1),
c) Preisblatt (Formular 3 der Anlage 1),
d) Angebot (s. Ziffer 4.1.3.).
e) Lebensläufe jedes Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft,
f) Datenschutzkonzept sowie
g) Erklärung über Gesamtumsätze sowie über Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit, s. Ziffer 4.2.).
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
12
Hinweis 1: Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied eine Erklärung über die eigene
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Neutralität, politische Unab-hängigkeit und Gesetzestreue (Formular 2 der Anlage 1)
ausfüllen und eigenhändig unter-zeichnen. Sollen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, wird auf die
Ausführungen zu Ziffer 4.1.4. (Beteiligung Dritter) hingewiesen.
Hinweis 2: Nach  16 Abs. 3 lit. d) VOL/A werden insbesondere Angebote, bei denen Ände-rungen oder Ergänzungen an den
Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, von der Wertung ausgeschlossen. Die Vertragsunterlagen sind abgeändert, wenn der
von dem/r Bie-ter/in angebotene Leistungsumfang mit dem von der Auftraggeberin in der Leistungsbe-schreibung und den
Vertragsbedingungen geforderten Leistungsumfang nicht deckungs-gleich ist.
Hinweis 3: Sofern Bieterinnen und Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens die Auftrag-geberin beraten oder sonst
unterstützt haben, sind sie verpflichtet, hierüber in ihren Ange-botsunterlagen Mitteilung in der Form zu machen, wann, wie
lange und in welcher Sache die Beratung und/oder Unterstützung der Auftraggeberin erfolgt ist.
Hinweis 4: Bei Einreichung mehrerer Angebote müssen zu jedem Angebot die entsprechend ausgefüllten und eigenhändig
unterschriebenen Unterlagen (Formulare 1 und 3, Anlage 1) in den jeweiligen Angebotsunterlagen gesondert enthalten sein. Bei
mehreren Angeboten einer Bieterin bzw. eines Bieters führt das Fehlen dieser Unterlagen in einem Angebot zum Ausschluss nur
des betroffenen Angebots.
4.1.3. Angebotsinhalt
Das Angebot ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Mustervertrags im Anhang zu dieser Ausschreibung (Anlage 4) und
der im Bewertungsbogen (Anlage 3) zusammenge-fassten Zuschlagskriterien zu erstellen.
Jedes Angebot hat zu enthalten:
1) ein Datenschutzkonzept,
2) Ausführungen zum Untersuchungsumfang/-inhalt,
3) Ausführungen zu den Untersuchungsmethoden,
4) Ausführungen zu einem Zeit- und Kostenplan (mit differenzierten Angaben zu den Per-sonalkosten  Arbeitskraft/Monate,
Stundensätze etc. [unter Zuordnung zu den einzelnen Aufgaben sowie unter Angabe der jeweiligen Qualifikation],
Kostenleistungen Dritter, Sach-, Reisekosten und sonstige Kosten); etwaige Umsatzsteuerbeträge und ein eventueller Overhead
sind gesondert auszuwei-sen; sofern solche Kosten nicht anfallen, ist dies zu erwähnen.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
13
Hinweis zu Preisangaben:
- Die Preise sind in Euro anzugeben.
- Die veranschlagten Reise- und Aufenthaltskosten sind gesondert auszuweisen.
- Eine etwaig fällige Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Dies gilt auch für den Fall der Umkehr der
Steuerschuldnerschaft nach  13b Absatz 5 UStG.
Sofern mehrere Angebote abgeben werden, muss jedes Angebot in sich abgeschlossen sein. Es darf nicht derart gestaltet sein,
dass sich die Auftraggeberin modulartig ein Angebot selbst zusammenstellen soll.
An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Die
Bieter werden in diesem Zusammenhang auf die Ausschlussgründe hingewiesen ( 16 Absatz 3 VOL/A). Soweit Erläuterungen zur
Beur-teilung des Angebots für erforderlich gehalten werden, sind diese auf einer gesonderten An-lage beizufügen.
4.1.4. Beteiligung Dritter
4.1.4.1. Eignungsanleihe
Beabsichtigen interessierte Bieterinnen und Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirt-schaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazi-täten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, handelt es sich um
eine Eignungsan-leihe.
Hinweise:
(1) Im Falle der beabsichtigten Eignungsanleihe haben Bieterinnen und Bieter dies im Rahmen einer selbst anzufertigenden
Eigenerklärung anzugeben.
(2) Zusätzlich ist für jeden Verleiher ein von diesem ausgefülltes separates Formular 2 der Anlage 1 vorzulegen. Dort
müssen Angaben zu den Elementen der Leistungsfä-higkeit gemacht werden, auf die sich die Eignungsanleihe bezieht.
4.1.4.2. Unterauftrag
Beabsichtigen interessierte Bieterinnen und Bieter im Rahmen der Auftragsausführung Teile des Auftrags im Wege der
Unterauftragsvergabe von Dritten durchführen zu lassen, haben sie anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen/Arbeitspakete
als Unterauftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind die vorgesehenen
Nachunternehmerinnen oder Nachunternehmer zu benennen. In diesem Zusammenhang ist eine selbst zu erstellende Erklärung der
Nachunternehmerinnen oder des Nachunterneh-
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
14
mers über die Zusammenarbeit vorzulegen (die Erklärung kann unter dem Vorbehalt eines späteren Vertragsabschlusses stehen).
Zudem haben sie im Umfang der beabsichtigten Nachunternehmereinbindung die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde
der/s Nachunternehmerin/s  wie unter Ziffer 4.2. beschrieben  nachzuweisen. Nachunterneh-mer/innen müssen in fachlicher,
persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eig-nungsanforderungen genügen, wie sie von der Bieterin/dem Bieter für
ihren/seinen Leis-tungsteil verlangt werden. Erfüllt ein/e Nachunternehmer/in die von der Auftraggeberin ge-setzten
Mindestanforderungen nicht, stellt dies einen Eignungsmangel der/s Bieterin/s dar.
Die Angabe von Nachunternehmerinnen oder Nachunternehmern und Einreichung der Erklärung über die Zusammenarbeit kann
unterbleiben, wenn dies nicht zumutbar ist. Dann wäre stattdessen im Angebot zu vermerken, dass eine Unterauftragsvergabe
vorgesehen ist. Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin von der Bieterin oder dem Bieter, deren/ dessen Angebot in die
engere Wahl kommt, verlangen die Nachunternehmerinnen oder Nachunternehmer zu benennen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre
dann auch die Erklä-rung der Nachunternehmerinnen oder des Nachunternehmers über die Zusammenarbeit vorzulegen.
4.2. Phase 2: Eignungsprüfungsphase/materielle Ausschlussphase
Bieterinnen und Bieter, deren Angebote die unter Ziffer 4.1. aufgeführten formalen Voraus-setzungen erfüllen, werden von der
Auftraggeberin in diesem Verfahrensstadium unter Be-rücksichtigung der eingereichten Unterlagen (siehe Ziffer 4.1.2.)
abschließend auf ihre Eig-nung geprüft ( 16 Absatz 5 VOL/A). Bei mangelnder Eignung werden die Bieterinnen und Bieter vom
weitern Verfahren ausgeschlossen. Die Information über den Ausschluss er-folgt in Textform ( 126b BGB, E-Mail).
Die Prüfung der Eignung der Bieter und Bieterinnen erfolgt unter den Gesichtspunkten der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit
und Fachkunde.
1.) Zuverlässigkeit:
Der Bieter/die Bieterin ist zuverlässig, wenn er/sie seinen/ihren gesamten gesetzlichen Ver-pflichtungen nachgekommen ist,
sodass er/sie  auch aufgrund der Erfüllung früherer Ver-träge  eine einwandfreie Ausführung des Forschungsauftrags
einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwarten lässt.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist dem Angebot von der Bieterin oder dem Bieter (bei einer Bietergemeinschaft von jedem
ihrer Mitglieder sowie von Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmern, auf deren/dessen wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
15
und/oder Fachkunde sich die Bieterin oder der Bieter beruft) der beigefügte Erklärungsvor-druck (Formular 2 der Anlage 1)
unterschrieben beizufügen.
2.) Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/die Bieterin/die Bietergemeinschaft besitzt die erforderliche Leistungsfähigkeit, wenn er/sie in technischer,
kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht über die zur ordnungsgemäßen, d. h. fach- und fristgerechten
Auftragsausführung notwendigen Mittel verfügt.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von der Bieterin oder dem Bieter, von jedem Mitglied
einer Bietergemeinschaft und jeder Unterauftragnehme-rin und jedem Unterauftragnehmer, auf deren oder dessen wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sich die Bieterin oder der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft stützt, hin-sichtlich ihrer
oder seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wie folgt zu er-bringen:
a) durch Vorlage einer selbst zu erstellenden Eigenerklärung über die Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl.
Ziffer 4.1.2.) und
b) durch Eigenerklärung zur eigenen betrieblichen IT-Infrastruktur unter Verwendung des Formulars 2 der Anlage 1.
Der Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist von der Bieterin oder dem Bieter, von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft und jeder Unterauftragnehmerin und jedem Unter-auftragnehmer, auf deren oder dessen personelle
Leistungsfähigkeit sich die Bieterin oder der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft stützt, hinsichtlich ihrer oder seiner
personellen Leis-tungsfähigkeit wie folgt zu erbringen:
Im Rahmen der Eigenerklärung in Formular 2 der Anlage 1 muss die Bieterin oder der Bieter hinreichend verdeutlichen, dass
sie/er aufgrund ihrer/seiner personellen Res-sourcen mit entsprechender Expertise in der Lage ist, den Auftrag in vollem Umfang
und im gegebenen Zeitraum  auch bei Ausfällen im Projektteam  durchführen zu können.
3.) Fachkunde:
Der Bieter/die Bieterin/die Bietergemeinschaft besitzt die erforderliche Fachkunde, wenn er/sie über Kenntnisse, Erfahrungen
und Fertigkeiten verfügt, die es ihm/ihr ermöglichen, den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen. In diesem
Zusammenhang sind zwingend nachzuweisen:
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
16
a) ein in der EU anerkannter Hochschulabschluss an einer Fakultät der Informationswissen-schaften und/oder Informatik und/oder
Wirtschaftsinformatik (bei mindestens einem Mit-glieds des Projektteams). Dies ist zumindest per Eigenerklärung (Formular 2
der Anlage 1) zu belegen.
b) Statistische Kenntnisse und Erfahrungen mit empirischen Datenauswertungen, über die mindestens ein Mitglied des
Projektteams verfügen muss. Diese Kenntnisse sind anhand von gesonderten Kurzdarstellungen (u. a. Ziel, Ergebnis, Aufbau,
Methodik und Laufzeit) zu belegen. Nachzuweisen sind von einem Mitglied mindestens zwei vergleichbare Pro-jekte aus den letzten
sechs Jahren. Hierfür kann der Vordruck in Formular 2 der Anlage 1 verwendet werden.
Erforderlich sind mindestens zwei Referenzvorhaben, die für den Auftragsgegenstand re-levant sind. Beide Vorhaben müssen im
Zeitraum vom 1. Juni 2011 bis 31. Mai 2017 voll-ständig erbracht worden sein (d. h. begonnen und auch abgeschlossen).
Vorhaben, die vor dem 1. Juni 2011 begonnen oder nach dem 31. Mai 2017 beendet wurden, können im Ausnahmefall teilweise
berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass abgeschlossene Teilleistungen vorliegen, die im Zeitraum vom 1. Juni 2011 bis
31. Mai 2017 abgeschlos-sen wurden. Die einzelnen Teilleistungen des Projektes und die jeweiligen Zeiträume wä-ren hierbei
konkret zu benennen.
c) Die Lebensläufe der Bieterin oder des Bieters und  sofern vorgesehen  der Mitglieder des Projektteams sind der
Auftraggeberin als selbst zu erstellende Eigenerklärung vorzu-legen.
Hinweis: Die Eignungskriterien im Einzelnen und ihre Gewichtung sind der Anlage 2 zu ent-nehmen. Im Rahmen der Bewertung
können auch weniger als volle Punkte vergeben wer-den. Es können Bewerber ausgeschlossen werden, die in Bezug auf die
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind,
ihre Eignung bei Bedarf mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
4.3. Phase 3: Angebotsbewertungsphase
In diesem Verfahrensstadium bewertet die Auftraggeberin alle eingereichten Angebote an-hand der festgelegten Zuschlagskriterien
sowie des Punkteschemas (Ziffern 4.3.1., 4.3.2. in Verbindung mit Anlage 3) und wählt die- bzw. denjenigen Bieterin bzw.
Bieter aus, die/der den Zuschlag erhalten soll. Einzelheiten zur Bewertung der Angebote/Punktevergabe sind Ziffer 4.3.1. und
4.3.2. zu entnehmen.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
17
4.3.1. Bewertung des Angebots/Zuschlagskriterien
Zur Bewertung wird das Angebot inhaltlich in drei Kategorien unterteilt:
(1) Wissenschaftliche Qualität,
(2) Angemessenheit von Personal- und Mitteleinsatz sowie
(3) Preis.
Zu (1): Für die wissenschaftliche Qualität der Forschungskonzeption werden maximal 12 Punkte vergeben, die sich auf die
einzelnen fachlichen Kriterien wie folgt verteilen:
o Inhalt: max. 4 Punkte,
o Methodik: max. 4 Punkte,
o Arbeitsplan: max. 4 Punkte.
Die wissenschaftliche Qualität wird mit 50% gewichtet.
Zu (2): Für die Angemessenheit von Personal- und Mitteleinsatz werden maximal 8 Punkte vergeben, die sich auf die einzelnen
fachlichen Kriterien wie folgt verteilen:
o Arbeitsorganisation/Personaleinsatz: max. 4 Punkte,
o Projektmanagement/Sachkosten: max. 4 Punkte,
Die Angemessenheit von Personal- und Mitteleinsatz wird mit 20% gewichtet.
Zu (3): Für den Preis wird maximal 1 Punkt vergeben. Der Preis wird mit 30% gewichtet. Die Punktzahl ermittelt sich aus dem
gewichteten Verhältnis zwischen dem günstigsten und dem zu bewertenden Angebotspreis.
Eine detaillierte Darstellung der Zuschlagskriterien ist der Anlage 3 zu entnehmen.
4.3.2. Punkteschema/Berechnung
Bei der Bewertung eines jeden Angebots gilt jeweils:
 Nach Punktevergabe für die einzelnen Kriterien entsprechend dem in der Anlage 3 dargestellten Berechnungsschema wird die
Gesamtpunktzahl ermittelt. Die/der punktbeste/r Bieter/in erhält den Zuschlag (Ziffer 4.4.).
 Es sind insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar. Es erfolgt eine Gewichtung von wissenschaftlicher Qualität (Q),
Arbeitsorganisation (A) und Preis (P) im Verhältnis von 50% (Q) zu 20% (A) zu 30% (P). Es werden maximal zwei Stellen hinter
dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab 0,005.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
18
Die Berechnung der von dem jeweiligen Angebot erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt zu-nächst unter Bestimmung des
Qualitätspunktwertes (QPW), des Arbeitsorganisationspunkt-wertes (APW) und des Preispunktwertes (PPW). Auf Grundlage der
jeweils gefundenen Punktwerte wird die Gesamtpunktzahl nach dem Verhältnis von Preis und Qualität bestimmt.
 Wissenschaftliche Qualität: max. 50 Punkte (Ziffer 4.3.1.)
Punkteberechnung des Qualitätspunktwerts (QPW): QPW =Kn=Summe der Punktwerte der einzelnen Kriterien 3n=112
 Arbeitsorganisation (Arbeitsteilung/Projektmanagement): max. 20 Punkte (Ziffer 4.3.1.)
Punkteberechnung des Qualitätspunktwerts (QPW): APW =Kn=Summe der Punktwerte der einzelnen Kriterien 2n=18
 Preis: maximal 30 Punkte
Punkteberechnung des Preispunktwertes (PPW): PPW=P1P2
 P1: Preis des günstigsten Angebots, das die Kriterien erfüllt
 P2: Preis des zu bewertenden Angebots
 Gesamtpunktzahl, Punkteberechnung:
(50)+(	20)+ (	30)=Gesamtpunktzahl
4.4. Phase 4: Zuschlagserteilung
Die Auftraggeberin schließt den Vertrag mit der punktbesten Bieterin bzw. dem punktbesten Bieter ab, weil deren/dessen Angebot
im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt und damit
das wirtschaft-lichste Angebot für die Auftraggeberin darstellt,  18 Absatz 1 VOL/A.
Bieter/innen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden von der Auftragge-berin über die Gründe für die
Ablehnung des eigenen Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen der/s erfolgreichen
Bieters/in unverzüglich in Textform ( 126b BGB, E-Mail) informiert ( 19 Absatz 1 VOL/A).
Das Verfahren endet mit Vertragsschluss oder mit Aufhebung des Vergabeverfahrens.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
19
Im Falle der Auftragserteilung ist die Genehmigung für Nebentätigkeiten vorzuweisen, sofern diese erforderlich ist.
5. Hinweise
5.1. Entschädigung für die Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebots einschließlich der Forschungskonzeption wird keine Ent-schädigung gewährt.
5.2. Gender-Aspekte
Bei der Durchführung der Untersuchung ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz zu beachten. Die Untersuchungsergebnisse müssen
erkennbar machen, ob und in welcher Weise sich erhobene Daten geschlechterspezifisch auf Frauen und/oder Männer beziehen. Die
Sicher-stellung entsprechender Aspekte ist bereits bei den Erhebungen zu berücksichtigen.
Bei der Abfassung des Angebots sowie auch der zu erstellenden Forschungsberichte ist auf eine geschlechtsneutrale Formulierung
zu achten.
5.3. Nachforderung von Unterlagen
Nach  16 Abs. 2 VOL/A behält sich die Auftraggeberin vor, die von ihr in den Ausschrei-bungsunterlagen angeforderten
Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Ange-botsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden
Nachfrist nachzufor-dern.
5.4. Bieterfragen
Fragen betreffend das Vergabeverfahren (Bieterfragen) sind bis spätestens 05. Juli 2017, 14.00 Uhr, zugelassen
(Auskunftsfrist). Rechtzeitig beantrage Auskünfte werden von der Auftraggeberin innerhalb von 6 Tagen nach ihrem Eingang
beantwortet.
Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, auch nach Ablauf der jeweiligen Auskunftsfrist Fragen zu beantworten.
Hinweis zur Form: Bieterfragen sind ausschließlich in Textform ( 126b BGB, E-Mail) zu stellen. Die Beantwortung durch die
Auftraggeberin erfolgt ebenfalls in Textform. Sofern die Antworten von allgemeinem Interesse sind, werden sie von der
Auftraggeberin allen Bietern
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
20
in anonymisierter Form und/oder auf bund.de sowie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter
www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen zugänglich gemacht.
5.5. Bieterseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Bieter oder Dritter sind ausge-schlossen und werden nicht
Vertragsbestandteil. Werden dem Angebot Allgemeine Ge-schäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Bieter oder Dritter dem
Angebot beigefügt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren. Auf Anschreiben oder anderen
Angebotsunterlagen der Bieter etwaig vermerkte oder rückseitig abgedruckte Geschäftsbedingungen sind zu streichen oder
allumfassend schriftlich für unwirksam zu er-klären.
5.6. Bietergemeinschaften
Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss
von dem/der bevollmächtigten Vertreter/in unter-schrieben sein; andernfalls liegt kein gültiges Angebot vor. Die Gründe für
die Bildung einer Bietergemeinschaft sind darzulegen.
5.7. Losvergabe
Die ausgeschriebene Leistung wird als ein Los (Gesamtauftrag) vergeben.
5.8. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind solche Angebote, die inhaltlich von den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung (s. Ziffer 3.) abweichen.
5.9. Rückgabe von Unterlagen
Eine Rückgabe von Unterlagen erfolgt nicht. Alle Angebotsunterlagen  auch von Bieterin-nen bzw. Bietern, die keinen Zuschlag
erhalten  verbleiben in der Vergabeakte.
5.10. Änderungen, Berichtigung und Rücknahme der Angebote
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zuläs-sig. Sie sind als solche zweifelsfrei
zu kennzeichnen. Angebote mit nicht zweifelsfreien Än-derungen werden von der Bewertung ausgeschlossen.
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
21
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden.
5.11. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des eventuell folgenden Auftrags
verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise) ist untersagt, es sei denn, sie dient der
Angebotserstellung. Dies gilt auch für Dritte, an die die Vergabeunterlagen weitergegeben werden.
5.12. Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz
Die Bieterin bzw. der Bieter hat  auch nach der Beendigung der Angebotsphase bzw. des Vergabeverfahrens  über die ihm/ihr im
Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei sei-ner/ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der
Auftraggeberin Verschwiegenheit zu bewahren. Sie/Er hat hierzu sämtliche bei der Erstellung des Angebo-tes beschäftigten
Mitarbeiter (auch von Drittunternehmen) zu verpflichten. Die Nichtbeach-tung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig
Einfluss auf die Beurteilung der Zuver-lässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Beschaffungsmaßnahmen der
Vergabestelle. Der/die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen für den Datenschutz,
insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes.
5.13. Vermeidung von Korruption
Die Auftraggeberin und die bei diesem Vergabeverfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen den Vorgaben
der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprä-vention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 sowie deren Anlage 1
"Verhaltenskodex gegen Korruption".
5.14. Aufhebung des Vergabeverfahrens
Die Auftraggeberin kann das Vergabeverfahren nach  17 VOL/A aufheben. Sie behält sich insbesondere eine Aufhebung des
Vergabeverfahrens vor, wenn kein wirtschaftliches Er-gebnis erzielt wurde.
5.15. Allgemeine Informationen zur Auftraggeberin/Kontaktstelle
a) Auftraggeberin:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Ver-braucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117
Berlin
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
22
E-Mail: vb3@bmjv.bund.de
Telefon: +49 30 18580 0 Fax: +49 30 18580 - 95 25
b) Vergabestelle/Kontaktstelle:
Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99  103, 53113 Bonn
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Knüpfer
E-Mail: forschung@bfj.bund.de
Telefon: +49 228 99410 - 5314
Fax: +49 228 99410 - 5592
5.16. Vorbehalt der Auskunftspflicht
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter/innen zur Auskunft darüber zu verpflichten, ob und auf welche Art eine
wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen besteht oder ob und auf welche Weise auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise
mit Anderen zusammengearbei-tet wird, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
5.17. Zahlungsmodalitäten im Falle der Zuschlagserteilung
Die Zahlungsmodalitäten sind dem Mustervertrag (Anlage 4) zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt in drei Raten, die an den
Vertragsschluss, die Vorlage des Zwischenberichts und die Abnahme des Schlussberichts geknüpft sind. Die Zahlung der
Schlussrate erfolgt dabei erst nach Vorlage einer Schlussrechnung.
5.18. Rechte an den Ergebnissen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer überträgt der Auftraggeberin das ausschließli-che räumlich, zeitlich und
inhaltlich unbeschränkte Recht, die im Rahmen des Auftrags er-stellten Berichte und Darstellungen auf sämtliche Arten zu
nutzen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer behält ein einfaches Nutzungsrecht.
Die Auftraggeberin hat das Recht zur Erstveröffentlichung. Dem/r Auftragnehmer/in ist eine Veröffentlichung seiner/ihrer
vorläufigen und abschließenden Beiträge vor der Übergabe des Schlussberichts und bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten
danach nur mit der Zustim-mung der Auftraggeberin gestattet. Nach Ablauf dieser Frist steht es dem/r Auftragnehmer/in frei,
seine/ihre Forschungsergebnisse  mit Ausnahme des Schlussberichts als solchen
Az.: III3-7000/1-13-33 Vergabeunterlagen
vom 13. Juni 2017
23
wissenschaftlich zu veröffentlichen. Im Falle der Veröffentlichung ist darauf hinzuweisen, dass die Studie im Auftrag des
BMJV durchgeführt wurde.
5.19. Zeitlicher Rahmen/Fristen
Zeitlicher Rahmen des Vergabeverfahrens:
 Veröffentlichung der Bekanntmachung: 13. Juni 2017
 Ende der Angebotsfrist: 17. Juli 2017
 Dauer der Bindefrist: 13. Juni 2017  18. September 2017
6. Anlagen
Anlage 1: Formulare 1  3
Anlage 2: Übersicht Eignungskriterien (zu Ziffer 4.2.)
Anlage 3: Übersicht Zuschlagskriterien (zu Ziffer 4.3.)
Anlage 4: Mustervertrag
Anlage 5: Hinweis zum Mustervertrag
Bonn, den 13. Juni 2017
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesamt-fuer-Justiz/2017/06/1982987.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau