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Ausschreibung: Bekleidung für Flüchtlinge - DE-Freiburg
Oberbekleidung
Dokument Nr...: 850642-2017 (ID: 2017061913483874247)
Veröffentlicht: 19.06.2017
*
  Bekleidung für Flüchtlinge
Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 1: Steuerung und Verwaltung
Ausschreibungsbedingungen
Az. 15.2-1353.5/24-0
Öffentliche Ausschreibung
über die Lieferung von
Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg
Freiburg, 07.06.2017
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Verzeichnis der Ausschreibungsunterlagen
Ausschreibungsbedingungen
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Übersicht zu den anzubietenden Konfektionsgrößen und Maßen
Anlage 3: Preisblätter zu den Losen 1 bis 5
 3a: Preisblatt Los 1: Oberbekleidung
 3b: Preisblatt Los 2: Unterwäsche, Socken, Schlafanzüge
 3c: Preisblatt Los 3: Erstlings- und Kleinkind-Ausstattung, Umstandshosen
 3d: Preisblatt Los 4: Schuhe
 3e: Preisblatt Los 5: Accessoires
Anlage 4: Bietererklärung
Anlage 5: Kennzettel für Umschlag
Anlage 6: Besondere Vertragsbedingungen LTMG
Anlage 7: Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn
Anlage 8: Merkblatt zur Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn
Anlage 9: Referenzliste
Anlage 10: Bietergemeinschaften
Anlage 11: VOL/B - Allgemeine Vertragsbedingungen
Anlage 12: ZVB BW - Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg
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Inhaltsverzeichnis
1. Grundsätzliches
............................................................................................................. 4
1.1. Rechtsgrundlagen ....................................................................................................... 4
1.2. Auftragsgegenstand .................................................................................................... 4
1.3. Losbildung
.................................................................................................................. 4
1.4. Auftraggeber (AG) und Ansprechpartner..................................................................... 4
1.5. Bieter
.......................................................................................................................... 5
1.6. Meilensteine des Ausschreibungsverfahrens .............................................................. 5
2. Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen .................................................................... 5
2.1. Vertragsbestandteile ................................................................................................... 5
2.2. Unklarheiten und Bieterfragen .................................................................................... 6
2.3. Fristen zur Angebotsabgabe ....................................................................................... 6
2.4. Form und Einreichung der Angebote .......................................................................... 6
2.5. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ...................................... 7
2.6. Prüfung und Wertung der Angebote ............................................................................ 7
2.7. Eignungskriterien ........................................................................................................
8
2.8. Zuschlagskriterien .......................................................................................................
8
3. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen ...................................................................... 9
3.1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................ 9
3.2. Vergabesperren .......................................................................................................... 9
3.3. Bietergemeinschaften ................................................................................................. 9
3.4. Nach-/Unterauftragnehmer ......................................................................................... 9
3.5. Nebenangebote .......................................................................................................... 9
3.6. Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote .................................... 9
3.7. Auskünfte über den Stand des Bewertungsverfahrens ................................................ 9
3.8. Zuschlagserteilung und Bindefrist ..............................................................................10
3.9. Nichtberücksichtigung des Angebots .........................................................................10
3.10. Aufhebung der Ausschreibung ...............................................................................10
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1. Grundsätzliches
1.1. Rechtsgrundlagen
Der Ausschreibung liegen die Allgemeinen Bestimmungen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A, Ausgabe 2009) zugrunde. Der Auftrag wird
als Rahmenvereinbarung gemäß  4 VOL/A durch öffentliche Ausschreibung gemäß
 3 Abs.1 VOL/A vergeben.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B), die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Baden-
Württemberg sowie die Vorschriften des BGB in der jeweils aktuellen Fassung.
Daneben gelten die in diesem und in den folgenden Kapiteln und einzelnen Losen
genannten zusätzlichen Bedingungen.
1.2. Auftragsgegenstand
Das Regierungspräsidium Freiburg vergibt in einer öffentlichen Ausschreibung eine
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Kleiderkammern von Erstaufnahmeeinrichtungen
(EA) für Flüchtlinge im Regierungsbezirk Freiburg mit diversen
Kleidungsartikeln. Näheres zum Leistungsgegenstand ergibt sich aus diesen
Ausschreibungsbedingungen und beiliegender Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Es besteht keinerlei Anspruch des Auftragnehmers auf die tatsächliche Abnahme der
in den Anlagen 3a bis 3 e genannten fiktiven Jahresbestellmengen oder geringerer
Mengen.
1.3. Losbildung
Die Leistung ist in 5 Lose aufgeteilt. Das Angebot kann sowohl auf ein Los, auf
mehrere Lose oder auf alle Lose abgegeben werden. Für jedes Los kann maximal
ein Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung abgegeben werden.
Eine Zuschlagslimitierung besteht nicht.
1.4. Auftraggeber (AG) und Ansprechpartner
Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg vertreten durch das
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 1 Steuerung und Verwaltung. Der
Auftraggeber ist für den Vertrag Vertragspartner des Auftragnehmers.
Ansprechpartner
für den verfahrensrechtlichen Teil: für den fachlichen Teil:
Herr Ellmann Frau Löhnert/Frau Trost
Referat 15.2. Flüchtlingsaufnahme Referat 15.2. Flüchtlingsaufnahme
E-Mail: Michel.Ellmann@rpf.bwl.de E-Mail:
YasminMaria.Loehnert@rpf.bwl.de
Martina.Trost@rpf.bwl.de
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1.5. Bieter
Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss
des Verfahrens durch Zuschlagserteilung als Bieter bezeichnet. Für die Phase der
Vertragsdurchführung wird das bezuschlagte Unternehmen als Auftragnehmer
bezeichnet.
1.6. Meilensteine des Ausschreibungsverfahrens
Dem Ausschreibungsverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
Aktivität Meilenstein
Einreichung der Ausschreibung zur Veröffentlichung
im Staatsanzeiger
07.06.2017, 15.00 Uhr
empfohlener (spätester) Termin zum Stellen von
Bieterfragen
23.06.2017
Termin zur Abgabe der Angebote/Angebotsfrist 03.07.2017, 12.00 Uhr
Wertung der Angebote Anfang Juli 2017
Zuschlagserteilung Mitte Juli 2017
Voraussichtlicher Beginn der Leistungserbringung 01.08.2017
Ende der Leistungserbringung 31.12.2019
2. Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen
2.1. Vertragsbestandteile
Sofern im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden schriftlichen
Vereinbarungen getroffen werden, werden im Falle eines Zuschlags Bestandteile des
Vertrages:
 diese Vergabeunterlagen mit Anlagen, insbesondere
 die Bietererklärung (Anlage 4)
 die Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
 die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz
(LTMG) für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Anlage 7)
 die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) (Anlage 11)
 die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg für
die Ausführung von Leistungen (ZVB-BW) (Anlage 12)
Werden dem Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des
Bieters beigefügt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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2.2. Unklarheiten und Bieterfragen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung/
Vertrag (Anlage 1) und das Preisblatt (Anlage 3a-3e) nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse, so hat der
Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
Fragen sind unverzüglich nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und bis
spätestens zum 23.06.2017 ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Fax zu richten
 an:
Name: Herrn Michel Ellmann
E-Mail: Michel.Ellmann@rpf.bwl.de
Fax-Nr.: +49 (761) 208-392369
Mündliche Anfragen während des Ausschreibungsverfahrens werden nicht
beantwortet. Eingegangene Bieterfragen werden unverzüglich nach Ablauf der
Bieterfragenfrist beantwortet.
Sämtliche Informationen zum Ausschreibungsverfahren sowie Bieterfragen und
antworten werden allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt und auf der
Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg veröffentlicht.
2.3. Fristen zur Angebotsabgabe
Die Angebote müssen einschließlich aller Unterlagen bis spätestens
Montag, den 03.07.2017, 12:00 Uhr
bei der Vergabestelle eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang bei der
Vergabestelle und nicht das Datum des Poststempels. Angebote, die bis zum
03.07.2017, 12:00 Uhr nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der
Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht zu
vertreten hat.
Eingegangene Angebote werden gemäß den Bestimmungen des  14 VOL/A bis
zum Ablauf der o. g. Angebotsfrist ungeöffnet verwahrt und erst nach Ablauf der
Angebotsfrist von einer mehrköpfigen Kommission geöffnet. Die Angebotsöffnung ist
nicht öffentlich; Bieter sind nicht zugelassen.
2.4. Form und Einreichung der Angebote
Die Angebote (insbesondere die Preisblätter gemäß Anlage 3 sowie die
Bietererklärung gemäß Anlage 4) ausgefüllt, an den dafür vorgesehenen Stellen mit
Datum, Ort und Firmenstempel versehen und eigenhändig unterschrieben bei der
Vergabestelle eingereicht werden. Aus dem Angebot muss der Name des
Unterzeichners zweifelsfrei hervorgehen (z.B. durch maschinenschriftliche
Hinzufügung der Unterschrift). Auf  16 VOL/A wird hingewiesen.
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Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der
angegebenen Angebotsfrist einzureichen. Der Umschlag ist außen mit folgendem
Vermerk
bzw. mit beigefügtem Angebots-Kennzettel (Anlage 5) zu versehen sowie mit
Firmennamen und Anschrift bezeichnet an folgende Anschrift zu senden:
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme
Heinrich-von-Stephan-Str. 25
79100 Freiburg
Elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Eine Abgabe des Angebots per Fax
oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum sofortigen Ausschluss vom
weiteren Verfahren. Mit der Abgabe des Angebots werden die Bedingungen dieser
Ausschreibung ausdrücklich anerkannt.
2.5. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Angebote können bis zum Abgabetermin schriftlich berichtigt, geändert oder zurückgezogen
werden (im verschlossenen Umschlag gemäß Ziffer 2.3). Änderungen oder
Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der
ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch
auf eine Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom
weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle
nicht als Angebotsbestandteil gewertet. Insbesondere Literaturauszüge, vorgefertigte
Broschüren und Prospekte werden in die Bewertung nicht einbezogen soweit diese
nicht in den Vergabe und Vertragsunterlagen gefordert waren.
2.6. Prüfung und Wertung der Angebote
Die Angebote werden gemäß  16 VOL/A geprüft und gewertet. Die Wertung erfolgt
in den folgenden Stufen:
Angebot  Ausschreibung
Bekleidung für Flüchtlinge
(AZ. 15.2-1353.5/24-0)
Angebotsfrist: 03.07.2017, 12:00 Uhr
DURCH DIE POSTSTELLE NICHT ZU ÖFFNEN!
Bitte unverzüglich an das Referat 15.2  Flüchtlingsaufnahme weiterleiten.
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 Form & Vollständigkeit
 Eignung (anhand der Eignungskriterien)
 Angemessenheit der Preise ( 16 Abs. 6 VOL/A)
 Wirtschaftlichkeit (anhand der Zuschlagskriterien)
Die Angebote müssen die Anforderungen der einzelnen Wertungsstufen erfüllen, um
in der nächsten Bewertungsstufe berücksichtigt werden zu können.
2.7. Eignungskriterien
Ein Bieter ist geeignet, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit für die Auftragserfüllung besitzt. Zum Nachweis der Eignung haben
die Bieter bei Angebotsabgabe folgende Nachweise und Unterlagen einzureichen:
 Gewerbeanmeldung oder aktuellste Gewerbeummeldung
 Mindestens eine Referenz über Lieferaufträge mit vergleichbaren
Liefermengen in den letzten drei Jahren. Folgende Mindestangaben
sind für die Referenzen erforderlich:
o Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechpartner und Tel.-Nr.)
o Zeitraum der Auftragsausführung bzw. Beginn und
voraussichtliches Ende der Vertragslaufzeit
o Gelieferte Bekleidungsarten (analog zu den Losen 1 bis 5) unter
Angabe der ungefähren Liefermenge pro Bekleidungsart
während des Auftragszeitraums.
Die Referenzen können in die Referenzliste (Anlage 10) eingetragen
werden.
2.8. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt ( 18 Abs. 1 VOL/A). Das wirtschaftlichste Angebot wird zu 100 %
nach dem Kriterium Preis (Anlage 3) ermittelt.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung.
Die Preisermittlung erfolgt anhand der in den Anlagen 3a bis 3e durch den Bieter
genannten Staffelpreise wie nachstehend aufgeführt:
 Für jede Position wird aus den Einzelpreisen der Mengenstaffeln ein
Durchschnittspreis ermittelt.
 Der Durchschnittspreis pro Position wird mit der fiktiven Jahresbestellmenge
multipliziert (Jahresbetrag).
 Die Jahresbeträge aller Positionen eines Loses werden zu einem
Gesamtpreis aufsummiert. Der Gesamtpreis ist für die Wertung maßgebend.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis eines Loses erhält den Zuschlag für
das jeweilige Los. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den
niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet.
Besteht auch hier Preisgleichheit, so entscheidet das Los.
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3. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
3.1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren an
einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf
welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt
insbesondere für Bietergemeinschaften.
3.2. Vergabesperren
Sofern über den Bieter eine Meldung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur
Korruptionsverhütung und -bekämpfung bei der Melde- und Informationsstelle für
Vergabesperren vorliegt, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Verstöße gegen die Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und
-bekämpfung werden der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren
gemeldet.
3.3. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaft hat die Anlage 10
auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Liegt keine Bietergemeinschaft vor,
muss die Anlage 10 nicht ausgefüllt oder eingereicht werden.
3.4. Nach-/Unterauftragnehmer
Eine Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer bzw. eine Angebotsabgabe
durch eine Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
3.5. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
3.6. Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine
Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die
Geltendmachung entstandener sowie eventuell entstehender Kosten.
3.7. Auskünfte über den Stand des Bewertungsverfahrens
Nach Angebotseröffnung und vor Zuschlagserteilung werden keine Auskünfte über
den Stand des Bewertungsverfahrens erteilt.
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3.8. Zuschlagserteilung und Bindefrist
Der Zuschlag wird schriftlich oder per Fax erteilt. Die für die Vergabestelle
maßgebliche Anschrift und Faxnummer sind die in der Bietererklärung (Anlage 4)
angegebenen Kontaktdaten.
Der Bieter ist bis 31.07.2017 an sein Angebot gebunden.
3.9. Nichtberücksichtigung des Angebots
Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt wurden, erhalten nach Zuschlagserteilung
eine Mitteilung über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen des  19 VOL/A.
3.10. Aufhebung der Ausschreibung
Das Regierungspräsidium Freiburg behält sich unter den Voraussetzungen des  17
VOL/A die teilweise oder vollständige Aufhebung der Ausschreibung vor. Die
Aufhebung wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Regierungspraesidium-Freiburg/2017/06/1978756.html
Data Acquisition via: p8000000
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