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Ausschreibung: Postversand - DE-Kaiserslautern
Postversand
Dokument Nr...: 191712-2017 (ID: 2017052009144623368)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
DE-Kaiserslautern: Postversand
2017/S 97/2017 191712
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Postfach 2960
Kaiserslautern
67617
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 6313637225
E-Mail: [1]vergabestelle@rps.aok.de
Fax: +49 635140393833
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschrei
bungen
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.dtvp.de/Center/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YDXYBFT%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YDXYBFT%22
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Briefversand von Mailings.
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK17058-992
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von
Postdienstleistungen, d. h. die Beförderung und Zustellung von
typischen Massensendungen wie beispielsweise Infopost, Dialogpost o. ä.
zentral erzeugter Mailingbriefe E+4. Das jährliche Produktionsvolumen
beträgt bis zu 1 700 000 Briefsendungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB
Hauptort der Ausführung:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse; Virchowstr. 30;
67304; Eisenberg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beförderung und Zustellung von typischen Massensendungen (Infopost,
Dialogpost o. ä.) zentral erzeugter Mailingbriefe E+4. Das jährliche
Produktionsvolumen beträgt bis zu 1 700 000 Briefsendungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2017
Ende: 31/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit
einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens, ohne dass es eine Kündigung bedarf, am
31.7.2021.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis
zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:
Dokumentation über das Verfahren zur Messung und Einhaltung der
Zustellfristen; Notfallkonzept (vgl. Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Kopie der Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von
Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre.
Eigenerklärung, dass spätestens mit Vertragsbeginn eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestsummen besteht
und während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird:
1 000 000 EUR Sachschäden,
1 000 000 EUR Personenschäden,
500 000 EUR Vermögensschäden.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens der
letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Der spezifische
Jahresumsatz muss zumindest in den lerzten beiden Jahren mindestens das
zweifache des angebotenen wertungsrelevanten Gesamtpreises betragen.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und
Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses und des
Datenschutzes gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG).
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
3 Referenzen (Zeitraum 02/2014 bis 01/2017) die jeweils folgende
Mindestkriterien erfüllen:
Zustellung von mindestens 1 000 000 Mailingbriefen E+4 pro Jahr
innerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland.
Zustellung von mindestens 500 000 Mailingbriefen E+4 innerhalb einer
Mailingaktion, davon mindestens 300 000 Mailingbriefe innerhalb der
Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20 000
EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer
Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von
Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10 000 EUR netto erreicht oder
höher ist.
2) Eigenerklärung das kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB
vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Diesem Vergabeverfahren geht das Vergabeverfahren Offenes Verfahren
AOK17002-992 mit der Bekanntmachungsnummer 2017/S045-082581 voraus.
Das Vergabeverfahren zu Los 2 musste aufgehoben werden. Da der Vertrag
zu Los 1 zum 1.8.2017 beginnt, ist es zwingend erforderlich, dass der
Vertrag zu Los 2 ebenfalls zum 1.8.2017 beginnt. Daher wird von der
Möglichkeit einer verkürzten Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV
Gebrauch gemacht.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [6]2017/S 045-082581
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/06/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/06/2017
Ortszeit: 12:15
Ort:
Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse,
Kanalstr. 25, 1. OG Zimmer 110, Kaiserslautern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung
aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei
Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle
Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise
zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der
EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise
grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3)
genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu
beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen
hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten
Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen
ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an
Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die
Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der
Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten
Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für
den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei
jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im
Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie
auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen
Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend
den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen
sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen
sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des
Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an
Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende
Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der
Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine
entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer
vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß
§ 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater
Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem
Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem
Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer
Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Deutsche Post AG ist kein
Unterauftragnehmer in diesem Sinne. Die Verpflichtungserklärung zur
Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das
Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder
höher ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYBFT.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [7]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2017
References
1. mailto:vergabestelle@rps.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen
3. http://www.dtvp.de/Center/
4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDXYBFT%22
5. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDXYBFT%22
6. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:082581-2017:TEXT:DE:HTML
7. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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