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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Bremen
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 190078-2017 (ID: 2017051909343022358)
Veröffentlicht: 19.05.2017
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DE-Bremen: Bauarbeiten
2017/S 96/2017 190078
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Sondervermögen Gewerbeflächen c/o WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Langenstr. 2-4, Eingang Stintbrücke 1
Zu Händen von: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
28195 Bremen
Deutschland
Telefon: +49 421-9600-10
E-Mail: [1]vergabe@wfb-bremen.de
Fax: +49 421-9600810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.wfb-bremen.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Wirtschaftsförderung
I.3)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
GVZ-Erdbau 5. BA Teil 2.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
NUTS-Code DE501
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
GVZ 250 Tcbm Sand transportieren und einbauen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
45000000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Transport und Einbau von ca. 250 000 m³ Sand.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.8.2017. Abschluss 31.7.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die Bieter reichen, sofern keine einheitliche
europäische Eigenerklärung vorgelegt wird, eine Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, bzw. Art.
57 der Richtlinie 2014/24/EU ein.".
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens,
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Eigenerklärung mit Angaben,
a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenz
planrechtskräftig bestätigt wurde,
b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) dass nachweislich keine der im nachfolgenden abgedruckten § 123 GWB
Abs1 bis 3 genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegen, die die
Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen,
d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde,
Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Auftragsvergabe entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.
Zu c).
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder §
233a des Strafgesetzbuchs(Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung mit Angaben, dass dem Unternehmen alle für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen.
3. Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
SVG 2017-0004
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl: [3]2016/S 244-446071 vom 17.12.2016
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 13.6.2017
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
20.6.2017 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 4.8.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20.6.2017 - 14:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau
und Verkehr
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer@bau.bremen.de
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt
ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei
der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen
Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle
unter Angabe der Vergabenummer (siehe IV.3.1) rügen, bevor sie einen
Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.5.2017
References
1. mailto:vergabe@wfb-bremen.de?subject=TED
2. http://www.wfb-bremen.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:446071-2016:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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