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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Tübingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 190045-2017 (ID: 2017051909231621478)
Veröffentlicht: 19.05.2017
*
DE-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 96/2017 190045
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
Zu Händen von: Herrn Wagner
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 70712074325
E-Mail: [1]oepnv@kreis-tuebingen.de
Fax: +49 70712074355
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.kreis-tuebingen.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der
Straße im Linienbündel Ost.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
Tübingen, Landkreis Reutlingen.
NUTS-Code DE142,DE141
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Tübingen beabsichtigt, die Verkehrsleistung des
Linienbündels Ost (inkl. der Verkehrsleistungen der Linien 7601 und
7605 im Landkreis Reutlingen, die Linien 121 und 122 sowie die
Nachtbuslinie N 81) mit Wirkung zum 14.4.2019 (Betriebsbeginn) im
offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine
Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von ca. 8 Jahren und
4 Monaten.
Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien
7601, 7605, 7611, 121 und 122 sowie der Nachtbuslinie N 81. Eine im
Rahmen des Vergabeverfahren erfolgende Aufteilung in Lose ist
ausdrücklich vorbehalten.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie
§ 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten
und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend
Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der
öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Aufragnehmer zu
erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Das Linienbündel Ost umfasst den Busverkehr auf folgenden Linien:
Linie 7601 (Tübingen ) Kirchentellinsfurt Wannweil Reutlingen,
Linie 7605 Kirchentellinsfurt Kusterdingen Reutlingen,
Linie 7611 Tübingen Kusterdingen Reutlingen (Abschnitt Tübingen
Hbf Betzingen, NMI).
Die Linie 121 umfasst den Linienweg (Walddorfhäslach ) Pliezhausen
Kusterdingen, die Linie 122 den Linienweg Sickenhausen Degerschlacht
Kirchentellinsfurt.
Die Nachtbuslinie N 81 umfasst den Linienweg Tübingen Jettenburg
Reutlingen bzw. Reutlingen Kusterdingen Tübingen.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 14.4.2019
Laufzeit in Monaten: 100 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)). Geschützt sind
alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das
ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor
Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur
unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst
veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
PBefG.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Einhaltung
Mindestentgeltvorgaben für Arbeitnehmer sowie transparente Angaben zu
ihren vertraglichen Rechten und Pflichten und Bedingungen gemäß
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW)
sowie des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen
im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung
bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anträge
müssen für die von dieser Vorabbekanntmachung erfassten Verkehre auf
dem jeweiligen Territorium die Anforderungen erfüllen, die in dieser
Vorabbekanntmachung und in dem vom Kreistag des Landkreises Tübingen
beschlossenen Nahverkehrsplan beschrieben werden. Der Nahverkehrsplan
Landkreis Tübingen ist unter der oben (Abschnitt I, I.1) angegebenen
Internet-Adresse abrufbar und kann auf Anfrage zugesandt werden.
Erfüllt ein Antrag die Anforderungen nicht, ist die Genehmigung zu
versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
b) Vorgaben:
Es handelt sich um eine Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser Vorinformation wird ein
Vergabeverfahren angekündigt, bei dem gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO
(EG) Nr. 1370/2007 das Kartellvergaberecht (GWB, VgV) Anwendung findet.
Der voraussichtliche Beginn des Vergabeverfahrens ist im April 2018.
Die Vergabe soll voraussichtlich mit Betriebsaufnahme zum 14.4.2019
erfolgen. Die Verkehrsleistungen stellen eine Gesamtleistung im Sinne
des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG dar.
Die Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung ergeben sich
grundsätzlich aus dem jeweiligen Nahverkehrsplan des Landkreises
Tübingen (s.o.).
Zusätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. Allgemein
Fahrzeuge: Die Fahrzeugstandards im Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen
sind (auch auf den landkreisüberschreitenden Linien) zu erfüllen.
Fahrzeuge, die in die Städte Tübingen oder Reutlingen einfahren, müssen
mindestens den Emissionsstandard EURO 6 erfüllen.
Tarif: Es ist der Tarif des Verkehrsverbundes naldo entsprechend dessen
Vorgaben anzuwenden (vgl. die Gemeinsame Richtlinie der Landkreise
Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis über die
Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Verkehrsverbund
Neckar-Alb-Donau (naldo) als Höchsttarif
(naldo-Höchsttarif-Richtlinie)), inkl. der von den naldo anerkannten
verbundüberschreitenden Fahrkarten. Ferner ist der vom Land
Baden-Württemberg geplante Landestarif entsprechend den Vorgaben des
Landes umzusetzen. Auf der Linie 122 (Schülerlinie nach § 43 PBefG)
wird ein Haustarif angewandt.
Vertrieb: Der Fahrscheinverkauf erfolgt über elektronische
Fahrscheindrucker. Hierbei sind die Vorgaben des Rahmenlastenheftes für
Vertriebstechnik des naldo zu beachten.
Fahrgastinformation: Für die Fahrgastinformation sind auch
Echtzeitdaten zu generieren. Dazu ist ein RBL zu implementieren, das an
die zentrale Datendrehscheibe des Landes gemäß den Vorgaben der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) anzuschließen ist.
ii. Ausreichende Verkehrsbedienung
Die ausreichende Verkehrsbedienung wird sichergestellt, wenn die im
Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen definierten Bedienungsstandards
mindestens erfüllt sind. Soweit im heutigen Angebot (Fahrplanstand zum
11.12.2016) eine dichtere Verkehrsbedienung besteht, bzw. soweit durch
den Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen keine Standards vorgegeben sind
(z.B. auf Teilstrecken im Landkreis Reutlingen) ist das heutige Angebot
als ausreichende Verkehrsbedienung anzusehen.
Im Knotenpunkt Hauptbahnhof Tübingen ist die Linie 7611, in den
Knotenpunkten Bahnhof Kirchentellinsfurt und Hauptbahnhof Reutlingen
sind die Linien 7601 und 7605 mindestens im heute bestehenden Umfang
auf die dortigen Zuganschlüsse abzustimmen.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [3]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [4]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.5.2017
References
1. mailto:oepnv@kreis-tuebingen.de?subject=TED
2. http://www.kreis-tuebingen.de/
3. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
4. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
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