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Ausschreibung: Labordienste - DE-Düsseldorf
Labordienste
Dokument Nr...: 189258-2017 (ID: 2017051909150720682)
Veröffentlicht: 19.05.2017
*
DE-Düsseldorf: Labordienste
2017/S 96/2017 189258
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
Düsseldorf
40221
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeskriminalamt NRW
Telefon: +49 211-939-0
E-Mail: [1]zvst.lka@polizei.nrw.de
Fax: +49 211-939-7199
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.polizei.nrw.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.vergabe.nrw.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landeskriminalamt NRW
Völklinger Str. 49
Düsseldorf
40221
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeskriminalamt NRW ZA1.3 Angebotssammelstelle
Telefon: +49 211-939-0
E-Mail: [4]zvst.lka@polizei.nrw.de
Fax: +49 211-939-7199
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.polizei.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71900000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz ca. 26 000 Untersuchungsaufträgen in 13
Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge
(Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit des
Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300
Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine
darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 13 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 5
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2017
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
jeweils 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der
beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise
und Erklärungen innerhalb von drei Werktagen nach Absendung der
Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise
innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebot gemäß
§ 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern
ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie
Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen
oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung
erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird
deshalb dringend empfohlen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/10/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/06/2017
Ortszeit: 12:00
Ort:
Düsseldorf.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(A) Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie
ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine
Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind
eigenhändig zu leisten.
(B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen (gemäß Vordruck). Im Falle einer Bietergemeinschaft
sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2)
aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3)
aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt
vorgelegt werden.
(C) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen
des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In
diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere
Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber
hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen
Unterauftragnehmer in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu
benennen (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten
Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer
Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung
einzuholen. Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im
Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von
Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D).
(D) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Sollte ein Unterauftragnehmer
benannt werden, wird der Auftragnehmer in dem Vertrag mit dem
Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine Übertragung von
Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass diese stets in
alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer bearbeitet und
gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten werden. Eine
Aufteilung der für die Ausführung der Untersuchungsaufträge notwendigen
Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer ist
damit ausgeschlossen.
(E) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV in Anspruch nehmen
(vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft
diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Name und
Anschrift zu benennen (gemäß (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter
Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten
vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt
III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese
Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter / die Bietergemeinschaft
die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die
Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß
Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag
beizubringen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-0
E-Mail: [6]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Fax: +49 211475-3989
Internet-Adresse:[7]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
§§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der
Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2017
References
1. mailto:zvst.lka@polizei.nrw.de?subject=TED
2. http://www.polizei.nrw.de/
3. https://www.vergabe.nrw.de/
4. mailto:zvst.lka@polizei.nrw.de?subject=TED
5. http://www.polizei.nrw.de/
6. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
7. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
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