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Ausschreibung: Labordienste - DE-Düsseldorf
Labordienste
Dokument Nr...: 189258-2017 (ID: 2017051909150720682)
Veröffentlicht: 19.05.2017
*
  DE-Düsseldorf: Labordienste
   2017/S 96/2017 189258
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Völklinger Str. 49
   Düsseldorf
   40221
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landeskriminalamt NRW
   Telefon: +49 211-939-0
   E-Mail: [1]zvst.lka@polizei.nrw.de
   Fax: +49 211-939-7199
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.polizei.nrw.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.vergabe.nrw.de/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Landeskriminalamt NRW
   Völklinger Str. 49
   Düsseldorf
   40221
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landeskriminalamt NRW  ZA1.3  Angebotssammelstelle
   Telefon: +49 211-939-0
   E-Mail: [4]zvst.lka@polizei.nrw.de
   Fax: +49 211-939-7199
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.polizei.nrw.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71900000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz ca. 26 000 Untersuchungsaufträgen in 13
   Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge
   (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der Laufzeit des
   Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine
   darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 13 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 5
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2017
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71900000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Düsseldorf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für
   Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten
   durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im
   Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus. Hierbei sind
   von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im
   Rahmen von Ermittlungsverfahren (u.a. nach § 81a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen von einem
   Auftragsvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei
   jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich drei Spuren umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 26.000 Untersuchungsaufträgen wird in 13
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2.000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 13) entfallen werden. Während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von
   1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 13 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die Mindestabnahmenge von 1.300 Untersuchungsaufträgen (pro Los)
   hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1
   bis 4 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum zwei Wochen nach Vertragsabschluss in monatlichen
   Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 100
   Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber fünf Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotschreiben und in den für die
   maximal fünf Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt
   zwei Wochen nach dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der
   Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
   erteilt worden ist (Vertragsbeginn). Diese Rahmenvereinbarung
   verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3-mal um
   jeweils 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der
   beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und
   Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise
   und Erklärungen innerhalb von drei Werktagen nach Absendung der
   Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise
   innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebot gemäß
   § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
   Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern
   ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur
   Verfügung gestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie
   Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen
   oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung
   erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird
   deshalb dringend empfohlen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/06/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/10/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/06/2017
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Düsseldorf.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (A) Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie
   ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine
   Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind
   eigenhändig zu leisten.
   (B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen (gemäß Vordruck). Im Falle einer Bietergemeinschaft
   sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2)
   aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3)
   aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt
   vorgelegt werden.
   (C) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen
   des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In
   diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des
   Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere
   Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber
   hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen
   Unterauftragnehmer in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu
   benennen (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten
   Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die
   Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer
   Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung
   einzuholen. Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im
   Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
   und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von
   Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D).
   (D) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der
   Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Sollte ein Unterauftragnehmer
   benannt werden, wird der Auftragnehmer in dem Vertrag mit dem
   Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine Übertragung von
   Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass diese stets in
   alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer bearbeitet und
   gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten werden. Eine
   Aufteilung der für die Ausführung der Untersuchungsaufträge notwendigen
   Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer ist
   damit ausgeschlossen.
   (E) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen 
   auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV  in Anspruch nehmen
   (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft
   diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Name und
   Anschrift zu benennen (gemäß (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter
   Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten
   vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt
   III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese
   Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter / die Bietergemeinschaft
   die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die
   Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß
   Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag
   beizubringen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Telefon: +49 211475-0
   E-Mail: [6]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
   Fax: +49 211475-3989
   Internet-Adresse:[7]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
   Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
   §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der
   Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß §
   160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
   Auftraggeber zu rügen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/05/2017
References
   1. mailto:zvst.lka@polizei.nrw.de?subject=TED
   2. http://www.polizei.nrw.de/
   3. https://www.vergabe.nrw.de/
   4. mailto:zvst.lka@polizei.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.polizei.nrw.de/
   6. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
   7. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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