(1) Searching for "2017042809261687378" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gütersloh
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 161829-2017 (ID: 2017042809261687378)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
DE-Gütersloh: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 83/2017 161829
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Gütersloh, Der Bürgermeister, Geschäftsbereich Bau und Verkehr
Berliner Straße 70
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich 2 Bau und Verke
Zu Händen von: Frau Nina Herrling
33330 Gütersloh
Deutschland
Telefon: +49 524182-2211
E-Mail: [1]Assistenz.GB2@guetersloh.de
Fax: +49 524182-3320
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjI5Mjk=.x4s
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen zur
öffentlichen Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen gemäß Art.
5 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Gütersloh
(siehe im Einzelnen Kurzbeschreibung unter Ziff. II.1.3)).
NUTS-Code DEA42
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1
VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen bei der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste
mit Bussen im Stadtverkehr der Stadt Gütersloh ab dem 1.12.2018.
Die zu beauftragenden Verkehrsleistungen umfassen im Einzelnen folgende
Buslinien im Sinne von §§ 42, 43 PBefG:
Linie 201 ZOB Miele-Werke Zum Stillen Frieden Avenwedde Bahnhof
Friedrichsdorf Adlerweg und zurück,
Linie 202 ZOB Die Welle Eimerheide Waldsiedlung Am Ölbach
Simonsweg und zurück,
Linie 203 ZOB Die Welle Elbrachts Siedlung Am Hüttenbrink
Auf'm Reck Arvato Services Simonsweg und zurück,
Linie 204 ZOB Neuenkirchener Straße Drücker Siedlung
Heidewaldschule und zurück,
Linie 205 ZOB Klinikum Gütersloh St. Elisabeth-Hospital
Bettenrups Siedlung Bruder Konrad Straße Am Hüttenbrink und zurück,
Linie 206 ZOB Lindenstraße Brockweg Liebfrauenkirche
Janusz-Korczak-Gesamtschule und zurück,
Linie 207 ZOB Unter den Ulmen Innungskrankenkasse
Hans-Böckler-Straße Rhedaer Straße und zurück,
Linie 208 ZOB Spiekergasse Stadthalle Herzebrocker Straße
Diekstraße LWL-Klinikum und zurück,
Linie 209 ZOB Bismarckstraße Marienfelder Straße B61
Herzebrocker Straße Kreishaus Pavenstädter Weg und zurück,
Linie 210 ZOB Hohenzollernstraße Brockhäger Straße Haegestraße
Kronenstraße Ohlbrocksweg und zurück,
Linie 211 ZOB Kahlerstraße Blankenhagen Niehorst und zurück,
Linie 213 Miele Werke Elbrachts Weg Am Hüttenbrink Auf'm Reck,
Linie 215 ZOB Die Welle Auf'm Reck Simonsweg und zurück,
Linie 216 ZOB Miele Werke ZOB Nordring Westring Rhedaer
Straße Kattenstroth,
Linie 217 Miele Werke Kahlerststraße Blankenhagen,
Linie 218 ab 15.2.2016 Anne-Frank-Schule ZOB Schulzentrum Nord
Isselhorst Ebbesloh und zurück.
Alle vorstehend genannten Buslinien bilden ein einheitliches,
integriertes Verkehrsnetz i. S. v. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. d)
PBefG. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge dafür werden deshalb
als einheitlicher Gesamtauftrag (Gesamtleistung i. S. v. § 8a Abs. 2 S.
4 PBefG) vergeben, nicht als Einzelaufträge.
Die Stadt Gütersloh behält sich vor, die beauftragten
Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse,
Veränderungen in den finanziellen Rahmenbedingungen oder eine
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Gütersloh im Hinblick
auf den Stadtverkehr der Stadt Gütersloh anzupassen. Die Modalitäten
für derartige Anpassungen der von dem Betreiber zu erbringenden
Leistungen im öffentlichen Dienstleistungsauftrag festgelegt.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 30(%) des Auftragswerts.
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der zukünftige Betreiber ist
interner Betreiber im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Er
ist im Falle einer oder mehrerer Unterauftragsvergaben gemäß Art. 5 Abs
2 S. 2 lit. e) VO (EG) 1370/2007 verpflichtet, den überwiegenden Teil
der Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Daher darf der
Betreiber nur den überschießenden Teil an einen oder mehrere
Unterauftragnehmer vergeben.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Das auftragsgemäß vorzuhaltende Leistungsangebot besteht insgesamt aus
16 Buslinien und zusätzlichen Verstärkerleistungen. Ergänzend kommen
Leistungen in Gestalt der alternativen Bedienungsformen
Anruf-Linien-Taxi und Anruf-Sammel-Taxi hinzu. In der Summe beläuft
sich die geforderte Betriebsleistung auf ca. 1 754 400
Fahrplankilometer pro Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.12.2018
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Ausgeglichen wird allein der Jahresfehlbetrag, der sich ergibt aus der
Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die
Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen aufgrund des zu
vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags und den
Fahrgeldeinnahmen, Fahrgeldsurrogaten (staatliche Ausgleichsleistungen
für vergünstigte Ausbildungsverkehre und kostenlose
Schwerbehindertenbeförderung) und sonstigen unternehmerischen Erträgen
des beauftragten Betreibers zuzüglich eines angemessenen Gewinns i. S.
v. Art. 4 Abs. 1 lt. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie Ziff. 2. des
Anhangs zur VO (EG) Nr. 1370/2007.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber wird im Sinne von Art. 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 i.
V. m. § 8a Abs. 8 PBefG das Recht eingeräumt, während der Geltungsdauer
seines öffentlichen Dienstleistungsauftrags öffentliche
Personenbeförderungsleistungen auf den in Gliederungspunkt II.1.3)
genannten Buslinien und allen anderen Verkehren, die Gegenstand des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sein werden (geschützte
Verkehre), unter Ausschluss aller anderen Verkehrsunternehmen zu
erbringen. Dabei sind solche Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der
geschützten Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen, nicht
ausgeschlossen.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Liste von Anforderungen
(einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu
ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter
denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend
gelten):
Der Betreiber ist verpflichtet, den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern,
die Arbeitsbedingungen und Entgelte nach dem Spartentarifvertrag
Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) in der jeweils
geltenden Fassung zu gewähren, soweit der persönliche und räumliche
Geltungsbereich dieses Tarifvertrags reicht. Darüber hinaus ist der
Betreiber verpflichtet, sämtliche einschlägigen Vorgaben des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in der
jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Insbesondere hat der künftige
Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass sich von ihm beauftragte
Nachunternehmer ebenfalls verpflichten, den Spartentarifvertrag TV-N NW
oder eine vom Gesetzgeber für repräsentativ erklärte Nachfolgeregelung
zu diesem Spartentarifvertrag anzuwenden.
Falls es zu einem Wechsel der Betreiber öffentlicher
Personenbeförderungsdienste in den geschützten Verkehren (siehe
Gliederungspunkt III.1.2)) kommt, ist der neue Betreiber verpflichtet,
sämtliche Arbeitnehmer, die bei dem bisherigen Betreiber für die
Erbringung dieser Dienste eingestellt worden waren, mit den Rechten zu
übernehmen, auf die sie nach § 613a BGB Anspruch hätten, wenn ein
Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG stattfinden würde.
Die Verpflichtung zur Anwendung des TV-N NW als Tarifvertrag bleibt
unberührt.
Betroffen von den vorstehenden Verpflichtungen zur Übernahme und
sozialen Besitzstandswahrung sind folgende Arbeitnehmer:
Gesamtzahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des derzeitigen
Betreibers öffentlicher Personenbeförderungsdienste in der Stadt
Gütersloh: 76
Tarifliche Eingruppierung (Anzahl der Mitarbeiter):
Entgeltgruppe___Stufe 1___Stufe 2___Stufe 3___Stufe 4___Stufe 5___Stufe
6 ___Summe
E1N______________1______0________0________1________0________0_______2
E2N______________0______0________0________0________0________0_______0
E3N______________0______0________0________0________0________0_______0
E4N______________0______0________0________0________1________3_______4
E4_______________0______0________0________0________0________1_______1
E5N______________0______1________7________9________2________0______19
E5AN____________13______6________2________0________0________0______21
E5_______________0_______1_______0________0________0_________0______1
E6N______________1_______0_______1________1________0________16_____19
E7N______________0_______0_______0________0________1_________2______3
E8N______________1_______0_______0________0________1_________2______4
E9N______________0_______0_______0________0________0_________0______0
E10N_____________0_______0_______0________0________0_________1______1
E11N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
E12N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
E13N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
E14N_____________0_______0_______0________0________0_________1______1
E15N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
Summe___________16_______8______10_______11_______5_________26_____76
Anzahl Mitarbeiter nach Funktion im Unternehmen:
Leitung Verkehrsbetrieb_____________________________1
Fahrdienstleiter____________________________________1
Leiter Informationselektronik und Softwaresysteme _______1
SB Disposition, Dienstpläne___________________________1
SB Fahrdienstleitung________________________________1
Assistentin Kfz-Technik, Werkstätten___________________1
Kfz-Mechatroniker__________________________________3
Wagenpfleger/in____________________________________5
Elektroinstallateur___________________________________1
Kfm. Sachbearbeiter/in_______________________________7
Omnibusfahrer/in__________________________________54
Summe__________________________________________76
Tarifliche und Betriebliche Leistungen:
Persönliche Zulagen (§6 Abs. 4 u. 5 TV-N NW)_____________6
Leistungszulagen u. -prämien (§7 Abs. 5 u. 6 TV-N NW)_____76
Erschwerniszuschläge (§ 13 TV-N NW)___________________0
Zusatversorgung (19 NV-N NW)________________________75
Mitarbeiterbeteiligung (Betriebsvereinbarung)_____________76
Aufstockung Sonderzahlung (§ 17 TV-N NW) von
82,17 % auf 100 % - Betriebsvereinbarung_______________76
Guthabenkarte 25 EUR monatlich
- Sachzuwendung (Betriebsvereinbarung)_______________76
Mitarbeitertarif Strom und Gas (Betriebsvereinbarung)______76
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Der Betreiber wird im Sinne von § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG
auf folgende Leistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse
verpflichtet:
Fahrplan und Betriebszeiten:
Es gilt ein einheitlicher 30 Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit (HVZ),
ein 60 Min.-Takt in der Schwachverkehrszeit (SVZ) und für die
Bedarfsverkehre.
Es sind folgende Betriebszeiten vorzusehen:
- Montag bis Freitag 5:00 20:30 Uhr (HVZ),
- Samstag 6:30 20:30 Uhr (HVZ),
- Sonn-/Feiertag 12:30 20:30 Uhr (SVZ).
Täglich von ca. 20:00 22:00 Uhr Anruf-Linien-Taxi/Anruf-Linien-Taxi
auf allen Buslinien (Fahrt von Haltestelle zu Halte-stelle auf dem
Linienweg) und im Stadtteil Isselhorst
Täglich von 22:00 0:30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00
13:00 Uhr Anruf-Sammel-Taxi/Anruf-Sammel-Taxi (SVZ) im gesamten
innerstädtischen Bedienungsgebiet (und im Stadtteil Isselhorst) im
Umkreis von ca. 500 m bis vor die Haustür (Servicezuschlag zum Ticket).
Bei wiederkehrenden Großveranstaltungen, kurzfristigen
Nachfrageschwankungen, Störungen und umleitungs- oder
baustellenbedingten Angebotsänderungen ist das Verkehrsangebot
eigenverantwortlich und nachfragegerecht anzupassen.
An verkaufsoffenen Sonntagen und zum Weihnachtsmarkt sind Zusatzfahrten
bzw. der Einsatz größerer Fahrzeugkapazitäten vorzusehen. An den vier
Adventssamstagen ist die Betriebszeit bis 22 Uhr auszuweiten
Tarifpflichten:
Bei der Erbringung der öffentlichen Verkehrsdienste im Stadtverkehr
Gütersloh sind der Verbundtarif (Der Sechser) sowie der NRW-Tarif in
ihrer jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Dies bedingt den Beitritt
als Gesellschafter zur Verbundgesellschaft OWL Verkehr GmbH und die
Teilnahme an der regionalen und lokalen Einnahmeaufteilung. Zudem sind
die rabattierten Fahrausweise der Stadt Gütersloh (Gütersloher
Stadtpass) zu verkaufen und abzurechnen.
Der aktuelle Verbundtarif Der Sechser wird in 2017 durch einen neuen
Verbundtarif (Westfalentarif) abgelöst werden. Ab Inkrafttreten des
Westfalentarifs ist der Betreiber verpflichtet, diesen Tarif neben dem
NRW-Tarif anzuwenden.
Fahrzeugeinsatz, Fahrzeugstandards und ausstattung:
Der Einsatz der Busse muss den Fahrplan ohne Ausfallzeiten abdecken
können. Entsprechende Betriebs- und Werkstattreserven sind vorzuhalten
(Reservevorhaltung ca. 10 %). Insgesamt sind mindestens 35 Busse
einzusetzen (im Status quo 14 Gelenk- und 21 Solofahrzeuge im
Linienverkehr). Im Bedarfsverkehr ist die Beförderung von Fahrgästen
mit Rollstuhl sicherzustellen.
Die Fahrzeuge müssen über ausreichende Sitz- und Stehplatzkapazitäten
verfügen. Die regelmäßige Auslastung der Fahrzeuge darf 80 % der
zulässigen Fahrzeugkapazität nicht überschreiten. Wird dieser
Auslastungsgrad regelmäßig überschritten, muss für die betroffene Fahrt
eine andere Fahrzeuggröße oder ein zweites Fahrzeug eingesetzt werden.
Es ist sicherzustellen, dass die im Regelbetrieb eingesetzten Fahrzeuge
nachstehende Anforderungen erfüllen:
- Während der Vertragslaufzeit sind die Busse im Durchschnitt nicht
älter als 6 Jahre und maximal 12 Jahre alt. Einzelne Ausnahmen beim
Einsatz älterer Busse zu den Hauptverkehrszeiten an Schultagen sind bis
zu einem Alter von maximal 14 Jahren zulässig;
- Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immissionsgrenzwerte der EU
kommt den Emissionen der im Stadtbusverkehr eingesetzten Busse eine
besondere Bedeutung zu. Als umweltverträgliches Verkehrsmittel sind
daher Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro V/VI einzusetzen. Neu
anzuschaffende Fahrzeuge müssen dem höchsten auf dem Markt verfügbaren
Umweltstandard genügen. Mittelfristig (spätestens ab 2023) sind auch
Fahrzeuge mit alternativen umwelt- und ressourcenschonenden
Antriebstechnologien einzusetzen;
- Außenfahrgeräusche dürfen bei maximal 80 dB(A), bei Schaltgetrieben
bei maximal 83 dB (A) liegen (DIN ISO 362 und DIN ISO 5130);
- Alle Busse müssen niederflurig sein und über eine Kneelingfunktion
verfügen sowie mit einer Klapprampe ausgestattet sein;
- Einstiegshöhe 350 mm; im abgesenkten Zustand 260 mm;
- Sondernutzflächen in den Bussen mit einer Mindestgröße von 3m^2;
- Alle Busse müssen mit den erforderlichen RBL-Daten-Komponenten zur
betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle ausgerüstet sein;
- Ausrüstung mit den erforderlichen Sprechfunkkomponenten zur
betrieblichen Steuerung durch die Leitstellen;
- Alle Busse müssen an das System der LSA-Bevorrechtigung angeschlossen
sein;
- Ausrüstung mit GSM Telefon und Bordrechner (Fahrscheindrucker) und
(((e-Ticket-Funktion in allen Bussen;
- Ausrüstung von mind. 10 Bussen mit Fahrgastzählanlage;
- Alle Busse müssen je einen Entwerter pro Tür aufweisen;
- Alle Busse sind mit Videokameras mit einer Aufzeichnungsdauer von 48
Stunden in HD-Qualität (1080p) ausgestattet;
- Den Fahrgästen ist in mindestens 2 Bussen kostenloses WLAN zur
Verfügung zu stellen. Bei entsprechender Nachfrage sind langfristig
alle Busse mit WLAN auszustatten;
- Alle Busse müssen mit einer Klimaanlage für den Fahrerarbeitsplatz
ausgestattet sein;
- Alle Busse müssen über eine TFT-Bildschirmanzeige mit
Linienverlaufsanzeige, Streckenverlaufsanzeige innen, digitaler
akustischer Haltestellenansage und einem Infotainmentsystem
ausgestattet sein;
- Digitale (farblich variierbare) Linienanzeige außen;
- Mit Ausnahme eines Traffic-Boards darf keine Überklebung der
seitlichen Fahrzeugscheiben mit Werbung erfolgen;
- Ein durch den Aufgabenträger Stadt Gütersloh festgelegter Anteil an
Fahrzeugen im vollständig einheitlichen Layout Stadtbus Gütersloh;
- Kennzeichnung aller Busse mit dem einheitlichen Layout Stadtbus
Gütersloh an der Front.
Im Übrigen wird auf die weiteren Vorgaben im 4. Nahverkehrsplan des
Kreises Gütersloh einschließlich dessen Fortschreibungen verwiesen.
Für die Bedarfsverkehre ALT und AST ist mindestens ein Fahrzeug für die
Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl (E-Rollstuhl) bereitzustellen.
Personal:
Der Betreiber hat beim eingesetzten Personal sicherzustellen, dass es
den Anforderungen eines attraktiven ÖPNV mit umfassender
Dienstleistungs- und Kundenorientierung gerecht wird. Das Personal muss
die nachstehenden Anforderungen erfüllen:
- Das Fahrpersonal, Prüfpersonal, Verkaufspersonal sowie Sicherheits-
und Servicepersonal hat sich gegenüber den Fahrgästen und anderen
Verkehrsteilnehmern freundlich, zuvorkommend, hilfsbereit und in
Stress- und Konfliktsituationen angemessen zu verhalten. Das Verhalten
ist durch die Durchführung von Beobachtungen nach definierten Kriterien
(Mystery Check; jährlich bei ca. 40 50 % des Personals durchzuführen)
sicherzustellen und ggf. in Feedbackgesprächen zu erörtern;
- Das Service- und Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und
Schrift so mächtig sein, dass es in der Lage ist, Informationen und
Auskünfte zu erteilen. Das Fahrpersonal muss neben dem
Fahrscheinverkauf und Haltestellendurchsagen insbesondere mit der
Leitstelle und der Werkstatt kommunizieren können. Das Personal muss in
der Lage sein, Hilfs- und Rettungsmaßnahmen einzuleiten;
- Das Service- und Fahrpersonal verfügt über gute Kenntnisse zum
Fahrplan der einzelnen Linien, zum Tarif sowie gute Netz- und
Ortskenntnisse über das Gebiet der Stadt Gütersloh;
- Schulungen zu relevanten Themen wie Netz-, Orts-, Tarif- und
Fahrplankenntnisse, situationsbezogenem Verhalten und Verhalten
gegenüber Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen sind regelmäßig
vorzusehen und mit Teilnahmeverpflichtung durchzuführen;
- Das Fahr- und Servicepersonal hat eine einheitliche Dienstkleidung zu
tragen und zeichnet sich durch ein gepflegtes Erscheinungsbild aus;
- Das Fahrpersonal hat eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewährleisten.
Eine rücksichtsvolle Fahrweise ist durch die Durchführung von
Fahrerbeobachtungen nach definierten Kriterien (Mystery Check)
sicherzustellen;
- Das Fahrpersonal muss in der Lage sein, in ihrer Mobilität
eingeschränkten Personen Hilfestellung zu leisten (Bedienen der Rampe,
Reinfahren von Rollstühlen, Hilfestellung beim Einstieg mit Rollatoren
etc.);
- Beim Einsatz von Subunternehmern unterliegt das eingesetzte Personal
den gleichen Pflichten wie das eigene Personal des Betreibers.
Anforderungen an die Ausstattung und Bestückung der Haltestellen:
Es sind die bestehenden Haltestellen im Stadtgebiet Gütersloh zu
nutzen. Änderungen der örtlichen Lage und des Ausbauzustandes erfolgen
auf Anordnung des zuständigen Aufgabenträgers Stadt Gütersloh in
Abstimmung mit dem Betreiber des Stadtverkehrs. Der Betreiber ist
selbst für die Beschaffung, Aufstellung und Instandhaltung der
Haltestellenmasten verantwortlich.
Im Zusammenhang mit den Haltestellen ergeben sich folgende
Anforderungen an den Betreiber:
- Die Haltestellen sind im einheitlichen Design der
Stadtbushaltestellen zu halten;
- Regelmäßige Kontrolle (min. einmal jährlich) und
Reinigung/Instandhaltung der Haltestelleninfrastruktur;
- Die Sicherheit bei fahrzeughalten sowie Ein- und Aussteigevorgängen
ist jederzeit zu gewährleisten; Mängel hat der Betreiber der Stadt
Gütersloh unverzüglich anzuzeigen;
- Es sind barrierefreie Aushangfahrpläne (Gestaltung in Abstimmung mit
dem Behinderten-beirat) im A3 Format vorzuhalten;
- Die Infovitrinen in den Fahrgastunterständen und am Zentralen
Omnibus-Bahnhof (ZOB) sind regelmäßig (mind. einmal jährlich) zu
aktualisieren;
- Am ZOB ist über einen Signalgeber je Bussteig die Anschlusssicherung
zwischen den Stadtbuslinien sicherzustellen;
- Der ZOB und mind. 8 Haltestellen sind mit kostenlosem WLAN
auszustatten.
- Es sind 2 stationäre Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen für
Soll- und Ist-Daten, bestehend aus einem Altsystem mit 23 Anzeigen (2
Monitore im Infocenter) und einer Leitstelle an der 8 neue Anzeigen
angeschlossen sind, bereitzustellen. Langfristig soll das System
ausgebaut werden.
- Überwachung des Betriebs am ZOB durch Leitstelle bzw. Servicezentrum.
Im Übrigen sind die weiteren Vorgaben zu den Haltestellen im 4.
Nahverkehrsplan des Kreises Gütersloh einschließlich seiner
Fortschreibungen einzuhalten.
Betriebliche Anforderungen, Leitstelle, Betriebshof und andere
ortsfeste Infrastruktur:
Die ortsfeste Infrastruktur für den Busbetrieb ist in Form von
Betriebshof, Abstellanlagen sowie Betriebsleit- und
Fahrgastinformationen vorzuhalten.
Der Betriebshof ist im Stadtbus-Bediengebiet Gütersloh vorzuhalten.
Eine eigene Werkstatt (mit Bereitschaftsdienst) gewährleistet auch eine
kurzfristige Reparatur von Fahrzeugen (Spiegel, Reifen, Türsteuerung,
Beleuchtung etc.). Die Werkstatt muss für das Fahrpersonal während der
gesamten Betriebszeit zu erreichen sein.
Für die Sicherung des Angebots ist eine Leitstelle mit Besetzungszeiten
von Mo Do von 6:00 16:00 Uhr, Fr von 6:00 14:00 Uhr
(Bereitschaftsdienst außerhalb dieser Zeiten) vor-zuhalten. Die
Leitstelle hat einen sicheren, ordnungsgemäßen und fahrplankonformen
Betrieb sicherzustellen; sie ist Ansprechpartner für Polizei, Feuerwehr
und die Stadt Gütersloh (24h/7 Tage die Woche). Alle Einsätze sind über
ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) zu überwachen und zu
steuern:
- Fahrzeug Ist-Anzeige, langfristige Statistiken, Fahrplanabweichungen
und Auswertungen zur Pünktlichkeit,
- Einsatz zur Anschlusssicherung am ZOB und Bedienung der dynamischen
Fahrgastinformation,
- Engpasskontrolle und automatische Vermeidung,
- Bereitstellung von Echtzeitinformationen über den Ist-Daten-Server
der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR).
Die Leitstelle ist ebenso verantwortlich für die Streckenkontrolle und
Unterstützung des Fahrdienstes bei Vorfällen und Störungen. Der Einsatz
von Ersatzfahrzeugen ab Betriebshof bei Ausfällen von Fahrzeugen ist
innerhalb von 10 15 Minuten sicherzustellen.
Über die Leitstelle oder eine Mobilitätszentrale sind die
Bedarfsverkehre zu steuern.
Überwachung und Betrieb der Lichtsignalanlagen (LSA): 101 LSA gesamt,
davon
- 67 Stadt Gütersloh,
- 30 Straßen NRW,
- 2 Kreis Gütersloh,
- 2 Bund,
- bei 12 LSA ist die Technik zur LSA Beeinflussung in einem separaten
Steuerschrank neben der Ampel und steht im Eigentum der Stadtwerke
Gütersloh.
Im Zusammenhang mit der Überwachung und dem Betrieb der
LSA-Beeinflussung bestehen folgende Anforderungen:
- Die LSA Beeinflussung durch ÖPNV-Eingriffsschaltung darf nur bei
Verspätungen greifen. Der Grad der Verspätung wird mittels
Datentelegramm übermittelt,
- Planung der Beeinflussung bei LSA Neuanlagen oder Änderungen in
Abstimmung mit der Stadt Gütersloh,
- Kosten für Anpassungen, Änderungen, Neuinstallation und Wartung sind
vom jeweiligen Betreiber zu tragen,
- Bei den LSA, die nicht in der Baulast der Stadt Gütersloh liegen, ist
die Technik zur LSA Beeinflussung vom Betreiber des Stadtverkehrs zu
betreiben und Instand zu halten,
- Sicherstellung der Qualitätsüberwachung der LSA Meldepunkte ohne
Zugriff des Betreibers auf die Lichtzeichenanlage durch
Empfang der LSA Meldepunkte über 3 im Stadtgebiet verteilte
Funkempfänger,
Sicherstellung, dass mindestens 95 % der gesendeten Telegramme -
unabhängig von LSA und Bus empfangen werden,
- Bündelung der Daten der drei Funkempfänger sowie zentrale Speicherung
aller empfangenen Meldepunkte mit Datum, Zeit, Meldepunktnummer, Linie,
Kursnummer, Wagennummer und der Verspätung zur Analyse ohne
Zeitbegrenzung. Diese Daten sind zur Fehlererkennung zur Verfügung zu
stellen. Die Fehlerbehebung ist in Abstimmung mit der Stadt Gütersloh
zu klären und vom Betreiber durchzuführen,
- Zur Fehleranalyse muss die Filterung der täglichen Telegramme nach
Fahrzeug und Linie möglich sein, um die von Fahrzeugen ausgehenden
Fehler analysieren zu können,
- Tägliche Erstellung eines Berichts für die einzelnen beeinflussten
LSA und die Anzahl der Beeinflussungen mit den unterschiedlichen
Verspätungen zur Dokumentation gegenüber der Stadt Gütersloh.
Für den Fall, dass zukünftig andere Verkehrsunternehmen
(Regionallinien) auch eine Eingriffsschaltung erhalten, ist der
Betreiber des Stadtverkehrs für die Koordinierung und
Qualitätssicherung der Meldepunkte verantwortlich. Die entsprechenden
Meldepunkte sind mit der Stadt Gütersloh abzustimmen.
Vertrieb:
Am ZOB ist ein Servicezentrum mit folgenden Öffnungszeiten vorzuhalten
und zu betreiben:
- Montag bis Freitag 7:30 18:00 Uhr,
- Samstag 8:45 12:45 Uhr.
Sollten Ergebnisse der Marktforschung eine entsprechende Nachfrage
ergeben, sind die Öffnungszeiten des Servicezentrums anzupassen.
Im Servicezentrum sind umfassende Beratungsleistungen zum ÖPNV auf dem
Gebiet der Stadt Gütersloh sowie der Verkauf des gesamten
Ticketangebots des aktuellen Verbundtarifs und der
NRW-Pauschalpreistickets sicherzustellen.
Weiter hat der Verkauf der Tickets über das Fahrpersonal und mindestens
8 Vorverkaufsstellen (mit nachfrageorientiertem Fahrausweissortiment)
zu erfolgen.
Im Übrigen hat der Betreiber sämtliche Verpflichtungen einzuhalten,
welche sich aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Kreises
Gütersloh für Betreiber öffentlicher Personenbeförderungsdienste im
Gebiet der Stadt Gütersloh ergeben.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Ziel der Auftraggeberin ist es, einen möglichst
zuverlässigen, ausfallsicheren, pünktlichen, sauberen und
nutzerfreundlichen Nahverkehr für die Stadt Gütersloh zu gewährleisten.
Information und Fahrkarten: Es sind folgende Informations- und
Serviceprodukte anzubieten:
- Infotainment in den Fahrzeugen und am ZOB (digital),
- Internetauftritt mit Fahrplanauskunft sowie Informationen über
Linienführung und Verbindungen,
- Betrieb, Wartung und weiterer Ausbau der vorhandenen (28) DFI
Anzeigen (Fahrgastinformationsanlagen),
- Vorhalten und Betrieb einer Smartphone-App
Facebook-Auftritt zur schnellen Kundeninformation
- Druckmedien (Einzel-/Taschenfahrpläne je Linie gesamt alle Linien
ca. 60 000 Stück; Liniennetzpläne (schematisch/topographisch) ca. 2 500
Stück; Tarifaushänge ca. 2 500 Stück; Flyer zum Ticket- und
Tarifangebot des Verkehrsverbundes ca. 8 000 10 000 Stück),
- Aushänge.
Über Verspätungen oder Betriebsstörungen (auch kurzzeitige) ist über
die Smartphone-App und die dynamische Fahrgastinformation zu
informieren.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Zur Qualitätssicherung der
Pünktlichkeit erfolgt eine Auswertung von 90 % aller Fahrten. Für jede
Haltestelle ist ein Profil zu erstellen, so dass sich ein annähernd
lückenloser Überblick über die Pünktlichkeit ergibt.
Angaben zur Definition der Pünktlichkeit sind den Vorgaben des 4.
Nahverkehrsplanes des Kreises Gütersloh einschließlich seiner
Fortschreibungen zu entnehmen.
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung: Es ist ein Beschwerdemanagementsystem
vorzuhalten und durchzuführen, welches eine Stellungnahme zu jeder
eingegangenen Beschwerde innerhalb von 10 15 Tagen gewährleistet.
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige: Netzmanagement:
Im Rahmen des Netzmanagements hat der Betreiber eine Angebots- und
Betriebsplanung durchzuführen. Der Fahrplan (das Angebot für die
Kunden) ist unter Beachtung der vorgegebenen Qualitätsstandards zu
entwickeln.
Der Betreiber muss mindestens folgende Aufgaben im Bereich der
Angebots- und Betriebsplanung in Abstimmung mit dem zuständigen
Aufgabenträger Stadt Gütersloh durchführen:
- Liniennetzplanungen mit Feinplanungen des Gesamtnetzes, der
Verknüpfungspunkte und bei Bedarf der Erschließung neuer Gebiete,
- Abstimmung von Änderungen des Liniennetzes im Arbeitskreis Mobilität
mit Vertretern der Fraktionen und anderen Gremien der Verwaltung,
- Teilnahme und aktive Mitwirkung an Gremienveranstaltungen zur
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Stadtbusangebots,
- Aktive Teilnahme an Workshops/Arbeitskreisen zur Weiterentwicklung
des ÖPNV, Busbeschleunigung, Ausbau der Barrierefreiheit etc.,
- Fahrgasterhebungen zur Kapazitätsplanung/-anpassung,
- Durchführung von Kundenzufriedenheitsanalysen: Auswertung und
Kontrolle der Pünktlichkeit, Analyse des Fahrgastaufkommens,
- Kontinuierliche Erstellung von Berichten über Fahrgastzahlen über die
Daten der Fahrgastzählanlage sowie (Jahres-) Hochrechnungen der
Fahrgastzahlen aller Linien auf Basis des aktuellen Fahrplans.
Marketing:
Es sind kontinuierlich Marketingaktivitäten in den folgenden Bereichen
zu planen und durchzuführen:
- Kundenservice: Gestaltung und Pflege der Informationen an den
Haltestellen, Bereitstellung linienbezogener Taschenfahrpläne,
Beteiligung an der Mobilitätszentrale der OWL V, um die
Kundeninformation auch außerhalb der Öffnungszeiten des Servicezentrums
zu gewährleisten,
- Digitale Informationen: App/Facebook-Auftritt (Aktualisierung 3 4
p.a.),
- Werbung (Produktwerbung für Tarifprodukte und Imageförderung),
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Planung und Durchführung von
Info-Veranstaltungen min. 4x jährlich; Paketbus),
- Marktforschung,
- Programme für besondere Nutzergruppen: Angebot einer Busschule,
Teilnahme an Veranstaltungen wie z. B. Rollator-Schulungen für
Senioren, Mobilitätsberatung von Firmen- und Großkunden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Noch zu gründender interner Betreiber der Stadt Gütersloh mit der
voraussichtlichen Firma Stadtbus Gütersloh GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Interessierte Unternehmen können für die hier beschriebenen
Verkehrsleistungen die Erteilung eigenwirtschaftlicher
Linienverkehrsgenehmigungen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
beantragen. Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist ein solcher
eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag grundsätzlich innerhalb von
drei Monaten nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen.
Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger
verspätete Anträge zulassen. Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen
wird auf § 12 Abs. 6 PBefG verwiesen.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre ist
als Gesamtleistung (einheitliches Netz) beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2
Satz 4 PBefG). Anträge auf Erteilung eigenwirtschaftlicher
Linienverkehrsgenehmigungen, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG abzulehnen.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [3]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse:
[4]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verga
bekammer_westfalen/index.html
Fax: +49 2514112165
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die gemäß § 8
Abs: 7 Satz 1 PBefG auch auf eine Direktvergabe an einen internen
Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind,
ergeben sich aus den § 135 und § 160 GWB.
Diese Bestimmungen des GWB lauten wie folgt:
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse:
[6]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verga
bekammer_westfalen/index.html
Fax: +49 2514112165
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung: 8.5.2018
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.4.2017
References
1. mailto:Assistenz.GB2@guetersloh.de?subject=TED
2. http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjI5Mjk=.x4s
3. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
4. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
5. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
6. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|