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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gütersloh
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 161829-2017 (ID: 2017042809261687378)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
  DE-Gütersloh: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 83/2017 161829
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Gütersloh, Der Bürgermeister, Geschäftsbereich Bau und Verkehr
   Berliner Straße 70
   Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich 2  Bau und Verke
   Zu Händen von: Frau Nina Herrling
   33330 Gütersloh
   Deutschland
   Telefon: +49 524182-2211
   E-Mail: [1]Assistenz.GB2@guetersloh.de
   Fax: +49 524182-3320
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjI5Mjk=.x4s
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen zur
   öffentlichen Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen gemäß Art.
   5 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Gütersloh
   (siehe im Einzelnen Kurzbeschreibung unter Ziff. II.1.3)).
   NUTS-Code DEA42
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1
   VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
   Verpflichtungen bei der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste
   mit Bussen im Stadtverkehr der Stadt Gütersloh ab dem 1.12.2018.
   Die zu beauftragenden Verkehrsleistungen umfassen im Einzelnen folgende
   Buslinien im Sinne von §§ 42, 43 PBefG:
    Linie 201 ZOB  Miele-Werke  Zum Stillen Frieden  Avenwedde Bahnhof
    Friedrichsdorf  Adlerweg und zurück,
    Linie 202 ZOB  Die Welle  Eimerheide  Waldsiedlung  Am Ölbach 
   Simonsweg und zurück,
    Linie 203 ZOB  Die Welle  Elbrachts Siedlung  Am Hüttenbrink 
   Auf'm Reck  Arvato Services  Simonsweg und zurück,
    Linie 204 ZOB  Neuenkirchener Straße  Drücker Siedlung 
   Heidewaldschule und zurück,
    Linie 205 ZOB  Klinikum Gütersloh  St. Elisabeth-Hospital 
   Bettenrups Siedlung  Bruder Konrad Straße  Am Hüttenbrink und zurück,
    Linie 206 ZOB  Lindenstraße  Brockweg  Liebfrauenkirche 
   Janusz-Korczak-Gesamtschule  und zurück,
    Linie 207 ZOB  Unter den Ulmen  Innungskrankenkasse 
   Hans-Böckler-Straße  Rhedaer Straße und zurück,
    Linie 208 ZOB  Spiekergasse  Stadthalle  Herzebrocker Straße 
   Diekstraße  LWL-Klinikum und zurück,
    Linie 209 ZOB  Bismarckstraße  Marienfelder Straße  B61 
   Herzebrocker Straße  Kreishaus  Pavenstädter Weg und zurück,
    Linie 210 ZOB  Hohenzollernstraße  Brockhäger Straße  Haegestraße
    Kronenstraße  Ohlbrocksweg und zurück,
    Linie 211 ZOB  Kahlerstraße  Blankenhagen  Niehorst und zurück,
    Linie 213 Miele Werke  Elbrachts Weg  Am Hüttenbrink  Auf'm Reck,
    Linie 215 ZOB  Die Welle  Auf'm Reck  Simonsweg und zurück,
    Linie 216 ZOB  Miele Werke  ZOB  Nordring  Westring  Rhedaer
   Straße  Kattenstroth,
    Linie 217 Miele Werke  Kahlerststraße  Blankenhagen,
    Linie 218 ab 15.2.2016 Anne-Frank-Schule  ZOB  Schulzentrum Nord 
   Isselhorst  Ebbesloh und zurück.
   Alle vorstehend genannten Buslinien bilden ein einheitliches,
   integriertes Verkehrsnetz i. S. v. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. d)
   PBefG. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge dafür werden deshalb
   als einheitlicher Gesamtauftrag (Gesamtleistung i. S. v. § 8a Abs. 2 S.
   4 PBefG) vergeben, nicht als Einzelaufträge.
   Die Stadt Gütersloh behält sich vor, die beauftragten
   Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse,
   Veränderungen in den finanziellen Rahmenbedingungen oder eine
   Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Gütersloh im Hinblick
   auf den Stadtverkehr der Stadt Gütersloh anzupassen. Die Modalitäten
   für derartige Anpassungen der von dem Betreiber zu erbringenden
   Leistungen im öffentlichen Dienstleistungsauftrag festgelegt.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   Mindestanteil: 0(%) Höchstanteil: 30(%) des Auftragswerts.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der zukünftige Betreiber ist
   interner Betreiber im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Er
   ist im Falle einer oder mehrerer Unterauftragsvergaben gemäß Art. 5 Abs
   2 S. 2 lit. e) VO (EG) 1370/2007 verpflichtet, den überwiegenden Teil
   der Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Daher darf der
   Betreiber nur den überschießenden Teil an einen oder mehrere
   Unterauftragnehmer vergeben.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Das auftragsgemäß vorzuhaltende Leistungsangebot besteht insgesamt aus
   16 Buslinien und zusätzlichen Verstärkerleistungen. Ergänzend kommen
   Leistungen in Gestalt der alternativen Bedienungsformen
   Anruf-Linien-Taxi und Anruf-Sammel-Taxi hinzu. In der Summe beläuft
   sich die geforderte Betriebsleistung auf ca. 1 754 400
   Fahrplankilometer pro Jahr.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.12.2018
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Ausgeglichen wird allein der Jahresfehlbetrag, der sich ergibt aus der
   Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die
   Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen aufgrund des zu
   vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags und den
   Fahrgeldeinnahmen, Fahrgeldsurrogaten (staatliche Ausgleichsleistungen
   für vergünstigte Ausbildungsverkehre und kostenlose
   Schwerbehindertenbeförderung) und sonstigen unternehmerischen Erträgen
   des beauftragten Betreibers zuzüglich eines angemessenen Gewinns i. S.
   v. Art. 4 Abs. 1 lt. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie Ziff. 2. des
   Anhangs zur VO (EG) Nr. 1370/2007.
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem Betreiber wird im Sinne von Art. 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 i.
   V. m. § 8a Abs. 8 PBefG das Recht eingeräumt, während der Geltungsdauer
   seines öffentlichen Dienstleistungsauftrags öffentliche
   Personenbeförderungsleistungen auf den in Gliederungspunkt II.1.3)
   genannten Buslinien und allen anderen Verkehren, die Gegenstand des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags sein werden (geschützte
   Verkehre), unter Ausschluss aller anderen Verkehrsunternehmen zu
   erbringen. Dabei sind solche Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der
   geschützten Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen, nicht
   ausgeschlossen.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Liste von Anforderungen
   (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu
   ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter
   denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend
   gelten):
   Der Betreiber ist verpflichtet, den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern,
   die Arbeitsbedingungen und Entgelte nach dem Spartentarifvertrag
   Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) in der jeweils
   geltenden Fassung zu gewähren, soweit der persönliche und räumliche
   Geltungsbereich dieses Tarifvertrags reicht. Darüber hinaus ist der
   Betreiber verpflichtet, sämtliche einschlägigen Vorgaben des
   Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in der
   jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Insbesondere hat der künftige
   Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass sich von ihm beauftragte
   Nachunternehmer ebenfalls verpflichten, den Spartentarifvertrag TV-N NW
   oder eine vom Gesetzgeber für repräsentativ erklärte Nachfolgeregelung
   zu diesem Spartentarifvertrag anzuwenden.
   Falls es zu einem Wechsel der Betreiber öffentlicher
   Personenbeförderungsdienste in den geschützten Verkehren (siehe
   Gliederungspunkt III.1.2)) kommt, ist der neue Betreiber verpflichtet,
   sämtliche Arbeitnehmer, die bei dem bisherigen Betreiber für die
   Erbringung dieser Dienste eingestellt worden waren, mit den Rechten zu
   übernehmen, auf die sie nach § 613a BGB Anspruch hätten, wenn ein
   Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG stattfinden würde.
   Die Verpflichtung zur Anwendung des TV-N NW als Tarifvertrag bleibt
   unberührt.
   Betroffen von den vorstehenden Verpflichtungen zur Übernahme und
   sozialen Besitzstandswahrung sind folgende Arbeitnehmer:
   Gesamtzahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des derzeitigen
   Betreibers öffentlicher Personenbeförderungsdienste in der Stadt
   Gütersloh: 76
   Tarifliche Eingruppierung (Anzahl der Mitarbeiter):
   Entgeltgruppe___Stufe 1___Stufe 2___Stufe 3___Stufe 4___Stufe 5___Stufe
   6 ___Summe
   E1N______________1______0________0________1________0________0_______2
   E2N______________0______0________0________0________0________0_______0
   E3N______________0______0________0________0________0________0_______0
   E4N______________0______0________0________0________1________3_______4
   E4_______________0______0________0________0________0________1_______1
   E5N______________0______1________7________9________2________0______19
   E5AN____________13______6________2________0________0________0______21
   E5_______________0_______1_______0________0________0_________0______1
   E6N______________1_______0_______1________1________0________16_____19
   E7N______________0_______0_______0________0________1_________2______3
   E8N______________1_______0_______0________0________1_________2______4
   E9N______________0_______0_______0________0________0_________0______0
   E10N_____________0_______0_______0________0________0_________1______1
   E11N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
   E12N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
   E13N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
   E14N_____________0_______0_______0________0________0_________1______1
   E15N_____________0_______0_______0________0________0_________0______0
   Summe___________16_______8______10_______11_______5_________26_____76
   Anzahl Mitarbeiter nach Funktion im Unternehmen:
   Leitung Verkehrsbetrieb_____________________________1
   Fahrdienstleiter____________________________________1
   Leiter Informationselektronik und Softwaresysteme _______1
   SB Disposition, Dienstpläne___________________________1
   SB Fahrdienstleitung________________________________1
   Assistentin Kfz-Technik, Werkstätten___________________1
   Kfz-Mechatroniker__________________________________3
   Wagenpfleger/in____________________________________5
   Elektroinstallateur___________________________________1
   Kfm. Sachbearbeiter/in_______________________________7
   Omnibusfahrer/in__________________________________54
   Summe__________________________________________76
   Tarifliche und Betriebliche Leistungen:
   Persönliche Zulagen (§6 Abs. 4 u. 5 TV-N NW)_____________6
   Leistungszulagen u. -prämien (§7 Abs. 5 u. 6 TV-N NW)_____76
   Erschwerniszuschläge (§ 13 TV-N NW)___________________0
   Zusatversorgung (19 NV-N NW)________________________75
   Mitarbeiterbeteiligung (Betriebsvereinbarung)_____________76
   Aufstockung Sonderzahlung (§ 17 TV-N NW) von
   82,17 % auf 100 % - Betriebsvereinbarung_______________76
   Guthabenkarte 25 EUR monatlich
   - Sachzuwendung (Betriebsvereinbarung)_______________76
   Mitarbeitertarif Strom und Gas (Betriebsvereinbarung)______76
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Der Betreiber wird im Sinne von § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG
   auf folgende Leistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse
   verpflichtet:
   Fahrplan und Betriebszeiten:
   Es gilt ein einheitlicher 30 Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit (HVZ),
   ein 60 Min.-Takt in der Schwachverkehrszeit (SVZ) und für die
   Bedarfsverkehre.
   Es sind folgende Betriebszeiten vorzusehen:
   - Montag bis Freitag 5:00  20:30 Uhr (HVZ),
   - Samstag 6:30  20:30 Uhr (HVZ),
   - Sonn-/Feiertag 12:30  20:30 Uhr (SVZ).
   Täglich von ca. 20:00  22:00 Uhr Anruf-Linien-Taxi/Anruf-Linien-Taxi
   auf allen Buslinien (Fahrt von Haltestelle zu Halte-stelle auf dem
   Linienweg) und im Stadtteil Isselhorst
   Täglich von 22:00  0:30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00 
   13:00 Uhr Anruf-Sammel-Taxi/Anruf-Sammel-Taxi (SVZ) im gesamten
   innerstädtischen Bedienungsgebiet (und im Stadtteil Isselhorst) im
   Umkreis von ca. 500 m bis vor die Haustür (Servicezuschlag zum Ticket).
   Bei wiederkehrenden Großveranstaltungen, kurzfristigen
   Nachfrageschwankungen, Störungen und umleitungs- oder
   baustellenbedingten Angebotsänderungen ist das Verkehrsangebot
   eigenverantwortlich und nachfragegerecht anzupassen.
   An verkaufsoffenen Sonntagen und zum Weihnachtsmarkt sind Zusatzfahrten
   bzw. der Einsatz größerer Fahrzeugkapazitäten vorzusehen. An den vier
   Adventssamstagen ist die Betriebszeit bis 22 Uhr auszuweiten
   Tarifpflichten:
   Bei der Erbringung der öffentlichen Verkehrsdienste im Stadtverkehr
   Gütersloh sind der Verbundtarif (Der Sechser) sowie der NRW-Tarif in
   ihrer jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Dies bedingt den Beitritt
   als Gesellschafter zur Verbundgesellschaft OWL Verkehr GmbH und die
   Teilnahme an der regionalen und lokalen Einnahmeaufteilung. Zudem sind
   die rabattierten Fahrausweise der Stadt Gütersloh (Gütersloher
   Stadtpass) zu verkaufen und abzurechnen.
   Der aktuelle Verbundtarif Der Sechser wird in 2017 durch einen neuen
   Verbundtarif (Westfalentarif) abgelöst werden. Ab Inkrafttreten des
   Westfalentarifs ist der Betreiber verpflichtet, diesen Tarif neben dem
   NRW-Tarif anzuwenden.
   Fahrzeugeinsatz, Fahrzeugstandards und ausstattung:
   Der Einsatz der Busse muss den Fahrplan ohne Ausfallzeiten abdecken
   können. Entsprechende Betriebs- und Werkstattreserven sind vorzuhalten
   (Reservevorhaltung ca. 10 %). Insgesamt sind mindestens 35 Busse
   einzusetzen (im Status quo 14 Gelenk- und 21 Solofahrzeuge im
   Linienverkehr). Im Bedarfsverkehr ist die Beförderung von Fahrgästen
   mit Rollstuhl sicherzustellen.
   Die Fahrzeuge müssen über ausreichende Sitz- und Stehplatzkapazitäten
   verfügen. Die regelmäßige Auslastung der Fahrzeuge darf 80 % der
   zulässigen Fahrzeugkapazität nicht überschreiten. Wird dieser
   Auslastungsgrad regelmäßig überschritten, muss für die betroffene Fahrt
   eine andere Fahrzeuggröße oder ein zweites Fahrzeug eingesetzt werden.
   Es ist sicherzustellen, dass die im Regelbetrieb eingesetzten Fahrzeuge
   nachstehende Anforderungen erfüllen:
   - Während der Vertragslaufzeit sind die Busse im Durchschnitt nicht
   älter als 6 Jahre und maximal 12 Jahre alt. Einzelne Ausnahmen beim
   Einsatz älterer Busse zu den Hauptverkehrszeiten an Schultagen sind bis
   zu einem Alter von maximal 14 Jahren zulässig;
   - Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immissionsgrenzwerte der EU
   kommt den Emissionen der im Stadtbusverkehr eingesetzten Busse eine
   besondere Bedeutung zu. Als umweltverträgliches Verkehrsmittel sind
   daher Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro V/VI einzusetzen. Neu
   anzuschaffende Fahrzeuge müssen dem höchsten auf dem Markt verfügbaren
   Umweltstandard genügen. Mittelfristig (spätestens ab 2023) sind auch
   Fahrzeuge mit alternativen umwelt- und ressourcenschonenden
   Antriebstechnologien einzusetzen;
   - Außenfahrgeräusche dürfen bei maximal 80 dB(A), bei Schaltgetrieben
   bei maximal 83 dB (A) liegen (DIN ISO 362 und DIN ISO 5130);
   - Alle Busse müssen niederflurig sein und über eine Kneelingfunktion
   verfügen sowie mit einer Klapprampe ausgestattet sein;
   - Einstiegshöhe 350 mm; im abgesenkten Zustand 260 mm;
   - Sondernutzflächen in den Bussen mit einer Mindestgröße von 3m^2;
   - Alle Busse müssen mit den erforderlichen RBL-Daten-Komponenten zur
   betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle ausgerüstet sein;
   - Ausrüstung mit den erforderlichen Sprechfunkkomponenten zur
   betrieblichen Steuerung durch die Leitstellen;
   - Alle Busse müssen an das System der LSA-Bevorrechtigung angeschlossen
   sein;
   - Ausrüstung mit GSM Telefon und Bordrechner (Fahrscheindrucker) und
   (((e-Ticket-Funktion in allen Bussen;
   - Ausrüstung von mind. 10 Bussen mit Fahrgastzählanlage;
   - Alle Busse müssen je einen Entwerter pro Tür aufweisen;
   - Alle Busse sind mit Videokameras mit einer Aufzeichnungsdauer von 48
   Stunden in HD-Qualität (1080p) ausgestattet;
   - Den Fahrgästen ist in mindestens 2 Bussen kostenloses WLAN zur
   Verfügung zu stellen. Bei entsprechender Nachfrage sind langfristig
   alle Busse mit WLAN auszustatten;
   - Alle Busse müssen mit einer Klimaanlage für den Fahrerarbeitsplatz
   ausgestattet sein;
   - Alle Busse müssen über eine TFT-Bildschirmanzeige mit
   Linienverlaufsanzeige, Streckenverlaufsanzeige innen, digitaler
   akustischer Haltestellenansage und einem Infotainmentsystem
   ausgestattet sein;
   - Digitale (farblich variierbare) Linienanzeige außen;
   - Mit Ausnahme eines Traffic-Boards darf keine Überklebung der
   seitlichen Fahrzeugscheiben mit Werbung erfolgen;
   - Ein durch den Aufgabenträger Stadt Gütersloh festgelegter Anteil an
   Fahrzeugen im vollständig einheitlichen Layout Stadtbus Gütersloh;
   - Kennzeichnung aller Busse mit dem einheitlichen Layout Stadtbus
   Gütersloh an der Front.
   Im Übrigen wird auf die weiteren Vorgaben im 4. Nahverkehrsplan des
   Kreises Gütersloh einschließlich dessen Fortschreibungen verwiesen.
   Für die Bedarfsverkehre ALT und AST ist mindestens ein Fahrzeug für die
   Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl (E-Rollstuhl) bereitzustellen.
   Personal:
   Der Betreiber hat beim eingesetzten Personal sicherzustellen, dass es
   den Anforderungen eines attraktiven ÖPNV mit umfassender
   Dienstleistungs- und Kundenorientierung gerecht wird. Das Personal muss
   die nachstehenden Anforderungen erfüllen:
   - Das Fahrpersonal, Prüfpersonal, Verkaufspersonal sowie Sicherheits-
   und Servicepersonal hat sich gegenüber den Fahrgästen und anderen
   Verkehrsteilnehmern freundlich, zuvorkommend, hilfsbereit und in
   Stress- und Konfliktsituationen angemessen zu verhalten. Das Verhalten
   ist durch die Durchführung von Beobachtungen nach definierten Kriterien
   (Mystery Check; jährlich bei ca. 40  50 % des Personals durchzuführen)
   sicherzustellen und ggf. in Feedbackgesprächen zu erörtern;
   - Das Service- und Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und
   Schrift so mächtig sein, dass es in der Lage ist, Informationen und
   Auskünfte zu erteilen. Das Fahrpersonal muss neben dem
   Fahrscheinverkauf und Haltestellendurchsagen insbesondere mit der
   Leitstelle und der Werkstatt kommunizieren können. Das Personal muss in
   der Lage sein, Hilfs- und Rettungsmaßnahmen einzuleiten;
   - Das Service- und Fahrpersonal verfügt über gute Kenntnisse zum
   Fahrplan der einzelnen Linien, zum Tarif sowie gute Netz- und
   Ortskenntnisse über das Gebiet der Stadt Gütersloh;
   - Schulungen zu relevanten Themen wie Netz-, Orts-, Tarif- und
   Fahrplankenntnisse, situationsbezogenem Verhalten und Verhalten
   gegenüber Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen sind regelmäßig
   vorzusehen und mit Teilnahmeverpflichtung durchzuführen;
   - Das Fahr- und Servicepersonal hat eine einheitliche Dienstkleidung zu
   tragen und zeichnet sich durch ein gepflegtes Erscheinungsbild aus;
   - Das Fahrpersonal hat eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewährleisten.
   Eine rücksichtsvolle Fahrweise ist durch die Durchführung von
   Fahrerbeobachtungen nach definierten Kriterien (Mystery Check)
   sicherzustellen;
   - Das Fahrpersonal muss in der Lage sein, in ihrer Mobilität
   eingeschränkten Personen Hilfestellung zu leisten (Bedienen der Rampe,
   Reinfahren von Rollstühlen, Hilfestellung beim Einstieg mit Rollatoren
   etc.);
   - Beim Einsatz von Subunternehmern unterliegt das eingesetzte Personal
   den gleichen Pflichten wie das eigene Personal des Betreibers.
   Anforderungen an die Ausstattung und Bestückung der Haltestellen:
   Es sind die bestehenden Haltestellen im Stadtgebiet Gütersloh zu
   nutzen. Änderungen der örtlichen Lage und des Ausbauzustandes erfolgen
   auf Anordnung des zuständigen Aufgabenträgers Stadt Gütersloh in
   Abstimmung mit dem Betreiber des Stadtverkehrs. Der Betreiber ist
   selbst für die Beschaffung, Aufstellung und Instandhaltung der
   Haltestellenmasten verantwortlich.
   Im Zusammenhang mit den Haltestellen ergeben sich folgende
   Anforderungen an den Betreiber:
   - Die Haltestellen sind im einheitlichen Design der
   Stadtbushaltestellen zu halten;
   - Regelmäßige Kontrolle (min. einmal jährlich) und
   Reinigung/Instandhaltung der Haltestelleninfrastruktur;
   - Die Sicherheit bei fahrzeughalten sowie Ein- und Aussteigevorgängen
   ist jederzeit zu gewährleisten; Mängel hat der Betreiber der Stadt
   Gütersloh unverzüglich anzuzeigen;
   - Es sind barrierefreie Aushangfahrpläne (Gestaltung in Abstimmung mit
   dem Behinderten-beirat) im A3 Format vorzuhalten;
   - Die Infovitrinen in den Fahrgastunterständen und am Zentralen
   Omnibus-Bahnhof (ZOB) sind regelmäßig (mind. einmal jährlich) zu
   aktualisieren;
   - Am ZOB ist über einen Signalgeber je Bussteig die Anschlusssicherung
   zwischen den Stadtbuslinien sicherzustellen;
   - Der ZOB und mind. 8 Haltestellen sind mit kostenlosem WLAN
   auszustatten.
   - Es sind 2 stationäre Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen für
   Soll- und Ist-Daten, bestehend aus einem Altsystem mit 23 Anzeigen (2
   Monitore im Infocenter) und einer Leitstelle an der 8 neue Anzeigen
   angeschlossen sind, bereitzustellen. Langfristig soll das System
   ausgebaut werden.
   - Überwachung des Betriebs am ZOB durch Leitstelle bzw. Servicezentrum.
   Im Übrigen sind die weiteren Vorgaben zu den Haltestellen im 4.
   Nahverkehrsplan des Kreises Gütersloh einschließlich seiner
   Fortschreibungen einzuhalten.
   Betriebliche Anforderungen, Leitstelle, Betriebshof und andere
   ortsfeste Infrastruktur:
   Die ortsfeste Infrastruktur für den Busbetrieb ist in Form von
   Betriebshof, Abstellanlagen sowie Betriebsleit- und
   Fahrgastinformationen vorzuhalten.
   Der Betriebshof ist im Stadtbus-Bediengebiet Gütersloh vorzuhalten.
   Eine eigene Werkstatt (mit Bereitschaftsdienst) gewährleistet auch eine
   kurzfristige Reparatur von Fahrzeugen (Spiegel, Reifen, Türsteuerung,
   Beleuchtung etc.). Die Werkstatt muss für das Fahrpersonal während der
   gesamten Betriebszeit zu erreichen sein.
   Für die Sicherung des Angebots ist eine Leitstelle mit Besetzungszeiten
   von Mo  Do von 6:00  16:00 Uhr, Fr von 6:00  14:00 Uhr
   (Bereitschaftsdienst außerhalb dieser Zeiten) vor-zuhalten. Die
   Leitstelle hat einen sicheren, ordnungsgemäßen und fahrplankonformen
   Betrieb sicherzustellen; sie ist Ansprechpartner für Polizei, Feuerwehr
   und die Stadt Gütersloh (24h/7 Tage die Woche). Alle Einsätze sind über
   ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) zu überwachen und zu
   steuern:
   - Fahrzeug Ist-Anzeige, langfristige Statistiken, Fahrplanabweichungen
   und Auswertungen zur Pünktlichkeit,
   - Einsatz zur Anschlusssicherung am ZOB und Bedienung der dynamischen
   Fahrgastinformation,
   - Engpasskontrolle und automatische Vermeidung,
   - Bereitstellung von Echtzeitinformationen über den Ist-Daten-Server
   der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR).
   Die Leitstelle ist ebenso verantwortlich für die Streckenkontrolle und
   Unterstützung des Fahrdienstes bei Vorfällen und Störungen. Der Einsatz
   von Ersatzfahrzeugen ab Betriebshof bei Ausfällen von Fahrzeugen ist
   innerhalb von 10  15 Minuten sicherzustellen.
   Über die Leitstelle oder eine Mobilitätszentrale sind die
   Bedarfsverkehre zu steuern.
   Überwachung und Betrieb der Lichtsignalanlagen (LSA): 101 LSA gesamt,
   davon
   - 67 Stadt Gütersloh,
   - 30 Straßen NRW,
   - 2 Kreis Gütersloh,
   - 2 Bund,
   - bei 12 LSA ist die Technik zur LSA Beeinflussung in einem separaten
   Steuerschrank neben der Ampel und steht im Eigentum der Stadtwerke
   Gütersloh.
   Im Zusammenhang mit der Überwachung und dem Betrieb der
   LSA-Beeinflussung bestehen folgende Anforderungen:
   - Die LSA Beeinflussung durch ÖPNV-Eingriffsschaltung darf nur bei
   Verspätungen greifen. Der Grad der Verspätung wird mittels
   Datentelegramm übermittelt,
   - Planung der Beeinflussung bei LSA Neuanlagen oder Änderungen in
   Abstimmung mit der Stadt Gütersloh,
   - Kosten für Anpassungen, Änderungen, Neuinstallation und Wartung sind
   vom jeweiligen Betreiber zu tragen,
   - Bei den LSA, die nicht in der Baulast der Stadt Gütersloh liegen, ist
   die Technik zur LSA Beeinflussung vom Betreiber des Stadtverkehrs zu
   betreiben und Instand zu halten,
   - Sicherstellung der Qualitätsüberwachung der LSA Meldepunkte ohne
   Zugriff des Betreibers auf die Lichtzeichenanlage durch
    Empfang der LSA Meldepunkte über 3 im Stadtgebiet verteilte
   Funkempfänger,
    Sicherstellung, dass mindestens 95 % der gesendeten Telegramme -
   unabhängig von LSA und Bus  empfangen werden,
   - Bündelung der Daten der drei Funkempfänger sowie zentrale Speicherung
   aller empfangenen Meldepunkte mit Datum, Zeit, Meldepunktnummer, Linie,
   Kursnummer, Wagennummer und der Verspätung zur Analyse ohne
   Zeitbegrenzung. Diese Daten sind zur Fehlererkennung zur Verfügung zu
   stellen. Die Fehlerbehebung ist in Abstimmung mit der Stadt Gütersloh
   zu klären und vom Betreiber durchzuführen,
   - Zur Fehleranalyse muss die Filterung der täglichen Telegramme nach
   Fahrzeug und Linie möglich sein, um die von Fahrzeugen ausgehenden
   Fehler analysieren zu können,
   - Tägliche Erstellung eines Berichts für die einzelnen beeinflussten
   LSA und die Anzahl der Beeinflussungen mit den unterschiedlichen
   Verspätungen zur Dokumentation gegenüber der Stadt Gütersloh.
   Für den Fall, dass zukünftig andere Verkehrsunternehmen
   (Regionallinien) auch eine Eingriffsschaltung erhalten, ist der
   Betreiber des Stadtverkehrs für die Koordinierung und
   Qualitätssicherung der Meldepunkte verantwortlich. Die entsprechenden
   Meldepunkte sind mit der Stadt Gütersloh abzustimmen.
   Vertrieb:
   Am ZOB ist ein Servicezentrum mit folgenden Öffnungszeiten vorzuhalten
   und zu betreiben:
   - Montag bis Freitag 7:30  18:00 Uhr,
   - Samstag 8:45  12:45 Uhr.
   Sollten Ergebnisse der Marktforschung eine entsprechende Nachfrage
   ergeben, sind die Öffnungszeiten des Servicezentrums anzupassen.
   Im Servicezentrum sind umfassende Beratungsleistungen zum ÖPNV auf dem
   Gebiet der Stadt Gütersloh sowie der Verkauf des gesamten
   Ticketangebots des aktuellen Verbundtarifs und der
   NRW-Pauschalpreistickets sicherzustellen.
   Weiter hat der Verkauf der Tickets über das Fahrpersonal und mindestens
   8 Vorverkaufsstellen (mit nachfrageorientiertem Fahrausweissortiment)
   zu erfolgen.
   Im Übrigen hat der Betreiber sämtliche Verpflichtungen einzuhalten,
   welche sich aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Kreises
   Gütersloh für Betreiber öffentlicher Personenbeförderungsdienste im
   Gebiet der Stadt Gütersloh ergeben.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Ziel der Auftraggeberin ist es, einen möglichst
   zuverlässigen, ausfallsicheren, pünktlichen, sauberen und
   nutzerfreundlichen Nahverkehr für die Stadt Gütersloh zu gewährleisten.
   Information und Fahrkarten: Es sind folgende Informations- und
   Serviceprodukte anzubieten:
   - Infotainment in den Fahrzeugen und am ZOB (digital),
   - Internetauftritt mit Fahrplanauskunft sowie Informationen über
   Linienführung und Verbindungen,
   - Betrieb, Wartung und weiterer Ausbau der vorhandenen (28) DFI
   Anzeigen (Fahrgastinformationsanlagen),
   - Vorhalten und Betrieb einer Smartphone-App
   Facebook-Auftritt zur schnellen Kundeninformation
   - Druckmedien (Einzel-/Taschenfahrpläne je Linie  gesamt alle Linien
   ca. 60 000 Stück; Liniennetzpläne (schematisch/topographisch) ca. 2 500
   Stück; Tarifaushänge ca. 2 500 Stück; Flyer zum Ticket- und
   Tarifangebot des Verkehrsverbundes ca. 8 000  10 000 Stück),
   - Aushänge.
   Über Verspätungen oder Betriebsstörungen (auch kurzzeitige) ist über
   die Smartphone-App und die dynamische Fahrgastinformation zu
   informieren.
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Zur Qualitätssicherung der
   Pünktlichkeit erfolgt eine Auswertung von 90 % aller Fahrten. Für jede
   Haltestelle ist ein Profil zu erstellen, so dass sich ein annähernd
   lückenloser Überblick über die Pünktlichkeit ergibt.
   Angaben zur Definition der Pünktlichkeit sind den Vorgaben des 4.
   Nahverkehrsplanes des Kreises Gütersloh einschließlich seiner
   Fortschreibungen zu entnehmen.
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung: Es ist ein Beschwerdemanagementsystem
   vorzuhalten und durchzuführen, welches eine Stellungnahme zu jeder
   eingegangenen Beschwerde innerhalb von 10  15 Tagen gewährleistet.
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige: Netzmanagement:
   Im Rahmen des Netzmanagements hat der Betreiber eine Angebots- und
   Betriebsplanung durchzuführen. Der Fahrplan (das Angebot für die
   Kunden) ist unter Beachtung der vorgegebenen Qualitätsstandards zu
   entwickeln.
   Der Betreiber muss mindestens folgende Aufgaben im Bereich der
   Angebots- und Betriebsplanung in Abstimmung mit dem zuständigen
   Aufgabenträger Stadt Gütersloh durchführen:
   - Liniennetzplanungen mit Feinplanungen des Gesamtnetzes, der
   Verknüpfungspunkte und bei Bedarf der Erschließung neuer Gebiete,
   - Abstimmung von Änderungen des Liniennetzes im Arbeitskreis Mobilität
   mit Vertretern der Fraktionen und anderen Gremien der Verwaltung,
   - Teilnahme und aktive Mitwirkung an Gremienveranstaltungen zur
   Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Stadtbusangebots,
   - Aktive Teilnahme an Workshops/Arbeitskreisen zur Weiterentwicklung
   des ÖPNV, Busbeschleunigung, Ausbau der Barrierefreiheit etc.,
   - Fahrgasterhebungen zur Kapazitätsplanung/-anpassung,
   - Durchführung von Kundenzufriedenheitsanalysen: Auswertung und
   Kontrolle der Pünktlichkeit, Analyse des Fahrgastaufkommens,
   - Kontinuierliche Erstellung von Berichten über Fahrgastzahlen über die
   Daten der Fahrgastzählanlage sowie (Jahres-) Hochrechnungen der
   Fahrgastzahlen aller Linien auf Basis des aktuellen Fahrplans.
   Marketing:
   Es sind kontinuierlich Marketingaktivitäten in den folgenden Bereichen
   zu planen und durchzuführen:
   - Kundenservice: Gestaltung und Pflege der Informationen an den
   Haltestellen, Bereitstellung linienbezogener Taschenfahrpläne,
   Beteiligung an der Mobilitätszentrale der OWL V, um die
   Kundeninformation auch außerhalb der Öffnungszeiten des Servicezentrums
   zu gewährleisten,
   - Digitale Informationen: App/Facebook-Auftritt (Aktualisierung 3  4
   p.a.),
   - Werbung (Produktwerbung für Tarifprodukte und Imageförderung),
   - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Planung und Durchführung von
   Info-Veranstaltungen min. 4x jährlich; Paketbus),
   - Marktforschung,
   - Programme für besondere Nutzergruppen: Angebot einer Busschule,
   Teilnahme an Veranstaltungen wie z. B. Rollator-Schulungen für
   Senioren, Mobilitätsberatung von Firmen- und Großkunden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Noch zu gründender interner Betreiber der Stadt Gütersloh mit der
   voraussichtlichen Firma Stadtbus Gütersloh GmbH
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
   Interessierte Unternehmen können für die hier beschriebenen
   Verkehrsleistungen die Erteilung eigenwirtschaftlicher
   Linienverkehrsgenehmigungen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
   beantragen. Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist ein solcher
   eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag grundsätzlich innerhalb von
   drei Monaten nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen.
   Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger
   verspätete Anträge zulassen. Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen
   wird auf § 12 Abs. 6 PBefG verwiesen.
   B. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre ist
   als Gesamtleistung (einheitliches Netz) beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2
   Satz 4 PBefG). Anträge auf Erteilung eigenwirtschaftlicher
   Linienverkehrsgenehmigungen, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
   sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG abzulehnen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabekammer@brms.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Internet-Adresse:
   [4]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verga
   bekammer_westfalen/index.html
   Fax: +49 2514112165
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die gemäß § 8
   Abs: 7 Satz 1 PBefG auch auf eine Direktvergabe an einen internen
   Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind,
   ergeben sich aus den § 135 und § 160 GWB.
   Diese Bestimmungen des GWB lauten wie folgt:
   § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer@brms.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Internet-Adresse:
   [6]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verga
   bekammer_westfalen/index.html
   Fax: +49 2514112165
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung: 8.5.2018
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24.4.2017
References
   1. mailto:Assistenz.GB2@guetersloh.de?subject=TED
   2. http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjI5Mjk=.x4s
   3. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
   4. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
   5. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
   6. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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