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Ausschreibung: Kies - DE-Neuenburg am Rhein
Kies
Dokument Nr...: 161000-2017 (ID: 2017042809242287184)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
DE-Neuenburg am Rhein: Kies
2017/S 83/2017 161000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Neuenburg am Rhein / Fachbereich 20
Rathausplatz 5
Neuenburg am Rhein
79395
Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Müller
Telefon: +49 7631791-154
E-Mail: [1]peter.mueller@neuenburg.de
Fax: +49 7631791-23154
NUTS-Code: DE132
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.neuenburg.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.vof.istw.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
ISTW Planungsgesellschaft mbH
Franckstraße 4
Ludwigsburg
71636
Deutschland
Telefon: +49 714124236-18
E-Mail: [4]seitz@istw.de
Fax: +49 714124236-99
NUTS-Code: DE115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.vof.istw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Neuenburg am Rhein / Fachbereich 20
Rathausplatz 5
Neuenburg am Rhein
79395
Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Müller
Telefon: +49 7631791-154
E-Mail: [6]peter.mueller@neuenburg.de
Fax: +49 7631791-23154
NUTS-Code: DE132
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.neuenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Kies.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
14212120
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme, Abtransport und Verwertung von ca. 4 400 000 Tonnen Kies aus
Baumaßnahmen am Rhein in Neuenburg am Rhein in einem Zeitraum von 4
Jahren, beginnend im Januar 2018. Übernahme gemäß vorgegebenem Zeit-
und Mengenplan von zwei festgelegten Umschlagplätzen /
Kiesbereitstellungslagern (KBL), die teilweise zeitgleich betrieben
werden. Das Aufladen des Kieses am KBL, der Abtransport sowie die
Verwertung des Kieses nach Ermessen des AN gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Die Vergabestelle erwartet eine Vergütung für den zur
Verfügung gestellten Kies.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 4 840 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE132
Hauptort der Ausführung:
Neuenburg am Rhein.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das RP Freiburg wird ab Ende 2017 in einer 4 Jahre dauernden Maßnahme
einen Teil des Rückhalteraums Weil-Breisach, der ein Teil der Maßnahmen
des IRP ist, realisieren. Dazu wird das RPF ein eigenes, von dieser
Ausschreibung völlig unabhängiges, Ausschreibungsverfahren durchführen.
Aus dieser Maßnahme werden ca. 4 400 000 Tonnen Kies anfallen, die von
der Stadt Neuenburg am Rhein übernommen werden. Die Stadt beabsichtigt
die Verwertung dieses Kieses durch diese Ausschreibung.
Die Schnittstelle zwischen diesen beiden Leistungen werden zwei
sogenannte Kiesbereitstellungslager (KBL) im Baufeld des IRP-Projektes
sein. Dort wird vom Auftragnehmer des IRP der aus der Baumaßnahme
gewonnene Kies abgelagert. Von dort wird der in dieser Ausschreibung
gesuchte Auftragnehmer den Kies aufnehmen, aus dem Baufeld
abtransportieren und nach eigenem Ermessen verwerten. Somit findet auf
den KBL der Eigentumsübergang statt.
Aus der Verwertung des Kieses erwartet die Stadt Neuenburg am Rhein
eine Vergütung, die pro Tonne abgefahrenen Kies abgerechnet wird.
Die umzusetzenden Kiesmengen sind im Bezug zur Zeit definiert. Jedes
KBL wird für eine durchschnittliche Wochenleistung (5 Tage plus einen
Tag Reserve) dimensioniert. Beide Auftragnehmer werden angehalten, den
Füllungsgrad des jeweiligen Lagers bei 2 Tagesleistungen zu halten,
damit für beide Seiten entsprechende Reserven vorhanden sind. Somit
können beide Auftragnehmer unabhängig voneinander arbeiten.
Die entsprechenden Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung
dokumentiert.
Der Inhalt dieser Ausschreibung ist die Dienstleitung von Abtransport
und Verwertung von ca. 4 400 000 Tonnen Kies von den jeweiligen KBL aus
dem Baufeld der IRP-Maßnahme im Auftrag der Stadt Neuenburg am Rhein.
Der Bieter ist bei Wahl von Ort und Art der Verwertung des Kieses frei.
Der Abtransport erfolgt über festgelegte asphaltierte Baustraßen aus
dem jeweiligen unbefestigten KBL über Behelfsaus- und Einfahrten direkt
auf die Autobahn BAB A5. Dabei ist aber zu beachten, dass die Ein- und
Ausfahrt jeweils nicht aus jeder / in jede Fahrtrichtung möglich ist.
Zur Dokumentation der übernommenen Kiesmengen ist vom AN an den KBL
jeweils eine Waage zu installieren, die zwingend benutzt werden muss.
Weiterhin müssen alle Fahrzeuge eine (vorhandene) Reifenwaschanlage
benutzen, damit ein Schmutzaustrag auf die BAB vermieden wird. Die
voraussichtliche Lage der KBL und die Ab- und Auffahrtsmöglichkeiten
von / zur BAB A5 sind in einem Lageplan dargestellt der auf der
Internetseite [8]www.vof.istw.de zur Verfügung steht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 4 840 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2018
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die benötigten Leistungen für das
aktuelle Projekt, die Übernahme und Verwertung von Kies aus dem
aktuellen Abschnitt der IRP Maßnahme des RPF. Sie umfaßt die kommenden
4 Jahre. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Leistungen
darüber hinaus in ähnlichem Umfang weiterhin, aus weiteren Maßnahmen
des IRP und den daraus anfallenden Mengen Kies für die Stadt, benötigt
werden. Es wird daher eine Option für die Beauftragung weiterer
gleichartiger Leistungen vorgesehen.
§ 14 VgV (4) lautet: Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben,
9. wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der
Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben
öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den
ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen
und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen
eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des
Verhandlungsverfahrens muss bereits in der Auftragsbekanntmachung des
ersten Vorhabens angegeben werden; darüber hinaus sind im Grundprojekt
bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen,
unter denen sie vergeben werden, anzugeben; der für die nachfolgenden
Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wird vom
öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts
berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf
nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags
angewandt werden.
Diese Möglichkeit wird in diesem Fall angewandt da alle genannten
Bedingungen eingehalten werden:
Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben, da sich weitere
Arbeiten aus den Maßnahmen des IRP und der Verpflichtung der Stadt
ableiten. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger
Leistungen aus dem ersten Auftrag.
Der Grundentwurf ist das Gesamtprojekt des IRP zur Herstellung des
RHR Weil-Breisach und der vertraglichen Vereinbarung zur Übergabe des
Kieses aus städtischen Grundstücken
Die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in der
Bekanntmachung des ersten Auftrags (also hiermit) angegeben.
Die Stadt Neuenburg am Rhein kann somit mit dem Auftragnehmer des
Erstauftrags über den folgenden, zweiten Auftrag in einem
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb, verhandeln.
Dabei kann eine Verhandlung auch immer zu dem Ergebnis führen, dass
keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für die Stadt Neuenburg am
Rhein keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des
Erstauftrags vergeben zu müssen. Die Stadt Neuenburg am Rhein wird den
Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den
Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG
mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den
Auftragnehmer der ersten Beauftragung nicht zufrieden sein, werden die
Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird
nicht zustande kommen.
Der Auftragswert der hier ausgeschriebenen Leistungen für 4 400.00
Tonnen wird auf 4 840 000 EUR geschätzt.
Insgesamt wird die Stadt Neuenburg am Rhein voraussichtlich 7 000 000
Tonnen übernehmen. Die Anschlussbeauftragung wird deshalb
voraussichtlich über 2.600.000 Tonnen lauten.
Der geschätzte Gesamtauftragswert inklusive Option beträgt somit 7 700
000 EUR.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der unter Ziffer II.1.5 genannte voraussichtliche Gesamtwert bezieht
sich auf die von der ausschreibenden Stelle geschätzte Vergütung ohne
Option. Die für den Auftragnehmer anfallenden weiteren Kosten für
Beladung, Transport etc. sowie die mögliche Option sind darin nicht
enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gefordert wird: Ein aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017)
der Rechtsform und der Unterschriftsberechtigung (in der Regel durch
Auszug aus dem Handelsregister bei ausländischen Bietern durch eine
Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit
zugehöriger Übersetzung bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in
ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung) mit
dem Angebot für den Bieter, bzw. alle Mitglieder der BiGe. Aus dem
Nachweis geht zweifelsfrei hervor, dass die Person / die Personen
welche das Angebot / die Erklärungen abgibt / abgeben berechtigt ist /
sind, Rechtsgeschäfte für den Bieter zu tätigen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es werden die nachfolgend genannten Mindestkriterien verlangt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert wird:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (ausgestellt nach dem
1.1.2017) mit einer Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR für
Personenschäden sowie 5 000 000 EUR für sonstige Schäden. Die Summen
gelten je Schadensfall (mindestens zweifach maximiert). Die
schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters, die
Haftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen im
Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen
Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Angabe des Umsatzes (in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des
Auftrags). Mindestanforderung: 5 000 000 EUR im Durchschnitt der
vergangenen 3 Jahre.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, welche vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es werden die nachfolgend genannten Mindestkriterien verlangt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert wird:
Das Angebot muss eine Erklärung enthalten ob es sich beim Bieter um
eine Bietergemeinschaft handelt. Falls ja: Bietergemeinschaften haben
mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, ob der Bieter mit anderen
Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die
Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Durch eine
Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist mit dem Angebot
nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung
stehen
Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, über die dritten
Unternehmen die auf Seiten des Bieters an der Ausführung beteiligt sein
werden. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist
nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung
stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen
Eignungsleihe mithaften.
Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, dass der Bieter in den
vergangenen 5 Jahren einen Auftrag über die Verwertung von Kies mit
mindestens 600 000 erbracht hat.
Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, dass der Bieter in den
vergangenen 5 Jahren einen Transportauftrag von Kies (oder
vergleichbarem Material) mit mindestens 600 000 Tonnen erbracht hat.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Angebot muss eine Erklärung enthalten (bei Bietergemeinschaften
für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124
GWB bestehen.
Vor Beauftragung ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 % der
Auftragssumme vorzulegen.
Auf Basis der angebotenen Vergütung und der oben ausgeschriebenen
Menge wird für die jeweiligen Kalenderjahre jeweils ein Zahlungsplan
aufgestellt und vereinbart. Dabei wird der voraussichtliche
durchschnittliche Monatswert ermittelt und pauschaliert (gerundet). Der
ermittelte Betrag wird jeweils zum Monatsende ohne Aufforderung vom AN
auf das Konto des AG überwiesen. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres
werden die genauen Mengen zur Abrechnung des Kalenderjahres
herangezogen und pro Kalenderjahr abgerechnet. Bei größeren Änderungen
im Ablauf ist der Zahlungsplan anzupassen. Die Abrechnung erfolgt auf
Basis der gewogenen Menge (Tonnen).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2017/S 066-123770
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/05/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/05/2017
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht befugt an der Angebotsöffnung teilzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt
werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft,
dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin
vorzulegen (siehe aus § 56 VgV (2)). Unvollständige oder nach dem
Schlusstermin eingehende Angebote werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. Soweit möglich sind alle benötigten Erklärungen und
Informationen in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet worden, so
dass diese vom Bieter weitestgehend per Eigenerklärung abgegeben werden
können. Somit sind vom Bieter lediglich folgende Unterlagen dem Angebot
beizufügen:
B1) Nachweis Haftpflichtversicherung
B2) Auszug aus dem Handelsregister (oder vergl., ggf. ist
Eigenerklärung ausreichend)
B3) ggf. Verpflichtungserklärungen für Unterauftragnehmer
B4) ggf. Verpflichtungserklärungen für Eignungsleihe;
C) Die Abgabe des Angebots hat auf den vom Auftraggeber vorgegeben
Unterlagen, also der Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Änderungen an
der Leistungsbeschreibung durch den Bieter sind nicht zulässig und
führen daher zum Ausschluss des Angebots;
D) Das Angebot muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein
(original Unterschrift einer Person die nachweislich siehe III.1.1-
berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bieter zu tätigen, bzw. durch
die von Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu
erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch
amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen
können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Das Angebot ist ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem
Postweg einzureichen;
G) Das Angebot ist mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf
der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
H) Das Angebot verbleibt bei der ausschreibenden Stelle und wird nicht
zurückgegeben;
I) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per
E-Mail an [10]seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden
zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen
Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen
Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten
dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Angebotserstellung. Auf
anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer
auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
J) Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen
Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu
informieren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 721926-0
E-Mail: [11]poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:[12]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131
/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247
Karlsruhe vom 13.6.2016:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend
macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist
unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB)..
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 721926-0
E-Mail: [13]poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:[14]www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.
html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2017
References
1. mailto:peter.mueller@neuenburg.de?subject=TED
2. http://www.neuenburg.de/
3. http://www.vof.istw.de/
4. mailto:seitz@istw.de?subject=TED
5. http://www.vof.istw.de/
6. mailto:peter.mueller@neuenburg.de?subject=TED
7. http://www.neuenburg.de/
8. http://www.vof.istw.de/
9. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:123770-2017:TEXT:DE:HTML
10. mailto:seitz@istw.de?subject=TED
11. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
12. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
13. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
14. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
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