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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Aschaffenburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 161830-2017 (ID: 2017042809180486478)
Veröffentlicht: 28.04.2017
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  DE-Aschaffenburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 83/2017 161830
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landkreis Aschaffenburg
   Bayernstraße 18
   Kontaktstelle(n): Landkreis Aschaffenburg
   Zu Händen von: Herrn Betz
   63739 Aschaffenburg
   Deutschland
   E-Mail: [1]Karl-Heinz.Betz@lra-ab.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.landkreis-aschaffenburg.de/
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Landkreis Aschaffenburg.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
   Aschaffenburg.
   NUTS-Code DE264
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Landkreis Aschaffenburg beabsichtigt als zuständige Behörde i. S.
   d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die Vergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit
   Bussen im Landkreis Aschaffenburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
   Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des
   Linienbündels Kahlgrund-Spessart (inclusive Schülerverkehr) erfasst.
   Dazu zählen die folgenden Linien:
   27: Schöllkrippen  Kleinkahl  Edelbach  Wiesen
   28: Wiesen  Heinrichsthal  Jakobsthal  Heigenbrücken
   29: Blankenbach  Krombach  Geiselbach  Schöllkrippen  Vormwald
   Es ist wenigtens der Leistungsumfang des derzeit genehmigten Fahrplanes
   zu erbringen.
   Der Landkreis Aschaffenburg kommt mit dieser Information der
   Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2
   VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Unterauftragsvergabe von
   Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung
   (EG) Nr. 1370/2007 möglich.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Ca. 340 000 km/Jahr.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2018
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
   für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im
   Linienverkehr spätestens drei Monate nach
   der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
   stellen. Diese Frist wird durch die
   vorliegende Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten
   Vergabe umfassten Linienverkehre
   (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der
   bekanntmachungsgegenständlichen Linien ist zum 1.1.2018 aufzunehmen.
   B Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als
   Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs.
   2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz).
   Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die
   sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs.
   2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz
   zu versagen.
   C Festlegungen gem. Festlegung gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs.
   2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz hinsichtlich des Fahrplanes
   i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz
   Es ist wenigstens der Leistungsumfang des derzeit genehmigten
   Fahrplanes zu erbringen. Es ist der Tarif der Verkehrsgemeinschaft am
   bayerischen Untermain (VAB) sowie der RMV-VAB-Übergangstarif
   anzuwenden. Gegebenenfalls hierzu notwendige Vertragswerke oder
   Kooperationen sind insoweit abzuschließen bzw. einzugehen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken
   Postfach 606
   91511 Ansbach
   Deutschland
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25.4.2017
References
   1. mailto:Karl-Heinz.Betz@lra-ab.bayern.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-aschaffenburg.de/
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