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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Berlin
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 161757-2017 (ID: 2017042809164486316)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
DE-Berlin: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2017/S 83/2017 161757
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 Raum
50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE424
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb
eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) inklusive Wartung und
Support.
Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2017-144
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung, Betrieb,
Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA RP1800
Section 5.4 inklusive Field-Service u. Hotline (First-, Second- und
Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit
Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an die Datenbank
des Flughafens (AODB) des Auftraggebers (AG);
Anbindung an das Baggage System Interface (BSI) des AG zur Anbindung
von Departure Control System (DCS) Hosts der Airlines sowie der
Gepäckförderanlagen (GFA) des AG;
ggf. Integration von automatischen Gepäckscannern des AG;
Empfang, Verarbeitung, Versand von Baggage Information Messages (BIM)
gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS;
Konzeption, Abstimmung, Durchführung aller notwendigen
Systemschulungen (Train-the-Trainer)
und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations sowie mit
mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals mit
Datenkommunikation über WLAN u. aktuelle Mobilfunkstand.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Flughäfen Berlin Brandenburg TXL, SXF, BER.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb
und Support eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) gemäß IATA
RP1800 Section 5.4 inklusive Field-Service und Hotline (First-, Second-
und Third-Level Support) im Rahmen der Vertragslaufzeit mit
Flugplandatenschnittstelle (TCP/IP) zur Anbindung an die Datenbank
des Flughafens (AODB) des Auftraggebers (AG);
Anbindung an das Baggage System Interface (BSI) des AG zur Anbindung
von Departure Control System (DCS) Hosts der Airlines sowie der
Gepäckförderanlagen (GFA) des AG;
ggf. Integration von automatischen Gepäckscannern des AG;
Empfang, Verarbeitung und Versand von Baggage Information Messages
(BIM) gemäß IATA RP 1745 zwischen DCS, GFA und BRS;
Konzeption, Abstimmung und Durchführung aller notwendigen
Systemschulungen (Train-the-Trainer);
und mit mindestens 15 und bis zu ca. 40 Workstations inklusive der
folgenden Komponenten in Variation (hier mit unterschiedlicher
Zusammenstellung der Komponenten je Workstation):
PC mit Monitor, Tastatur und Maus;
Laserdrucker;
Gepäcklabeldrucker, (BTP);
Laser-Barcode-Handscanner
sowie mit mindestens 150 und bis zu ca. 250 Handheld Scanner Terminals
mit Datenkommunikation über WLAN und aktuelle Mobilfunkstandards und
weitere Komponenten, Kleinteile und Zubehör.
Das Gesamtsystem ist auf folgende Leistungsdaten auszulegen:
bis zu ca. 150 000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke pro Tag
(Abflug und Ankunft);
bis zu ca. 15 000 zu bearbeitende individuelle Gepäckstücke in einer
Spitzenstunde.
Das BRS muss spezielle Mindestfunktionalitäten gemäß der AG
vorgegebenen Leistungsbeschreibung erfüllen, u. a.
Erfassung von Standort und Zeitpunkt jedes Gepäckstücks beim
jeweiligen Bearbeitungsschritt;
Tracking der Gepäckstücke mittels Standortbuchungen und Zeitstempeln
aus BRS und angeschlossenen Systemen;
Möglichkeit der Definition beliebiger Standorte (Trackingpoints)
durch den Bediener;
Austausch dieser Tracking-Daten mit dem Leitrechner der
Gepäckförderanlage des AG;
Umfassende Reporting- und Statistik-Funktionen zur Auswertung der
vorliegenden Daten.
Bereitstellung durch AG:
Aktive und passive lokale Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN);
Stromversorgung 230V;
Möbelstücke für Workstation-PCs, Laserdrucker und BTPs;
falls notwendig Serverraum / Datacenter mit Platz für die notwendige
Serverhardware.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Auftraggeber davon aus, dass zum
Leistungsbeginn die Mindestanzahl von 15 Workstations und 150 Handheld
Scanner Terminals benötigt wird.
Der Betrieb muss mindestens 5 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt
werden zuzüglich der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe II.2.11).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um bis zu 24 Monate
nach Ende der anfänglichen Laufzeit verlängert werden. Die Verlängerung
muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende
schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der
Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er
hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder
Vergütung) herleiten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen/Systeme,die innerhalb
des Sicherheitsbereiches nach §8 LuftSiG sind. Zur Abwehr von Gefahren
für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden die Auftrags-bzw.
Vergabeunterlagen(VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten
Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
(der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
(BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für
die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
(NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate). Soweit
keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer
Existenznachweis vorzulegen.
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie soweit
anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter
und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung
eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche
Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus
ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1 dieser Bekanntmachung genannten
Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Die Umsatzangaben für 1) und 2) sind für jedes der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der
Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem
Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres
anzugeben
1)
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2)
Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen
betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen
Geschäftsjahr.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von
2.900.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von
Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu
addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der
Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des
Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.)
Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/BWG aufzuführen und zu
beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4)
innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach April 2012, erbracht wurden.
Bei Vorlage von mehr als einer Referenz hat der Bewerber/BWG eindeutig
zu kennzeichnen, welche Referenz für die Prüfung der
Mindestanforderungen gem. Punkt III.1.3. 1. Ziffer 1.1), herangezogen
werden soll.
2.)
Nennung des verantwortlichen Projektleiters des Bewerbers/BWG, welche
im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung und für die
Implementierung des BRS vorgesehen sind.
Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von
persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. auch ein anonymisierter
Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten
Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform
erläutert werden.
--
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer
1.) und 1.1)] und Referenzen Ansprechpartner/Projektleiter [vgl. Punkt
III.1.3 Ziffer 2.), 2.1. und 2.2)] hat in Tabellenform zu erfolgen.
Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner
Internetseite [4]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/zur
Verfügung, das von den Bewerbern/BWG genutzt werden soll.
Je Unternehmensreferenz [vgl. Punkt III.1.3 Ziffer 1.) und 1.1)ff] sind
folgende Daten anzugeben:
Name und Adresse des Auftraggebers
Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit
Telefonnummer des Ansprechpartners
Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
Anzahl an Workstations u. Handheld Scanner Terminals, die je Referenz
betrieben werden.
Benennung und Beschreibung des stattgefundenen Field-Services
inklusive der Angabe der Wiederherstellungszeiten (der Fieldservice
muss nicht vom Bewerber/BWG selbst ausgeführt worden sein)
Benennung und Beschreibung des Helpdesk und des durchgeführten
Service-Level (Second-Level und/oder Third-Level) inklusive Laufzeit
und Erreichbarkeitszeiten unter expliziter Angabe der mit dem Kunden
vereinbarten Wiederherstellungszeiten
.
Je Referenz für den Ansprechpartner/Projektleiter [vgl. Punkt III.1.3
Ziffer 2.) und 2.1.)ff] sind folgende Daten anzugeben:
Name und Adresse des Auftraggebers
Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit
Telefonnummer des Ansprechpartners
Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
Anzahl an Workstations und Handheld Scanner Terminals, die je
Referenz betrieben werden.
Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf
Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen
Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer
III.1.3. auch für den Dritten /Nachunternehmer / konzernverbundene
Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten /
Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach
dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen
für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.1)
Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
Bei der mindestens einen Referenz muss es sich um einen Auftrag
gehandelt haben, bei dem an Flughäfen:
a. ein Baggage Reconciliation System mit
b. mindestens 5 Workstations und
c. mindestens 30 Handheld Scanner Terminals zur Verfügung gestellt, in
Betrieb genommen und
d. mindestens 6 Monate betriebsbereit gehalten wurden.
e) und ein Helpdesk (Second- und/oder Third-Level-Support) mit einer
Erreichbarkeit von 24/7 und
f) einer Wiederherstellungszeit von
f1) 120 Minuten für zentrale Komponenten (Core/Server) und
f2) Next Business Day für dezentrale Komponenten (z.B. Handheld Scanner
Terminals) und
g) einer Abstimmung mit dem Field-Service (First-Level-Support) und
h) wurde / wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten geleistet.
Die Nichterfüllung dieser vorgenannten aufgeführten
Mindestanforderungen Punkt III.1.3. Ziffer 1.1.) a) bis h) führt zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2.1 .)
Es gelten für den benannten Projektleiter, nachfolgend aufgeführte
Mindestanforderungen:
a) Erfahrungen in der Projektleitung für die erfolgreiche
Implementierung von mindestens einem vergleichbaren BRS innerhalb der
letzten 5 Jahr, mithin nach April 2012.
Vergleichbare BRS sind die, die mindestens BRS-Systeme mit 5
Workstations und 30 Handheld Scanner Terminals nachweisen.
b) Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
Schrift.
Sofern der Ansprechpartner des Teilnahmeantrages eine der
Mindestanforderungen gem. Punkt III.1.3. Ziffer 2.1.) a) und b) nicht
erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten
Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
korrigieren zu lassen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende
Voraussetzungen erfüllen:
a) Das einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums
gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit
einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und
Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio.
für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, incl.
in beiden Fällen 500 000 EUR für Vermögensschäden. Sofern der
Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur
Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die
Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR vorzuhalten,
bzw. abzuschließen.
c) Die Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
Schrift für den einzusetzenden Projektleiter ist Voraussetzung.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/05/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben *kein Angebot*. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des
Aktenzeichens EA-2017-144 an die E-Mailadresse
[5]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.5.2017,
12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u.
durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter
unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG
beizufügen.
4)
Die TNA u. deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in
deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter
expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-144 auf dem verschlossenen
Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax oder in
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
auf einem geeigneten virengeprüften u. virenfreien Datenträger
beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit
der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BWG, dass die
Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich u. mit den
eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
10)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331866-1617
Fax: +49 331866-1652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem AG gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
AG gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2017
References
1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
4. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/zur
5. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
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