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Ausschreibung: Antivirensoftwarepaket - DE-Bonn
Antivirensoftwarepaket
Dokument Nr...: 160782-2017 (ID: 2017042809085285418)
Veröffentlicht: 28.04.2017
*
DE-Bonn: Antivirensoftwarepaket
2017/S 83/2017 160782
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
Bonn
53117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat ZII 6
E-Mail: [1]vergabe@bafin.de
NUTS-Code: DEA22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bafin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Antivirenlösung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48761000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lizenzen für: Bitdefender GravityZone Physical Workstations;
Bitdefender GravityZone CPU; Bitdefender GravityZone Exchange
Postfächer; Bitdefender HVI
Support: Gold Support incl. Advanced assistance for malware outbreaks
Dienstleistung: Installation und Workshop GravityZone; Installation und
Workshop HVI.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 491 551.84 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22
Hauptort der Ausführung:
BaFin; Graurheindorfer Str. 108; 53117 Bonn.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung einer Antivirenlösung, die die hausinternen individuellen
Besonderheiten der BaFin-IT-Infrastruktur berücksichtigt. Der
Schwerpunkt der Beschaffung liegt auf der Beschaffung der o.g. Lizenzen
des Anbieters Bitdefender für eine Laufzeit von 36 Monaten
(Lieferauftrag); mit den Lizenzen werden flächendeckend die lokalen
IT-Systeme (d.h. alle Windows Systeme (Server und Clients)) vor
externen Angriffen geschützt.
Für die Laufzeit der Lizenzen wird zusätzlich Support beschafft, der
auf die Bedürfnisse professioneller Nutzer (Gold Support incl. Advanced
Assistance for malware outbreaks) ausgerichtet ist.
Ergänzend werden Dienstleistungen zur Erstinstallation/Konzeption sowie
zur einführenden Mitarbeiterschulung für die neue Antivirensoftware
beschafft.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4
Nr. 2 b) VgV. Sowohl hinsichtlich des Produkts Bitdefender als auch
hinsichtlich des Auftragnehmers Bechtle AG liegt jeweils ein
Alleinstellungsmerkmal vor, so dass aus technischen Gründen kein
Wettbewerb gegeben ist.
Die BaFin hat ihre IT-Infrastruktur in starkem Maße auf Virtualisierung
ausgerichtet. Hierfür ist insbesondere der Einsatz von Hypervisoren
erforderlich. Das Produkt Bitdefender ist derzeit die einzige
Antivirenlösung auf dem Markt, die einen wirksamen Schutz von
Hypervisoren des in der BaFin eingesetzten Typs bietet; dies wurde der
BaFin durch den Hersteller der Hypervisoren schriftlich bestätigt. Eine
Losaufteilung, die zu einer Mischlösung führen könnte (d. h. Schutz der
Hypervisoren durch Bitdefender, Schutz der sonstigen Server und Clients
durch andere Produkte), ist technisch und wirtschaftlich nicht
sinnvoll. Darüber hinaus ist eine Losaufteilung in Fach- oder Teillose
rechtlich nicht notwendig.
Die Alleinstellung des Auftragnehmers Bechtle AG ergibt sich aus dem
Umstand, dass die Bechtle AG mit ihrem Personal seit Jahren die
Einrichtung, den Betrieb und den Schutz der virtuellen Umgebung in der
BaFin unterstützt und auch in Zukunft weiterhin für die BaFin in diesem
Bereich tätig sein wird. Deswegen ist es sachgerecht, die Bechtle AG
sowohl mit der Einrichtung als insbesondere auch mit dem Support beim
Betrieb der Antivirenlösung, also insgesamt mit der Migration auf das
Produkt Bitdefender, zu beauftragen. Dies gilt insbesondere insoweit,
als dass der Auftragnehmer als Vermittler zwischen dem Kunden (BaFin)
und Bitdefender fungiert (insbesondere bei der Abwicklung von
Störfällen). In diesen Fällen wäre es ein nicht hinnehmbares Risiko,
wenn das externe BaFin-Personal von Bechtle sich mit einer
Konkurrenzfirma als Vermittler abstimmen müsste. Die Einbindung eines
dritten Partners würde eine reibungslose Abwicklung solcher Störfälle
gefährden, da nicht gewährleistet ist, dass konkurrierende Firmen hier
harmonisch miteinander arbeiten. Für die BaFin entstünde zudem das
zusätzliche Risiko, dass im Falle eines Schadenseintritts der
tatsächliche Verursacher nur schwer zu ermitteln wäre, und die
Beteiligten sich gegenseitig die Schuld geben könnten. Einrichtung,
Support und Betreuung im alltäglichen Betrieb sollen daher aus einer
Hand durch die Bechtle AG erfolgen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/04/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bechtle AG
Bechtle Platz 1
Neckarsulm
74172
Deutschland
NUTS-Code: DE118
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 491 551.84 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, also ab dem 6.5.2017,
zu schließen (Wartefrist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften
im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu
richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228-4108-3580
oder per E-Mail: [3]vergabe@bafin.de
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen der Rüge nicht ab,
wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15
Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer einreichen kann.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2017
References
1. mailto:vergabe@bafin.de?subject=TED
2. http://www.bafin.de/
3. mailto:vergabe@bafin.de?subject=TED
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