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Ausschreibung: Aktivkohle - DE-Düsseldorf
Aktivkohle
Dokument Nr...: 159212-2017 (ID: 2017042709161983302)
Veröffentlicht: 27.04.2017
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DE-Düsseldorf: Aktivkohle
2017/S 82/2017 159212
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 200
Düsseldorf
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Düsseldorf AG
Telefon: +49 2118212454
E-Mail: [1]jheuwind@swd-ag.de
Fax: +49 211821772454
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.swd-ag.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadtwerke Düsseldorf AG
Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: [3]tender-application@swd-ag.de
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.swd-ag.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A) Lieferung von frischer agglomerierter oder gleichwertiger
Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung gem.DIN EN 12915-1.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24954000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
A) Lieferung von frischer agglomerierter oder gleichwertiger
Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Steinkohle-Basis, 8 x 30
mesh., Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttgewicht ca. 460 kg/m³,
Korngröße 0,6-2,4 mm, Unterkornanteil max. 4 %, Überkornanteil max. 15
%, d60/d10 -> 1,8
B) Abholung von steinkohlebasierter Aktivkohle von ursprünglich 8 x 30
mesh. in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inkl.
Ausgleich des Abbrandverlustes mit durch den AG getesteter
agglomerierter oder gleichwertiger Frischkohle (siehe Los A) und
Wiederanlieferung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Der Bewerber hat das Los bzw. die Lose anzugeben,auf die er sich
bewirbt (A und/oder B Lieferung und/oder Reaktivierung von
Aktivkohle).
1. Stufe Teilnahmeantrag: Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb
sind vom Bewerber nachfolgendbenannte Unterlagen, Nachweise und Angaben
einzureichen:
1) Organigramm der Unternehmensstruktur;
2) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers unter Nennung der
lieferbaren Qualitäten- aus der hervorgeht, dass das angefragte
Material geliefert werden kann;
3) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung) der Verwendung der
deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung;
4) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes des Bewerbers;
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften;
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung;
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter;
8) Auflistung der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre nach Jahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
9) Auflistung der Anzahl der Beschäftigten nach Berufsgruppen der
letzten 3 Geschäftsjahre nach Jahren;
10) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung), dass der Bewerber sich
nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die
Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse
abgelehnt wurde;
11) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B.
Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder
mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt;
12) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der
Deckungssumme;
13) Kundenreferenzliste über die Belieferung mit mind. ähnlichen
Materialien, aus der hervorgeht, dass Erfahrungen im Trinkwasserbereich
bestehen;
14) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im
Sinne des § 123 GWB vorliegen;
15) Vorlage eines gültigen Zertifikates über ein Managementsystem gem.
ISO 9001.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
16) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung), dass nach einem
anerkannten Umweltmanagementsystemgearbeitet wird (z. B. nach ISO
14001, Scc, EMAS oder vergleichbar);
2.-4. Stufe Material zum Test.
Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der
AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um diverse Analysen
und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen.
Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der
Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird: In Stufe 1 wird der Teilnahmeantrag mit allen Unterlagen,
Nachweisen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft
und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt.
Bewerber, die eine grundsätzliche Eignung durch die eingereichten
Unterlagen nicht nachweisen können,können vom Verfahren ausgeschlossen
werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
In Stufe 2 behält der AG sich das Recht vor Testkohle anzufordern, um
diese zu analysieren und einen ca. viermonatigen Test in einer
Testanlage vorzunehmen.
In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor eine Testmenge der
angebotenen Kohle im Normalbetrieb 2-4 Monate zu testen und eine
Reaktivierung durchzuführen.
In Stufe 4 behält der AG sich das Recht vor eine Reaktivierung der
Kohle vom Bewerber durchführen zu lassen und ein Audit im Betrieb des
Bewerbers, insbesondere der Reaktivierungsanlage, vorzunehmen.
Erst nach Durchführung der Stufen 2-3 und positiver Bewertung erfolgt
eine Aufnahme des Bewerbers in den möglichen Bieterkreis für Los A
Lieferung von frischer Aktivkohle.
Erst nach Durchführung der Stufen 2-4 und positiver Bewertung erfolgt
eine Aufnahme des Bewerbers in den möglichen Bieterkreis für Los B
Reaktivierung von beladener Kohle.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der AG nimmt die Bewerber, die alle Stufen des Verfahrens erfolgreich
abgeschlossen haben, als mögliche Bieter in das jeweilige Los auf.
Rahmenverträge und weitere Bedarfe werden während der Dauer des
Prüfungssystems ohne weitere Veröffentlichung ausgeschrieben und im
Verhandlunsgverfahren vergeben.
Dieses Prüfungssytem wird als Erinnerung zu den Veröffentlichungen
[5]2014/S 071-123073, [6]2015/S 067-120897 und [7]2016/S 069-121187
erstellt. Bewerber, die sich auf das vorgenannten Prüfungssystem
bereits beworben haben, müssen sich nicht erneut bewerben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2211473055
E-Mail: [8]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472891
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unter anderem unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2017
References
1. mailto:jheuwind@swd-ag.de?subject=TED
2. http://www.swd-ag.de/
3. mailto:tender-application@swd-ag.de?subject=TED
4. http://www.swd-ag.de/
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:123073-2014:TEXT:DE:HTML
6. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:120897-2015:TEXT:DE:HTML
7. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:121187-2016:TEXT:DE:HTML
8. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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