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Ausschreibung: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten - DE-Augsburg
Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Dokument Nr...: 157674-2017 (ID: 2017042709011181776)
Veröffentlicht: 27.04.2017
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  DE-Augsburg: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
   2017/S 82/2017 157674
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der
   Angebote
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Deutsche Rentenversicherung Schwaben
   Dieselstraße 9
   Augsburg
   86154
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 821-500-5123
   E-Mail: [1]vergabe@drv-schwaben.de
   Fax: +49 821/500-75199
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination
   /NetServer/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Schwaben 
   Bodenbelagsarbeiten.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45432100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Schwaben 
   Bodenbelagsarbeiten  Erneuerung des Bodenbelags.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271
   Hauptort der Ausführung:
   Dieselstraße 9, 86154 Augsburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es werden die Böden des Hauptverwaltungsgebäudes erneuert. Die textilen
   Bodenbeläge sind zu entfernen, die Untergründe sind vorzubereiten und
   es wird ein neuer Belag (Kugelgarn) vollflächig verklebt verlegt. Die
   bestehenden Holzsockelleisten werden demontiert, gelagert und wieder
   montiert.
   Folgende Massen sind vorgesehen:
   ca. 24 000 m^2 Bodenbelag
   ca. 10 000 m Sockelleisten
   einschließlich Schutz- und Nebenarbeiten
   Die Arbeiten sind abschnittsweise im laufenden Betrieb auszuführen.
   Die Größen der Abschnitte liegt zwischen 400  2 400 m^2 Bodenbelag und
   150  1 200 m Sockelleisten pro Abschnitt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 04/09/2017
   Ende: 31/03/2020
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   03/07/2017
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur
   Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
   Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer
   im Präqualifikationsverzeichnis. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmen) auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt ''Eigenerklärung
   zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur
   Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
   Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer
   im Präqualifikationsverzeichnis. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmen) auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt ''Eigenerklärung
   zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur
   Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
   Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer
   im Präqualifikationsverzeichnis. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl, sind die Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmen) auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt ''Eigenerklärung
   zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
   bestätigen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   In Ergänzung zu I.3) Kommunikation:
   Anfragen sind schriftlich, per Fax, über die Vergabeplattform mit Hilfe
   des Bietercockpits oder per E-Mail an [4]vergabe@drv-schwaben.de zu
   stellen.
   Elektronische Angebote können nur über die Vergabeplattform
   [5]https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination
   /NetServer/ eingereicht werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   München
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf den § 160 (3) Nr. 4 GWB wird verwiesen. Die Vergabekammer leitet
   ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/04/2017
References
   1. mailto:vergabe@drv-schwaben.de?subject=TED
   2. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben
   3. https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
   4. mailto:vergabe@drv-schwaben.de?subject=TED
   5. https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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