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Ausschreibung: Dienstleistungen im Energiebereich - DE-Eschborn
Dienstleistungen im Energiebereich
Dokument Nr...: 156396-2017 (ID: 2017042609121680273)
Veröffentlicht: 26.04.2017
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  DE-Eschborn: Dienstleistungen im Energiebereich
   2017/S 81/2017 156396
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
   Frankfurter Str. 29-35
   Eschborn
   65760
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat 114
   Telefon: +49 6196-9082322
   E-Mail: [1]beschaffung@bafa.bund.de
   NUTS-Code: DE71A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bafa.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157980
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157980
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BfEE 06/2017 Energiemonitoring und Informationsaustausch.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt BfEE 06/2017
   Energiemonitoring
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71314000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag umfasst die Erstellung einer Studie zum Thema
   Energiemonitoring und Informationsaustausch bei Geräten und Anlagen
   der Gebäudetechnik zur Steigerung der Energieeffizienz sowie
   Optimierung der Sektorkopplung und der Bereitstellung von
   Flexibilität. Die Studie ist grundsätzlich als Desktop-Recherche
   konzipiert. Die Erhebung neuer Daten ist nicht vorgesehen.
   Hinzu kommt die Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines
   Workshops zur Präsentation der vorläufigen Ergebnisse für politische
   Entscheidungsträger, Verbände und relevante Stakeholder. Außerdem
   umfasst der Auftrag die Vorbereitung, Organisation und Durchführung
   eines Kick-Off-Meetings, sieben Projektsteuerungstreffen sowie eine
   Abschlusspräsentation und die laufende enge Abstimmung mit dem
   Auftraggeber.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   In diesem Vorhaben wird untersucht, wie Informationen aus Zählern und
   Messtechnik über den aktuellen Energieverbrauch bzw. die tatsächlich
   realisierte Energieeffizienz, sowie der Austausch und die Nutzung
   dieser Informationen genutzt werden können, um die Energieeffizienz
   gebäudetechnischer Geräte und Anlagen individuell und im Zusammenspiel
   als intelligente Systeme im Betrieb zu steigern und den
   Energieverbrauch zu senken: Hierzu sollen der Stand der Technik und der
   bestehende Ordnungsrahmen aufbereitet werden. Dabei soll untersucht
   werden, welche Informationen über den energetischen Zustand
   gebäudetechnischer Geräte und Anlagen gewonnen und wie diese
   aufbereitet, dargestellt und an Betreiber und Nutzer weiter
   kommuniziert werden sollten  unter Einbeziehung technischer sowie
   sozialer bzw. psychologischer Aspekte. Zudem soll untersucht werden,
   wie die gewonnenen Informationen zwischen Geräten und Anlagen
   ausgetauscht und für diese durch Steuerungstechnik nutzbar gemacht
   werden können. Ziel des Vorhabens ist es, Handlungsoptionen zur
   Unterstützung der Entwicklung sogenannter intelligenter Geräte, Anlagen
   und Systemlösungen herzuleiten.
   Der Auftrag umfasst insgesamt sechs Arbeitspakete, deren
   voraussichtlicher Umfang in Projektmonaten angegeben wird:
   In Arbeitspaket 1 (7 Projektmonate) sollen die sozialen und
   psychologischen Wirkmechanismen von Informationen aus Zählern und
   Messtechnik dargestellt und systematisch aufbereitet werden. Im
   Anschluss sind Techniken, Lösungen und Lösungsansätze zu recherchieren,
   die durch Messung von Energiekennwerten, Aufbereitung und Kommunikation
   der gewonnenen Informationen sowie der Nutzung der Informationen,
   Steuerungen der Energieeffizienz oder Senkung des Energieverbrauchs
   bewirken. Schließlich ist der relevante rechtliche und ökonomische
   Rahmen darzustellen, durch den die beschriebenen Techniken reguliert,
   gehemmt oder gefördert werden.
   In Arbeitspaket 2 (2,5 Projektmonate) sollen auf Basis der Erkenntnisse
   aus Arbeitspaket 1 Handlungsvorschläge für die Bundespolitik abgeleitet
   werden.
   In Arbeitspaket 3 (2 Projektmonate) soll abgeschätzt werden, welche
   Einsparpotenziale an Primär- und Endenergieverbrauch sowie
   Treibhausgasemissionen denkbar oder realisierbar sind (technisches und
   bis 2030 umsetzbares Potenzial).
   In Arbeitspaket 4 (1 Projektmonat) ist die Übertragbarkeit der
   bisherigen Ergebnisse auf andere Bereiche zu prüfen.
   In Arbeitspaket 5 (1,5 Projektmonate) ist Kapazität für
   Ad-hoc-Zuarbeiten oder Recherchen zu ergänzenden Themengebieten
   vorzusehen.
   Das Arbeitsgebiet 6 (3 Projektmonate) umfasst die regelmässige enge
   Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Organisation eines
   Kick-Off-Meeting, 7 Projektsteuerungstreffen, eine
   Abschlusspräsentation sowie einen Workshop.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 18
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht
   nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende
   Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
    Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck)  bei geplanten
   Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der
   zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser
   Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nur auf
   gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines
   entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die
   Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über
   die persönliche Lage des Unternehmens bei den zuständigen Behörden
   einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung
   hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die
   geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
   nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
   getroffen worden sind.
    Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck)  bei geplanten
   Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der
   fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen
   dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabe-verfahren führen.
   Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch
   Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV
   nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen
   Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den
   zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen
   persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB
   vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden
   kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
   Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
   Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
    Eigenklärung  bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von
   jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §
   19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das
   Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen.
    Lage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung
   des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten
   Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu
   übernehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/05/2017
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/05/2017
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Eschborn.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese sind unter folgendem Link abrufbar:
   [5]http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß §
   41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
   abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die
   Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im
   Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1)
   Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des
   Bundes [6]www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der
   Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und
   Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe- Plattform des
   BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe
   registrieren Sie sich einmalig unter [7]www.evergabe-online.de
   Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
   für deren Nutzung erhalten Sie unter [8]www.evergabe-online.info
   Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die
   Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
   +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
   Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die
   Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist
   geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
   leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt
   ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
   oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
   Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/04/2017
References
   1. mailto:beschaffung@bafa.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bafa.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157980
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157980
   5. http://www.evergabe-online.de/
   6. http://www.evergabe-online.de/
   7. http://www.evergabe-online.de/
   8. http://www.evergabe-online.info/
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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