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Ausschreibung: Elektrische Haushaltsgeräte - DE-Berlin
Elektrische Haushaltsgeräte
Dokument Nr...: 155021-2017 (ID: 2017042509203679115)
Veröffentlicht: 25.04.2017
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DE-Berlin: Elektrische Haushaltsgeräte
2017/S 80/2017 155021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Land Berlin vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales
(LAGeSo), dies wiederum vertreten durch die BIM Berliner
Immobilienmanagement GmbH
Warschauer Str. 41/42
Zu Händen von: Einkauf
10243 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30901661486
E-Mail: [1]einkauf@bim-berlin.de
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.bim-berlin.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Land Berlin
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Immobilienmanagement
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Anschluss von Herden und
Herdwächtern.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Berlin.
NUTS-Code DE300
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 24
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 662 000 EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der AG realisiert die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen in
Containergebäuden (Tempohomes) und weiteren Unterkünften. Die
Containergebäude werden idealtypisch zu einem sog. Wohnheimstandort mit
je 244 Containern (Modellstandort) zusammengestellt.
Zur eigenständigen Versorgung der Flüchtlinge ist die Ausstattung der
Containergebäude sowie der weiteren Unterkünfte zu besorgen.
Der AG sichert dem AN eine Mindestabnahmemenge von 660 Standherden 660
Herdwächtern zu. Der AN ist verpflichtet, über die garantierte
Mindestabnahmemenge hinaus entsprechend dem Folgeabruf des AG weitere
Folgechargen zu liefern.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
39710000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe Ziff. II. 1. 5) dieser Bekanntmachung.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die VOL/B wird in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
Vertragsbestandteil. Weitere Regelungen gemäß Rahmenvereinbarung.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die VOL/B wird in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung
Vertragsbestandteil. Vorauszahlungen können nur gegen vorherige
vollständige Sicherheitsleistung beantragt werden.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Zugelassen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit
bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied muss die Angaben gem. III.2
ff gesondert erbringen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene
Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist,
Zahlungen mit
befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen
nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten.
Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft
bestehen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bieter werden auf die
Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von
aktuell 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht
an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Ausnahmen können für
Unternehmen mit Sitz im Ausland gelten.
Erklärung zur Ausbildungsförderung, in welcher der Bieter angibt, ob
Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, ob sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an er
sich an Ausbildungsverbünden beteiligt.
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung VOL.
Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträge.
Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat mit seinem Angebot den Nachweis
über die in Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung bezeichneten
Versicherungen zu erbringen.
Sofern der Bieter über keine entsprechende Versicherung verfügt, soll
er mit Angebotsabgabe erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung
eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Nachweis über das
Bestehen einer entsprechenden gültigen Versicherung ist spätestens 2
Wochen nach Abschluss der Rahmenvertragsvereinbarungen unaufgefordert
dem AG vorzulegen.
Weiterhin hat er folgende Erklärungen abzugeben:
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, der zum
Angebotsabgabeschluss nicht älter als sechs Monate sein soll.
Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch
Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen und Verzeichnis
der Nachunternehmer (sofern vorgesehen).
Bietergemeinschaftserklärung (sofern Bietergemeinschaft vorliegt).
Weiteren Unterlagen gemäß Anlage Checkliste/ Abschließende Liste.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende
Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem.
Ziffer III.2.2) und III.2.3).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
N16020-1020000-021-219-01
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 23.5.2017
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.5.2017 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 28.7.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30.5.2017 - 10:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Anforderung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt über die
Vergabeplattform vom Land Berlin
[3]https://www.berlin.de/vergabeplattform Die Angebote müssen jedoch
elektronisch über die Vergabeplattform vom Land Berlin oder in
Papierform per Post abgegeben werden. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht
zulässig.
"Zu ZIff. III 2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen
Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen
(Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
Verbindungen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft nicht nur die
auf diese Dritten/Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile
anzugeben, sondern diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem
Angebot zu benennen und die unter Ziffern III.14), III.2.1), III.2.2)
und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen
und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten
Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die
Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die
erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen
kann (Verpflichtungserklärung).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der
Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb
von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer
schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder
elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a
Abs. 1 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.4.2017
References
1. mailto:einkauf@bim-berlin.de?subject=TED
2. http://www.bim-berlin.de/
3. https://www.berlin.de/vergabeplattform
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