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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ludwigsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 118893-2017 (ID: 2017033009224235055)
Veröffentlicht: 30.03.2017
*
  DE-Ludwigsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 63/2017 118893
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landratsamt Ludwigsburg
   Hindenburgstraße 40
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Verkehr; Geschäftsteil Nahverkehr
   Zu Händen von: Herrn Meier
   71631 Ludwigsburg
   Deutschland
   Telefon: +49 71411442312
   E-Mail: [1]vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
   Fax: +49 7141144-396
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.landkreis-ludwigsburg.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung
   integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im
   Linienbündel LB (13) Strohgäu Ost.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
   Ludwigsburg im Land Baden-Württemberg.
   NUTS-Code DE115
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Landkreis Ludwigsburg als Aufgabenträger, beabsichtigt, die
   Verkehrsleistung des Linienbündels LB (13) Strohgäu Ost mit Wirkung
   zum 1.1.2019 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen
   ist eine Laufzeit von 10 Jahren.
   Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
   Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie
   nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere
   Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
   Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
   VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
   Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
   schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend
   Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der
   öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu
   erbringen.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Das Linienbündel LB (13) Strohgäu Ost umfasst die folgenden
   Buslinien:
   Los 1: Strohgäu Ost
    508 Ludwigsburg  Möglingen  Stammheim  Zuffenhausen,
    531 Asperg  Markgröningen  Schwieberdingen,
    532 Ludwigsburg  Asperg  Markgröningen  Oberriexingen  (-
   Sachsenheim),
    533 Aldingen  Ludwigsburg  Möglingen  Markgröningen,
    534 Ludwigsburg  Möglingen  Schwieberdingen  Hemmingen,
    535 Ludwigsburg  Möglingen  Münchingen  Ditzingen.
   Menge: rund 1 519 000 Fahrplan-km/Jahr
   Los 2: Tamm
    536 Ludwigsburg Nord  Hohenstange  Tamm (- Asperg  Möglingen).
   Menge: rund 187 000 Fahrplan-km/Jahr.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
   f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
   dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
   Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle
   Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das
   ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor
   Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur
   unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst
   veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
   PBefG.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Liste von Anforderungen
   (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu
   ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter
   denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend
   gelten):
   - Einhaltung Mindestentgeltvorgaben für Arbeitnehmer sowie transparente
   Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten und Bedingungen
   gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG
   BW) sowie des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (MiLoG).
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   28.5.2018
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
   Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf
   Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit
   Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens
   drei Monate nach der Vorabbekanntmachung stellen. Diese Anträge müssen
   die unter c) genannten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die
   Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird
   durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien)
   ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind.
   b) Vergabe als Gesamtleistung:
   Die Verkehrsleistungen der Lose 1 und 2 stellen zusammen eine
   Gesamtleistung dar, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz.
   Eventuelle eigenwirtschaftliche Anträge können daher nur für die in den
   Losen 1 und 2 enthaltenen Verkehre insgesamt gestellt werden.
   c) Vorgaben:
   Die von einem eigenwirtschaftlichen Antrag oder dem beabsichtigten ÖDLA
   erfassten Verkehrsleistungen haben die folgenden Vorgaben für Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3
   PBefG):
   Die Aufgabenträger erwarten, dass ein eventueller eigenwirtschaftlicher
   Antrag diese Aspekte verbindlich zusichert.
   (1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
   Die vorgegebenen Musterfahrpläne (Stand 28.3.2017; abzurufen unter:
   [3]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
   fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
   erkehren/) sind einzuhalten, einschließlich der für die
   Schülerbeförderung notwendigen Verstärkerfahrten, die entsprechend dem
   Bedarf auch künftig durchzuführen sind. Mögliche Berichtigungen an den
   Musterfahrplänen veröffentlicht der Auftraggeber unter dem oben
   angegebenen Link.
   aa) Allgemeine Abweichungsmöglichkeiten von den vorgegebenen
   Fahrplänen:
   Ein Anpassungsbedarf der Fahrpläne kann sich infolge von Änderungen der
   Stundenpläne von Schulen und von Änderungen im Bahnverkehr auf der S4,
   S5, S6 und S60 sowie R4, R5 und R61 ergeben. In diesen Fällen ist in
   Abstimmung mit den Auftraggebern der Fahrplan anzupassen, wobei der
   Leistungsumfang aufrechterhalten bleiben muss. Die Fahrpläne sind durch
   das Verkehrsunternehmen regelmäßig auf die Bedürfnisse des
   Schülerverkehrs (Änderung der Schulanfangs- und Endzeiten; Änderung der
   Schülerströme; Bereitstellung ausreichender Kapazität) anzupassen. Ziel
   ist für den Fahrplan an Schultagen einen bestmöglichen Kompromiss
   zwischen den Anforderungen des Schülerverkehrs und den Anforderungen
   des Besorgungs- und Berufsverkehrs zu finden.
   Im Übrigen sind Verschiebungen gegenüber den vorgegebenen Fahrplänen im
   Bereich von Minuten zulässig.
   Bei allen Fahrplanänderungen gilt:
    Der Angebotsstandard der verlinkten Fahrpläne darf  sofern bei den
   einzelnen Linien nicht explizit aufgeführt  künftig nicht
   verschlechtert werden. Dies betrifft sowohl die Anzahl der angebotenen
   Fahrten als auch die Verteilung der Fahrten über die unterschiedlichen
   Tageszeiten und Wochentage;
    Ein Verschieben von Fahrlagen ist dann möglich und erwünscht, wenn
   sich dadurch die Regelmäßigkeit der Fahrtabstände und damit die
   Merkbarkeit des Fahrplans verbessert (ohne die weiteren genannten
   Voraussetzungen zu verletzen);
    Bei einer eventuellen Verschiebung von Fahrlagen ist in jedem Fall
   darauf zu achten, dass sich die Zeitspanne zwischen Busankunft und
   Schulbeginn bzw. zwischen Schulende und Busabfahrt an den
   weiterführenden Schulen entlang des Linienwegs sowie die
   Übergangszeiten an die S- und Regionalbahnen nicht verschlechtert;
    Zudem darf ein eventuelles Verschieben von Fahrlagen nicht dazu
   führen, dass zusätzliche Verstärkerbusse (beispielsweise im
   Schülerverkehr) erforderlich werden, die von den zuständigen
   Aufgabenträgern kostenpflichtig bestellt werden sollen;
    Es sind Gefäßgrößen einzusetzen, mit denen die fahrlagenspezifische
   Verkehrsnachfrage befriedigt werden kann;
    Alle Änderungen gegenüber den Musterfahrplänen müssen die Vorgaben
   des am 24.4.2015 vom Kreistag des Landkreises Ludwigsburg beschlossenen
   Nahverkehrsplans beachten. Dieser ist unter folgendem Link
   veröffentlicht:
   [4]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamt
   werk.pdf
   Für die jeweiligen Linien gelten insoweit die Anforderungen des
   Kapitels 6.4.16 des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg zum
   Linienbündel 13: Verkehrsraum Strohgäu Ost.
   bb) Zusätzliche linienspezifische Hinweise
   Es ist der Einsatz von Gelenkbussen entsprechend den Musterfahrplänen
   erforderlich.
   (2) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
   Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds
   Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen
   Vorschrift des Verbands Region Stuttgart Allgemeinen Vorschrift über
   die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der
   Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart in ihrer
   jeweils gültigen Fassung.
   (3) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
   Neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden
   Verkehrsbedienung sind sowohl die qualitativen und betrieblichen
   Vorgaben des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg als auch die
   Anforderungen, die sich aus den Standards im Busverkehr der
   Verbundlandkreise ergeben zu beachten. Diese können unter folgendem
   Link eingesehen und abgerufen werden:
   [5]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
   fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
   erkehren/
   Für dort nicht beschriebene Anforderungen gelten ergänzend die Vorgaben
   des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [6]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [7]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
   gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
   Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird
   hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die
   folgenden Wortlaut hat:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge, wenn sie
   innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des angeblichen Verstoßes gegen
   Vergaberecht erhoben wird.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [8]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [9]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28.3.2017
References
   1. mailto:vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/
   3. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
   4. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamtwerk.pdf
   5. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
   6. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
   7. http://www.rp-karlsruhe.de/
   8. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
   9. http://www.rp-karlsruhe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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