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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ludwigsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 118893-2017 (ID: 2017033009224235055)
Veröffentlicht: 30.03.2017
*
DE-Ludwigsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 63/2017 118893
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
Kontaktstelle(n): Fachbereich Verkehr; Geschäftsteil Nahverkehr
Zu Händen von: Herrn Meier
71631 Ludwigsburg
Deutschland
Telefon: +49 71411442312
E-Mail: [1]vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
Fax: +49 7141144-396
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.landkreis-ludwigsburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung
integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im
Linienbündel LB (13) Strohgäu Ost.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
Ludwigsburg im Land Baden-Württemberg.
NUTS-Code DE115
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Ludwigsburg als Aufgabenträger, beabsichtigt, die
Verkehrsleistung des Linienbündels LB (13) Strohgäu Ost mit Wirkung
zum 1.1.2019 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen
ist eine Laufzeit von 10 Jahren.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie
nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere
Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend
Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der
öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu
erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Das Linienbündel LB (13) Strohgäu Ost umfasst die folgenden
Buslinien:
Los 1: Strohgäu Ost
508 Ludwigsburg Möglingen Stammheim Zuffenhausen,
531 Asperg Markgröningen Schwieberdingen,
532 Ludwigsburg Asperg Markgröningen Oberriexingen (-
Sachsenheim),
533 Aldingen Ludwigsburg Möglingen Markgröningen,
534 Ludwigsburg Möglingen Schwieberdingen Hemmingen,
535 Ludwigsburg Möglingen Münchingen Ditzingen.
Menge: rund 1 519 000 Fahrplan-km/Jahr
Los 2: Tamm
536 Ludwigsburg Nord Hohenstange Tamm (- Asperg Möglingen).
Menge: rund 187 000 Fahrplan-km/Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle
Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das
ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor
Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur
unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst
veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
PBefG.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Liste von Anforderungen
(einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu
ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter
denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend
gelten):
- Einhaltung Mindestentgeltvorgaben für Arbeitnehmer sowie transparente
Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten und Bedingungen
gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG
BW) sowie des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG).
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
28.5.2018
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf
Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit
Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens
drei Monate nach der Vorabbekanntmachung stellen. Diese Anträge müssen
die unter c) genannten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die
Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird
durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien)
ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind.
b) Vergabe als Gesamtleistung:
Die Verkehrsleistungen der Lose 1 und 2 stellen zusammen eine
Gesamtleistung dar, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz.
Eventuelle eigenwirtschaftliche Anträge können daher nur für die in den
Losen 1 und 2 enthaltenen Verkehre insgesamt gestellt werden.
c) Vorgaben:
Die von einem eigenwirtschaftlichen Antrag oder dem beabsichtigten ÖDLA
erfassten Verkehrsleistungen haben die folgenden Vorgaben für Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3
PBefG):
Die Aufgabenträger erwarten, dass ein eventueller eigenwirtschaftlicher
Antrag diese Aspekte verbindlich zusichert.
(1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
Die vorgegebenen Musterfahrpläne (Stand 28.3.2017; abzurufen unter:
[3]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
erkehren/) sind einzuhalten, einschließlich der für die
Schülerbeförderung notwendigen Verstärkerfahrten, die entsprechend dem
Bedarf auch künftig durchzuführen sind. Mögliche Berichtigungen an den
Musterfahrplänen veröffentlicht der Auftraggeber unter dem oben
angegebenen Link.
aa) Allgemeine Abweichungsmöglichkeiten von den vorgegebenen
Fahrplänen:
Ein Anpassungsbedarf der Fahrpläne kann sich infolge von Änderungen der
Stundenpläne von Schulen und von Änderungen im Bahnverkehr auf der S4,
S5, S6 und S60 sowie R4, R5 und R61 ergeben. In diesen Fällen ist in
Abstimmung mit den Auftraggebern der Fahrplan anzupassen, wobei der
Leistungsumfang aufrechterhalten bleiben muss. Die Fahrpläne sind durch
das Verkehrsunternehmen regelmäßig auf die Bedürfnisse des
Schülerverkehrs (Änderung der Schulanfangs- und Endzeiten; Änderung der
Schülerströme; Bereitstellung ausreichender Kapazität) anzupassen. Ziel
ist für den Fahrplan an Schultagen einen bestmöglichen Kompromiss
zwischen den Anforderungen des Schülerverkehrs und den Anforderungen
des Besorgungs- und Berufsverkehrs zu finden.
Im Übrigen sind Verschiebungen gegenüber den vorgegebenen Fahrplänen im
Bereich von Minuten zulässig.
Bei allen Fahrplanänderungen gilt:
Der Angebotsstandard der verlinkten Fahrpläne darf sofern bei den
einzelnen Linien nicht explizit aufgeführt künftig nicht
verschlechtert werden. Dies betrifft sowohl die Anzahl der angebotenen
Fahrten als auch die Verteilung der Fahrten über die unterschiedlichen
Tageszeiten und Wochentage;
Ein Verschieben von Fahrlagen ist dann möglich und erwünscht, wenn
sich dadurch die Regelmäßigkeit der Fahrtabstände und damit die
Merkbarkeit des Fahrplans verbessert (ohne die weiteren genannten
Voraussetzungen zu verletzen);
Bei einer eventuellen Verschiebung von Fahrlagen ist in jedem Fall
darauf zu achten, dass sich die Zeitspanne zwischen Busankunft und
Schulbeginn bzw. zwischen Schulende und Busabfahrt an den
weiterführenden Schulen entlang des Linienwegs sowie die
Übergangszeiten an die S- und Regionalbahnen nicht verschlechtert;
Zudem darf ein eventuelles Verschieben von Fahrlagen nicht dazu
führen, dass zusätzliche Verstärkerbusse (beispielsweise im
Schülerverkehr) erforderlich werden, die von den zuständigen
Aufgabenträgern kostenpflichtig bestellt werden sollen;
Es sind Gefäßgrößen einzusetzen, mit denen die fahrlagenspezifische
Verkehrsnachfrage befriedigt werden kann;
Alle Änderungen gegenüber den Musterfahrplänen müssen die Vorgaben
des am 24.4.2015 vom Kreistag des Landkreises Ludwigsburg beschlossenen
Nahverkehrsplans beachten. Dieser ist unter folgendem Link
veröffentlicht:
[4]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamt
werk.pdf
Für die jeweiligen Linien gelten insoweit die Anforderungen des
Kapitels 6.4.16 des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg zum
Linienbündel 13: Verkehrsraum Strohgäu Ost.
bb) Zusätzliche linienspezifische Hinweise
Es ist der Einsatz von Gelenkbussen entsprechend den Musterfahrplänen
erforderlich.
(2) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds
Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen
Vorschrift des Verbands Region Stuttgart Allgemeinen Vorschrift über
die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der
Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
(3) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
Neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden
Verkehrsbedienung sind sowohl die qualitativen und betrieblichen
Vorgaben des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg als auch die
Anforderungen, die sich aus den Standards im Busverkehr der
Verbundlandkreise ergeben zu beachten. Diese können unter folgendem
Link eingesehen und abgerufen werden:
[5]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
erkehren/
Für dort nicht beschriebene Anforderungen gelten ergänzend die Vorgaben
des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: [7]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die
folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge, wenn sie
innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des angeblichen Verstoßes gegen
Vergaberecht erhoben wird.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [8]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: [9]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.3.2017
References
1. mailto:vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de?subject=TED
2. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/
3. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
4. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamtwerk.pdf
5. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
6. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
7. http://www.rp-karlsruhe.de/
8. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
9. http://www.rp-karlsruhe.de/
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