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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Bautzen
Computeranlagen und Zubehör
Branchenspezifisches Softwarepaket
Datenbanksysteme
Dokument Nr...: 117145-2017 (ID: 2017032909184232040)
Veröffentlicht: 29.03.2017
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  DE-Bautzen: Computeranlagen und Zubehör
   2017/S 62/2017 117145
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landkreis Bautzen
   Bahnhofstraße 9
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Bautzen; Zentrale Vergabestelle
   Zu Händen von: Herrn Swen Marquardt
   02625 Bautzen
   Deutschland
   Telefon: +49 3591-525123300
   E-Mail: [1]vergabe3@lra-bautzen.de
   Fax: +49 3591-525023300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://www.landkreis-bautzen.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Beschaffung der Software MedicalPad für 75 Tablet-Computer sowie für
   zentralen Server inklusive Zusatzmodule.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Landkreis Bautzen.
   NUTS-Code DED24
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die Landkreis Bautzen beschafft als Träger des Rettungsdienstes ein
   System zur Mobilen Datenerfassung und Einsatzabrechnung.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   30200000, 48100000, 48610000
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1,
   D2 oder D3 aufgeführt sind)
   Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Der Landkreis Bautzen beschafft als Träger des Rettungsdienstes ein
   System zur Mobilen Datenerfassung und Einsatzabrechnung. Für die mobile
   Datenerfassung für Rettungsdienstfahrzeuge, zentrale Komponenten in
   Leistellen, Rettungswachen und Einsatzabrechnung liegt ein
   Rahmenvertrag vor, der alle Träger des Rettungsdienstes im Freistaat
   Sachsen zum Abruf berechtigt (Bezugsberechtigte). Der Abschluss des
   Rahmenvertrages 02.0/0313/09 erfolgte auf der Grundlage eines
   Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung. Für diesen
   Einzelauftrag ist daher die Durchführung eines erneuten
   Vergabeverfahrens nicht mehr erforderlich. (§ 21 Abs.3 Satz 1 VgV).
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1) (de):
   24.3.2017
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Tech2go Mobile Systems GmbH
   Humboldtstraße 67a
   22083 Hamburg
   Deutschland
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen
   Braustraße 2
   04107 Leipzig
   Deutschland
   E-Mail: [3]post@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2.
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3.
   der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24.3.2017
References
   1. mailto:vergabe3@lra-bautzen.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-bautzen.de/
   3. mailto:post@lds.sachsen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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