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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Bautzen
Computeranlagen und Zubehör
Branchenspezifisches Softwarepaket
Datenbanksysteme
Dokument Nr...: 117145-2017 (ID: 2017032909184232040)
Veröffentlicht: 29.03.2017
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DE-Bautzen: Computeranlagen und Zubehör
2017/S 62/2017 117145
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Bautzen
Bahnhofstraße 9
Kontaktstelle(n): Landratsamt Bautzen; Zentrale Vergabestelle
Zu Händen von: Herrn Swen Marquardt
02625 Bautzen
Deutschland
Telefon: +49 3591-525123300
E-Mail: [1]vergabe3@lra-bautzen.de
Fax: +49 3591-525023300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]http://www.landkreis-bautzen.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung der Software MedicalPad für 75 Tablet-Computer sowie für
zentralen Server inklusive Zusatzmodule.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Landkreis Bautzen.
NUTS-Code DED24
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Landkreis Bautzen beschafft als Träger des Rettungsdienstes ein
System zur Mobilen Datenerfassung und Einsatzabrechnung.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
30200000, 48100000, 48610000
II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1,
D2 oder D3 aufgeführt sind)
Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
Richtlinie 2004/18/EG
Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Landkreis Bautzen beschafft als Träger des Rettungsdienstes ein
System zur Mobilen Datenerfassung und Einsatzabrechnung. Für die mobile
Datenerfassung für Rettungsdienstfahrzeuge, zentrale Komponenten in
Leistellen, Rettungswachen und Einsatzabrechnung liegt ein
Rahmenvertrag vor, der alle Träger des Rettungsdienstes im Freistaat
Sachsen zum Abruf berechtigt (Bezugsberechtigte). Der Abschluss des
Rahmenvertrages 02.0/0313/09 erfolgte auf der Grundlage eines
Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung. Für diesen
Einzelauftrag ist daher die Durchführung eines erneuten
Vergabeverfahrens nicht mehr erforderlich. (§ 21 Abs.3 Satz 1 VgV).
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1) (de):
24.3.2017
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
der Zuschlag erteilt wurde
Tech2go Mobile Systems GmbH
Humboldtstraße 67a
22083 Hamburg
Deutschland
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Braustraße 2
04107 Leipzig
Deutschland
E-Mail: [3]post@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.3.2017
References
1. mailto:vergabe3@lra-bautzen.de?subject=TED
2. http://www.landkreis-bautzen.de/
3. mailto:post@lds.sachsen.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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