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Ausschreibung: Modernisierung der Ausstattung - DE-Konstanz
Ausstattung und Zubehör
Dokument Nr...: 847797-2017 (ID: 2017032618553027431)
Veröffentlicht: 27.03.2017
*
  Modernisierung der Ausstattung in der Bildungsakademie Rottweil
Angebotsanforderung
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Vergabestelle
Handwerkskammer Konstanz Datum der Versendung
Webersteig 3
78462 Konstanz
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Maßnahme:
Modernisierung der Ausstattung in der Bildungsakademie Rottweil
................................................................................................................................
.................................
Angebot für:
LRW Digi16 / VE 701 CNC-Bearbeitungszentrum Holz.......................................................................
Anlagen: Bewerbungsbedingungen Angebotsschreiben 1-fach Besondere Vertragsbedingungen 1-fach Zusätzliche Vertragsbedingungen
1-fach Leistungsbeschreibung/Preisblatt 1-fach
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu
vergeben im Namen und für Rechnung:
Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
2 Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Referenzliste, technische Details, evtl. Alternativangebote
3 Die Erteilung des Auftrags kann von folgendem(n) Nachweis(en) abhängig gemacht werden:
Erfahrungen, Betreuung, Lieferfristen
Vergabe Nr.:
LRW Digi16 / VE 701
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Einzureichen bis (Einreichungstermin):
Datum: 18.04.2017
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Ort (Anschrift wie oben):
Zimmer: Empfang
Tel.: 07531/205-0
Zuschlagsfrist endet am:
19.05.2017
Voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn: sofort
Ende:
4 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.
4.1 Wegen Sicherheiten wird auf Nr. 6 BVB hingewiesen.
4.2 Die Leistung ist in Lose aufgeteilt
nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
(Näheres siehe Leistungsbeschreibung)
4.3 Abweichend von den Nrn. 4.1 und 4.2 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes:
5 Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermin festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf
der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, per E-Mail oder per Telefax zurückgezogen werden.
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Teilnahme der Bieter. Die Öffnungsniederschrift wird sorg-
fältig und vertraulich behandelt.
6 Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Falls Sie bis dahin keinen
Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden.
Geprüfter Preis (brutto, ohne Berücksichtigung von Skonti): 100 %
7 Sämtliche Angebotsunterlagen zu dieser Ausschreibung finden Sie unter
https://www.hwk-konstanz.de/artikel/oeffentliche-ausschreibungen-64,753,655.html
Für Ihre Angebotsabgabe ist das zugehörige Angebotsschreiben rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen
im verschlossenen Umschlag zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben.
Der Umschlag ist außen mit dem vorgegebenen Adressaufkleber (im Download zu den
Angebotsunterlagen enthalten) zu kennzeichnen.
8 Digitale Angebote sind nicht zugelassen.
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! EVM (L) BwB 232 (Bewerbungsbedingungen)
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN für die Vergabe von Leistungen Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verdingungsordnung für
Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den
Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige
Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder
rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. 3 Angebot 3.1 Das Angebot
ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten
Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbst gefertigte Kopie oder
Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich. 3.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss
die Preise und die in den Verdingungsunterlagen angeforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Ist in der
Leistungsbeschreibung der Hinweis benannt Das Angebot kann mit gleichwertigen Produkten erfolgen, und macht der Bieter keine
Angabe, gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als angeboten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind
unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für
einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt,
benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von  21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der
Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt,
grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 25 Nr. 1, Abs. 2a VOL/A). 3.4 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen
Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in den dafür vorgesehenen Feldern
der Leistungsbeschreibung bzw. dem Preisblatt komplett anzugeben. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind
diese im Angebotsschreiben an der bezeichneten Stelle aufzuführen. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist
(Skonti) werden nicht gewertet. 3.5 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden,
wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. 4 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge 4.1
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein,
deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen
im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem
Nebenangebot oder Änderungsvorschlag nachzuweisen. Sonst können sie nicht berücksichtigt werden. 4.2 Nebenangebote, die in
technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Andere
Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Sollen Preisnachlässe (ohne
Bedingungen) für Nebenangebote oder Änderungsvorschläge zum Hauptangebot gelten, so hat der Bieter dies im Nebenangebot oder
Änderungsvorschlag zu erklären. 4.3 Nebenangebote, die den Nrn. 4.1 Absatz 2 Satz 1 und 4.2 nicht entsprechen, werden von der
Wertung ausgeschlossen.
Kontaktdaten
Bildungsakademie Rottweil
Steinhauserstraße 18
78628 Rottweil
Ansprechpartner: Herr Maute
Tel.: 0741 / 5337 - 0
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Handwerkskammer-Konstanz/2017/03/1888202.html
Data Acquisition via: p8000000
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