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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Holzminden
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 71615-2017 (ID: 2017022409230277388)
Veröffentlicht: 24.02.2017
*
DE-Holzminden: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 39/2017 71615
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Verordnung 2007/1370
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Holzminden
Bürgermeister-Schrader-Straße 24
Kontaktstelle(n): Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung
Zu Händen von: Herrn Zeljko Brkic
37603 Holzminden
Deutschland
Telefon: +49 5531707-356
E-Mail: [1]nahverkehr@landkreis-holzminden.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.landkreis-holzminden.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
gemeinwirtschaftliche Busnahverkehrsleistungen.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
Holzminden.
NUTS-Code DE926
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Holzminden (Aufgabenträger) beabsichtigt, die
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung auf den derzeitigen
Linien des Linienbündels 1 als Gesamtleistung mit Wirkung vom 1.8.2018
bis zum 31.07.2020 europaweit in einem Wettbewerbsverfahren gemäß Art.
5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts
zu vergeben. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens
erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung.
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Holzminden soll für die Laufzeit
der zu vergebenden Verkehrsleistung (1.8.2018 31.7.2020) keine
Anwendung finden. Die Ziele des Nahverkehrsplans mit dem entsprechend
veränderten Linienkonzept sollen in der nachfolgenden Vergabe für den
Zeitraum ab dem 1.8.2020 zur Anwendung kommen.
Linien und Linienwege:
Das Linienbündel 1 umfasst alle Linien im Landkreis Holzminden außer
dem im Linienbündel 2 zusammengefassten Stadtverkehr (Linien 501 und
502) in Holzminden.
Das Linienbündel 1 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die
Vernetzung der Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus
verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
Das Bedienungsangebot im Linienbündel 1 umfasst somit die Linien:
509 Stadtverkehr Holzminden
511 Holzminden-Neuhaus-Fohlenplacken
520 Holzminden-Polle-Bodenwerder-Hameln
521 Holzminden-Polle-Bad Pyrmont
523 Stadtoldendorf-Eschershausen-Bodenwerder
524 Bodenwerder-Ottenstein-Lichtenhagen
525 Bodenwerder-Halle-Heyen
528 Holzminden-Rühle-Bodenwerder
530 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen (-Grünenplan)
531 Holzminden-Golmbach-Stadtoldendorf
540 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen-Einbeck
542 Stadtoldendorf-Wangelnstedt-Denkiehausen
543 Stadtoldendorf-Hellental-Dassel
554 Holzminden-Fürstenberg-Beverungen
556 Fürstenberg-Boffzen-Höxter
Für die Linie 530 im Abschnitt Eschershausen-Grünenplan sind optional
Leistungsänderungen vorgesehen. Der Landkreis erwägt eine Anpassung der
ALT-Fahrten vorzunehmen. Vom Auftragnehmer ist zudem eine Erbringung
von Fahrten durch andere Verkehrsunternehmen zuzulassen. Eine weitere
Option hierbei ist die Verkürzung der Linie 530 auf den Abschnitt
Holzminden-Stadtoldendorf/ Eschershausen.
Im Landkreis Holzminden sind in folgenden Korridoren Verkehre mit
Anrufsammeltaxen in nachfrageschwachen Zeiten zu betreiben:
AST 1 Silberborn-Neuhaus-Boffzen-Fürstenberg-Lauenförde
AST 2 Polle-Vahlbruch-Ottenstein-Bodenwerder-Heyen
AST 3
Bevern-Negenborn-Rühle-Stadtoldendorf-Hellental-Wangelnstedt-Eimen-Esch
ershausen
Die Fahrpläne hierzu sind unter:
[3]http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi
abrufbar.
Fahrpläne, Fahrplanleistung
Die Fahrpläne entsprechen dem gegenwärtigen Stand einschließlich der
erforderlichen Verstärkerleistungen, vorbehaltlich notwendiger
Leistungsanpassungen im Rahmen des Schülerverkehrs oder bei Änderungen
der Fahrgastnachfrage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die Fahrpläne sind abzurufen unter:
[4]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
Die Fahrplanleistungen (ohne AST-Verkehr) von insgesamt ca. 2 593 000
Fahrplankilometer/Jahr gliedern sich in:
Standardlinienbus 2 178 200 km/Jahr,
Kleinbus 3 600 km/Jahr,
Linientaxi 134 300 km/Jahr,
Anruflinientaxi voraussichtlich bis zu 276 900 km/Jahr (Abruf nach
Bedarf).
Verknüpfungspunkte
Bei den folgenden Linien sind die jeweils bezeichneten
Anschlussverknüpfungen einzuhalten:
520: S5 Hameln Hannover
521: VHP 40 Lichtenhagen Hameln
523: 530 Eschershausen Stadtoldendorf
524: 520 Holzminden Bodenwerder Hehlen + 521 Lichtenhagen Bad
Pyrmont
525: 520 Holzminden Bodenwerder Hameln
528: 520 Bodenwerder Hameln
530: 523 Eschershausen Dielmissen Bodenwerder + 540 Eschershausen
Lenne-Vorwohle Eimen + RVHI 63 Grünenplan Alfeld
531: 543 Stadtoldendorf Dassel + RB 84 Holzminden Kreiensen
540: RB 84 Holzminden Kreiensen
542: 540 Stadtoldendorf Holzminden + 531 Stadtoldendorf Holzminden
+ 523 Eschershausen Wangelnstedt + 543 Denkiehausen Dassel
543: 531 Holzminden Stadtoldendorf + 540 Holzminden Stadtoldendorf
+ 250/252 Dassel Einbeck
554: 556 Höxter Fürstenberg
556: 554 Beverungen Fürstenberg + RB 84 Höxter Paderborn.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000, 60130000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Vergabe von Unteraufträgen
ist zugelassen. Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer
Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der
öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (vgl. Art. 4
Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007). Näheres hierzu werden die Bekanntmachung
sowie die Vergabeunterlagen des wettbewerblichen Verfahrens regeln.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.8.2018
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne
von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzgl. der
Leistungen gem. §§ 42 und 43 PBefG zu gewähren. Das ausschließliche
Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)).
Die gewährten Ausschließlichkeitsrechte werden wie folgt definiert:
a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der in
den Fahrplänen dargestellten Linien und zeitlich für den Zeitraum vom
1.8.2018 bis zum 31.7.2020 begrenzt. Dieses ist Gegenstand der
Dokumente Fahrpläne, welche als Download unter
[5]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv zur Verfügung stehen;
b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die
Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange
beeinträchtigt wird;
c) Dabei wird der Landkreis berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung
auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte
Personenverkehre eintreten kann;
d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf
zusätzliche, durch den Landkreis zu veranlassende Verkehrsleistungen,
die durch das zu beauftragende Unternehmen nicht durchgeführt werden
oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Landkreis und
dem zu beauftragenden Unternehmen keine Einigung erzielt wird.
Die Möglichkeit der Etablierung von zusätzlichen Verkehren durch andere
Betreiber in zeitlichen und/oder örtlichen Randlagen (Bsp.
ALT-Verkehre) muss durch den zu beauftragenden Unternehmer zugelassen
werden.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Die wesentlichen Anforderungen
an die sozialen Standards der zu vergebenden öffentlichen
Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Satz
2 PBefG sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind:
Die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
(NTVergG) in der jeweils geltenden Form sind durch das ausführende
Beförderungsunternehmen und ihre Nachunternehmen einzuhalten.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
LNHol (2017)
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
5.4.2018
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Beginn des Vergabeverfahrens
Es handelt sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2
PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser
Vorabbekanntmachung wird die Einleitung eines wettbewerblichen
Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG bzw.
Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG angekündigt.
Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen
einer gesonderten Bekanntmachung. Der unter Ziffer IV.3.3 genannte
Schlusstermin für den Eingang der Angebote stellt das gegenwärtig
geplante Zieldatum dar und trifft deshalb nicht unbedingt zu. Der
tatsächliche Schlusstermin wird im Rahmen der gesonderten
Bekanntmachung für das wettbewerbliche Verfahren genannt. Die Nennung
des Schlusstermins erfolgt aus rein technischen Gründen, da die
TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Wir bitten dies zu
berücksichtigen.
B. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
([6]http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG wurden
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards vom Landkreis Holzminden festgelegt.
Eigenwirtschaftliche Anträge haben diese zu erfüllen und deren
Erfüllung verbindlich zuzusichern.
Auf die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen
in § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG in der zurzeit geltenden Fassung wird
hingewiesen.
C. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre ist
als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13
Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf
Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu
versagen.
D. Einführung einer Freizeit-Berechtigungskarte für Schüler
Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Holzminden eine
kostenlose Freizeit-Berechtigungskarte zu etablieren. Die
Freizeit-Berechtigungskarte soll auf allen unter II 1.3 aufgeführten
Linien gültig sein.
E. Einführung eines Landkreis Holzminden-Tickets
Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
ein speziell für den Landkreis Holzminden zu entwickelndes Ticket
einzurichten. Dieses soll auf den unter II 1.3 dargestellten Linien
Gültigkeit haben.
F. Etablierung eines Sozialtickets
Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
ein Sozialticket zu etablieren. Dieses soll auf den unter II 1.3
dargestellten Linien Gültigkeit haben.
G. Fahrzeuganforderungen und -mindestkapazitäten
Der Linienbusverkehr ist mit geeignetem Fahrzeugmaterial (Topographie,
Kapazität) durchzuführen. Die Fahrzeuge müssen über eine angemessene
Motorleistung entsprechend den topographischen und betrieblichen
Gegebenheiten sowie den Fahrplanvorgaben verfügen.
Die einzusetzenden Fahrzeuge (Fahrzeugtyp) und deren Mindestkapazitäten
können den Fahrplänen linien- und fahrtenscharf entnommen werden.
Hierdurch wird ein ausreichendes Platzangebot sichergestellt.
Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind vom Verkehrsunternehmen zu
berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Durch Vorhalten
einer ausreichenden Anzahl von Reservefahrzeugen ist durch den
Auftragnehmer sicherzustellen, dass im Falle eines Fahrzeugausfalls
bzw. bei erhöhter Verkehrsnachfrage unverzüglich ein Ersatz- bzw.
Verstärkerfahrzeug zur Verfügung steht.
Soweit möglich, sind die Belange mobilitätseingeschränkter Personen
durch den Einsatz von Fahrzeugen mit stufenfreiem Einstieg (Low-Entry-
oder Niederflurbauweise) mit direktem Zugang zum Stehperron
(Sondernutzungsfläche) zu berücksichtigen.
Es können Standardbusse (bis 13,5 Meter) mit mindestens 35 Sitzplätzen,
Standardbusse (bis 15 Meter, in Abhängigkeit vom Fahrweg) mit
mindestens 45 Sitzplätzen eingesetzt werden.
Ein kleiner Teil der Leistungen kann durch einen Kleinbus erfolgen.
Leistungen mit Linientaxi und Anruflinientaxi erfordern
Großraumfahrzeuge mit mindestens 6-8 Fahrgastplätzen.
Im Rahmen des vorgesehen Fahrplanumfangs werden mindestens folgende
Fahrzeuge nach Typ und Anzahl benötigt (Bemessung nach
Umlaufplanung/ohne Berechnung von Reservefahrzeugen):
53 Standardlinienbusse 12m SL (Niederflur, Low Entry, Hochflur),
1 Kleinbus KB,
4 Linientaxi LT, sowie Anruflinientaxi ALT nach Bedarf
H. Fahrzeugalter
Bezüglich des Fahrzeugalters sind folgende Mindestbedingungen
einzuhalten:
Durchschnittsalter der Fahrzeuge über die Laufzeit <10 Jahre,
Maximales Alter Fahrzeuge im Regelverkehr 12 Jahre,
Maximales Alter Fahrzeuge im Schüler-/Verstärkerverkehr/genehmigte
Ausnahmefälle 15 Jahre.
I. Sonstige Fahrzeuganforderungen
In Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften und vom Zeitpunkt der
Erstzulassung der Fahrzeuge müssen die jeweils gültigen EURO-Normen
erfüllt werden. Die Ausnahmefälle (bei Schülerfahrten in der
Spitzenlast) sind hiervon nicht betroffen.
Das Fahrpersonal muss jederzeit mit der betriebseigenen Leitstelle
kommunizieren können. Die Vorhaltung eines Bordmikrofons sowie von
Lautsprechern für Ansagen an die Fahrgäste ist erforderlich.
J. Sauberkeit
Die Fahrzeugaußen- und innenreinigung hat nach Bedarf zu erfolgen (in
Abhängigkeit vom Zustand bzw. den Witterungsverhältnissen), mindestens
jedoch zweimal wöchentlich. Grobe Verschmutzungen im Innenraum sind vom
Fahrpersonal nach jeder Fahrt bzw. in den Wendepausen zu beseitigen.
K. Haltestellen
Die Haltestellenausstattung bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorgaben. Die Aufstellung, Unterhaltung, Wartung und Bestückung der
Haltestellen mit Plänen und VSN-Informationen ist Aufgabe des
Unternehmers. Dies umfasst:
Aushangfahrplan gemäß VSN-Standard,
mit Kontaktdaten und Telefonnummer, inkl. Öffnungszeiten des VU-Büros
versehen.
Aktuelle VSN-Preistabellen, sofern ausreichende Aushangflächen
vorhanden.
Die Aushangfahrpläne sind mind. einmal jährlich (spätestens zum
Fahrplanwechsel) auf Verschmutzung u. Aktualität hin zu überprüfen und
ggf. auszutauschen,
Zerstörte oder fehlende Aushänge sind unverzüglich zu ersetzen.
L. Betriebsleitung/-management
Das Verkehrsunternehmen hat eine Betriebsstätte im Landkreis Holzminden
zu führen. Die Erreichbarkeit des Betriebsleiters oder eines
verantwortlichen Vertreters vor Ort für den Auftraggeber ist
sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
M. Betriebshof/ Betriebliches Störungsmanagement
Die Unterhaltung eines Betriebshofs ist innerhalb des Landkreises
vorzusehen.
Ein Notfall- und Störungsmanagement ist vorzuhalten, das im Bedarfsfall
den kurzfristigen Einsatz von Ersatz-/ Reservefahrzeugen bei Unfällen
und Betriebsstörungen ermöglicht; diese müssen so stationiert sein,
dass sie innerhalb von 30 Minuten ins Bedienungsgebiet einrücken und
den Ersatzverkehr aufnehmen können.
N. Anpassung der Fahrplanleistung
Neben den genannten Anpassungen im Jahresfahrplan sind Änderungen
infolge von Umleitungen und Sonderveranstaltungen vom
Verkehrsunternehmen selbst vorzunehmen und dem Auftraggeber
mitzuteilen.
O. Anforderungen an das Fahrpersonal
Im Hinblick auf den Einsatz des Fahrpersonals werden neben der
Erfüllung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen deutsche
Sprachkenntnisse und Ortskenntnisse verlangt. Es ist auf ein
einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild zu achten. Regelmäßige
Schulungen des Fahrpersonals (z. B. Fahrsicherheitstraining, Ortskunde,
Tarife, Verhalten gegenüber Fahrgästen, Deeskalationstraining etc.)
werden vorausgesetzt.
P. Anforderungen Vertrieb
Verbundintegration/VSN-Tarif:
Die Verkehrsleistungen sind in das Verkehrsangebot im Verkehrsverbund
Süd-Niedersachsen GmbH (VSN) integriert. Das Verkehrsunternehmen hat
die Bestimmungen über den VSN-Tarif sowie die Beförderungsbestimmungen
anzuwenden. Des Weiteren sind die entsprechenden Regelungen zur
Einnahmenaufteilung anzuwenden.
Q. Fahrscheinverkauf/Kundenzentrum:
Neben dem Fahrscheinverkauf in den Fahrzeugen ist mindestens in
zentraler Lage der Kreisstadt Holzminden eine Geschäftsstelle mit einem
Kundenzentrum zu unterhalten, das zu den örtlich üblichen
Geschäftszeiten geöffnet und mit ausreichenden personellen Kapazitäten
ausgestattet ist.
R. Anforderungen Fahrgastinformation und Kundenservice
Fahrgastinformation:
Die Fahrgastinformationen (Fahr- und Linienpläne, Tarifinformationen)
sind im Rahmen des im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH (VSN)
üblichen Umfangs zu erstellen und in den Fahrzeugen, im Kundenzentrum
und weiteren Zugangsstellen (Bahnhöfe/Haltestellenaushänge)
vorzuhalten. Belegexemplare sind dem Aufgabenträger kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
Der landesweiten Fahrplanauskunft Niedersachsen/Bremen (Connect) sind
die jeweils aktuellen Fahrplandaten im geeigneten Format zur Verfügung
zu stellen.
Störungsmanagement, fahrgastbezogen:
Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Kunden ist
sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
Eine Information der Fahrgäste über die Art der Störung, ihre
voraussichtliche Dauer und Auswirkung sowie insbesondere über
alternative Bedienungen bei nicht planbaren Betriebsstörungen ist
sicherzustellen.
Beschwerdemanagement:
Zur Erfassung und Bearbeitung der Beschwerden ist das
VSN-Beschwerdemanagement zu benutzen. Beschwerden bezüglich der
gegenständlichen Verkehrsleistungen werden dem Auftraggeber in einem
jährlich zu erstellenden Bericht mitgeteilt. Darin ist darzulegen, wie
den Beschwerden abgeholfen wurde. Besondere Vorkommnisse sind dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer sorgt für die Erfassung aller Ausfälle und Störungen
in der Schülerbeförderung und meldet diese einschließlich der
eingeleiteten Gegenmaßnahmen am gleichen Werktag an den Landkreis
Holzminden.
Fundsachen:
Für Fundsachen ist eine Stelle im Landkreis Holzminden vorzuhalten, bei
der Fahrgäste diese Gegenstände zu den üblichen Geschäftszeiten abholen
können. Die Kontaktdaten des Fundbüros sind öffentlich bekannt zu
geben.
S. Unklarheiten
Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass das Formular Vorinformation
ausschließlich elektronisch ausgefüllt und nicht verändert werden kann.
Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand. Für Rückfragen
und Auskünfte steht die unter I.1) benannte Kontaktstelle zur
Verfügung.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-2943
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalenderwerktagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.2.2017
References
1. mailto:nahverkehr@landkreis-holzminden.de?subject=TED
2. http://www.landkreis-holzminden.de/
3. http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi
4. http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
5. http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
6. http://www.lnvg.de/
7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
OT: Deutschland-Holzminden: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 039-071615
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Verordnung 2007/1370
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Holzminden
Bürgermeister-Schrader-Straße 24
Kontaktstelle(n): Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung
Zu Händen von: Herrn Zeljko Brkic
37603 Holzminden
Deutschland
Telefon: +49 5531707-356
E-Mail: [1]nahverkehr@landkreis-holzminden.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.landkreis-holzminden.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
gemeinwirtschaftliche Busnahverkehrsleistungen.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
Holzminden.
NUTS-Code DE926
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Holzminden (Aufgabenträger) beabsichtigt, die
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung auf den derzeitigen
Linien des Linienbündels 1 als Gesamtleistung mit Wirkung vom 1.8.2018
bis zum 31.07.2020 europaweit in einem Wettbewerbsverfahren gemäß Art.
5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts
zu vergeben. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens
erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung.
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Holzminden soll für die Laufzeit
der zu vergebenden Verkehrsleistung (1.8.2018 31.7.2020) keine
Anwendung finden. Die Ziele des Nahverkehrsplans mit dem entsprechend
veränderten Linienkonzept sollen in der nachfolgenden Vergabe für den
Zeitraum ab dem 1.8.2020 zur Anwendung kommen.
Linien und Linienwege:
Das Linienbündel 1 umfasst alle Linien im Landkreis Holzminden außer
dem im Linienbündel 2 zusammengefassten Stadtverkehr (Linien 501 und
502) in Holzminden.
Das Linienbündel 1 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die
Vernetzung der Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus
verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
Das Bedienungsangebot im Linienbündel 1 umfasst somit die Linien:
509 Stadtverkehr Holzminden
511 Holzminden-Neuhaus-Fohlenplacken
520 Holzminden-Polle-Bodenwerder-Hameln
521 Holzminden-Polle-Bad Pyrmont
523 Stadtoldendorf-Eschershausen-Bodenwerder
524 Bodenwerder-Ottenstein-Lichtenhagen
525 Bodenwerder-Halle-Heyen
528 Holzminden-Rühle-Bodenwerder
530 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen (-Grünenplan)
531 Holzminden-Golmbach-Stadtoldendorf
540 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen-Einbeck
542 Stadtoldendorf-Wangelnstedt-Denkiehausen
543 Stadtoldendorf-Hellental-Dassel
554 Holzminden-Fürstenberg-Beverungen
556 Fürstenberg-Boffzen-Höxter
Für die Linie 530 im Abschnitt Eschershausen-Grünenplan sind optional
Leistungsänderungen vorgesehen. Der Landkreis erwägt eine Anpassung der
ALT-Fahrten vorzunehmen. Vom Auftragnehmer ist zudem eine Erbringung
von Fahrten durch andere Verkehrsunternehmen zuzulassen. Eine weitere
Option hierbei ist die Verkürzung der Linie 530 auf den Abschnitt
Holzminden-Stadtoldendorf/ Eschershausen.
Im Landkreis Holzminden sind in folgenden Korridoren Verkehre mit
Anrufsammeltaxen in nachfrageschwachen Zeiten zu betreiben:
AST 1 Silberborn-Neuhaus-Boffzen-Fürstenberg-Lauenförde
AST 2 Polle-Vahlbruch-Ottenstein-Bodenwerder-Heyen
AST 3
Bevern-Negenborn-Rühle-Stadtoldendorf-Hellental-Wangelnstedt-Eimen-Esch
ershausen
Die Fahrpläne hierzu sind unter:
[3]http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi
abrufbar.
Fahrpläne, Fahrplanleistung
Die Fahrpläne entsprechen dem gegenwärtigen Stand einschließlich der
erforderlichen Verstärkerleistungen, vorbehaltlich notwendiger
Leistungsanpassungen im Rahmen des Schülerverkehrs oder bei Änderungen
der Fahrgastnachfrage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die Fahrpläne sind abzurufen unter:
[4]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
Die Fahrplanleistungen (ohne AST-Verkehr) von insgesamt ca. 2 593 000
Fahrplankilometer/Jahr gliedern sich in:
Standardlinienbus 2 178 200 km/Jahr,
Kleinbus 3 600 km/Jahr,
Linientaxi 134 300 km/Jahr,
Anruflinientaxi voraussichtlich bis zu 276 900 km/Jahr (Abruf nach
Bedarf).
Verknüpfungspunkte
Bei den folgenden Linien sind die jeweils bezeichneten
Anschlussverknüpfungen einzuhalten:
520: S5 Hameln Hannover
521: VHP 40 Lichtenhagen Hameln
523: 530 Eschershausen Stadtoldendorf
524: 520 Holzminden Bodenwerder Hehlen + 521 Lichtenhagen Bad
Pyrmont
525: 520 Holzminden Bodenwerder Hameln
528: 520 Bodenwerder Hameln
530: 523 Eschershausen Dielmissen Bodenwerder + 540 Eschershausen
Lenne-Vorwohle Eimen + RVHI 63 Grünenplan Alfeld
531: 543 Stadtoldendorf Dassel + RB 84 Holzminden Kreiensen
540: RB 84 Holzminden Kreiensen
542: 540 Stadtoldendorf Holzminden + 531 Stadtoldendorf Holzminden
+ 523 Eschershausen Wangelnstedt + 543 Denkiehausen Dassel
543: 531 Holzminden Stadtoldendorf + 540 Holzminden Stadtoldendorf
+ 250/252 Dassel Einbeck
554: 556 Höxter Fürstenberg
556: 554 Beverungen Fürstenberg + RB 84 Höxter Paderborn.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000, 60130000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Vergabe von Unteraufträgen
ist zugelassen. Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer
Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der
öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (vgl. Art. 4
Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007). Näheres hierzu werden die Bekanntmachung
sowie die Vergabeunterlagen des wettbewerblichen Verfahrens regeln.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.8.2018
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne
von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzgl. der
Leistungen gem. §§ 42 und 43 PBefG zu gewähren. Das ausschließliche
Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)).
Die gewährten Ausschließlichkeitsrechte werden wie folgt definiert:
a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der in
den Fahrplänen dargestellten Linien und zeitlich für den Zeitraum vom
1.8.2018 bis zum 31.7.2020 begrenzt. Dieses ist Gegenstand der
Dokumente Fahrpläne, welche als Download unter
[5]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv zur Verfügung stehen;
b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die
Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange
beeinträchtigt wird;
c) Dabei wird der Landkreis berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung
auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte
Personenverkehre eintreten kann;
d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf
zusätzliche, durch den Landkreis zu veranlassende Verkehrsleistungen,
die durch das zu beauftragende Unternehmen nicht durchgeführt werden
oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Landkreis und
dem zu beauftragenden Unternehmen keine Einigung erzielt wird.
Die Möglichkeit der Etablierung von zusätzlichen Verkehren durch andere
Betreiber in zeitlichen und/oder örtlichen Randlagen (Bsp.
ALT-Verkehre) muss durch den zu beauftragenden Unternehmer zugelassen
werden.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Die wesentlichen Anforderungen
an die sozialen Standards der zu vergebenden öffentlichen
Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Satz
2 PBefG sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind:
Die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
(NTVergG) in der jeweils geltenden Form sind durch das ausführende
Beförderungsunternehmen und ihre Nachunternehmen einzuhalten.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
LNHol (2017)
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
5.4.2018
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Beginn des Vergabeverfahrens
Es handelt sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2
PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser
Vorabbekanntmachung wird die Einleitung eines wettbewerblichen
Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG bzw.
Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG angekündigt.
Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen
einer gesonderten Bekanntmachung. Der unter Ziffer IV.3.3 genannte
Schlusstermin für den Eingang der Angebote stellt das gegenwärtig
geplante Zieldatum dar und trifft deshalb nicht unbedingt zu. Der
tatsächliche Schlusstermin wird im Rahmen der gesonderten
Bekanntmachung für das wettbewerbliche Verfahren genannt. Die Nennung
des Schlusstermins erfolgt aus rein technischen Gründen, da die
TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Wir bitten dies zu
berücksichtigen.
B. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
([6]http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG wurden
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards vom Landkreis Holzminden festgelegt.
Eigenwirtschaftliche Anträge haben diese zu erfüllen und deren
Erfüllung verbindlich zuzusichern.
Auf die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen
in § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG in der zurzeit geltenden Fassung wird
hingewiesen.
C. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre ist
als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13
Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf
Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu
versagen.
D. Einführung einer Freizeit-Berechtigungskarte für Schüler
Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Holzminden eine
kostenlose Freizeit-Berechtigungskarte zu etablieren. Die
Freizeit-Berechtigungskarte soll auf allen unter II 1.3 aufgeführten
Linien gültig sein.
E. Einführung eines Landkreis Holzminden-Tickets
Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
ein speziell für den Landkreis Holzminden zu entwickelndes Ticket
einzurichten. Dieses soll auf den unter II 1.3 dargestellten Linien
Gültigkeit haben.
F. Etablierung eines Sozialtickets
Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
ein Sozialticket zu etablieren. Dieses soll auf den unter II 1.3
dargestellten Linien Gültigkeit haben.
G. Fahrzeuganforderungen und -mindestkapazitäten
Der Linienbusverkehr ist mit geeignetem Fahrzeugmaterial (Topographie,
Kapazität) durchzuführen. Die Fahrzeuge müssen über eine angemessene
Motorleistung entsprechend den topographischen und betrieblichen
Gegebenheiten sowie den Fahrplanvorgaben verfügen.
Die einzusetzenden Fahrzeuge (Fahrzeugtyp) und deren Mindestkapazitäten
können den Fahrplänen linien- und fahrtenscharf entnommen werden.
Hierdurch wird ein ausreichendes Platzangebot sichergestellt.
Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind vom Verkehrsunternehmen zu
berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Durch Vorhalten
einer ausreichenden Anzahl von Reservefahrzeugen ist durch den
Auftragnehmer sicherzustellen, dass im Falle eines Fahrzeugausfalls
bzw. bei erhöhter Verkehrsnachfrage unverzüglich ein Ersatz- bzw.
Verstärkerfahrzeug zur Verfügung steht.
Soweit möglich, sind die Belange mobilitätseingeschränkter Personen
durch den Einsatz von Fahrzeugen mit stufenfreiem Einstieg (Low-Entry-
oder Niederflurbauweise) mit direktem Zugang zum Stehperron
(Sondernutzungsfläche) zu berücksichtigen.
Es können Standardbusse (bis 13,5 Meter) mit mindestens 35 Sitzplätzen,
Standardbusse (bis 15 Meter, in Abhängigkeit vom Fahrweg) mit
mindestens 45 Sitzplätzen eingesetzt werden.
Ein kleiner Teil der Leistungen kann durch einen Kleinbus erfolgen.
Leistungen mit Linientaxi und Anruflinientaxi erfordern
Großraumfahrzeuge mit mindestens 6-8 Fahrgastplätzen.
Im Rahmen des vorgesehen Fahrplanumfangs werden mindestens folgende
Fahrzeuge nach Typ und Anzahl benötigt (Bemessung nach
Umlaufplanung/ohne Berechnung von Reservefahrzeugen):
53 Standardlinienbusse 12m SL (Niederflur, Low Entry, Hochflur),
1 Kleinbus KB,
4 Linientaxi LT, sowie Anruflinientaxi ALT nach Bedarf
H. Fahrzeugalter
Bezüglich des Fahrzeugalters sind folgende Mindestbedingungen
einzuhalten:
Durchschnittsalter der Fahrzeuge über die Laufzeit <10 Jahre,
Maximales Alter Fahrzeuge im Regelverkehr 12 Jahre,
Maximales Alter Fahrzeuge im Schüler-/Verstärkerverkehr/genehmigte
Ausnahmefälle 15 Jahre.
I. Sonstige Fahrzeuganforderungen
In Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften und vom Zeitpunkt der
Erstzulassung der Fahrzeuge müssen die jeweils gültigen EURO-Normen
erfüllt werden. Die Ausnahmefälle (bei Schülerfahrten in der
Spitzenlast) sind hiervon nicht betroffen.
Das Fahrpersonal muss jederzeit mit der betriebseigenen Leitstelle
kommunizieren können. Die Vorhaltung eines Bordmikrofons sowie von
Lautsprechern für Ansagen an die Fahrgäste ist erforderlich.
J. Sauberkeit
Die Fahrzeugaußen- und innenreinigung hat nach Bedarf zu erfolgen (in
Abhängigkeit vom Zustand bzw. den Witterungsverhältnissen), mindestens
jedoch zweimal wöchentlich. Grobe Verschmutzungen im Innenraum sind vom
Fahrpersonal nach jeder Fahrt bzw. in den Wendepausen zu beseitigen.
K. Haltestellen
Die Haltestellenausstattung bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorgaben. Die Aufstellung, Unterhaltung, Wartung und Bestückung der
Haltestellen mit Plänen und VSN-Informationen ist Aufgabe des
Unternehmers. Dies umfasst:
Aushangfahrplan gemäß VSN-Standard,
mit Kontaktdaten und Telefonnummer, inkl. Öffnungszeiten des VU-Büros
versehen.
Aktuelle VSN-Preistabellen, sofern ausreichende Aushangflächen
vorhanden.
Die Aushangfahrpläne sind mind. einmal jährlich (spätestens zum
Fahrplanwechsel) auf Verschmutzung u. Aktualität hin zu überprüfen und
ggf. auszutauschen,
Zerstörte oder fehlende Aushänge sind unverzüglich zu ersetzen.
L. Betriebsleitung/-management
Das Verkehrsunternehmen hat eine Betriebsstätte im Landkreis Holzminden
zu führen. Die Erreichbarkeit des Betriebsleiters oder eines
verantwortlichen Vertreters vor Ort für den Auftraggeber ist
sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
M. Betriebshof/ Betriebliches Störungsmanagement
Die Unterhaltung eines Betriebshofs ist innerhalb des Landkreises
vorzusehen.
Ein Notfall- und Störungsmanagement ist vorzuhalten, das im Bedarfsfall
den kurzfristigen Einsatz von Ersatz-/ Reservefahrzeugen bei Unfällen
und Betriebsstörungen ermöglicht; diese müssen so stationiert sein,
dass sie innerhalb von 30 Minuten ins Bedienungsgebiet einrücken und
den Ersatzverkehr aufnehmen können.
N. Anpassung der Fahrplanleistung
Neben den genannten Anpassungen im Jahresfahrplan sind Änderungen
infolge von Umleitungen und Sonderveranstaltungen vom
Verkehrsunternehmen selbst vorzunehmen und dem Auftraggeber
mitzuteilen.
O. Anforderungen an das Fahrpersonal
Im Hinblick auf den Einsatz des Fahrpersonals werden neben der
Erfüllung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen deutsche
Sprachkenntnisse und Ortskenntnisse verlangt. Es ist auf ein
einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild zu achten. Regelmäßige
Schulungen des Fahrpersonals (z. B. Fahrsicherheitstraining, Ortskunde,
Tarife, Verhalten gegenüber Fahrgästen, Deeskalationstraining etc.)
werden vorausgesetzt.
P. Anforderungen Vertrieb
Verbundintegration/VSN-Tarif:
Die Verkehrsleistungen sind in das Verkehrsangebot im Verkehrsverbund
Süd-Niedersachsen GmbH (VSN) integriert. Das Verkehrsunternehmen hat
die Bestimmungen über den VSN-Tarif sowie die Beförderungsbestimmungen
anzuwenden. Des Weiteren sind die entsprechenden Regelungen zur
Einnahmenaufteilung anzuwenden.
Q. Fahrscheinverkauf/Kundenzentrum:
Neben dem Fahrscheinverkauf in den Fahrzeugen ist mindestens in
zentraler Lage der Kreisstadt Holzminden eine Geschäftsstelle mit einem
Kundenzentrum zu unterhalten, das zu den örtlich üblichen
Geschäftszeiten geöffnet und mit ausreichenden personellen Kapazitäten
ausgestattet ist.
R. Anforderungen Fahrgastinformation und Kundenservice
Fahrgastinformation:
Die Fahrgastinformationen (Fahr- und Linienpläne, Tarifinformationen)
sind im Rahmen des im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH (VSN)
üblichen Umfangs zu erstellen und in den Fahrzeugen, im Kundenzentrum
und weiteren Zugangsstellen (Bahnhöfe/Haltestellenaushänge)
vorzuhalten. Belegexemplare sind dem Aufgabenträger kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
Der landesweiten Fahrplanauskunft Niedersachsen/Bremen (Connect) sind
die jeweils aktuellen Fahrplandaten im geeigneten Format zur Verfügung
zu stellen.
Störungsmanagement, fahrgastbezogen:
Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Kunden ist
sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
Eine Information der Fahrgäste über die Art der Störung, ihre
voraussichtliche Dauer und Auswirkung sowie insbesondere über
alternative Bedienungen bei nicht planbaren Betriebsstörungen ist
sicherzustellen.
Beschwerdemanagement:
Zur Erfassung und Bearbeitung der Beschwerden ist das
VSN-Beschwerdemanagement zu benutzen. Beschwerden bezüglich der
gegenständlichen Verkehrsleistungen werden dem Auftraggeber in einem
jährlich zu erstellenden Bericht mitgeteilt. Darin ist darzulegen, wie
den Beschwerden abgeholfen wurde. Besondere Vorkommnisse sind dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer sorgt für die Erfassung aller Ausfälle und Störungen
in der Schülerbeförderung und meldet diese einschließlich der
eingeleiteten Gegenmaßnahmen am gleichen Werktag an den Landkreis
Holzminden.
Fundsachen:
Für Fundsachen ist eine Stelle im Landkreis Holzminden vorzuhalten, bei
der Fahrgäste diese Gegenstände zu den üblichen Geschäftszeiten abholen
können. Die Kontaktdaten des Fundbüros sind öffentlich bekannt zu
geben.
S. Unklarheiten
Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass das Formular Vorinformation
ausschließlich elektronisch ausgefüllt und nicht verändert werden kann.
Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand. Für Rückfragen
und Auskünfte steht die unter I.1) benannte Kontaktstelle zur
Verfügung.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-2943
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalenderwerktagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.2.2017
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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