Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017022409230277388" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Holzminden
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 71615-2017 (ID: 2017022409230277388)
Veröffentlicht: 24.02.2017
*
  DE-Holzminden: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 39/2017 71615
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Verordnung 2007/1370
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landkreis Holzminden
   Bürgermeister-Schrader-Straße 24
   Kontaktstelle(n): Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung
   Zu Händen von: Herrn Zeljko Brkic
   37603 Holzminden
   Deutschland
   Telefon: +49 5531707-356
   E-Mail: [1]nahverkehr@landkreis-holzminden.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.landkreis-holzminden.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
   gemeinwirtschaftliche Busnahverkehrsleistungen.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
   Holzminden.
   NUTS-Code DE926
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Landkreis Holzminden (Aufgabenträger) beabsichtigt, die
   Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung auf den derzeitigen
   Linien des Linienbündels 1 als Gesamtleistung mit Wirkung vom 1.8.2018
   bis zum 31.07.2020 europaweit in einem Wettbewerbsverfahren gemäß Art.
   5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts
   zu vergeben. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens
   erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung.
   Der Nahverkehrsplan des Landkreises Holzminden soll für die Laufzeit
   der zu vergebenden Verkehrsleistung (1.8.2018  31.7.2020) keine
   Anwendung finden. Die Ziele des Nahverkehrsplans mit dem entsprechend
   veränderten Linienkonzept sollen in der nachfolgenden Vergabe für den
   Zeitraum ab dem 1.8.2020 zur Anwendung kommen.
   Linien und Linienwege:
   Das Linienbündel 1 umfasst alle Linien im Landkreis Holzminden außer
   dem im Linienbündel 2 zusammengefassten Stadtverkehr (Linien 501 und
   502) in Holzminden.
   Das Linienbündel 1 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die
   Vernetzung der Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus
   verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
   Das Bedienungsangebot im Linienbündel 1 umfasst somit die Linien:
   509 Stadtverkehr Holzminden
   511 Holzminden-Neuhaus-Fohlenplacken
   520 Holzminden-Polle-Bodenwerder-Hameln
   521 Holzminden-Polle-Bad Pyrmont
   523 Stadtoldendorf-Eschershausen-Bodenwerder
   524 Bodenwerder-Ottenstein-Lichtenhagen
   525 Bodenwerder-Halle-Heyen
   528 Holzminden-Rühle-Bodenwerder
   530 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen (-Grünenplan)
   531 Holzminden-Golmbach-Stadtoldendorf
   540 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen-Einbeck
   542 Stadtoldendorf-Wangelnstedt-Denkiehausen
   543 Stadtoldendorf-Hellental-Dassel
   554 Holzminden-Fürstenberg-Beverungen
   556 Fürstenberg-Boffzen-Höxter
   Für die Linie 530 im Abschnitt Eschershausen-Grünenplan sind optional
   Leistungsänderungen vorgesehen. Der Landkreis erwägt eine Anpassung der
   ALT-Fahrten vorzunehmen. Vom Auftragnehmer ist zudem eine Erbringung
   von Fahrten durch andere Verkehrsunternehmen zuzulassen. Eine weitere
   Option hierbei ist die Verkürzung der Linie 530 auf den Abschnitt
   Holzminden-Stadtoldendorf/ Eschershausen.
   Im Landkreis Holzminden sind in folgenden Korridoren Verkehre mit
   Anrufsammeltaxen in nachfrageschwachen Zeiten zu betreiben:
   AST 1 Silberborn-Neuhaus-Boffzen-Fürstenberg-Lauenförde
   AST 2 Polle-Vahlbruch-Ottenstein-Bodenwerder-Heyen
   AST 3
   Bevern-Negenborn-Rühle-Stadtoldendorf-Hellental-Wangelnstedt-Eimen-Esch
   ershausen
   Die Fahrpläne hierzu sind unter:
   [3]http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi
   abrufbar.
   Fahrpläne, Fahrplanleistung
   Die Fahrpläne entsprechen dem gegenwärtigen Stand einschließlich der
   erforderlichen Verstärkerleistungen, vorbehaltlich notwendiger
   Leistungsanpassungen im Rahmen des Schülerverkehrs oder bei Änderungen
   der Fahrgastnachfrage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
   Die Fahrpläne sind abzurufen unter:
   [4]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
   Die Fahrplanleistungen (ohne AST-Verkehr) von insgesamt ca. 2 593 000
   Fahrplankilometer/Jahr gliedern sich in:
   Standardlinienbus 2 178 200 km/Jahr,
   Kleinbus 3 600 km/Jahr,
   Linientaxi 134 300 km/Jahr,
   Anruflinientaxi voraussichtlich bis zu 276 900 km/Jahr (Abruf nach
   Bedarf).
   Verknüpfungspunkte
   Bei den folgenden Linien sind die jeweils bezeichneten
   Anschlussverknüpfungen einzuhalten:
   520: S5 Hameln  Hannover
   521: VHP 40 Lichtenhagen  Hameln
   523: 530 Eschershausen  Stadtoldendorf
   524: 520 Holzminden  Bodenwerder  Hehlen + 521 Lichtenhagen  Bad
   Pyrmont
   525: 520 Holzminden  Bodenwerder  Hameln
   528: 520 Bodenwerder  Hameln
   530: 523 Eschershausen  Dielmissen  Bodenwerder + 540 Eschershausen 
   Lenne-Vorwohle  Eimen + RVHI 63 Grünenplan  Alfeld
   531: 543 Stadtoldendorf  Dassel + RB 84 Holzminden  Kreiensen
   540: RB 84 Holzminden  Kreiensen
   542: 540 Stadtoldendorf  Holzminden + 531 Stadtoldendorf  Holzminden
   + 523 Eschershausen  Wangelnstedt + 543 Denkiehausen  Dassel
   543: 531 Holzminden  Stadtoldendorf + 540 Holzminden  Stadtoldendorf
   + 250/252 Dassel  Einbeck
   554: 556 Höxter  Fürstenberg
   556: 554 Beverungen  Fürstenberg + RB 84 Höxter  Paderborn.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000, 60130000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Vergabe von Unteraufträgen
   ist zugelassen. Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer
   Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der
   öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (vgl. Art. 4
   Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007). Näheres hierzu werden die Bekanntmachung
   sowie die Vergabeunterlagen des wettbewerblichen Verfahrens regeln.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.8.2018
   Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne
   von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzgl. der
   Leistungen gem. §§ 42 und 43 PBefG zu gewähren. Das ausschließliche
   Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)).
   Die gewährten Ausschließlichkeitsrechte werden wie folgt definiert:
   a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der in
   den Fahrplänen dargestellten Linien und zeitlich für den Zeitraum vom
   1.8.2018 bis zum 31.7.2020 begrenzt. Dieses ist Gegenstand der
   Dokumente Fahrpläne, welche als Download unter
   [5]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv zur Verfügung stehen;
   b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die
   Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange
   beeinträchtigt wird;
   c) Dabei wird der Landkreis berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung
   auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte
   Personenverkehre eintreten kann;
   d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf
   zusätzliche, durch den Landkreis zu veranlassende Verkehrsleistungen,
   die durch das zu beauftragende Unternehmen nicht durchgeführt werden
   oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Landkreis und
   dem zu beauftragenden Unternehmen keine Einigung erzielt wird.
   Die Möglichkeit der Etablierung von zusätzlichen Verkehren durch andere
   Betreiber in zeitlichen und/oder örtlichen Randlagen (Bsp.
   ALT-Verkehre) muss durch den zu beauftragenden Unternehmer zugelassen
   werden.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Die wesentlichen Anforderungen
   an die sozialen Standards der zu vergebenden öffentlichen
   Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Satz
   2 PBefG sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind:
   Die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
   (NTVergG) in der jeweils geltenden Form sind durch das ausführende
   Beförderungsunternehmen und ihre Nachunternehmen einzuhalten.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   LNHol (2017)
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   5.4.2018
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Beginn des Vergabeverfahrens
   Es handelt sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2
   PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser
   Vorabbekanntmachung wird die Einleitung eines wettbewerblichen
   Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach
   Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG bzw.
   Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG angekündigt.
   Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen
   einer gesonderten Bekanntmachung. Der unter Ziffer IV.3.3 genannte
   Schlusstermin für den Eingang der Angebote stellt das gegenwärtig
   geplante Zieldatum dar und trifft deshalb nicht unbedingt zu. Der
   tatsächliche Schlusstermin wird im Rahmen der gesonderten
   Bekanntmachung für das wettbewerbliche Verfahren genannt. Die Nennung
   des Schlusstermins erfolgt aus rein technischen Gründen, da die
   TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Wir bitten dies zu
   berücksichtigen.
   B. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
   Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
   nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
   Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
   ([6]http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG wurden
   Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards vom Landkreis Holzminden festgelegt.
   Eigenwirtschaftliche Anträge haben diese zu erfüllen und deren
   Erfüllung verbindlich zuzusichern.
   Auf die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen
   in § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG in der zurzeit geltenden Fassung wird
   hingewiesen.
   C. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre ist
   als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13
   Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf
   Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu
   versagen.
   D. Einführung einer Freizeit-Berechtigungskarte für Schüler
   Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
   für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Holzminden eine
   kostenlose Freizeit-Berechtigungskarte zu etablieren. Die
   Freizeit-Berechtigungskarte soll auf allen unter II 1.3 aufgeführten
   Linien gültig sein.
   E. Einführung eines Landkreis Holzminden-Tickets
   Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
   ein speziell für den Landkreis Holzminden zu entwickelndes Ticket
   einzurichten. Dieses soll auf den unter II 1.3 dargestellten Linien
   Gültigkeit haben.
   F. Etablierung eines Sozialtickets
   Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
   ein Sozialticket zu etablieren. Dieses soll auf den unter II 1.3
   dargestellten Linien Gültigkeit haben.
   G. Fahrzeuganforderungen und -mindestkapazitäten
   Der Linienbusverkehr ist mit geeignetem Fahrzeugmaterial (Topographie,
   Kapazität) durchzuführen. Die Fahrzeuge müssen über eine angemessene
   Motorleistung entsprechend den topographischen und betrieblichen
   Gegebenheiten sowie den Fahrplanvorgaben verfügen.
   Die einzusetzenden Fahrzeuge (Fahrzeugtyp) und deren Mindestkapazitäten
   können den Fahrplänen linien- und fahrtenscharf entnommen werden.
   Hierdurch wird ein ausreichendes Platzangebot sichergestellt.
   Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind vom Verkehrsunternehmen zu
   berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Durch Vorhalten
   einer ausreichenden Anzahl von Reservefahrzeugen ist durch den
   Auftragnehmer sicherzustellen, dass im Falle eines Fahrzeugausfalls
   bzw. bei erhöhter Verkehrsnachfrage unverzüglich ein Ersatz- bzw.
   Verstärkerfahrzeug zur Verfügung steht.
   Soweit möglich, sind die Belange mobilitätseingeschränkter Personen
   durch den Einsatz von Fahrzeugen mit stufenfreiem Einstieg (Low-Entry-
   oder Niederflurbauweise) mit direktem Zugang zum Stehperron
   (Sondernutzungsfläche) zu berücksichtigen.
   Es können Standardbusse (bis 13,5 Meter) mit mindestens 35 Sitzplätzen,
   Standardbusse (bis 15 Meter, in Abhängigkeit vom Fahrweg) mit
   mindestens 45 Sitzplätzen eingesetzt werden.
   Ein kleiner Teil der Leistungen kann durch einen Kleinbus erfolgen.
   Leistungen mit Linientaxi und Anruflinientaxi erfordern
   Großraumfahrzeuge mit mindestens 6-8 Fahrgastplätzen.
   Im Rahmen des vorgesehen Fahrplanumfangs werden mindestens folgende
   Fahrzeuge nach Typ und Anzahl benötigt (Bemessung nach
   Umlaufplanung/ohne Berechnung von Reservefahrzeugen):
   53 Standardlinienbusse 12m  SL (Niederflur, Low Entry, Hochflur),
   1 Kleinbus  KB,
   4 Linientaxi  LT, sowie Anruflinientaxi  ALT nach Bedarf
   H. Fahrzeugalter
   Bezüglich des Fahrzeugalters sind folgende Mindestbedingungen
   einzuhalten:
   Durchschnittsalter der Fahrzeuge über die Laufzeit <10 Jahre,
   Maximales Alter Fahrzeuge im Regelverkehr 12 Jahre,
   Maximales Alter Fahrzeuge im Schüler-/Verstärkerverkehr/genehmigte
   Ausnahmefälle 15 Jahre.
   I. Sonstige Fahrzeuganforderungen
   In Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften und vom Zeitpunkt der
   Erstzulassung der Fahrzeuge müssen die jeweils gültigen EURO-Normen
   erfüllt werden. Die Ausnahmefälle (bei Schülerfahrten in der
   Spitzenlast) sind hiervon nicht betroffen.
   Das Fahrpersonal muss jederzeit mit der betriebseigenen Leitstelle
   kommunizieren können. Die Vorhaltung eines Bordmikrofons sowie von
   Lautsprechern für Ansagen an die Fahrgäste ist erforderlich.
   J. Sauberkeit
   Die Fahrzeugaußen- und innenreinigung hat nach Bedarf zu erfolgen (in
   Abhängigkeit vom Zustand bzw. den Witterungsverhältnissen), mindestens
   jedoch zweimal wöchentlich. Grobe Verschmutzungen im Innenraum sind vom
   Fahrpersonal nach jeder Fahrt bzw. in den Wendepausen zu beseitigen.
   K. Haltestellen
   Die Haltestellenausstattung bestimmt sich nach den gesetzlichen
   Vorgaben. Die Aufstellung, Unterhaltung, Wartung und Bestückung der
   Haltestellen mit Plänen und VSN-Informationen ist Aufgabe des
   Unternehmers. Dies umfasst:
    Aushangfahrplan gemäß VSN-Standard,
    mit Kontaktdaten und Telefonnummer, inkl. Öffnungszeiten des VU-Büros
   versehen.
    Aktuelle VSN-Preistabellen, sofern ausreichende Aushangflächen
   vorhanden.
    Die Aushangfahrpläne sind mind. einmal jährlich (spätestens zum
   Fahrplanwechsel) auf Verschmutzung u. Aktualität hin zu überprüfen und
   ggf. auszutauschen,
    Zerstörte oder fehlende Aushänge sind unverzüglich zu ersetzen.
   L. Betriebsleitung/-management
   Das Verkehrsunternehmen hat eine Betriebsstätte im Landkreis Holzminden
   zu führen. Die Erreichbarkeit des Betriebsleiters oder eines
   verantwortlichen Vertreters vor Ort für den Auftraggeber ist
   sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
   Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
   die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
   Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
   M. Betriebshof/ Betriebliches Störungsmanagement
   Die Unterhaltung eines Betriebshofs ist innerhalb des Landkreises
   vorzusehen.
   Ein Notfall- und Störungsmanagement ist vorzuhalten, das im Bedarfsfall
   den kurzfristigen Einsatz von Ersatz-/ Reservefahrzeugen bei Unfällen
   und Betriebsstörungen ermöglicht; diese müssen so stationiert sein,
   dass sie innerhalb von 30 Minuten ins Bedienungsgebiet einrücken und
   den Ersatzverkehr aufnehmen können.
   N. Anpassung der Fahrplanleistung
   Neben den genannten Anpassungen im Jahresfahrplan sind Änderungen
   infolge von Umleitungen und Sonderveranstaltungen vom
   Verkehrsunternehmen selbst vorzunehmen und dem Auftraggeber
   mitzuteilen.
   O. Anforderungen an das Fahrpersonal
   Im Hinblick auf den Einsatz des Fahrpersonals werden neben der
   Erfüllung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen deutsche
   Sprachkenntnisse und Ortskenntnisse verlangt. Es ist auf ein
   einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild zu achten. Regelmäßige
   Schulungen des Fahrpersonals (z. B. Fahrsicherheitstraining, Ortskunde,
   Tarife, Verhalten gegenüber Fahrgästen, Deeskalationstraining etc.)
   werden vorausgesetzt.
   P. Anforderungen Vertrieb
   Verbundintegration/VSN-Tarif:
   Die Verkehrsleistungen sind in das Verkehrsangebot im Verkehrsverbund
   Süd-Niedersachsen GmbH (VSN) integriert. Das Verkehrsunternehmen hat
   die Bestimmungen über den VSN-Tarif sowie die Beförderungsbestimmungen
   anzuwenden. Des Weiteren sind die entsprechenden Regelungen zur
   Einnahmenaufteilung anzuwenden.
   Q. Fahrscheinverkauf/Kundenzentrum:
   Neben dem Fahrscheinverkauf in den Fahrzeugen ist mindestens in
   zentraler Lage der Kreisstadt Holzminden eine Geschäftsstelle mit einem
   Kundenzentrum zu unterhalten, das zu den örtlich üblichen
   Geschäftszeiten geöffnet und mit ausreichenden personellen Kapazitäten
   ausgestattet ist.
   R. Anforderungen Fahrgastinformation und Kundenservice
   Fahrgastinformation:
   Die Fahrgastinformationen (Fahr- und Linienpläne, Tarifinformationen)
   sind im Rahmen des im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH (VSN)
   üblichen Umfangs zu erstellen und in den Fahrzeugen, im Kundenzentrum
   und weiteren Zugangsstellen (Bahnhöfe/Haltestellenaushänge)
   vorzuhalten. Belegexemplare sind dem Aufgabenträger kostenlos zur
   Verfügung zu stellen.
   Der landesweiten Fahrplanauskunft Niedersachsen/Bremen (Connect) sind
   die jeweils aktuellen Fahrplandaten im geeigneten Format zur Verfügung
   zu stellen.
   Störungsmanagement, fahrgastbezogen:
   Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Kunden ist
   sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
   Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
   die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
   Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
   Eine Information der Fahrgäste über die Art der Störung, ihre
   voraussichtliche Dauer und Auswirkung sowie insbesondere über
   alternative Bedienungen bei nicht planbaren Betriebsstörungen ist
   sicherzustellen.
   Beschwerdemanagement:
   Zur Erfassung und Bearbeitung der Beschwerden ist das
   VSN-Beschwerdemanagement zu benutzen. Beschwerden bezüglich der
   gegenständlichen Verkehrsleistungen werden dem Auftraggeber in einem
   jährlich zu erstellenden Bericht mitgeteilt. Darin ist darzulegen, wie
   den Beschwerden abgeholfen wurde. Besondere Vorkommnisse sind dem
   Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
   Der Auftragnehmer sorgt für die Erfassung aller Ausfälle und Störungen
   in der Schülerbeförderung und meldet diese einschließlich der
   eingeleiteten Gegenmaßnahmen am gleichen Werktag an den Landkreis
   Holzminden.
   Fundsachen:
   Für Fundsachen ist eine Stelle im Landkreis Holzminden vorzuhalten, bei
   der Fahrgäste diese Gegenstände zu den üblichen Geschäftszeiten abholen
   können. Die Kontaktdaten des Fundbüros sind öffentlich bekannt zu
   geben.
   S. Unklarheiten
   Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass das Formular Vorinformation
   ausschließlich elektronisch ausgefüllt und nicht verändert werden kann.
   Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand. Für Rückfragen
   und Auskünfte steht die unter I.1) benannte Kontaktstelle zur
   Verfügung.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   21339 Lüneburg
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-2943
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
   160 GWB lautet wie folgt:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalenderwerktagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.2.2017
References
   1. mailto:nahverkehr@landkreis-holzminden.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-holzminden.de/
   3. http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi
   4. http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
   5. http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
   6. http://www.lnvg.de/
   7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
OT: Deutschland-Holzminden: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 039-071615
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Verordnung 2007/1370
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landkreis Holzminden
   Bürgermeister-Schrader-Straße 24
   Kontaktstelle(n): Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung
   Zu Händen von: Herrn Zeljko Brkic
   37603 Holzminden
   Deutschland
   Telefon: +49 5531707-356
   E-Mail: [1]nahverkehr@landkreis-holzminden.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.landkreis-holzminden.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
   gemeinwirtschaftliche Busnahverkehrsleistungen.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
   Holzminden.
   NUTS-Code DE926
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Landkreis Holzminden (Aufgabenträger) beabsichtigt, die
   Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung auf den derzeitigen
   Linien des Linienbündels 1 als Gesamtleistung mit Wirkung vom 1.8.2018
   bis zum 31.07.2020 europaweit in einem Wettbewerbsverfahren gemäß Art.
   5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts
   zu vergeben. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens
   erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung.
   Der Nahverkehrsplan des Landkreises Holzminden soll für die Laufzeit
   der zu vergebenden Verkehrsleistung (1.8.2018  31.7.2020) keine
   Anwendung finden. Die Ziele des Nahverkehrsplans mit dem entsprechend
   veränderten Linienkonzept sollen in der nachfolgenden Vergabe für den
   Zeitraum ab dem 1.8.2020 zur Anwendung kommen.
   Linien und Linienwege:
   Das Linienbündel 1 umfasst alle Linien im Landkreis Holzminden außer
   dem im Linienbündel 2 zusammengefassten Stadtverkehr (Linien 501 und
   502) in Holzminden.
   Das Linienbündel 1 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die
   Vernetzung der Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus
   verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
   Das Bedienungsangebot im Linienbündel 1 umfasst somit die Linien:
   509 Stadtverkehr Holzminden
   511 Holzminden-Neuhaus-Fohlenplacken
   520 Holzminden-Polle-Bodenwerder-Hameln
   521 Holzminden-Polle-Bad Pyrmont
   523 Stadtoldendorf-Eschershausen-Bodenwerder
   524 Bodenwerder-Ottenstein-Lichtenhagen
   525 Bodenwerder-Halle-Heyen
   528 Holzminden-Rühle-Bodenwerder
   530 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen (-Grünenplan)
   531 Holzminden-Golmbach-Stadtoldendorf
   540 Holzminden-Stadtoldendorf/Eschershausen-Einbeck
   542 Stadtoldendorf-Wangelnstedt-Denkiehausen
   543 Stadtoldendorf-Hellental-Dassel
   554 Holzminden-Fürstenberg-Beverungen
   556 Fürstenberg-Boffzen-Höxter
   Für die Linie 530 im Abschnitt Eschershausen-Grünenplan sind optional
   Leistungsänderungen vorgesehen. Der Landkreis erwägt eine Anpassung der
   ALT-Fahrten vorzunehmen. Vom Auftragnehmer ist zudem eine Erbringung
   von Fahrten durch andere Verkehrsunternehmen zuzulassen. Eine weitere
   Option hierbei ist die Verkürzung der Linie 530 auf den Abschnitt
   Holzminden-Stadtoldendorf/ Eschershausen.
   Im Landkreis Holzminden sind in folgenden Korridoren Verkehre mit
   Anrufsammeltaxen in nachfrageschwachen Zeiten zu betreiben:
   AST 1 Silberborn-Neuhaus-Boffzen-Fürstenberg-Lauenförde
   AST 2 Polle-Vahlbruch-Ottenstein-Bodenwerder-Heyen
   AST 3
   Bevern-Negenborn-Rühle-Stadtoldendorf-Hellental-Wangelnstedt-Eimen-Esch
   ershausen
   Die Fahrpläne hierzu sind unter:
   [3]http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi
   abrufbar.
   Fahrpläne, Fahrplanleistung
   Die Fahrpläne entsprechen dem gegenwärtigen Stand einschließlich der
   erforderlichen Verstärkerleistungen, vorbehaltlich notwendiger
   Leistungsanpassungen im Rahmen des Schülerverkehrs oder bei Änderungen
   der Fahrgastnachfrage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
   Die Fahrpläne sind abzurufen unter:
   [4]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv
   Die Fahrplanleistungen (ohne AST-Verkehr) von insgesamt ca. 2 593 000
   Fahrplankilometer/Jahr gliedern sich in:
   Standardlinienbus 2 178 200 km/Jahr,
   Kleinbus 3 600 km/Jahr,
   Linientaxi 134 300 km/Jahr,
   Anruflinientaxi voraussichtlich bis zu 276 900 km/Jahr (Abruf nach
   Bedarf).
   Verknüpfungspunkte
   Bei den folgenden Linien sind die jeweils bezeichneten
   Anschlussverknüpfungen einzuhalten:
   520: S5 Hameln  Hannover
   521: VHP 40 Lichtenhagen  Hameln
   523: 530 Eschershausen  Stadtoldendorf
   524: 520 Holzminden  Bodenwerder  Hehlen + 521 Lichtenhagen  Bad
   Pyrmont
   525: 520 Holzminden  Bodenwerder  Hameln
   528: 520 Bodenwerder  Hameln
   530: 523 Eschershausen  Dielmissen  Bodenwerder + 540 Eschershausen 
   Lenne-Vorwohle  Eimen + RVHI 63 Grünenplan  Alfeld
   531: 543 Stadtoldendorf  Dassel + RB 84 Holzminden  Kreiensen
   540: RB 84 Holzminden  Kreiensen
   542: 540 Stadtoldendorf  Holzminden + 531 Stadtoldendorf  Holzminden
   + 523 Eschershausen  Wangelnstedt + 543 Denkiehausen  Dassel
   543: 531 Holzminden  Stadtoldendorf + 540 Holzminden  Stadtoldendorf
   + 250/252 Dassel  Einbeck
   554: 556 Höxter  Fürstenberg
   556: 554 Beverungen  Fürstenberg + RB 84 Höxter  Paderborn.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000, 60130000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Vergabe von Unteraufträgen
   ist zugelassen. Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer
   Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der
   öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (vgl. Art. 4
   Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007). Näheres hierzu werden die Bekanntmachung
   sowie die Vergabeunterlagen des wettbewerblichen Verfahrens regeln.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.8.2018
   Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne
   von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzgl. der
   Leistungen gem. §§ 42 und 43 PBefG zu gewähren. Das ausschließliche
   Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)).
   Die gewährten Ausschließlichkeitsrechte werden wie folgt definiert:
   a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der in
   den Fahrplänen dargestellten Linien und zeitlich für den Zeitraum vom
   1.8.2018 bis zum 31.7.2020 begrenzt. Dieses ist Gegenstand der
   Dokumente Fahrpläne, welche als Download unter
   [5]http://www.landkreis-holzminden.de/oepnv zur Verfügung stehen;
   b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die
   Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange
   beeinträchtigt wird;
   c) Dabei wird der Landkreis berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung
   auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte
   Personenverkehre eintreten kann;
   d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf
   zusätzliche, durch den Landkreis zu veranlassende Verkehrsleistungen,
   die durch das zu beauftragende Unternehmen nicht durchgeführt werden
   oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Landkreis und
   dem zu beauftragenden Unternehmen keine Einigung erzielt wird.
   Die Möglichkeit der Etablierung von zusätzlichen Verkehren durch andere
   Betreiber in zeitlichen und/oder örtlichen Randlagen (Bsp.
   ALT-Verkehre) muss durch den zu beauftragenden Unternehmer zugelassen
   werden.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Die wesentlichen Anforderungen
   an die sozialen Standards der zu vergebenden öffentlichen
   Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG und § 13 Abs. 2a Satz
   2 PBefG sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind:
   Die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
   (NTVergG) in der jeweils geltenden Form sind durch das ausführende
   Beförderungsunternehmen und ihre Nachunternehmen einzuhalten.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   LNHol (2017)
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   5.4.2018
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Beginn des Vergabeverfahrens
   Es handelt sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2
   PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser
   Vorabbekanntmachung wird die Einleitung eines wettbewerblichen
   Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach
   Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG bzw.
   Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG angekündigt.
   Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen
   einer gesonderten Bekanntmachung. Der unter Ziffer IV.3.3 genannte
   Schlusstermin für den Eingang der Angebote stellt das gegenwärtig
   geplante Zieldatum dar und trifft deshalb nicht unbedingt zu. Der
   tatsächliche Schlusstermin wird im Rahmen der gesonderten
   Bekanntmachung für das wettbewerbliche Verfahren genannt. Die Nennung
   des Schlusstermins erfolgt aus rein technischen Gründen, da die
   TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Wir bitten dies zu
   berücksichtigen.
   B. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
   Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
   nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
   Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
   ([6]http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG wurden
   Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards vom Landkreis Holzminden festgelegt.
   Eigenwirtschaftliche Anträge haben diese zu erfüllen und deren
   Erfüllung verbindlich zuzusichern.
   Auf die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen
   in § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG in der zurzeit geltenden Fassung wird
   hingewiesen.
   C. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre ist
   als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13
   Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf
   Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu
   versagen.
   D. Einführung einer Freizeit-Berechtigungskarte für Schüler
   Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
   für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Holzminden eine
   kostenlose Freizeit-Berechtigungskarte zu etablieren. Die
   Freizeit-Berechtigungskarte soll auf allen unter II 1.3 aufgeführten
   Linien gültig sein.
   E. Einführung eines Landkreis Holzminden-Tickets
   Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
   ein speziell für den Landkreis Holzminden zu entwickelndes Ticket
   einzurichten. Dieses soll auf den unter II 1.3 dargestellten Linien
   Gültigkeit haben.
   F. Etablierung eines Sozialtickets
   Es ist optional vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der VSN GmbH,
   ein Sozialticket zu etablieren. Dieses soll auf den unter II 1.3
   dargestellten Linien Gültigkeit haben.
   G. Fahrzeuganforderungen und -mindestkapazitäten
   Der Linienbusverkehr ist mit geeignetem Fahrzeugmaterial (Topographie,
   Kapazität) durchzuführen. Die Fahrzeuge müssen über eine angemessene
   Motorleistung entsprechend den topographischen und betrieblichen
   Gegebenheiten sowie den Fahrplanvorgaben verfügen.
   Die einzusetzenden Fahrzeuge (Fahrzeugtyp) und deren Mindestkapazitäten
   können den Fahrplänen linien- und fahrtenscharf entnommen werden.
   Hierdurch wird ein ausreichendes Platzangebot sichergestellt.
   Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind vom Verkehrsunternehmen zu
   berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Durch Vorhalten
   einer ausreichenden Anzahl von Reservefahrzeugen ist durch den
   Auftragnehmer sicherzustellen, dass im Falle eines Fahrzeugausfalls
   bzw. bei erhöhter Verkehrsnachfrage unverzüglich ein Ersatz- bzw.
   Verstärkerfahrzeug zur Verfügung steht.
   Soweit möglich, sind die Belange mobilitätseingeschränkter Personen
   durch den Einsatz von Fahrzeugen mit stufenfreiem Einstieg (Low-Entry-
   oder Niederflurbauweise) mit direktem Zugang zum Stehperron
   (Sondernutzungsfläche) zu berücksichtigen.
   Es können Standardbusse (bis 13,5 Meter) mit mindestens 35 Sitzplätzen,
   Standardbusse (bis 15 Meter, in Abhängigkeit vom Fahrweg) mit
   mindestens 45 Sitzplätzen eingesetzt werden.
   Ein kleiner Teil der Leistungen kann durch einen Kleinbus erfolgen.
   Leistungen mit Linientaxi und Anruflinientaxi erfordern
   Großraumfahrzeuge mit mindestens 6-8 Fahrgastplätzen.
   Im Rahmen des vorgesehen Fahrplanumfangs werden mindestens folgende
   Fahrzeuge nach Typ und Anzahl benötigt (Bemessung nach
   Umlaufplanung/ohne Berechnung von Reservefahrzeugen):
   53 Standardlinienbusse 12m  SL (Niederflur, Low Entry, Hochflur),
   1 Kleinbus  KB,
   4 Linientaxi  LT, sowie Anruflinientaxi  ALT nach Bedarf
   H. Fahrzeugalter
   Bezüglich des Fahrzeugalters sind folgende Mindestbedingungen
   einzuhalten:
   Durchschnittsalter der Fahrzeuge über die Laufzeit <10 Jahre,
   Maximales Alter Fahrzeuge im Regelverkehr 12 Jahre,
   Maximales Alter Fahrzeuge im Schüler-/Verstärkerverkehr/genehmigte
   Ausnahmefälle 15 Jahre.
   I. Sonstige Fahrzeuganforderungen
   In Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften und vom Zeitpunkt der
   Erstzulassung der Fahrzeuge müssen die jeweils gültigen EURO-Normen
   erfüllt werden. Die Ausnahmefälle (bei Schülerfahrten in der
   Spitzenlast) sind hiervon nicht betroffen.
   Das Fahrpersonal muss jederzeit mit der betriebseigenen Leitstelle
   kommunizieren können. Die Vorhaltung eines Bordmikrofons sowie von
   Lautsprechern für Ansagen an die Fahrgäste ist erforderlich.
   J. Sauberkeit
   Die Fahrzeugaußen- und innenreinigung hat nach Bedarf zu erfolgen (in
   Abhängigkeit vom Zustand bzw. den Witterungsverhältnissen), mindestens
   jedoch zweimal wöchentlich. Grobe Verschmutzungen im Innenraum sind vom
   Fahrpersonal nach jeder Fahrt bzw. in den Wendepausen zu beseitigen.
   K. Haltestellen
   Die Haltestellenausstattung bestimmt sich nach den gesetzlichen
   Vorgaben. Die Aufstellung, Unterhaltung, Wartung und Bestückung der
   Haltestellen mit Plänen und VSN-Informationen ist Aufgabe des
   Unternehmers. Dies umfasst:
    Aushangfahrplan gemäß VSN-Standard,
    mit Kontaktdaten und Telefonnummer, inkl. Öffnungszeiten des VU-Büros
   versehen.
    Aktuelle VSN-Preistabellen, sofern ausreichende Aushangflächen
   vorhanden.
    Die Aushangfahrpläne sind mind. einmal jährlich (spätestens zum
   Fahrplanwechsel) auf Verschmutzung u. Aktualität hin zu überprüfen und
   ggf. auszutauschen,
    Zerstörte oder fehlende Aushänge sind unverzüglich zu ersetzen.
   L. Betriebsleitung/-management
   Das Verkehrsunternehmen hat eine Betriebsstätte im Landkreis Holzminden
   zu führen. Die Erreichbarkeit des Betriebsleiters oder eines
   verantwortlichen Vertreters vor Ort für den Auftraggeber ist
   sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
   Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
   die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
   Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
   M. Betriebshof/ Betriebliches Störungsmanagement
   Die Unterhaltung eines Betriebshofs ist innerhalb des Landkreises
   vorzusehen.
   Ein Notfall- und Störungsmanagement ist vorzuhalten, das im Bedarfsfall
   den kurzfristigen Einsatz von Ersatz-/ Reservefahrzeugen bei Unfällen
   und Betriebsstörungen ermöglicht; diese müssen so stationiert sein,
   dass sie innerhalb von 30 Minuten ins Bedienungsgebiet einrücken und
   den Ersatzverkehr aufnehmen können.
   N. Anpassung der Fahrplanleistung
   Neben den genannten Anpassungen im Jahresfahrplan sind Änderungen
   infolge von Umleitungen und Sonderveranstaltungen vom
   Verkehrsunternehmen selbst vorzunehmen und dem Auftraggeber
   mitzuteilen.
   O. Anforderungen an das Fahrpersonal
   Im Hinblick auf den Einsatz des Fahrpersonals werden neben der
   Erfüllung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen deutsche
   Sprachkenntnisse und Ortskenntnisse verlangt. Es ist auf ein
   einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild zu achten. Regelmäßige
   Schulungen des Fahrpersonals (z. B. Fahrsicherheitstraining, Ortskunde,
   Tarife, Verhalten gegenüber Fahrgästen, Deeskalationstraining etc.)
   werden vorausgesetzt.
   P. Anforderungen Vertrieb
   Verbundintegration/VSN-Tarif:
   Die Verkehrsleistungen sind in das Verkehrsangebot im Verkehrsverbund
   Süd-Niedersachsen GmbH (VSN) integriert. Das Verkehrsunternehmen hat
   die Bestimmungen über den VSN-Tarif sowie die Beförderungsbestimmungen
   anzuwenden. Des Weiteren sind die entsprechenden Regelungen zur
   Einnahmenaufteilung anzuwenden.
   Q. Fahrscheinverkauf/Kundenzentrum:
   Neben dem Fahrscheinverkauf in den Fahrzeugen ist mindestens in
   zentraler Lage der Kreisstadt Holzminden eine Geschäftsstelle mit einem
   Kundenzentrum zu unterhalten, das zu den örtlich üblichen
   Geschäftszeiten geöffnet und mit ausreichenden personellen Kapazitäten
   ausgestattet ist.
   R. Anforderungen Fahrgastinformation und Kundenservice
   Fahrgastinformation:
   Die Fahrgastinformationen (Fahr- und Linienpläne, Tarifinformationen)
   sind im Rahmen des im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH (VSN)
   üblichen Umfangs zu erstellen und in den Fahrzeugen, im Kundenzentrum
   und weiteren Zugangsstellen (Bahnhöfe/Haltestellenaushänge)
   vorzuhalten. Belegexemplare sind dem Aufgabenträger kostenlos zur
   Verfügung zu stellen.
   Der landesweiten Fahrplanauskunft Niedersachsen/Bremen (Connect) sind
   die jeweils aktuellen Fahrplandaten im geeigneten Format zur Verfügung
   zu stellen.
   Störungsmanagement, fahrgastbezogen:
   Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Kunden ist
   sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die
   Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss
   die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer
   Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
   Eine Information der Fahrgäste über die Art der Störung, ihre
   voraussichtliche Dauer und Auswirkung sowie insbesondere über
   alternative Bedienungen bei nicht planbaren Betriebsstörungen ist
   sicherzustellen.
   Beschwerdemanagement:
   Zur Erfassung und Bearbeitung der Beschwerden ist das
   VSN-Beschwerdemanagement zu benutzen. Beschwerden bezüglich der
   gegenständlichen Verkehrsleistungen werden dem Auftraggeber in einem
   jährlich zu erstellenden Bericht mitgeteilt. Darin ist darzulegen, wie
   den Beschwerden abgeholfen wurde. Besondere Vorkommnisse sind dem
   Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
   Der Auftragnehmer sorgt für die Erfassung aller Ausfälle und Störungen
   in der Schülerbeförderung und meldet diese einschließlich der
   eingeleiteten Gegenmaßnahmen am gleichen Werktag an den Landkreis
   Holzminden.
   Fundsachen:
   Für Fundsachen ist eine Stelle im Landkreis Holzminden vorzuhalten, bei
   der Fahrgäste diese Gegenstände zu den üblichen Geschäftszeiten abholen
   können. Die Kontaktdaten des Fundbüros sind öffentlich bekannt zu
   geben.
   S. Unklarheiten
   Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass das Formular Vorinformation
   ausschließlich elektronisch ausgefüllt und nicht verändert werden kann.
   Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand. Für Rückfragen
   und Auskünfte steht die unter I.1) benannte Kontaktstelle zur
   Verfügung.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   21339 Lüneburg
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-2943
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
   160 GWB lautet wie folgt:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalenderwerktagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.2.2017
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau