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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Bonn
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 70994-2017 (ID: 2017022409110775919)
Veröffentlicht: 24.02.2017
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DE-Bonn: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2017/S 39/2017 70994
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
Bonn
53179
Deutschland
Telefon: +49 228-84911181
E-Mail: [1]olga.borkner@bfn.de
NUTS-Code: DEA22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bfn.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151394
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachliches und administratives Management des Bundesprogramms
Biologische Vielfalt.
Referenznummer der Bekanntmachung: BfN Z 1.3-685 01-1/17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Inhalt des Auftrags ist die Einrichtung und der Betrieb eines
Programmbüros zur gesamten operativen Unterstützung (Projekt- und
Finanzmanagement) bei der fachlichen und administrativen Abwicklung des
Förderprogramms. Die Übertragung dieser Projektträgeraufgaben
beinhaltet die umfangreiche Unterstützung bei der fachlichen und
administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle der geförderten
Maßnahmen und Vorhaben. Aufgaben des Auftragnehmers sind die prüffähige
bzw. bewilligungsreife Vorbereitung, die kontinuierliche Betreuung und
die Unterstützung bzw. Vorbereitung eines inhaltlich sowie
verwaltungstechnisch sachgerechten Abschlusses von allen Projekten des
Bundesprogramms.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fachliches und administratives Management des Bundesprogramms
Biologische Vielfalt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2017
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistung ist fortlaufend zu erbringen. Sie beginnt zum 1.12.2017
und endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit.
Hinsichtlich der Angebotskalkulation ist zunächst von einer
Vertragslaufzeit von 3 Jahren auszugehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/05/2017
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber
(Bundesamt für Naturschutz BfN).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
ein Verstoß unverzüglich beim BfN zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Verstöße. Die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der
Bewerbung gegenüber dem BfN geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr.
2-3 GWB).
Teilt das BfN dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht
berücksichtigt werden sollen, werden vom BFN nach § 134 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der
Information, bzw.
10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg
geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch
das BfN.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/02/2017
References
1. mailto:olga.borkner@bfn.de?subject=TED
2. http://www.bfn.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151394
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