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Ausschreibung: Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren - DE-Garching
Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren
Dokument Nr...: 70475-2017 (ID: 2017022409060575434)
Veröffentlicht: 24.02.2017
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DE-Garching: Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren
2017/S 39/2017 70475
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Technische Universität München (TUM)
Boltzmannstraße 15
Garching
85748
Deutschland
Kontaktstelle(n): Lehrstuhl für Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik
E-Mail: [1]simone.dietrich@iwb.mw.tum.de
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.tum.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.iwb.mw.tum.de/index.php?id=256
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
iwb Anwenderzentrum Augsburg, Technische Universität München
Beim Glaspalast 5
Augsburg
86153
Deutschland
Kontaktstelle(n): Simone Dietrich
E-Mail: [4]simone.dietrich@iwb.mw.tum.de
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.iwb.mw.tum.de/startseite/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Technische Universität München
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Laserstrahlschmelzanlage.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42610000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Laserstrahlschmelzanlage für metallische Werkstoffe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 165 590.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H
Hauptort der Ausführung:
Ottobrunn/Taufkirchen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Laserstrahlschmelzanlage für metallische Werkstoffe, weitere
Informationen unter dem angegebenen Link oder hier:
[6]https://www.iwb.mw.tum.de/index.php?id=256
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 21/02/2017
Ende: 01/07/2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Liefertermin spätestens 15.6.2017; Rechnung muss bis zum 1.7.2017
beglichen werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/03/2017
Ortszeit: 16:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Danach gilt:
(1) Werden Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, sind diese
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle
(s. Ziff. I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1. GWB) bevor ein
Nachprüfungsantrag eingereicht werden kann.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der Vergabestelle (s. Ziff. I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr.
2. GWB).
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle (Ziff. I.1) zu rügen (§ 160
Abs. 3 Nr. 3. GWB).
(4) Im Falle einer Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge des Bieters
nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen
nach Erhalt dieser Mitteilung die Nachprüfungsinstanz anzurufen (§ 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/02/2017
References
1. mailto:simone.dietrich@iwb.mw.tum.de?subject=TED
2. https://www.tum.de/
3. https://www.iwb.mw.tum.de/index.php?id=256
4. mailto:simone.dietrich@iwb.mw.tum.de?subject=TED
5. http://www.iwb.mw.tum.de/startseite/
6. https://www.iwb.mw.tum.de/index.php?id=256
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