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Ausschreibung: Chemische Erzeugnisse - DE-Berlin
Chemische Erzeugnisse
Dokument Nr...: 67452-2017 (ID: 2017022209202472672)
Veröffentlicht: 22.02.2017
*
DE-Berlin: Chemische Erzeugnisse
2017/S 37/2017 67452
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 Raum
50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE424
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von chemischen Flächenenteisungsmitteln.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit
mehreren Vertragspartnern für die Versorgung des AG mit festen und
flüssigen Flächenenteisungsmitteln durch den AN für die Standorte Tegel
TXL, Schönefeld SXF und BER, während der jeweiligen Wintersaison
(01.10. 31.03.).
Der Feststoff ist als Granulat zu liefern (Korngröße 2-4 mm, bizarr).
Die Lieferung erfolgt in doppelwandigen vernähte/verschweißte/o.ä. 1t
Big-Bags mit Kranösen, ohne Auslaufrüssel, auf Einwegpaletten.
Die Entladung der angelieferten Big-Bag erfolgt ebenerdig. Die
Entladung über eine Laderampe ist nicht möglich.
Die Lieferung von flüssigen Flächenenteiser soll in Tankzügen mit
maximaler Auslastung erfolgen.
Die Entladung erfolgt an allen drei Standorten ebenerdig. Am Standort
SXF erfolgt die Entladung mittels vorhandener Pumpen, saugend, über
einen Anschluss mit Tankwagenkupplung.
An den Standorten TXL und BER erfolgt die Entladung drucklos, jeweils
an einem Anschluss mit Tankwagenkupplung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Standort TXL und Standort SXF-BER.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vgl. II.1.4) dieser Bekanntmachung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 53
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmalig um 12
Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate
vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat
keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer
nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
(insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
(der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
(BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
(NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie soweit
anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m.
und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt 01 Eigenerklärung zur
Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 02 BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B.
Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten
Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 03 Nachunternehmer-Erklärung zur
Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur
vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2014, 2015, 2016). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat
anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 01 Eigenerklärung zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein entsprechender mittlerer Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der
BewGe von 5 000 000 EUR (netto), der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus
dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der
Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des
Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt 4 Verpflichtungserklärung zur
Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber/BewG müssen zu den nachfolgenden Punkte/Nachweise/Angaben
erbringen/machen, die für die Eignung erforderlich sind.
1)
Nachweise:
Durch die Bewerber/BewG ist die Bewerbererklärung hinsichtlich
Produkteigenschaft, Lieferung, Ansprechpartner und Konzept auszufüllen
und unterschrieben einzureichen. Ergänzend dazu sind entsprechende
Nachweise und Zertifikate in deutscher Sprache einzureichen. Der AG
stellt hierzu folgende Formblätter zur Verfügung: Formblatt 06
Produkteigenschaft, Formblatt 07 Lieferung, Formblatt 8
Ansprechpartner und Formblatt 09 Konzept.
2)
Referenzen:
Durch die Bewerber/BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen
einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform
erfolgen und soll folgende Angaben beinhalten:
Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der
BewG/Nachunternehmer etc.);
Bezeichnung des Referenzobjektes;
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-Nr.;
Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen;
Auftragsvolumen;
Kurzbeschreibung;
Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die
nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann
dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines
Rahmenvertrages betreffen. Es sind maximal 5 Referenzen einzureichen
bzw. der Bewerber/BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 5
Referenzen gewertet werden sollen. Erfolgt keine Kennzeichnung der zu
wertenden Referenzen, können die Referenzen nicht gewertet werden.
Für die geforderten Angaben stellt der AG ein entsprechendes Formblatt
05 Referenzen zur Verfügung, welches von den Bewerbern/BewG genutzt
werden soll.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) mittels Formblatt Bewerbererklärung Produkteigenschaft:
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in die Bewerber/BewG die
Bewerbererklärung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und
entsprechende Nachweise/Zertifikate der Erklärung eingereicht haben.
zu 1) mittels Formblatt Bewerbererklärung Lieferung:
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in die Bewerber/BewG die
Bewerbererklärung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und
entsprechende Nachweise/Zertifikate der Erklärung eingereicht haben.
zu 2) mittels Formblatt Referenzen:
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in der/den eingereichten
Referenzen die nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden:
Bei der Ermittlung der geforderten Mindestmengen ist zu
berücksichtigen, dass die Mengenangaben in der jeweiligen Referenz
maßgeblich sind und ein Multiplizieren der Mengen zum Nachweis der
Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen nicht vorgenommen werden
darf.
mind. eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre
(1.1.2012 31.12.2016) erbracht worden sein;
mind. eine Referenz muss eine Laufzeit 5 Monate innerhalb der
letzten 5 Kalenderjahre und innerhalb der Wintersaison (01.11.-30.03.)
aufweisen;
mind. eine Referenz muss eine Liefermenge von mind. 150 t an festen
chemischen Flächenenteisungsmitteln aufweisen;
mind. eine Referenz muss eine Liefermenge von mind. 150 t an
flüssigen chemischen Flächenenteisungsmitteln aufweisen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wertung fristgerecht eingegangener TNA:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten
Angaben/Erklärungen/Nachweise gem. III.1.1 III.1.3.
Stufe 2: Prüfung von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung gem.
III.1.1 und der Leistungsfähigkeit gem. III.1.2 III.1.3 gemessen an
der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe
eingereichten Angaben/Erklärungen/Nachweise erfolgt, übt der AG seinen
Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber/BewGe werden im
weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
korrigieren zu lassen.
Der AG behält sich vor, sofern die Anzahl der als wertbar
einzustufenden TNA/Bieterangebote < 3 beträgt, das Verfahren
aufzuheben/einzustellen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A)
Das einzusetzende Fahrpersonal muss:
für das jeweils eingesetzte Fahrzeug einen gültigen Führerschein
besitzen und im Einsatz bei sich führen.
über gute (mündliche) Deutschkenntnisse verfügen.
b)
Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer
Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro AN
Luftseite-von 5 000 000 EUR psch. für Personen und Sachschäden;
Landseite-von 2 000 000 EUR psch. für Personen und Sachschäden.
c)
Sofern der MA des AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält,
benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die
Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung
(PflVG) in Höhe von 100 000 000 EUR.
d)
Die entsprechenden Versicherungsscheine sind dem AG vor Beginn des
Vertragsverhältnisses vorzulegen.
Alle o. g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/03/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des
Aktenzeichens EA-2017-057 an die E-Mailadresse
[4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.3.2017,
12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA und deren Anlagen sind einfach (ein Original) in deutscher
Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter
Angabe des Aktenzeichens EA-2017-057 auf dem verschlossenen
Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax oder in
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger
beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen.
Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die
Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BewGe der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
10)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331866-1617
Fax: +49 331866-1652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2017
References
1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
OT: Deutschland-Berlin: Chemische Erzeugnisse
2017/S 037-067452
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 Raum
50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE424
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von chemischen Flächenenteisungsmitteln.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit
mehreren Vertragspartnern für die Versorgung des AG mit festen und
flüssigen Flächenenteisungsmitteln durch den AN für die Standorte Tegel
TXL, Schönefeld SXF und BER, während der jeweiligen Wintersaison
(01.10. 31.03.).
Der Feststoff ist als Granulat zu liefern (Korngröße 2-4 mm, bizarr).
Die Lieferung erfolgt in doppelwandigen vernähte/verschweißte/o.ä. 1t
Big-Bags mit Kranösen, ohne Auslaufrüssel, auf Einwegpaletten.
Die Entladung der angelieferten Big-Bag erfolgt ebenerdig. Die
Entladung über eine Laderampe ist nicht möglich.
Die Lieferung von flüssigen Flächenenteiser soll in Tankzügen mit
maximaler Auslastung erfolgen.
Die Entladung erfolgt an allen drei Standorten ebenerdig. Am Standort
SXF erfolgt die Entladung mittels vorhandener Pumpen, saugend, über
einen Anschluss mit Tankwagenkupplung.
An den Standorten TXL und BER erfolgt die Entladung drucklos, jeweils
an einem Anschluss mit Tankwagenkupplung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Standort TXL und Standort SXF-BER.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vgl. II.1.4) dieser Bekanntmachung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 53
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmalig um 12
Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate
vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat
keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer
nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
(insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
(der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
(BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
(NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie soweit
anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m.
und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt 01 Eigenerklärung zur
Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 02 BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B.
Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten
Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 03 Nachunternehmer-Erklärung zur
Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur
vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2014, 2015, 2016). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat
anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 01 Eigenerklärung zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein entsprechender mittlerer Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der
BewGe von 5 000 000 EUR (netto), der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus
dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der
Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des
Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt 4 Verpflichtungserklärung zur
Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber/BewG müssen zu den nachfolgenden Punkte/Nachweise/Angaben
erbringen/machen, die für die Eignung erforderlich sind.
1)
Nachweise:
Durch die Bewerber/BewG ist die Bewerbererklärung hinsichtlich
Produkteigenschaft, Lieferung, Ansprechpartner und Konzept auszufüllen
und unterschrieben einzureichen. Ergänzend dazu sind entsprechende
Nachweise und Zertifikate in deutscher Sprache einzureichen. Der AG
stellt hierzu folgende Formblätter zur Verfügung: Formblatt 06
Produkteigenschaft, Formblatt 07 Lieferung, Formblatt 8
Ansprechpartner und Formblatt 09 Konzept.
2)
Referenzen:
Durch die Bewerber/BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen
einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform
erfolgen und soll folgende Angaben beinhalten:
Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der
BewG/Nachunternehmer etc.);
Bezeichnung des Referenzobjektes;
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-Nr.;
Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen;
Auftragsvolumen;
Kurzbeschreibung;
Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die
nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann
dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines
Rahmenvertrages betreffen. Es sind maximal 5 Referenzen einzureichen
bzw. der Bewerber/BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 5
Referenzen gewertet werden sollen. Erfolgt keine Kennzeichnung der zu
wertenden Referenzen, können die Referenzen nicht gewertet werden.
Für die geforderten Angaben stellt der AG ein entsprechendes Formblatt
05 Referenzen zur Verfügung, welches von den Bewerbern/BewG genutzt
werden soll.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) mittels Formblatt Bewerbererklärung Produkteigenschaft:
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in die Bewerber/BewG die
Bewerbererklärung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und
entsprechende Nachweise/Zertifikate der Erklärung eingereicht haben.
zu 1) mittels Formblatt Bewerbererklärung Lieferung:
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in die Bewerber/BewG die
Bewerbererklärung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und
entsprechende Nachweise/Zertifikate der Erklärung eingereicht haben.
zu 2) mittels Formblatt Referenzen:
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in der/den eingereichten
Referenzen die nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden:
Bei der Ermittlung der geforderten Mindestmengen ist zu
berücksichtigen, dass die Mengenangaben in der jeweiligen Referenz
maßgeblich sind und ein Multiplizieren der Mengen zum Nachweis der
Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen nicht vorgenommen werden
darf.
mind. eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre
(1.1.2012 31.12.2016) erbracht worden sein;
mind. eine Referenz muss eine Laufzeit 5 Monate innerhalb der
letzten 5 Kalenderjahre und innerhalb der Wintersaison (01.11.-30.03.)
aufweisen;
mind. eine Referenz muss eine Liefermenge von mind. 150 t an festen
chemischen Flächenenteisungsmitteln aufweisen;
mind. eine Referenz muss eine Liefermenge von mind. 150 t an
flüssigen chemischen Flächenenteisungsmitteln aufweisen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wertung fristgerecht eingegangener TNA:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten
Angaben/Erklärungen/Nachweise gem. III.1.1 III.1.3.
Stufe 2: Prüfung von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung gem.
III.1.1 und der Leistungsfähigkeit gem. III.1.2 III.1.3 gemessen an
der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe
eingereichten Angaben/Erklärungen/Nachweise erfolgt, übt der AG seinen
Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber/BewGe werden im
weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
korrigieren zu lassen.
Der AG behält sich vor, sofern die Anzahl der als wertbar
einzustufenden TNA/Bieterangebote < 3 beträgt, das Verfahren
aufzuheben/einzustellen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A)
Das einzusetzende Fahrpersonal muss:
für das jeweils eingesetzte Fahrzeug einen gültigen Führerschein
besitzen und im Einsatz bei sich führen.
über gute (mündliche) Deutschkenntnisse verfügen.
b)
Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer
Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro AN
Luftseite-von 5 000 000 EUR psch. für Personen und Sachschäden;
Landseite-von 2 000 000 EUR psch. für Personen und Sachschäden.
c)
Sofern der MA des AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält,
benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die
Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung
(PflVG) in Höhe von 100 000 000 EUR.
d)
Die entsprechenden Versicherungsscheine sind dem AG vor Beginn des
Vertragsverhältnisses vorzulegen.
Alle o. g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums
vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/03/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des
Aktenzeichens EA-2017-057 an die E-Mailadresse
[4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.3.2017,
12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA
ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA und deren Anlagen sind einfach (ein Original) in deutscher
Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter
Angabe des Aktenzeichens EA-2017-057 auf dem verschlossenen
Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax oder in
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen
auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger
beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren
Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen.
Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die
Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BewGe der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
10)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331866-1617
Fax: +49 331866-1652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2017
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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