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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Starnberg
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 67854-2017 (ID: 2017022209143372214)
Veröffentlicht: 22.02.2017
*
  DE-Starnberg: Gebäudereinigung
   2017/S 37/2017 67854
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Munich International School e. V.
   Schloss Buchhof
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle Vergabeverfahren Reinigungsleistungen
   Zu Händen von: Frau Ute Truetsch
   82319 Starnberg
   Deutschland
   E-Mail: [1]utruetsch@mis-munich.de
   Fax: +49 8151366109
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.mis-munich.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.mis-munich.de/ausschreibung-reinigung
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Schule in privater Trägerschaft
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Vergabeverfahren Reinigungsleistungen.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 14: Gebäudereinigung und Hausverwaltung
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Schloss Buchhof bei Starnberg.
   NUTS-Code DE21L
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, nichttextilen und textilen
   Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie
   Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung, jeweils unter
   Beachtung besonderer Anforderungen an vom Bieter/Auftragnehmer zu
   erstellendes und zu verhandelndes Konzept zur Organisation der
   Leistung, Qualitätssicherungskonzept, Logistikkonzept sowie Konzept zur
   Personalgewinnung und -Bindung sowie mit besonderen Anforderungen an
   Flexibilität, Zuverlässigkeit sowie Sicherheit.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   90911200
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Reinigungsleistungen für ca. 18 340 m² im Umfang von mindestens 20 099
   Jahresreinigungsstunden (werk- und dienstleistungsvertragliche
   Elemente) sowie Sonderreinigungen nach Anforderung, nach Anforderungen
   wie in Ziff. II.1.5) genannt.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: Verlängerung um bis zu 3 weitere Jahre, je
   nach Qualität der Leistung, nach Mitteilung bis 3 Monate vor regulärem
   Vertragsende.
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter
   genannt wird.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragliche Rahmenbedingungen
   des Auftraggebers, siehe Vergabeunterlagen.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Erklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds
   der Bewerbergemeinschaft:
   1. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt,
   dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist,
   nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen
   sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
   Straftat nach
   a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
   b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
   einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
   finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
   ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
   eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
   c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
   d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden,
   e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
   ihrem Auftrag verwaltet werden,
   f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
   Verkehr),
   g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
   h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
   jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
   internationale Bedienstete),
   i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB
   (Förderung des Menschenhandels).
   k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
   Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
   Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
   2. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt
   zudem, dass
   a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
   b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines
   Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein
   Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter
   Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bewerber diesen dem Teilnahmeantrag
   bei,
   c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
   keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
   d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
   und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
   f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
   Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung
   begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
   die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
   g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die
   Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
   Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten,
   durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
   könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
   übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
   Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
   Informationen zu übermitteln.
   h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des
   Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des
   Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen
   hat.
   3. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt
   zudem, dass
   a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem
   Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst
   erfüllt,
   b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der
   Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
   c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise
   vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren
   Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder
   Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines
   Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder
   Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
   d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der
   Bewerber bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie
   Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er
   hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine
   entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss
   einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
   e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister
   eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [auszufüllen] bei folgendem
   Register (Bezeichnung, Ort): [auszufüllen] und
   f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls
   aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n),
   falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach
   Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten
   Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen
   für eine Zuschlagserteilung ergeben.
   Sofern der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) in der
   Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die
   insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen,
   mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im
   Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bewerber (bzw. das
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft) die Nachweise gemeinsam mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   Sind zu dem jeweiligen Punkt keine Erklärungen/Nachweise in dem
   vorgegebenen Feld bzw. auf einem Beiblatt beigefügt, gilt jeweils die
   Erklärung bis zum Wort ODER (in Großbuchstaben) als abgegeben.
   Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied
   gesondert auszufüllen und zu unterschreiben; der Abschnitt kann dafür
   elektronisch kopiert und als ergänzende Seiten in das WORD-Dokument
   eingefügt.
    Für Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angabe von
   vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit
   Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen
   des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den
   Bewerber (Telefon, Telefax, E-Mail).
    Bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der
   Bewerbergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung),
   Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines
   bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen
   der Vergabestelle zur Bewerbergemeinschaft oder deren Mitgliedern
   (Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail.
    Scientology-Schutzerklärung;
    Vertraulichkeitserklärung als Voraussetzung für Übermittlung
   vertraulicher Unterlagen;
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
   verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
   soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
   Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
   Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag
   Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor
   abschließender Wertung).
    Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden,
   dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
   Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere
   entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten
   Bewerber/Bewerbern der Name des erfolgreichen Bewerbers und unter
   bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen
   Teilnahmeantrag mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen
   von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des
   Auftraggebers belegt werden.
    Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
   Vergabeunterlagen zu verwenden.
   Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
   zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum
   Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem
   Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten
   Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber
   verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag
   ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber
   Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist zu geben.
    Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2014-2016
   (netto; nur Bewerber allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des
   jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch),
   für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der
   Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2013), und
   Abgabe einer Erklärung, wonach sich der Bewerber verpflichtet, auf
   Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge
   für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren
   Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der
   Bewerber ansässig sind, vorgeschrieben ist.
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
   verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
   soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
   Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
   Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
   Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
   Wertung).
    Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
   Vergabeunterlagen zu verwenden.
    Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
   zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum
   Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem
   Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten
   Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber
   verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag
   ausgeschlossen.
   Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur
   Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu
   geben.
    Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten 3 Jahren,
   die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art
   und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen
   geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu
   vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des
   Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der
   Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft über mehrere
   Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung
   beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bewerber eine
   Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch
   einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies
   anzugeben. Falls der Bewerber keine eigenen Referenzen, sondern
   Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich
   auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von
   Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bewerber
   gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung
   anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn
   nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz
   ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht
   berücksichtigt werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder
   andere Unterlagen genügt nicht; der Auftraggeber ist nicht
   verpflichtet, sich aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen
   möglicherweise geeignete Angaben zusammenzusuchen. Verweist ein
   Bewerber nur auf allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass
   seine Eignung nicht festgestellt und der Teilnahmeantrag daher nicht
   berücksichtigt wird. Dazu ist das Einverständnis zu erklären, dass sich
   der Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von
   mir/uns mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen
   Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu
   überprüfen und weitere Angaben zur Eignung zu erhalten. Auf Anforderung
   der Vergabestelle ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung
   des Referenzauftraggebers zu belegen. Zu jeder Referenz sind
   Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (bitte
   Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber, Mitglied
   der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger
   Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen
   Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B.
   Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur
   Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie, dass alle zu
   erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden sollen, s.
   o.), Umfang der Vergütung in EUR (Mindestwert oder ungefährer Wert
   genügt) und der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit
   Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner anzugeben.
    Angaben zur Erfahrung des / der vorgesehenen Objektleiter(s) sowie
   des / der vorgesehenen stellvertretenden Objektleiter(s) und Angabe
   persönlicher Referenzen der Projektleitung;
    Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten Jahren;
    Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender
   Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach der Bewerber erklärt, dass er
   sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse,
   Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der
   Vergabestelle bzw. des Auftraggebers hat der Bewerber unverzüglich die
   Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der
   Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu
   vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur
   Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder
   ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen,
   entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung,
   wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist
   Beschreibung der Teilleistung sowie
   Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des
   Dritten (z. B. Nachunternehmer) erforderlich.
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
   verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
   soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
   Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
   Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
   Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
   Wertung).
    Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
   Vergabeunterlagen zu verwenden.
    Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
   zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf
   einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber
   angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten
   Nachfrist ein, so wird der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. Der
   Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur
   Ergänzung
   seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu geben.
    Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser
   vergleichbare, d. h. nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang
   Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen
   verfügt, wobei auch vom Auftraggeber abgefragte Aussagen der
   Referenzgeber sowie die Anzahl solcher Referenzen in jüngster
   Vergangenheit von Bedeutung sein können.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote ja
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   Vergabeverfahren Reinigungsleistungen
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   23.3.2017 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   80538 München
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   nachfolgenden Regelungen gelten nur insoweit als der Auftraggeber nach
   objektivem Recht zu Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet ist; der
   Auftraggeber unterwirft sich im Übrigen nicht den Regelungen des
   Vergaberechts und insbesondere zum Rechtsschutz:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des
   GWB verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten
   Fristen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt..
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   80538 München
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20.2.2017
References
   1. mailto:utruetsch@mis-munich.de?subject=TED
   2. http://www.mis-munich.de/
   3. https://www.mis-munich.de/ausschreibung-reinigung
   4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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