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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ludwigsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 67541-2017 (ID: 2017022209112571889)
Veröffentlicht: 22.02.2017
*
  DE-Ludwigsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 37/2017 67541
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Verordnung 2007/1370
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landsratsamt Ludwigsburg
   Hindenburgstraße 40
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Verkehr, Geschäftsteil Nahverkehr
   Zu Händen von: Herrn Meier
   71631 Ludwigsburg
   Deutschland
   Telefon: +49 71411442312
   E-Mail: [1]vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
   Fax: +49 7141144396
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.landkreis-ludwigsburg.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung
   integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im
   Linienbündel LB (3) Gerlingen.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
   Ludwigsburg im Land Baden-Württemberg.
   NUTS-Code DE115,DE112
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Landkreis Ludwigsburg als federführender Aufgabenträger,
   beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Linienbündels LB (3) Gerlingen
   mit Wirkung zum 01. Januar 2019 nach Artikel 5 Absatz (4) direkt zu
   vergeben. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 7 Jahren. Der Auftrag wird
   gemeinsam mit dem Landkreis Böblingen vergeben.
   Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
   Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie
   nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere
   Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
   Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
   VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
   Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
   schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend
   Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der
   öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu
   erbringen.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Das Linienbündel LB (3) Gerlingen umfasst die folgenden Buslinien:
   Los 1: Gerlingen 1
   Linie 638 (frühere Linie 98) Ditzingen  Gerlingen  Schillerhöhe 
   Leonberg Golfplatz
   Menge: ca. 206 000 Fahrplan-km/Jahr.
   Los 2: Gerlingen 2
   Linie 635 Leonberg  Gerlingen Breitwiesen
   Menge: ca. 120 000 Fahrplan-km/Jahr.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2019
   Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
   f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
   dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
   Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle
   Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das
   ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor
   Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur
   unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst
   veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
   PBefG.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: - Einhaltung
   Mindestentgeltvorgaben für Arbeitnehmer sowie transparente Angaben zu
   ihren vertraglichen Rechten und Pflichten und Bedingungen gemäß
   Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW)
   sowie des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
   Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf
   Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit
   Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens
   3 Monate nach der Vorabbekanntmachung stellen. Diese Anträge müssen die
   unter c) genannten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die
   Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird
   durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien)
   ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind. Nach dem
   eigenwirtschaftlichen Verfahren wird der Landkreis das
   gemeinwirtschaftliche Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage von Art. 5
   Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 und §8b PBefG einleiten.
   b) Vergabe als Gesamtleistung:
   Die Verkehrsleistungen jedes Loses stellen jeweils eine Gesamtleistung
   dar, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Eventuelle eigenwirtschaftliche
   Anträge können daher einzeln für die in den Losen 1 und 2 enthaltenen
   Verkehre gestellt werden.
   c) Vorgaben:
   Die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten
   Verkehrsleistungen haben die nachstehend beschriebenen Anforderungen zu
   beachten. Die Aufgabenträger erwarten, dass ein eventueller
   eigenwirtschaftlicher Antrag diese Aspekte verbindlich zusichert.
   (1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
   Die vorgegebenen Musterfahrpläne (abzurufen unter:
   [3]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
   fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
   erkehren/) sind einzuhalten, einschließlich der für die
   Schülerbeförderung notwendigen Verstärkerfahrten, die entsprechend dem
   Bedarf auch künftig durchzuführen sind.
   Ein Anpassungsbedarf der Fahrpläne kann sich infolge von Änderungen der
   Stundenpläne von Schulen und von Änderungen im Bahnverkehr auf der S6
   ergeben. In diesen Fällen ist in Abstimmung mit den Auftraggebern der
   Fahrplan an-zupassen, wobei der Leistungsumfang aufrechterhalten
   bleiben muss. Die Fahrpläne sind durch das Verkehrsunternehmen
   regelmäßig auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs (Änderung der
   Schulanfangs- und Endzeiten; Änderung der Schülerströme; Bereitstellung
   ausreichender Kapazität) anzupassen. Ziel ist für den Fahrplan an
   Schultagen einen bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen
   des Schülerverkehrs und den Anforderungen des Besorgungs- und
   Berufsverkehrs zu finden.
   Im Übrigen sind Verschiebungen gegenüber den vorgegebenen Fahrplänen im
   Bereich von Minuten zulässig.
   Bei allen Fahrplanänderungen gilt:
    Der Angebotsstandard der verlinkten Fahrpläne darf  sofern bei den
   einzelnen Linien nicht explizit aufgeführt  künftig nicht
   verschlechtert werden. Dies betrifft sowohl die Anzahl der angebotenen
   Fahrten als auch die Verteilung der Fahrten über die unterschiedlichen
   Tageszeiten und Wochentage;
    Ein Verschieben von Fahrlagen ist dann möglich und erwünscht, wenn
   sich dadurch die Regelmäßigkeit der Fahrtabstände und damit die
   Merkbarkeit des Fahrplans verbessert (ohne die weiteren genannten
   Voraussetzungen zu verletzen);
    Bei einer eventuellen Verschiebung von Fahrlagen ist in jedem Fall
   darauf zu achten, dass sich die Zeitspanne zwischen Busankunft und
   Schulbeginn bzw. zwischen Schulende und Busabfahrt an den
   weiterführenden Schulen entlang des Linienwegs sowie die
   Übergangszeiten an die S- und Regionalbahnen nicht verschlechtert;
    Zudem darf ein eventuelles Verschieben von Fahrlagen nicht dazu
   führen, dass zusätzliche Verstärkerbusse (beispielsweise im
   Schülerverkehr) erforderlich werden, die von den zuständigen
   Aufgabenträgern kostenpflichtig bestellt werden sollen;
    Es sind Gefäßgrößen einzusetzen, mit denen die fahrlagenspezifische
   Verkehrsnachfrage befriedigt werden kann;
    Alle Änderungen gegenüber den Musterfahrplänen müssen die Vorgaben
   des am 24.04.2015 vom Kreistag des Landkreises Ludwigsburg
   beschlossenen Nahverkehrsplans beachten. Dieser ist unter folgendem
   Link veröffentlicht:
   [4]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamt
   werk.pdf
   Für die jeweiligen Linien gelten insoweit die Anforderungen des
   Kapitels 6.4.6 des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg zum
   Linienbündel 3: Verkehrsraum Gerlingen.
   (2) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
   Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds
   Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen
   Vorschrift des Verbands Region Stuttgart Allgemeinen Vorschrift über
   die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der
   Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart in ihrer
   jeweils gültigen Fassung.
   (3) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
   Zu beachten sind die qualitativen und betrieblichen Vorgaben, die sich
   aus den Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise ergeben. Diese
   können unter folgendem Link eingesehen und abgerufen werden:
   [5]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
   fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
   erkehren/
   Für dort nicht beschriebene Anforderungen gelten ergänzend die Vorgaben
   des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg.
   Auf den Linien werden spezielle Busse eingesetzt:
   Los 1: Gerlingen 1
   Der Linienweg der Li. 638 erlaubt nur den Einsatz von Midibussen gemäß
   Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise bis 11 m Länge.
   Los 2: Gerlingen 2
   Der Linienweg der Li. 635 erlaubt nur den Einsatz von Midibussen gemäß
   Standards im Busverkehr der Verbundland-kreise bis 11 m Länge.
   (4) Gewünschte Ausstattung der Fahrzeuge auf der Linie 635 und auf der
   Linie 638:
   Es wird eine besondere Ausstattung der Fahrzeuge gewünscht. Die
   nachstehend beschriebene Ausstattung der Fahrzeuge für die Stadtbusse
   in Gerlingen (über den VVS-Standard hinaus) betrachten die zuständigen
   Behörden als wünschenswert:
    Lackierung: Perlmuttgrau metallic;
    Beschriftung nach Vorgaben der Stadt Gerlingen;
    Linienverlauf oberhalb des Fensterbandes;
    Stadtbuslogo an den Seiten und auf dem Heck;
    Werbefreiheit, die Werbeflächen werden durch die Stadt Gerlingen
   belegt;
    Innen Doppel-Infotainment (Zweiter Bildschirm für Werbeinhalte der
   Stadt Gerlingen reserviert).
   Das maximale Durchschnittsalter der gesamten eingesetzten und
   gemeldeten Fahrzeugflotte darf von den Standards im Busverkehr der
   VVS-Verbundlandkreise abweichen und während der Vertragslaufzeit 11
   Jahre betragen.
   Im Jahr 2015 wurden 3 neue Stadtbusse für den Verkehr in Gerlingen in
   Betrieb genommen und von der Stadt Gerlingen mitfinanziert. Bei einem
   Betreiberwechsel kann sich der Neubetreiber bemühen, die Fahrzeuge des
   Altbetreibers zu übernehmen (Zusammenstellung der technischen Daten der
   zur Übernahme stehenden Fahrzeuge kann unter folgendem Link eingesehen
   und abgerufen werden:
   [6]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
   fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
   erkehren/).
   d) Antworten für mögliche Antragsteller eigenwirtschaftlicher Verkehre
   Soweit die Aufgabenträger Fragen von an einer Antragstellung für
   eigenwirtschaftliche Verkehre interessierten Unternehmen zu den oben
   genannten Vorgaben beantworten, stellen sie diese unter dem Link zur
   Verfügung, unter dem auch die Musterfahrpläne zu finden sind (oben c)
   (1)).
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [7]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [8]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
   gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
   Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird
   hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die
   folgenden Wortlaut hat:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge, wenn sie
   innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des angeblichen Verstoßes gegen
   Vergaberecht erhoben wird.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [9]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219264049
   Internet-Adresse: [10]http://www.rp-karlsruhe.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17.2.2017
References
   1. mailto:vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/
   3. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
   4. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamtwerk.pdf
   5. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
   6. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
   7. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
   8. http://www.rp-karlsruhe.de/
   9. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
  10. http://www.rp-karlsruhe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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