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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ludwigsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 67541-2017 (ID: 2017022209112571889)
Veröffentlicht: 22.02.2017
*
DE-Ludwigsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 37/2017 67541
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Verordnung 2007/1370
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landsratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
Kontaktstelle(n): Fachbereich Verkehr, Geschäftsteil Nahverkehr
Zu Händen von: Herrn Meier
71631 Ludwigsburg
Deutschland
Telefon: +49 71411442312
E-Mail: [1]vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
Fax: +49 7141144396
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.landkreis-ludwigsburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung
integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im
Linienbündel LB (3) Gerlingen.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
Ludwigsburg im Land Baden-Württemberg.
NUTS-Code DE115,DE112
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Ludwigsburg als federführender Aufgabenträger,
beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Linienbündels LB (3) Gerlingen
mit Wirkung zum 01. Januar 2019 nach Artikel 5 Absatz (4) direkt zu
vergeben. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 7 Jahren. Der Auftrag wird
gemeinsam mit dem Landkreis Böblingen vergeben.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner
Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie
nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere
Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der Einsatz von
Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus
schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend
Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der
öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu
erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Das Linienbündel LB (3) Gerlingen umfasst die folgenden Buslinien:
Los 1: Gerlingen 1
Linie 638 (frühere Linie 98) Ditzingen Gerlingen Schillerhöhe
Leonberg Golfplatz
Menge: ca. 206 000 Fahrplan-km/Jahr.
Los 2: Gerlingen 2
Linie 635 Leonberg Gerlingen Breitwiesen
Menge: ca. 120 000 Fahrplan-km/Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2019
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit.
f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht
dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle
Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das
ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor
Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur
unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst
veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
PBefG.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: - Einhaltung
Mindestentgeltvorgaben für Arbeitnehmer sowie transparente Angaben zu
ihren vertraglichen Rechten und Pflichten und Bedingungen gemäß
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW)
sowie des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf
Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit
Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens
3 Monate nach der Vorabbekanntmachung stellen. Diese Anträge müssen die
unter c) genannten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die
Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird
durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien)
ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind. Nach dem
eigenwirtschaftlichen Verfahren wird der Landkreis das
gemeinwirtschaftliche Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage von Art. 5
Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 und §8b PBefG einleiten.
b) Vergabe als Gesamtleistung:
Die Verkehrsleistungen jedes Loses stellen jeweils eine Gesamtleistung
dar, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Eventuelle eigenwirtschaftliche
Anträge können daher einzeln für die in den Losen 1 und 2 enthaltenen
Verkehre gestellt werden.
c) Vorgaben:
Die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten
Verkehrsleistungen haben die nachstehend beschriebenen Anforderungen zu
beachten. Die Aufgabenträger erwarten, dass ein eventueller
eigenwirtschaftlicher Antrag diese Aspekte verbindlich zusichert.
(1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
Die vorgegebenen Musterfahrpläne (abzurufen unter:
[3]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
erkehren/) sind einzuhalten, einschließlich der für die
Schülerbeförderung notwendigen Verstärkerfahrten, die entsprechend dem
Bedarf auch künftig durchzuführen sind.
Ein Anpassungsbedarf der Fahrpläne kann sich infolge von Änderungen der
Stundenpläne von Schulen und von Änderungen im Bahnverkehr auf der S6
ergeben. In diesen Fällen ist in Abstimmung mit den Auftraggebern der
Fahrplan an-zupassen, wobei der Leistungsumfang aufrechterhalten
bleiben muss. Die Fahrpläne sind durch das Verkehrsunternehmen
regelmäßig auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs (Änderung der
Schulanfangs- und Endzeiten; Änderung der Schülerströme; Bereitstellung
ausreichender Kapazität) anzupassen. Ziel ist für den Fahrplan an
Schultagen einen bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen
des Schülerverkehrs und den Anforderungen des Besorgungs- und
Berufsverkehrs zu finden.
Im Übrigen sind Verschiebungen gegenüber den vorgegebenen Fahrplänen im
Bereich von Minuten zulässig.
Bei allen Fahrplanänderungen gilt:
Der Angebotsstandard der verlinkten Fahrpläne darf sofern bei den
einzelnen Linien nicht explizit aufgeführt künftig nicht
verschlechtert werden. Dies betrifft sowohl die Anzahl der angebotenen
Fahrten als auch die Verteilung der Fahrten über die unterschiedlichen
Tageszeiten und Wochentage;
Ein Verschieben von Fahrlagen ist dann möglich und erwünscht, wenn
sich dadurch die Regelmäßigkeit der Fahrtabstände und damit die
Merkbarkeit des Fahrplans verbessert (ohne die weiteren genannten
Voraussetzungen zu verletzen);
Bei einer eventuellen Verschiebung von Fahrlagen ist in jedem Fall
darauf zu achten, dass sich die Zeitspanne zwischen Busankunft und
Schulbeginn bzw. zwischen Schulende und Busabfahrt an den
weiterführenden Schulen entlang des Linienwegs sowie die
Übergangszeiten an die S- und Regionalbahnen nicht verschlechtert;
Zudem darf ein eventuelles Verschieben von Fahrlagen nicht dazu
führen, dass zusätzliche Verstärkerbusse (beispielsweise im
Schülerverkehr) erforderlich werden, die von den zuständigen
Aufgabenträgern kostenpflichtig bestellt werden sollen;
Es sind Gefäßgrößen einzusetzen, mit denen die fahrlagenspezifische
Verkehrsnachfrage befriedigt werden kann;
Alle Änderungen gegenüber den Musterfahrplänen müssen die Vorgaben
des am 24.04.2015 vom Kreistag des Landkreises Ludwigsburg
beschlossenen Nahverkehrsplans beachten. Dieser ist unter folgendem
Link veröffentlicht:
[4]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamt
werk.pdf
Für die jeweiligen Linien gelten insoweit die Anforderungen des
Kapitels 6.4.6 des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg zum
Linienbündel 3: Verkehrsraum Gerlingen.
(2) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds
Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen
Vorschrift des Verbands Region Stuttgart Allgemeinen Vorschrift über
die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der
Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
(3) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
Zu beachten sind die qualitativen und betrieblichen Vorgaben, die sich
aus den Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise ergeben. Diese
können unter folgendem Link eingesehen und abgerufen werden:
[5]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
erkehren/
Für dort nicht beschriebene Anforderungen gelten ergänzend die Vorgaben
des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg.
Auf den Linien werden spezielle Busse eingesetzt:
Los 1: Gerlingen 1
Der Linienweg der Li. 638 erlaubt nur den Einsatz von Midibussen gemäß
Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise bis 11 m Länge.
Los 2: Gerlingen 2
Der Linienweg der Li. 635 erlaubt nur den Einsatz von Midibussen gemäß
Standards im Busverkehr der Verbundland-kreise bis 11 m Länge.
(4) Gewünschte Ausstattung der Fahrzeuge auf der Linie 635 und auf der
Linie 638:
Es wird eine besondere Ausstattung der Fahrzeuge gewünscht. Die
nachstehend beschriebene Ausstattung der Fahrzeuge für die Stadtbusse
in Gerlingen (über den VVS-Standard hinaus) betrachten die zuständigen
Behörden als wünschenswert:
Lackierung: Perlmuttgrau metallic;
Beschriftung nach Vorgaben der Stadt Gerlingen;
Linienverlauf oberhalb des Fensterbandes;
Stadtbuslogo an den Seiten und auf dem Heck;
Werbefreiheit, die Werbeflächen werden durch die Stadt Gerlingen
belegt;
Innen Doppel-Infotainment (Zweiter Bildschirm für Werbeinhalte der
Stadt Gerlingen reserviert).
Das maximale Durchschnittsalter der gesamten eingesetzten und
gemeldeten Fahrzeugflotte darf von den Standards im Busverkehr der
VVS-Verbundlandkreise abweichen und während der Vertragslaufzeit 11
Jahre betragen.
Im Jahr 2015 wurden 3 neue Stadtbusse für den Verkehr in Gerlingen in
Betrieb genommen und von der Stadt Gerlingen mitfinanziert. Bei einem
Betreiberwechsel kann sich der Neubetreiber bemühen, die Fahrzeuge des
Altbetreibers zu übernehmen (Zusammenstellung der technischen Daten der
zur Übernahme stehenden Fahrzeuge kann unter folgendem Link eingesehen
und abgerufen werden:
[6]http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oef
fentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfahren-von-busv
erkehren/).
d) Antworten für mögliche Antragsteller eigenwirtschaftlicher Verkehre
Soweit die Aufgabenträger Fragen von an einer Antragstellung für
eigenwirtschaftliche Verkehre interessierten Unternehmen zu den oben
genannten Vorgaben beantworten, stellen sie diese unter dem Link zur
Verfügung, unter dem auch die Musterfahrpläne zu finden sind (oben c)
(1)).
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [7]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: [8]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die
folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge, wenn sie
innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des angeblichen Verstoßes gegen
Vergaberecht erhoben wird.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [9]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: [10]http://www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 7219263985
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.2.2017
References
1. mailto:vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de?subject=TED
2. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/
3. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
4. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/uploads/media/NVP_LB_2015_Gesamtwerk.pdf
5. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
6. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/wettbewerbliche-vergabeverfa
hren-von-busverkehren/
7. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
8. http://www.rp-karlsruhe.de/
9. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
10. http://www.rp-karlsruhe.de/
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