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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Magdeburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 67386-2017 (ID: 2017022209103471744)
Veröffentlicht: 22.02.2017
*
  DE-Magdeburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2017/S 37/2017 67386
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   39106
   Deutschland
   Telefon: +49 391287845327
   E-Mail: [1]Katja.Wartenberg@san.aok.de
   Fax: +49 3912878845327
   NUTS-Code: DEE0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einführung eines Output-Managementsystems.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Kauf und Pflege eines Output-Managementsystems sowie die Erbringung von
   Dienstleistungsunterstützung bei der Implementierung der Software und
   nachgelagerter Systemservice.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 209 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand ist die Beschaffung eines Output-Managementsystems als
   Nachfolge zur bestehenden Softwarelösung vor dem Hintergrund eines
   gemeinsamen Vorgehens von Sozialleistungsträgern bei dem Betrieb von
   IT-Lösungen im Wege einer Arbeitsgemeinschaft.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der unter II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 209
   000 EUR. Dieser kann derzeit aufgrund der Marktgegebenheiten noch nicht
   näher spezifiziert werden. Unter II.1.7 musste dennoch ein Wert
   angegeben werden, um das Formular vollständig befüllen zu können.
   Insoweit stellt der angegebene Gesamtwert der Beschaffung einen
   fiktiven Wert dar.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die betriebssichere u. hochverfügbare Bereitstellung von Software
   funktioniert nur im Zusammenspiel unterschiedlicher Systeme (u. a. SAP,
   Citrix, Follow-Me). Dies setzt langjährige Erfahrung und umfangreiche
   Kenntnisse in den einzelnen Produkten voraus.
   Die Auftraggeberin ist derzeit Gesellschafter der gkv informatik und
   beabsichtigt im Jahr 2018 das Rechenzentrum (zur ARGE AOK) zu wechseln.
   Der Wechsel eines Rechenzentrums ist eine schwierige Herausforderung;
   nur das Vorhandensein von Know-how im abgebenden als auch im
   aufnehmenden Rechenzentrum sichern einen reibungslosen und
   störungsarmen Übergang. Das Produkt X-Out wird in der ARGE AOK als
   maßgebliches Brieferzeugungssystem bereits langfristig für die dortigen
   Kunden eingesetzt. Zugleich hat die gkv informatik für einen anderen
   Kunden ebenfalls X-Out im Einsatz und das dementsprechende Know-how.
   Zur Erzeugung von kundenindividuellen Briefen werden Abfragen an das
   SAP System durchgeführt und die Ergebnisse in den Text der Briefe
   inkludiert. Die Erstellung dieser Abfragen und deren Programmierung der
   einzelnen Briefe ist mit einem hohen Aufwand verbunden, soweit diese
   Implementierung nicht von einem anderen Kunden des Rechenzentrums
   übernommen werden kann. In der gkv informatik u. im ARGE AOK
   Rechenzentrum sind in den letzten Jahren sehr viele Ressourcen für die
   Entwicklung von Briefen in X-Out aufgewendet worden. Der Auftraggeberin
   steht die Nutzung dieser Implementierungen nur offen, wenn das
   identische Produkt ausgewählt wird. Die für den Betrieb der
   Infrastruktur (insbesondere in der ARGE AOK) benötigte Hardware ist
   zugeschnitten auf die einzelnen Komponenten u. für eine optimale
   Auslastung hin optimiert. Die vom SAP System erzeugten Druckströme
   müssen durch das Textsystem aufbereitet werden, um Klärfälle einzelnen
   Anwendern zuzusteuern. Die Entwicklung dieses Workflows ist
   produktabhängig u. kann nur verwendet werden, wenn die Auftraggeberin
   das gleiche Produkt wie die anderen Kunden des Rechenzentrums einsetzt.
   Die Anzahl der pro Tag erzeugten Briefe ist sehr starken Schwankungen
   ausgesetzt u. die Auswirkungen dieser Schwankungen und einzelner
   Verarbeitungsspitzen sind von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Das
   ARGE AOK Rechenzentrum hat über mehrere Jahre Erfahrung mit der
   Bereitstellung einer stabilen Verarbeitungsqualität bei gleichzeitig
   optimaler Ausnutzung der Hardware-Ressourcen im Produkt X-Out. Die
   Auftraggeberin kann diese Erfahrungen nur nutzen, wenn ebenfalls X-Out
   zur Anwendung kommt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   17/02/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   data experts GmbH
   Woldegker Str. 12
   Neubrandenburg
   17033
   Deutschland
   NUTS-Code: DE8
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 209 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 209 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Unter V.2.1 musste dennoch
   ein Datum des Vertragsschlusses angegeben werden, um das Formular
   vollständig ausfüllen zu können. Das hier angegebene Datum ist nicht
   korrekt. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB). Hinsichtlich des Gesamtauftragswertes
   wird auf die Ausführungen unter II.2.14 verwiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 168 Abs.2, S.1 GWB:
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/02/2017
References
   1. mailto:Katja.Wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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