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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Magdeburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 67386-2017 (ID: 2017022209103471744)
Veröffentlicht: 22.02.2017
*
DE-Magdeburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2017/S 37/2017 67386
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
Telefon: +49 391287845327
E-Mail: [1]Katja.Wartenberg@san.aok.de
Fax: +49 3912878845327
NUTS-Code: DEE0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einführung eines Output-Managementsystems.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Kauf und Pflege eines Output-Managementsystems sowie die Erbringung von
Dienstleistungsunterstützung bei der Implementierung der Software und
nachgelagerter Systemservice.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 209 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand ist die Beschaffung eines Output-Managementsystems als
Nachfolge zur bestehenden Softwarelösung vor dem Hintergrund eines
gemeinsamen Vorgehens von Sozialleistungsträgern bei dem Betrieb von
IT-Lösungen im Wege einer Arbeitsgemeinschaft.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der unter II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 209
000 EUR. Dieser kann derzeit aufgrund der Marktgegebenheiten noch nicht
näher spezifiziert werden. Unter II.1.7 musste dennoch ein Wert
angegeben werden, um das Formular vollständig befüllen zu können.
Insoweit stellt der angegebene Gesamtwert der Beschaffung einen
fiktiven Wert dar.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die betriebssichere u. hochverfügbare Bereitstellung von Software
funktioniert nur im Zusammenspiel unterschiedlicher Systeme (u. a. SAP,
Citrix, Follow-Me). Dies setzt langjährige Erfahrung und umfangreiche
Kenntnisse in den einzelnen Produkten voraus.
Die Auftraggeberin ist derzeit Gesellschafter der gkv informatik und
beabsichtigt im Jahr 2018 das Rechenzentrum (zur ARGE AOK) zu wechseln.
Der Wechsel eines Rechenzentrums ist eine schwierige Herausforderung;
nur das Vorhandensein von Know-how im abgebenden als auch im
aufnehmenden Rechenzentrum sichern einen reibungslosen und
störungsarmen Übergang. Das Produkt X-Out wird in der ARGE AOK als
maßgebliches Brieferzeugungssystem bereits langfristig für die dortigen
Kunden eingesetzt. Zugleich hat die gkv informatik für einen anderen
Kunden ebenfalls X-Out im Einsatz und das dementsprechende Know-how.
Zur Erzeugung von kundenindividuellen Briefen werden Abfragen an das
SAP System durchgeführt und die Ergebnisse in den Text der Briefe
inkludiert. Die Erstellung dieser Abfragen und deren Programmierung der
einzelnen Briefe ist mit einem hohen Aufwand verbunden, soweit diese
Implementierung nicht von einem anderen Kunden des Rechenzentrums
übernommen werden kann. In der gkv informatik u. im ARGE AOK
Rechenzentrum sind in den letzten Jahren sehr viele Ressourcen für die
Entwicklung von Briefen in X-Out aufgewendet worden. Der Auftraggeberin
steht die Nutzung dieser Implementierungen nur offen, wenn das
identische Produkt ausgewählt wird. Die für den Betrieb der
Infrastruktur (insbesondere in der ARGE AOK) benötigte Hardware ist
zugeschnitten auf die einzelnen Komponenten u. für eine optimale
Auslastung hin optimiert. Die vom SAP System erzeugten Druckströme
müssen durch das Textsystem aufbereitet werden, um Klärfälle einzelnen
Anwendern zuzusteuern. Die Entwicklung dieses Workflows ist
produktabhängig u. kann nur verwendet werden, wenn die Auftraggeberin
das gleiche Produkt wie die anderen Kunden des Rechenzentrums einsetzt.
Die Anzahl der pro Tag erzeugten Briefe ist sehr starken Schwankungen
ausgesetzt u. die Auswirkungen dieser Schwankungen und einzelner
Verarbeitungsspitzen sind von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Das
ARGE AOK Rechenzentrum hat über mehrere Jahre Erfahrung mit der
Bereitstellung einer stabilen Verarbeitungsqualität bei gleichzeitig
optimaler Ausnutzung der Hardware-Ressourcen im Produkt X-Out. Die
Auftraggeberin kann diese Erfahrungen nur nutzen, wenn ebenfalls X-Out
zur Anwendung kommt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
17/02/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
data experts GmbH
Woldegker Str. 12
Neubrandenburg
17033
Deutschland
NUTS-Code: DE8
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 209 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 209 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Unter V.2.1 musste dennoch
ein Datum des Vertragsschlusses angegeben werden, um das Formular
vollständig ausfüllen zu können. Das hier angegebene Datum ist nicht
korrekt. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB). Hinsichtlich des Gesamtauftragswertes
wird auf die Ausführungen unter II.2.14 verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 168 Abs.2, S.1 GWB:
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2017
References
1. mailto:Katja.Wartenberg@san.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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