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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Köln
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 67061-2017 (ID: 2017022209074071418)
Veröffentlicht: 22.02.2017
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  DE-Köln: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2017/S 37/2017 67061
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
   Gemeindeentwicklung mbH
   Brückenstr. 17
   Köln
   50667
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Martin Hahn
   E-Mail: [1]klinikum@lenz-johlen.de
   NUTS-Code: DEA2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.modernestadt.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E77573272
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
   Gustav-Heinemann-Ufer 88
   Köln
   50968
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Martin Hahn
   E-Mail: [4]klinikum@lenz-johlen.de
   NUTS-Code: DEA2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.lenz-johlen.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
   Gustav-Heinemann-Ufer 88
   Köln
   50968
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Martin Hahn
   E-Mail: [6]klinikum@lenz-johlen.de
   NUTS-Code: DEA2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.lenz-johlen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Fördermittelempfänger
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Projektentwickler
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Köln Porz Brandschutz P4.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieur- und
   Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz für einen
   5-geschossigen Neubau mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten
   Bauabschnitts für das Projekt Revitalisierung der Innenstadt
   Köln-Porz europaweit aus.
   Zu den Objektdaten können folgende Angaben gemacht werden:
    ca. 26 500 m^3 umbauter Raum oberirdisch  ca. 27 500 m^3 umbauter
   Raum unterirdisch  ca. 7 100 m^2 Bruttogrundfläche (BGF) oberirdisch 
   ca. 7 800 m^2 Bruttogrundfläche (BGF) unterirdisch  2 Untergeschosse 
   5 Geschosse.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2
   Hauptort der Ausführung:
   Köln.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang
   beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieur- und
   Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz in Anlehnung an
   die Leistungsbilder des AHO-Arbeitskreises Brandschutz sowie der zur
   Erbringung der Leistung notwendigen Nebenleistungen (der AG behält sich
   eine stufenweise Beauftragung in max. 3 Stufen vor).
   Schnittstellen zur Rückbauplanung der Bestandsgebäude und zur Planung
   der umgebenden Außenbereiche sind im Leistungsaufwand zu
   berücksichtigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 30/06/2017
   Ende: 30/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete
   Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am
   Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden
   Projekt vergleichbaren Referenzen. Diese werden bewertet anhand der
   nachstehenden Kriterien:  Geschossigkeit der TG  Platzierung der
   Anlieferung  Umfang BGF oberirdisch  Umfang BGF unterirdisch  Umfang
   realisierte Einzelhandelsfläche Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen
   Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird
   gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des
   anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten
   erwarten lässt. Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen
   einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen
   Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der
   unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
   Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden,
   welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder
   übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien stellen
   insofern Eigenschaften von möglichen Referenzen dar, die aus Sicht der
   Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings
   über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist,
   um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Werden Referenzen
   eingereicht, welche über den Mindestgehalt hinausgehen, werden hierfür
   Punkte vergeben. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der
   Referenzen der Bewerber können Punkte erzielt werden, die für die
   Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden
   ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Zunächst werden die
   mindestens geforderten zwei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es
   können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden,
   wobei inkl. der zwei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare
   Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare
   Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche
   Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung
   erfolgt, werden die ersten fünf Referenzobjekte im Teilnahmeantrag nach
   Anordnung von vorne gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht
   sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte,
   da sie nicht vergleichbar ist.
   Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix zur Auswertung
   der Referenzen der Bewerber:
   Geschossigkeit der TG 1-geschossig = 1 Pkt. 2- und mehrgeschossig = 3
   Pkt. Platzierung der Anlieferung oberirdisch = 1 Pkt. unterirdisch= 3
   Pkt. Umfang BGF oberirdisch größer/gleich 5 000 m^2 = 1 Pkt.
   größer/gleich 7 500 m^2 = 2 Pkt. größer/gleich 10 000 m^2 = 3 Pkt.
   Umfang BGF unterirdisch größer/gleich 2 000 m^2 = 1 Pkt. größer/gleich
   5 000 m^2 = 2 Pkt. größer/gleich 7 500 m^2 = 3 Pkt. Umfang realisierte
   Einzelhandelsfläche kleiner 500 m^2 = 0 Pkt. größer/gleich 500 m^2 = 1
   Pkt. größer/gleich 1 000 m^2 = 2 Pkt. größer/gleich 1 500 m^2 = 3 Pkt.
   Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen
   Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die
   Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Die 3 Bewerber
   mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte
   die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand
   mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem
   dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält
   sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen
   aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu
   Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl
   erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen
   aufgefordert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Qualifikationsnachweis Planungs- und Projektleiter sowie
   Sachverständigem.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Teilnahmeanträge müssen schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail oder
   elektronisch ) eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag ist in
   Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit
   eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt
   oder kopiert) und einmal als Kopie. Zusätzlich (nur digital ist nicht
   ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick)
   eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z.
   B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften
   verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/03/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund
   von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche
   Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein
   Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die
   Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben
   habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben
   daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für
   öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine
   Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer
   unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige
   europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung
   eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer
   Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die
   Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen lediglich, weil es sich um
   Pflichtfelder handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
   Köln
   Köln
   Deutschland
   Telefon: +49 221-1472889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein
   öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der
   Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/02/2017
References
   1. mailto:klinikum@lenz-johlen.de?subject=TED
   2. http://www.modernestadt.de/
   3. https://www.subreport.de/E77573272
   4. mailto:klinikum@lenz-johlen.de?subject=TED
   5. http://www.lenz-johlen.de/
   6. mailto:klinikum@lenz-johlen.de?subject=TED
   7. http://www.lenz-johlen.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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