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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Köln
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 67061-2017 (ID: 2017022209074071418)
Veröffentlicht: 22.02.2017
*
DE-Köln: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2017/S 37/2017 67061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH
Brückenstr. 17
Köln
50667
Deutschland
Kontaktstelle(n): Martin Hahn
E-Mail: [1]klinikum@lenz-johlen.de
NUTS-Code: DEA2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.modernestadt.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E77573272
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Gustav-Heinemann-Ufer 88
Köln
50968
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Martin Hahn
E-Mail: [4]klinikum@lenz-johlen.de
NUTS-Code: DEA2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.lenz-johlen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Gustav-Heinemann-Ufer 88
Köln
50968
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Martin Hahn
E-Mail: [6]klinikum@lenz-johlen.de
NUTS-Code: DEA2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.lenz-johlen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Fördermittelempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwickler
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt Köln Porz Brandschutz P4.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Ingenieur- und
Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz für einen
5-geschossigen Neubau mit gemischter Nutzung im Rahmen des ersten
Bauabschnitts für das Projekt Revitalisierung der Innenstadt
Köln-Porz europaweit aus.
Zu den Objektdaten können folgende Angaben gemacht werden:
ca. 26 500 m^3 umbauter Raum oberirdisch ca. 27 500 m^3 umbauter
Raum unterirdisch ca. 7 100 m^2 Bruttogrundfläche (BGF) oberirdisch
ca. 7 800 m^2 Bruttogrundfläche (BGF) unterirdisch 2 Untergeschosse
5 Geschosse.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2
Hauptort der Ausführung:
Köln.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang
beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieur- und
Sachverständigenleistungen zum vorbeugenden Brandschutz in Anlehnung an
die Leistungsbilder des AHO-Arbeitskreises Brandschutz sowie der zur
Erbringung der Leistung notwendigen Nebenleistungen (der AG behält sich
eine stufenweise Beauftragung in max. 3 Stufen vor).
Schnittstellen zur Rückbauplanung der Bestandsgebäude und zur Planung
der umgebenden Außenbereiche sind im Leistungsaufwand zu
berücksichtigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/06/2017
Ende: 30/06/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete
Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am
Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden
Projekt vergleichbaren Referenzen. Diese werden bewertet anhand der
nachstehenden Kriterien: Geschossigkeit der TG Platzierung der
Anlieferung Umfang BGF oberirdisch Umfang BGF unterirdisch Umfang
realisierte Einzelhandelsfläche Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen
Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird
gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des
anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten
erwarten lässt. Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen
einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen
Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der
unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden,
welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder
übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien stellen
insofern Eigenschaften von möglichen Referenzen dar, die aus Sicht der
Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings
über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist,
um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Werden Referenzen
eingereicht, welche über den Mindestgehalt hinausgehen, werden hierfür
Punkte vergeben. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der
Referenzen der Bewerber können Punkte erzielt werden, die für die
Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden
ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Zunächst werden die
mindestens geforderten zwei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es
können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden,
wobei inkl. der zwei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare
Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare
Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche
Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung
erfolgt, werden die ersten fünf Referenzobjekte im Teilnahmeantrag nach
Anordnung von vorne gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht
sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte,
da sie nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix zur Auswertung
der Referenzen der Bewerber:
Geschossigkeit der TG 1-geschossig = 1 Pkt. 2- und mehrgeschossig = 3
Pkt. Platzierung der Anlieferung oberirdisch = 1 Pkt. unterirdisch= 3
Pkt. Umfang BGF oberirdisch größer/gleich 5 000 m^2 = 1 Pkt.
größer/gleich 7 500 m^2 = 2 Pkt. größer/gleich 10 000 m^2 = 3 Pkt.
Umfang BGF unterirdisch größer/gleich 2 000 m^2 = 1 Pkt. größer/gleich
5 000 m^2 = 2 Pkt. größer/gleich 7 500 m^2 = 3 Pkt. Umfang realisierte
Einzelhandelsfläche kleiner 500 m^2 = 0 Pkt. größer/gleich 500 m^2 = 1
Pkt. größer/gleich 1 000 m^2 = 2 Pkt. größer/gleich 1 500 m^2 = 3 Pkt.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen
Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die
Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Die 3 Bewerber
mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte
die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand
mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem
dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält
sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen
aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu
Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl
erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen
aufgefordert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Qualifikationsnachweis Planungs- und Projektleiter sowie
Sachverständigem.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Teilnahmeanträge müssen schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail oder
elektronisch ) eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag ist in
Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit
eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt
oder kopiert) und einmal als Kopie. Zusätzlich (nur digital ist nicht
ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick)
eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z.
B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften
verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund
von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche
Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein
Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die
Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben
habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben
daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für
öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine
Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer
unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige
europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung
eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer
Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die
Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen lediglich, weil es sich um
Pflichtfelder handelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper
Köln
Köln
Deutschland
Telefon: +49 221-1472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der
Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2017
References
1. mailto:klinikum@lenz-johlen.de?subject=TED
2. http://www.modernestadt.de/
3. https://www.subreport.de/E77573272
4. mailto:klinikum@lenz-johlen.de?subject=TED
5. http://www.lenz-johlen.de/
6. mailto:klinikum@lenz-johlen.de?subject=TED
7. http://www.lenz-johlen.de/
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