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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung von Fotolabormaterialien - DE-Berlin
Geräte für Fotolabors
Dokument Nr...: 846812-2017 (ID: 2017022008332268513)
Veröffentlicht: 20.02.2017
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  Rahmenvertrag über die Lieferung von Fotolabormaterialien
Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach  3 Abs. 1 VOL/A
Rahmenvertrag über die Lieferung von Fotolabormaterialien
1. Ausschreibende Stelle:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat 100  Haushalt, Controlling, Zentrale Vergabe, technische Verwaltung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Ansprechpartnerin: Katrin Klement
Fax: 030 18 272-2119
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de
Aktenzeichen: 26000/1#1
2. Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung gemäß  3 Abs. 1 VOL/A
3. Form, in der das Angebot einzureichen ist:
Das Angebot ist schriftlich auf dem Postweg oder direkt in zweifacher Ausfertigung
(Original und Kopie) einzureichen. Weitere Formvorschriften sind den
Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
4. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung:
Das BPA fertigt im Rahmen seiner Aufgaben Fotoaufnahmen an und verarbeitet sie
anschließend in einem hauseigenen Fotolabor. Dafür soll die Lieferung von
Fotolabormaterialien in Losen (Fotopapier - Los 1, Colorchemie - Los 2,
Qualitätsprüfung - Los 3) vergeben und entsprechende Rahmenverträge
abgeschlossen werden.
Vom Bieter können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Losübergreifende Rabatte werden jedoch nicht berücksichtigt!
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistungen ist den
Vertragsunterlagen einschließlich Anlagen zu entnehmen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist Berlin.
5. Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Vertragslaufzeit für alle Lose: 1. April 2017 bis 31. März 2018
6. Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt sowie des Tages, bis zu dem
sie bei ihr spätestens angefordert werden können:
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind
eigenständig durch jeden Interessenten unter dem Link
ftp://ausschreibung_oeffentlich@bpa-ftp.de/ aus dem Ordner Fotolabormaterialien
abzurufen.
Hinweis: Möglicherweise erscheint nach dem Aufruf des Links ein Fenster, in dem
darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Täuschungsversuch handeln könnte.
Der Abruf vom ftp-Server ist vertrauenswürdig und der Aufruf der Website kann
bedenkenlos mit Ja bestätigt werden. Falls Sie nach einem Passwort gefragt werden,
klicken Sie ohne Eingabe eines Passworts auf OK, woraufhin Sie zu den
Vergabeunterlagen gelangen.
Die Vergabeunterlagen stehen ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf mögliche Bieterfragen, die auf dem gleichen
Weg zugänglich gemacht werden, durch die Interessenten ebenfalls selbständig
abzurufen sind. Die Antworten sind von allen Bietern bei der Erstellung der Angebote
zwingend zu beachten, auch wenn die Fragen nicht durch den Bieter selbst gestellt
wurden. Nähere Informationen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
7. Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: 10. März 2017, 12.00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 31. März 2017
8. Die Höhe geforderter Sicherheitsleistungen:
Entfällt.
9. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie
enthalten sind:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind den Vertragsunterlagen einschl. Anlagen
zu entnehmen.
10. Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, die vom Auftraggeber für die
Beurteilung der Eignung des Bieters verlangt werden ( 6 Abs. 3 VOL/A):
- Selbsterklärung
Die weiteren Vorgaben zu den vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden
Unterlagen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
11. Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen:
Kostenerstattung wird nicht verlangt.
12. Zuschlagskriterien:
Das Zuschlagskriterium ist bei allen Losen der Preis. Näheres ist den
Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
13. Hinweis:
Bieter unterliegen im Falle der Abgabe eines Angebotes auch den Bestimmungen des
19 VOL/A über nicht berücksichtigte Angebote.
Hat der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (Punkt 7) den Zuschlag nicht erhalten,
so konnte das Angebot bei der Vergabe des Auftrages nicht berücksichtigt werden.
Das BPA teilt spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden
Antrags den nicht berücksichtigen Bietern die Gründe für die Ablehnung des
Angebotes mit.
Die Auftragsvergabe erfolgt nach der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Die VOL/A wird nicht
Vertragsbestandteil. Im Falle des Zuschlags werden die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" Bestandteil des
Vertrages.
Gerichtsstand ist Berlin.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Presse-und-Informationsamt-der-Bundesregierung/2017/02/1853022.html
Data Acquisition via: p8000000
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