Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Schalttafeln Niederspannungshauptverteilungen - DEU-Stuttgart Schalttafeln Dokument Nr...: 714123-2026 (ID: 2026101501203040057) Veröffentlicht: 15.10.2026 * DEU-Stuttgart: Deutschland Schalttafeln Niederspannungshauptverteilungen 2026/S 200/2026 714123 Deutschland Schalttafeln Niederspannungshauptverteilungen OJ S 200/2026 15/10/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Lieferleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stuttgart Netze GmbH E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Niederspannungshauptverteilungen Beschreibung: Beschaffung von fabrikfertig montierten und verdrahteten Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen bzw. Niederspannungsverteilungen (NSV. Kennung des Verfahrens: 573b2200-6e5b-44af-a310-50dde9a2cb9f Interne Kennung: SNETZE-2026-0009. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 31214500 Schalttafeln 2.1.2. Erfüllungsort Beliebiger Ort 2.1.3. Wert Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 685 000,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen Zwingend: Teilnahmeantragsformular Bewerbererklärung (Anlage A) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (Anlage B) Eigenerklärung Jahresumsatz (Anlage C) Eigenerklärung Referenzen (Anlage D) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage F) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (Anlage G) Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage H) Verpflichtungserklärung LTMG Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen Soweit anfallend: Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Anlage I) Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (Anlage I) Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (Anlage J) Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Anlage K) Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (Anlage K) Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens Erklärung Bewerbergemeinschaft (Anlage M) jeweils in deutscher Sprache 2. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen 2.1 Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen Angebot gem. Angebotsformblatt (zusätzliche Beilage eines bieterindividuellen Angebotes ist gestattet) Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) Nachunternehmererklärung (gem. II. 2.7) geforderten Nachweise technische Erläuterungen zum Angebot / Produktdatenblätter Erklärung zur Bindefrist CO2-Fußabdruck SNETZE-2026-0009_Preisblatt zur Angebotsabgabe 2.2 Mit dem Endangebot sind folgende Unterlagen einzureichen Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt Erklärung zur Bindefrist oder Angebot gem. Angebotsformblatt (zusätzliche Beilage eines bieterindividuellen Angebotes ist gestattet) Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7) geforderten Nachweise technische Erläuterungen zum Angebot / Produktdatenblätter Erklärung zur Bindefrist CO2-Fußabdruck SNETZE- 2026-0009_Preisblatt zur Angebotsabgabe jeweils in deutscher Sprache >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU sektvo - 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Niederspannungshauptverteilungen Beschreibung: Beschaffung von fabrikfertig montierten und verdrahteten Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen bzw. Niederspannungsverteilungen (NSV. Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 31214500 Schalttafeln 5.1.2. Erfüllungsort Beliebiger Ort 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber- /Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber- /Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber- /Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: CO2-Fußabdruck Beschreibung: CO2-Fußabdruck Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 10 Kriterium: Art: Kosten Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 90 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1 /Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stuttgart Netze GmbH 6. Ergebnisse 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0000 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Stuttgart Netze GmbH Registrierungsnummer: HRB 746547 Postanschrift: Kesselstraße 21-23 Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70327 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland Kontaktperson: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de Telefon: +49 711 66601496 Internetadresse: https://stuttgart-netze.de Profil des Erwerbers: https://stuttgart-netze.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Kapellenstraße 17 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76131 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f926ff7-af1a-46f4-90a0-89267ffba6d9 - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 30 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2026 12:53:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 200/2026 Datum der Veröffentlichung: 15/10/2026 Referenzen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ https://stuttgart-netze.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-714123-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de