Ausschreibung: Deutschland Fahrleitungsbauarbeiten Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD - DEU-Mannheim Fahrleitungsbauarbeiten Dokument Nr...: 713628-2026 (ID: 2026101501193139938) Veröffentlicht: 15.10.2026 * DEU-Mannheim: Deutschland Fahrleitungsbauarbeiten Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD 2026/S 200/2026 713628 Deutschland Fahrleitungsbauarbeiten Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD OJ S 200/2026 15/10/2026 Bekanntmachung der Auftragsänderungen Bauleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH E-Mail: vergabe@rnv-online.de 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD Beschreibung: Die rnv hat die Straßenbahnstrecke in der Dossenheimer Landstraße erneuert. Ergänzend hierzu wird die Montage eines Signalauslegers notwendig. Kennung des Verfahrens: 106c7b56-dab5-4728-a418-007b1475585f Interne Kennung: 301-22-E17 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Heidelberg Postleitzahl: 69121 Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU vob-a-eu - 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD Beschreibung: Die rnv hat die Straßenbahnstrecke in der Dossenheimer Landstraße erneuert. Ergänzend hierzu wird die Montage eines Signalauslegers notwendig. Interne Kennung: 301-22-E17 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Heidelberg Postleitzahl: 69121 Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125) Land: Deutschland 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein- Neckar-Verkehr GmbH Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar- Verkehr GmbH Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 12 175,65 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0000 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 230096-N010 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Wert des Angebots: 12 175,65 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 301-22-E17-N10 Titel: H041 Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD Lieferung und Montage eines Signalauslegers Datum des Vertragsabschlusses: 20/08/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH 7. Änderung 7.1. Änderung Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 752534-2023 Identifikator des geänderten Vertrags: 301-22-E17-N10 Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer. Beschreibung: Es wurde erst zu einem sehr späten Zeitpunkt festgestellt, dass an diesem Standort ein Lichtsignalausleger (LSA-Ausleger) erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mast der Fahrleitungsanlage bereits in der Produktion. Daher konnte die zusätzliche Leistung bei der ursprünglichen Planung und Ausschreibung nicht berücksichtigt werden und musste als Nachtrag aufgenommen werden. Bei dem LSA-Ausleger handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes Bauteil der Lichtsignalanlage, welche den Straßenverkehr regelt. Der Ausleger wird an einem Mast der Fahrleitungsanlage befestigt. Für diesen Mast besteht eine Gewährleistungsverpflichtung der Firma SPL. Aus haftungs-, gewährleistungs- und sicherheitstechnischen Gründen kann die Montage nicht durch eine Fremdfirma erfolgen. 7.1.1. Änderung Beschreibung der Änderungen: Die rnv hat die Straßenbahnstrecke in der Dossenheimer Landstraße erneuert. Ergänzend hierzu wird die Montage eines Signalauslegers notwendig. 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Registrierungsnummer: DE213122348 Postanschrift: Möhlstrasse 27 Stadt: Mannheim Postleitzahl: 68165 Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabemanagement E-Mail: vergabe@rnv-online.de Telefon: +496214651730 Fax: +496214653111 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die den Auftrag unterzeichnet 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Registrierungsnummer: DE811469974 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: 0721 926-8730 Fax: 0721 926-3985 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH Registrierungsnummer: DE252155181 Stadt: Forchheim Postleitzahl: 91301 Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248) Land: Deutschland E-Mail: office.germany@powerlines-group.com Telefon: +499191977100 Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0000 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f2f7d634-8e6d-45c1-ac16-6fdaf34ee01c - 01 Formulartyp: Auftragsänderung Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen Unterart der Bekanntmachung: 39 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2026 10:08:23 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 200/2026 Datum der Veröffentlichung: 15/10/2026 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de