Ausschreibung: Deutschland Dachdeckarbeiten Dachdeckerarbeiten -Dach Neubau - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker - DEU-Aachen Dachdeckarbeiten Dokument Nr...: 713402-2026 (ID: 2026101501135239283) Veröffentlicht: 15.10.2026 * DEU-Aachen: Deutschland Dachdeckarbeiten Dachdeckerarbeiten -Dach Neubau - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker 2026/S 200/2026 713402 Deutschland Dachdeckarbeiten Dachdeckerarbeiten - Dach Neubau - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker OJ S 200/2026 15/10/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Bauleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Dachdeckerarbeiten - Dach Neubau - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker Beschreibung: Dachdeckerarbeiten - Dach Neubau - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker Kennung des Verfahrens: 81b417bb-9d7d-4c8a-9442-eef3b035c3e4 Interne Kennung: 2026-0590-CL Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Pauwelsstr. 30 Stadt: Aachen Postleitzahl: 52074 Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJDYDCN6C6J# Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) x Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen x Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Dachdeckerarbeiten - Dach Neubau - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker Beschreibung: Im Hauptgebäude des UKA wird in den Ebenen -3 und -4 ein ehemaliger Laborbereich mit Technikräumen zu einem Radiopharmakalabor zur Versorgung von Nuklearmedizin-Patienten umgebaut. Auf der Ostseite des Gebäudes wird direkt angrenzend an den Bestand in der Ebene -5 ein unterirdischer Neubau errichtet, in dem mit Hilfe eines Zyklotrons Radionuklide zur Synthese von Radiopharmaka hergestellt werden. Ein oberirdischer Neubau mit einer Strahlenschutzschleuse verbindet den neuen Zyklotronbunker mit dem Laborbereich. Der Zugang zur Strahlenschutzschleuse erfolgt über einen vorhandenen Flur in der Ebene -3 des Hauptgebäudes. Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind die Dachdeckerarbeiten inkl. Dämmung, Abdichtungsebenen und Klempnerarbeiten für die Errichtung des Zyklotronbunkers mit oberirdischem Neubau der Strahlenschutzschleuse, sowie die Anbindung an das Bestandsgebäude. Ein Seilsicherungssystem und außenliegender Dachaufstieg sind ebenfalls Bestandteil des LVs. Der Dachbereich liegt auf OK Dachrand bei ca. +5,02m, dies entspricht ca. 3,22m über Gelände geplant. Interne Kennung: 2026-0590-CL 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Pauwelsstr. 30 Stadt: Aachen Postleitzahl: 52074 Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 18/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Nachhaltigkeit Die Kriterien einer nachhaltigen Wirtschaft, ökologische und soziale Belange sowie ökonomische Ansprüche sollen ebenso wie eine umweltschonende Produktion berücksichtigt werden. Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die den Anforderungen an eine hohe Haltbarkeit, einen niedrigen Wartungsbedarf und guter Recycelbarkeit entsprechen. Innerhalb des gesamten Bauwerks dürfen nicht verwendet werden: - asbesthaltige Baustoffe - unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW, HFCKW, CFC, HFA, FCK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortschäume - Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus geordneter Plantagen- oder Forstwirtschaft wird eindeutig nachgewiesen Umweltbezogene Herstellerangaben bzw. Anbietererklärungen und Umweltkennzeichnungen von Produkten gelten nur, wenn sie nach DIN EN ISO 14020 und darin mindestens gemäß Typ I nach DIN EN ISO 14024 erfolgt sind. Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen in jedem Fall: - EPEA Cradle to Cradle - Blauer Engel - IBR Rosenheim - Nature Plus - PEFC / FSC - RAL - Gütezeichen / Goldenes M - Eco Institut Label - Nature Plus e.V. Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung des Eignungskriteriums: VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen: - Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der Fertigstellung, - abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS0YYJDYDCN6C6J/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJDYDCN6C6J 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice /CXS0YYJDYDCN6C6J Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10% des Auftragswertes gefordert. Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Frist für den Eingang der Angebote: 21/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 16a EU VOB/A vor. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 21/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: x Mit dem Angebot xx Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfalt Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Aachen AöR Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Angebotssammelstelle ELEKTRONISCH 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR Registrierungsnummer: Keine Angabe Postanschrift: Pauwelsstraße 30 Stadt: Aachen Postleitzahl: 52074 Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de Telefon: +49 2418080007 Internetadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Registrierungsnummer: 05515-03004-07 Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Stadt: Münster Postleitzahl: 48147 Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33) Land: Deutschland Kontaktperson: Geschäftsstelle E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165 Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Angebotssammelstelle ELEKTRONISCH Registrierungsnummer: Keine Angabe Postanschrift: Die schriftliche Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen Stadt: Aachen Postleitzahl: 52074 Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de Telefon: +49 2418080007 Internetadresse: https://www.ukaachen.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b9a311b1-599b-44ce-883f- 5ee17b917adf-01 Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar Beschreibung: Austausch von Verfahrensunterlagen und Verlängerung der Fristen 10.1. Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: Aus gegebenen Anlass verändern sich die Fristen im Vergabeverfahren wie folgt: Angebotsfrist: 21.10.2026 09:00 Uhr Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 13.10.2026 Frist zur Beantwortung von fristgerecht eingereichten Bieterfragen: 14.10.2026 Austausch folgender Verfahrensunterlagen INP02_LV05_Dach Bunker 25_261013. pdf INP02_LV05_Dach Bunker 25_261013_V33.X83 INP02_LV05_Dach Bunker 25_261013. D83 Änderung der Auftragsunterlagen am: 13/10/2026 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e867820d-6a70-41f5-a8dc-81f4a0fc0fe8 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 15:55:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 200/2026 Datum der Veröffentlichung: 15/10/2026 Referenzen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJDYDCN6C6J https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJDYDCN6C6J/documents https://www.ukaachen.de https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html http://www.bezreg-muenster.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-713402-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de