Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Schneeräumung Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost - DEU-Kiel Schneeräumung Glatteisbeseitigung Dokument Nr...: 670417-2026 (ID: 2026092901280795684) Veröffentlicht: 29.09.2026 * DEU-Kiel: Deutschland Schneeräumung Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost 2026/S 188/2026 670417 Deutschland Schneeräumung Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost OJ S 188/2026 29/09/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR E-Mail: mail@gmsh.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Beschreibung: Winterdienst für 20 Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost mit einer Gesamtfläche von 30.442 m². Die Ausschreibung ist auf 11 Losgruppen (Losgruppen A bis K) mit insgesamt 20 Losen aufgeteilt. Angebote sind nur für komplette Losgruppen möglich. Kennung des Verfahrens: 6200c82b-b809-49ff-abcb-e2fa6f61c951 Interne Kennung: ZV-GV-26-0347000-412.02 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung 2.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Diverse Erfüllungsorte in Schleswig-Holstein, gem. Vergabeunterlagen. 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: A1 JVA Luebeck Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Lübeck mit einer Gesamtfläche von 7.456 m². Interne Kennung: Los 1 Losgruppe A 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Lübeck. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0002 Titel: B1 FA Ostholstein Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 1.546 m². Interne Kennung: Los 2 Losgruppe B 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0003 Titel: B2 FA Ostholstein Nebenstelle Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 823 m². Interne Kennung: Los 3 Losgruppe B 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0004 Titel: B3 PSt Oldenburg Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 827 m². Interne Kennung: Los 4 Losgruppe B 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0005 Titel: C1 AG Oldenburg Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 3.264 m². Interne Kennung: Los 5 Losgruppe C 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0006 Titel: D1 PD Ratzeburg Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Ratzeburg mit einer Gesamtfläche von 1.293 m². Interne Kennung: Los 6 Losgruppe D 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Ratzeburg. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0007 Titel: E1 PSt Bargteheide Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bargteheide mit einer Gesamtfläche von 484 m². Interne Kennung: Los 7 Losgruppe E 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Bargteheide. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 5.1. Los: LOT-0008 Titel: F1 AG Schwarzenbek Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Schwarzenbek mit einer Gesamtfläche von 1.407 m². Interne Kennung: Los 8 Losgruppe F 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Schwarzenbek. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0009 Titel: F2 PR Schwarzenbek Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Schwarzenbek mit einer Gesamtfläche von 473 m². Interne Kennung: Los 9 Losgruppe F 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Schwarzenbek. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0010 Titel: F3 PR Geesthacht Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Geesthacht mit einer Gesamtfläche von 627 m². Interne Kennung: Los 10 Losgruppe F 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Geesthacht. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0011 Titel: G1 FA Stormarn Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bad Oldesloe mit einer Gesamtfläche von 3.795 m². Interne Kennung: Los 11 Losgruppe G 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Bad Oldesloe. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0012 Titel: G2 FA Stormarn Nebenstelle Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bad Oldesloe mit einer Gesamtfläche von 92 m². Interne Kennung: Los 12 Losgruppe G 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Bad Oldesloe. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0013 Titel: G3 PABR Bad Oldesloe Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bad Oldesloe mit einer Gesamtfläche von 1.016 m². Interne Kennung: Los 13 Losgruppe G 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Bad Oldesloe. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0014 Titel: H1 PSt Glinde Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Glinde mit einer Gesamtfläche von 364 m². Interne Kennung: Los 14 Losgruppe H 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Glinde. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 5.1. Los: LOT-0015 Titel: H2 PSt Wentorf Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Wentorf mit einer Gesamtfläche von 127 m². Interne Kennung: Los 15 Losgruppe H 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Wentorf. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 5.1. Los: LOT-0016 Titel: H3 PR Reinbek Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Reinbek mit einer Gesamtfläche von 870 m². Interne Kennung: Los 16 Losgruppe H 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Reinbek. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 5.1. Los: LOT-0017 Titel: I1 PZSt Moelln Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Mölln mit einer Gesamtfläche von 260 m². Interne Kennung: Los 17 Losgruppe I 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Mölln. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0018 Titel: I2 PD Ratzeburg FBAB Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Elmenhorst mit einer Gesamtfläche von 2.111 m². Interne Kennung: Los 18 Losgruppe I 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Elmenhorst. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0019 Titel: J1 LAG Luebeck Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Lübeck mit einer Gesamtfläche von 2.313 m². Interne Kennung: Los 19 Losgruppe J 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Lübeck. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 5.1. Los: LOT-0020 Titel: K1 FA Ploen Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Eutin mit einer Gesamtfläche von 1.294 m². Interne Kennung: Los 20 Losgruppe K 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen. 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: Eutin. 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 15/10/2026 Andere Laufzeit: Unbegrenzt 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 1 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0002 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Angebot: Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 2 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0003 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Angebot: Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 3 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0004 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Angebot: Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 4 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0005 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Angebot: Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 5 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0006 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 6 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0008 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH Angebot: Kennung des Angebots: MAVOX Winterdienst GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Ja Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen: 50 Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 8 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0009 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH Angebot: Kennung des Angebots: MAVOX Winterdienst GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Ja Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen: 50 Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 9 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0010 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH Angebot: Kennung des Angebots: MAVOX Winterdienst GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Ja Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen: 50 Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 10 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0011 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 11 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0012 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 12 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0013 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 13 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0017 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice Angebot: Kennung des Angebots: GaLa-Objektservice Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 17 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0018 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice Angebot: Kennung des Angebots: GaLa-Objektservice Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 18 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0019 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Angebot: Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 19 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0020 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Angebot: Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Rangfolge des Angebots: 1 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Los 20 Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Bandbreite der Angebote: Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0007 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt. 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0014 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt. 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0015 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt. 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0016 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt. 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412 Postanschrift: Küterstrasse 30 Stadt: Kiel Postleitzahl: 24103 Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02) Land: Deutschland Kontaktperson: Fachbereich 412 E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de Telefon: +49 4315991940 Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein Registrierungsnummer: t:04319884542 Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94 Stadt: Kiel Postleitzahl: 24105 Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de Telefon: +49 4319884542 Fax: +49 4319884702 Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812 Registrierungsnummer: t:4315991112 Abteilung: SB 812 Postanschrift: Küterstraße 30 Stadt: Kiel Postleitzahl: 24103 Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02) Land: Deutschland E-Mail: nachpruefungsstelle@gmsh.de Telefon: +49 4315991112 Fax: +49 4315991119 Internetadresse: https://www.gmsh.de Rollen dieser Organisation: Schlichtungsstelle 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Registrierungsnummer: t:04319880LAND Postanschrift: Küterstrasse 30 Stadt: Kiel Postleitzahl: 24103 Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02) Land: Deutschland E-Mail: mail@gmsh.de Telefon: +49431599-0 Internetadresse: https://www.gmsh.de Profil des Erwerbers: https://www.e-vergabe-sh.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die den Auftrag unterzeichnet Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird Organisation, die die Zahlung ausführt 8.1. ORG-9000 Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen Registrierungsnummer: DE307567034 Postanschrift: Werner-Siemens-Str. 89 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22113 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: info@mavox.team Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH Postanschrift: Werner-Siemens-Str. 89 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22113 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: info@mavox.team Gewinner dieser Lose: LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010 8.1. ORG-9001 Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen Registrierungsnummer: DE 197451989 Postanschrift: Industriestraße 10 Stadt: Eutin Postleitzahl: 23701 Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08) Land: Deutschland E-Mail: info@derhausmeister.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K. Postanschrift: Industriestraße 10 Stadt: Eutin Postleitzahl: 23701 Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08) Land: Deutschland E-Mail: info@derhausmeister.de Telefon: 045211701 Fax: 04521766613 Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0020 8.1. ORG-9002 Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen Registrierungsnummer: DE298269216 Postanschrift: Krummeck 2 Stadt: Lübeck Postleitzahl: 23562 Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03) Land: Deutschland E-Mail: info@nimbus-service.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH Postanschrift: Krummeck 2 Stadt: Lübeck Postleitzahl: 23562 Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03) Land: Deutschland E-Mail: info@nimbus-service.de Telefon: 045147922484 Fax: 045147922486 Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0006, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0019 8.1. ORG-9003 Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen Registrierungsnummer: DE328076804 Postanschrift: Henri-Dunant-Str. 18 Stadt: Mölln Postleitzahl: 23879 Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06) Land: Deutschland E-Mail: info@gala-objektservice.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice Postanschrift: Henri-Dunant-Str. 18 Stadt: Mölln Postleitzahl: 23879 Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06) Land: Deutschland E-Mail: info@gala-objektservice.de Gewinner dieser Lose: LOT-0017, LOT-0018 8.1. ORG-9004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f685924a-9409-4086-be22-e916405b8a80 - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/09/2026 12:51:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 188/2026 Datum der Veröffentlichung: 29/09/2026 Referenzen: https://www.e-vergabe-sh.de https://www.gmsh.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-670417-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de