Ausschreibung: Deutschland Bereitstellung von Software Beschaffung von Codefy Hybrid AI - DEU-Berlin Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe Bereitstellung von Software Dokument Nr...: 622694-2026 (ID: 2026090908023346942) Veröffentlicht: 09.09.2026 * DEU-Berlin: Deutschland Bereitstellung von Software Beschaffung von Codefy Hybrid AI 2026/S 174/2026 622694 Deutschland Bereitstellung von Software Beschaffung von Codefy Hybrid AI OJ S 174/2026 09/09/2026 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes E-Mail: recht@autobahn.de Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Beschaffung von Codefy Hybrid AI Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Datenanalysesoftware Codefy Hybrid AI® einschließlich der erforderlichen Softwarelizenzen, Implementierungs-, Konfigurations-, Betriebs-, Support- und Beratungsleistungen zu beschaffen. Die Softwarelösung soll zur automatisierten, nachvollziehbaren und nutzergesteuerten Analyse umfangreicher Vergabe- und Projektunterlagen (z.B. Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse, Vertragsunterlagen, Gutachten, Pläne und weiterer zur Projektdurchführung relevanter Dokumente) dienen. Die Lösung soll insbesondere die Prüfung hochkomplexer Infrastrukturvorhaben auf rechtliche, vergabe- und vertragsrechtliche, kalkulatorische, technische und betriebswirtschaftliche Risiken durch Fachabteilungen, Vergabe- und Vertragsverantwortliche unterstützen. Die Software muss unter anderem große und heterogene Dokumentenmengen unterschiedlichster Dateiformate dokumenten-, ordner- und aktenübergreifend auswerten, wobei die Originalfundstellen visuell aufbereitet und strukturiert anzeigen sind, Prüfergebnisse nachvollziehbar dokumentieren sowie durch Fachanwender ohne Programmierung konfigurier- und fortschreibbare Prüfassistenten ermöglichen. Diese Prüfassistenten müssen für fachlich unterschiedlichste Prüfgegenstände geeignet sein, organisationsweit bereitgestellt und im Rahmen kollaborativer Bearbeitungsprozesse genutzt werden können. Hinzu treten die in den Vergabeunterlagen näher bestimmten Anforderungen an Informationssicherheit, Hosting und Datenverarbeitung. Kennung des Verfahrens: c60c34e0-a937-481c-b816-241b534ddd90 Interne Kennung: BEK-2026-0075 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software Zusätzliche Einstufung (cpv): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Heidestraße 15 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10557 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Beschaffung von Codefy Hybrid AI Beschreibung: Codefy Hybrid AI® - Plattform - Lizenzen - technische Einrichtung und Betrieb - kundenspezifische Konfiguration und Anpassung Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software Zusätzliche Einstufung (cpv): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich max. dreimal um weitere 12 Monate, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird. 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Heidestraße 15 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10557 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 Abs.1 bis 3 GWB gilt weiter: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. 2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. 3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante- Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes 6. Ergebnisse Direktvergabe : Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist Sonstige Begründung: Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 6 VgV an die Codefy GmbH zu vergeben. Der Auftraggeber ist nach Durchführung einer Markt- und Alternativenanalyse der Auffassung, dass der Auftrag zum maßgeblichen Zeitpunkt nur durch die Codefy GmbH erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht. Der Auftraggeber hat in einem Proof of Concept die Softwarelösung Codefy Hybrid AI® für die Prüfung komplexer Vergabeunterlagen in einigen Niederlassungen bereits erfolgreich eingesetzt. Der PoC Concept begründet die Verfahrenswahl nicht selbst, bestätigt jedoch die grundsätzliche Eignung der Lösung für die vorgesehenen Anwendungsfälle bestätigt. Im PoC durch die Fachanwender entwickelte Prüfassistenten sind auf die Codefy- Technologie ausgerichtet. Der Auftraggeber hat den Beschaffungsbedarf anhand auftragsbezogener (Mindest-) Anforderungen konkretisiert. Die Leistungsparameter beruhen ausschließlich auf dem objektiven Beschaffungsbedarf. Erforderlich ist insbesondere eine integrierte Analyseinfrastruktur, die es Fachanwendern ermöglicht, individuelle Prüfassistenten für rechtliche, technische und wirtschaftliche Prüfungsthemen im Kontext der Umsetzung komplexer Infrastrukturprojekte eigenständig zu erstellen, fortzuschreiben und niederlassungsübergreifend verfügbar zu machen. Die Prüfassistenten müssen regelbasierte Analyseverfahren innerhalb eines nachvollziehbaren und durch die Fachanwender kontrollierbaren Prüfprozesses beinhalten. Nach der Marktanalyse erfüllt allein die Softwarelösung der Fa. Codefy sämtliche zwingenden Leistungsmerkmale. Die Plattform verbindet regelbasierte Analyseverfahren mit speziellen sprachmodellgestützter Kontextanalyse und ist insbesondere auf die Analyse komplexer rechtlich und technisch geprägter Entscheidungs- und Prüfungsprozesse ausgerichtet. Die Codefy Technologie ermöglicht dabei insbesondere die für den Auftragsgegenstand unverzichtbare fachanwenderseitige Konfiguration und Anpassung digitaler Prüfassistenten für konkrete rechtliche, technische und wirtschaftliche Risiko-, Vertrags- und Vergabeprüfungen. Vernünftige Alternativen oder gleichwertige Ersatzlösung stehen nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit einer losweisen oder getrennten Vergabe der Leistungsbestandteile wurde geprüft. Insbesondere sind weder eine Kombination mehrerer Softwarelösungen oder eine getrennte Beschaffung von Leistungsanteilen (z.B. Basissoftware und Konfigurationsleistungen) geeignet, Gleichwertigkeit herbeizuführen. 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0000 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Codefy GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0001 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: CON-0001 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156 Postanschrift: Heidestraße 15 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10557 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: recht@autobahn.de Telefon: +49 30 640964911 Internetadresse: https://www.autobahn.de Profil des Erwerbers: https://vergabe.autobahn.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Registrierungsnummer: N.N. Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 94990 Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156 Postanschrift: Heidestr. 15 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10557 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: recht@autobahn.de Telefon: +49 30 640964911 Internetadresse: https://www.autobahn.de/ Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Codefy GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen Registrierungsnummer: USt-ID: DE326212642 Postanschrift: Bienenstraße 5 Stadt: Heidelberg Postleitzahl: 69117 Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125) Land: Deutschland Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Gewinner dieser Lose: LOT-0000 8.1. ORG-7006 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 615d5e0a-d864-4fbe-a0c9-07f748ae6e39-01 Hauptgrund für die Änderung : Korrektur Beschaffer Beschreibung : Offizielle Bezeichnung (BT500) korrigiert 10.1. Änderung Abschnittskennung: ORG-7001 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 99ad3aa0-62a8-43aa-afbf-c06dfc2451f9 - 01 Formulartyp: Vorankündigung Direktvergabe Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Unterart der Bekanntmachung: 25 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 08:41:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 174/2026 Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026 Referenzen: https://vergabe.autobahn.de https://www.autobahn.de https://www.autobahn.de/ https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-622694-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de