Ausschreibung: Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037 - DEU-Berlin Datenaufbereitung Datenerhebung und -zusammentragung Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Wirtschaftsforschung Dokument Nr...: 622567-2026 (ID: 2026090907584546597) Veröffentlicht: 09.09.2026 * DEU-Berlin: Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037 2026/S 174/2026 622567 Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037 OJ S 174/2026 09/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037 Beschreibung: In den vergangenen fast 20 Jahren seit Gründung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen, Marktstrukturen, Wertschöpfungsketten und Herausforderungen für die KKW grundlegend verändert. Kaum eine Branche ist von den Auswirkungen durch den Wandel von Transformation, Plattformökonomie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz so stark betroffen wie die KKW mit Auswirkungen u.a. auf kreative Produktion, Distribution und Rechteverwertung. Die kommenden Jahre werden durch weitere tiefgreifende technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche geprägt sein. Digitalisierung (insb. Künstliche Intelligenz), Nachhaltigkeit und neue Formen der Publikumseinbindung sind zu den zentralen Treibern der Veränderung geworden. Nach fast 20 Jahren ist es daher an der Zeit einerseits Bilanz zu ziehen, und andererseits den Blick nach vorne zu richten und Grundlagen für strategische Handlungsoptionen zu schaffen. Um den weiteren Strategieprozess evidenzbasiert führen zu können soll eine qualitative und quantitative Grundlagenstudie zur Zukunftsprojektion für die KKW in Auftrag gegeben werden. Die letzte Grundlagenstudie Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur und Kreativwirtschaft, ebenfalls erstellt im Auftrag des BMWE, stammt aus dem Jahr 2009. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben. Es geht darum, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu entwickeln. Die Studie Kultur und Kreativwirtschaft 2037 (Arbeitstitel) soll mit Hilfe zukunftsorientierter und prognostizierter Szenario-Analysen ein Fundament für eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Für eine Zukunftsprojektion bis 2037 ist daher entscheidend, nicht allein bestehende Wachstumsverläufe fortzuschreiben, sondern strukturelle Brüche, neue Wertschöpfungslogiken und disruptive technologische Entwicklungen systematisch in die Prognose einzubeziehen. Als Grundlagen sind hier die Projektionen der Bundesregierung zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum angemessen zu berücksichtigen. Die Studie soll ein wissenschaftliches Fundament für die strategische Weiterentwicklung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung schaffen und dabei insbesondere eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Die Strategie richtet sich perspektivisch an Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie an die Akteure der Kultur und Kreativwirtschaft selbst, die gemeinsam die Weichen für ein nachhaltiges, innovatives und wirtschaftlich starkes Kreativökosystem der nächsten Generation stellen wollen. Kennung des Verfahrens: cc67b8d7-5d79-40c8-ba47-2d911423d5de Interne Kennung: 17104/004-26#033 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 79311400 Wirtschaftsforschung, 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung, 72312100 Datenaufbereitung 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Betrug: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Zahlungsunfähigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037 Beschreibung: In den vergangenen fast 20 Jahren seit Gründung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen, Marktstrukturen, Wertschöpfungsketten und Herausforderungen für die KKW grundlegend verändert. Kaum eine Branche ist von den Auswirkungen durch den Wandel von Transformation, Plattformökonomie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz so stark betroffen wie die KKW mit Auswirkungen u.a. auf kreative Produktion, Distribution und Rechteverwertung. Die kommenden Jahre werden durch weitere tiefgreifende technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche geprägt sein. Digitalisierung (insb. Künstliche Intelligenz), Nachhaltigkeit und neue Formen der Publikumseinbindung sind zu den zentralen Treibern der Veränderung geworden. Nach fast 20 Jahren ist es daher an der Zeit einerseits Bilanz zu ziehen, und andererseits den Blick nach vorne zu richten und Grundlagen für strategische Handlungsoptionen zu schaffen. Um den weiteren Strategieprozess evidenzbasiert führen zu können soll eine qualitative und quantitative Grundlagenstudie zur Zukunftsprojektion für die KKW in Auftrag gegeben werden. Die letzte Grundlagenstudie Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur und Kreativwirtschaft, ebenfalls erstellt im Auftrag des BMWE, stammt aus dem Jahr 2009. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben. Es geht darum, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu entwickeln. Die Studie Kultur und Kreativwirtschaft 2037 (Arbeitstitel) soll mit Hilfe zukunftsorientierter und prognostizierter Szenario-Analysen ein Fundament für eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Für eine Zukunftsprojektion bis 2037 ist daher entscheidend, nicht allein bestehende Wachstumsverläufe fortzuschreiben, sondern strukturelle Brüche, neue Wertschöpfungslogiken und disruptive technologische Entwicklungen systematisch in die Prognose einzubeziehen. Als Grundlagen sind hier die Projektionen der Bundesregierung zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum angemessen zu berücksichtigen. Die Studie soll ein wissenschaftliches Fundament für die strategische Weiterentwicklung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung schaffen und dabei insbesondere eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Die Strategie richtet sich perspektivisch an Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie an die Akteure der Kultur und Kreativwirtschaft selbst, die gemeinsam die Weichen für ein nachhaltiges, innovatives und wirtschaftlich starkes Kreativökosystem der nächsten Generation stellen wollen. Interne Kennung: 17104/004-26#033 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 79311400 Wirtschaftsforschung, 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung, 72312100 Datenaufbereitung 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: A - Wissenschaftliche Studien/ Gutachten/ Analysen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft B - Praxisnahe Beratungs- und Strategievorhaben zur Entwicklung von Zukunftsprojektionen und praxisorientierten Handlungsempfehlungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen. Anforderungen an Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen): - Es sind je Referenzbereich (A + B) mindestens zwei Referenzen einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. - Dieselbe Unternehmensreferenz kann auch für beide Referenzbereiche aufgeführt werden, sofern der Bieter die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Referenzbereich hinreichend klar darlegt. Insgesamt sind jedoch mindestens zwei unterschiedliche Referenzaufträge anzugeben. - Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche Leistungen erbracht worden sind. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder beiden der oben genannten Referenzbereiche. Sortierung und Prüfung - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber kann die Referenzen auch durch die Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Ansprechpartnern inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: sofern zutreffend Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck). Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: sofern zutreffend Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualitative Zuschlagskriterien Beschreibung: Die qualitativen Zuschlagskriterien untergliedern sich in: - Personal - Kernteam (Gewichtung 20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - Arbeitsorganisation und -abläufe (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - Umsetzungskonzept (70%) mit Unterkriterien Arbeitspaket 1: Projektkonzeption und Untersuchungsdesign (20%), Arbeitspaket 2: Datenerhebung und Analyse sowie Entwicklung von Projektionen und Zukunftsszenarien (30%), Arbeitspaket 3: Entwicklung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen sowie Erstellung des Entwurfs des Abschlussberichts (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 60 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Der Tagessatz beinhaltet alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. - Der vorgegebene Ansatz zum Aufwand im Preisblatt ist dem Angebot zwingend zugrundzulegen. Über- und Unterschreitungen führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: - Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 40 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/09/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments. html?id=888857 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=888857 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 07/10/2026 14:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund. de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Registrierungsnummer: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle Stadt: Berlin Postleitzahl: 10115 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland Kontaktperson: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de Telefon: 0000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +4902289499-0 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a5817d7-93b4-4e27-b507-b380a3e12c5d - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/09/2026 18:17:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 174/2026 Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026 Referenzen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=888857 https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=888857 http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-622567-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de