Ausschreibung: Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens - DEU-Potsdam Arzneimittel Dokument Nr...: 622246-2026 (ID: 2026090907563146458) Veröffentlicht: 09.09.2026 * DEU-Potsdam: Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens 2026/S 174/2026 622246 Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens OJ S 174/2026 09/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Lieferleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. E-Mail: FP_Open-House@NORDOST.AOK.DE Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Kennung des Verfahrens: 52383e48-d464-4069-907a-6788c69faf3b Interne Kennung: 260908_OH FAM NOST_95_GW Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MMP6L# Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Brivaracetam Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular Verfahrensinformation . Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.11.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Als Einreichungsfrist der Angebote gilt immer der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.10.2026). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege- nordost. Interne Kennung: 1 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/11/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 0 Woche Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 05/08/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3) Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Teduglutid Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular Verfahrensinformation . Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.11.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Als Einreichungsfrist der Angebote gilt immer der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.10.2026). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege- nordost. Interne Kennung: 2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/11/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 0 Woche Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 05/08/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3) Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Testosteron (nur Dosiergel) Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular Verfahrensinformation . Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.11.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Als Einreichungsfrist der Angebote gilt immer der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.10.2026). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege- nordost. Interne Kennung: 3 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/11/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L /documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 0 Woche Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 05/08/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3) Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Registrierungsnummer: DE275390265 Postanschrift: Brandenburger Straße 72 Stadt: Potsdam Postleitzahl: 14467 Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland Kontaktperson: Arzneimittelversorgung E-Mail: FP_Open-House@NORDOST.AOK.DE Telefon: +49 800265080-40198 Fax: +49 800265080-49441 Internetadresse: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-nordost Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3) Registrierungsnummer: t:022894990 Postanschrift: Villemombler Str. 76 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53123 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4020b079-fba1-4391-bd72-1166aa2330e2 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 09:30:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 174/2026 Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026 Referenzen: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-nordost https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMP6L/documents http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-622246-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de