Ausschreibung: Deutschland Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen - DEU-Mannheim Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Technische Planungsleistungen Dokument Nr...: 621701-2026 (ID: 2026090907503845936) Veröffentlicht: 09.09.2026 * DEU-Mannheim: Deutschland Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen 2026/S 174/2026 621701 Deutschland Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen OJ S 174/2026 09/09/2026 Bekanntmachung der Auftragsänderungen Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH E-Mail: vergabe@rnv-online.de 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen Beschreibung: Planungsleistungen in Bereich der Verkehrsanlagen in Gleisnetz in Ludwigshafen Kennung des Verfahrens: a9f4ddb8-a62b-4ecb-a04d-fd18fd47dbf3 Interne Kennung: 007-25-EK7 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Zusätzliche Einstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Ludwigshafen am Rhein Postleitzahl: 67065 Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU sektvo - 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen Beschreibung: Planungsleistungen in Bereich der Verkehrsanlagen in Gleisnetz in Ludwigshafen Interne Kennung: 007-25-EK7 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Zusätzliche Einstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen 5.1.2. Erfüllungsort Stadt: Ludwigshafen am Rhein Postleitzahl: 67065 Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34) Land: Deutschland 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein- Neckar-Verkehr GmbH Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar- Verkehr GmbH Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Rhein- Neckar-Verkehr GmbH Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 38 500,38 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0000 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Angebot: Kennung des Angebots: TW Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Wert des Angebots: 38 500,38 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 007-25-EK7 Titel: Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen Datum des Vertragsabschlusses: 25/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH 7. Änderung 7.1. Änderung Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 341531-2025 Identifikator des geänderten Vertrags: 007-25-EK7 Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Beschreibung: Der bestehende Ingenieurvertrag wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens vergeben. Gegenstand des Vertrages sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen. Im weiteren Planungsverlauf hat sich der Bedarf für zusätzliche Planungsleistungen für die Anschlussgleise vor und hinter der bereits beauftragten Gleiskonstruktionen ergeben. Diese Leistungen waren in dieser Form im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die zusätzlichen Planungsleistungen stehen jedoch in einem unmittelbaren technischen und funktionalen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Planungsleistungen. Die Anschlussgleise bilden gemeinsam mit der bereits geplanten Gleiskonstruktion eine zusammenhängende Verkehrsanlage. Zwischen den Planungsabschnitten bestehen insbesondere hinsichtlich der Trassierung, der Achs- und Gradientenführung, der geometrischen Ausbildung, der Übergangspunkte sowie der technischen und konstruktiven Randbedingungen wesentliche Schnittstellen. Aus fachlicher und technischer Sicht ist daher eine durchgängige und einheitlich abgestimmte Planung der Gesamtanlage erforderlich. Der bestehende Auftragnehmer verfügt bereits über die erforderlichen Planungsgrundlagen, Kenntnisse der örtlichen und technischen Randbedingungen sowie über die Kenntnis der bisherigen Planungsentscheidungen. Die erforderliche Koordination und Abstimmung zwischen der Gleiskonstruktion und den Anschlussbereichen kann dadurch unmittelbar innerhalb eines Planungsauftrags erfolgen. Änderungen oder Anpassungen in einem Planungsabschnitt können ohne zusätzliche Schnittstellen und ohne zeitaufwändige Abstimmung zwischen verschiedenen Planungsbüros in den jeweils anderen Planungsabschnitt übernommen werden. Eine separate Ausschreibung und Beauftragung der zusätzlichen Planungsleistungen würde demgegenüber zu einer Aufteilung der technisch zusammenhängenden Planungsleistungen auf verschiedene Auftragnehmer führen. Dies würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und eine umfassende Abstimmung der bereits erstellten bzw. in Bearbeitung befindlichen Planung mit der neu zu erstellenden Planung erfordern. Hierdurch entstünden zusätzliche Koordinations- und Abstimmungsaufwände sowie ein erhöhtes Risiko von Planungswidersprüchen, Anpassungserfordernissen und daraus resultierenden Terminverzögerungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Aufgrund der engen technischen Verzahnung der Leistungen würde die Beauftragung eines weiteren Planers zu erheblichen zusätzlichen Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie zu einem erhöhten Risiko von Planungsanpassungen und Verzögerungen führen. Zudem müssten bereits vorhandene Planungsgrundlagen erneut aufbereitet und vermittelt werden. Dies wäre mit einem zusätzlichen Aufwand und entsprechenden Mehrkosten für den Auftraggeber verbunden. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs steht dies nicht im Verhältnis zu den anrechenbaren Kosten. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind damit dem Grunde nach erfüllt, da die zusätzlichen Leistungen tatsächlich erforderlich geworden und im ursprünglichen Vergabeumfang nicht enthalten waren und der Wechsel des Auftragnehmers aufgrund der dargestellten technischen und wirtschaftlichen Gründe mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Der Gesamtcharakter des Auftrags ist nicht verändert, die dort vorgesehene Wertgrenze bzgl. des ursprünglichen Auftragswertes wird eingehalten. Die Nachtragsbeauftragung des bereits tätigen Auftragnehmers ist somit gegenüber einer erneuten Ausschreibung der zusätzlichen Planungsleistungen sachgerecht. Sie gewährleistet eine einheitliche Trassierung und Planung der Gesamtanlage, eine effiziente Koordination der technischen Schnittstellen sowie eine wirtschaftliche und termingerechte Fortführung der Planung. 7.1.1. Änderung Beschreibung der Änderungen: Auftragserweiterung um 38.500,38 Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: RES-0000 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Registrierungsnummer: DE213122348 Postanschrift: Möhlstrasse 27 Stadt: Mannheim Postleitzahl: 68165 Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabemanagement E-Mail: vergabe@rnv-online.de Telefon: +496214651730 Fax: +496214653111 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Organisation, die den Auftrag unterzeichnet 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Registrierungsnummer: DE151555059 Postanschrift: Hanauer Landstraße 211 Stadt: Frankfurt am Main Postleitzahl: 60314 Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland E-Mail: frankfurt@schuessler-plan.de Telefon: 0721384171 Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0000 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Registrierungsnummer: DE811469974 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: 0721 926-8730 Fax: 0721 926-3985 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 13ecbdd4-8700-496b-b0f6-70fa7c0a5229 - 01 Formulartyp: Auftragsänderung Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen Unterart der Bekanntmachung: 39 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 11:22:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 174/2026 Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de