Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Schorndorf Fernmeldedienste Dokument Nr...: 717913-2023 (ID: 2023112709084852614) Veröffentlicht: 27.11.2023 * DE-Schorndorf: Fernmeldedienste 2023/S 228/2023 717913 Zuschlagsbekanntmachung Konzession Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Schorndorf Postanschrift: Am Marktplatz 1 Ort: Schorndorf NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis Postleitzahl: 73614 Land: Deutschland E-Mail: [6]breitband-schornbach@menoldbezler.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.schorndorf.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Schornbach der Stadt Schorndorf nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2246 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 64200000 Fernmeldedienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt Schorndorf beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken (nachfolgend Gigabit-RR) vom 15.09.2020 gestellt sowie der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die Grauen Flecken im Stadtteil Schornbach der Stadt Schorndorf über ein Gigabit-Netz zu erschließen. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Schorndorf beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Schornbach durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend Gigabit-RL) vom 26.04.2021 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken (nachfolgend Gigabit-RR) vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die Grauen Flecken im Stadtteil Schornbach der Stadt Schorndorf über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende NGA-Breitbandinfrastruktur auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung zu planen, errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu markt-üblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle nicht ausreichend versorgte Teilnehmer zu gewährleisten. Zudem erklärt sich der Konzessionsnehmer bereit, an interessierte Drittanbieter entsprechende Dienstleistungen (u.a. Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie auch Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) bereitzustellen. Diese Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb eine zuverlässige Versorgung aller nicht ausreichend versorgten Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss hierzu alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen zur Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass der Tiefbauanteil minimiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Verlegearten sind im Netzplankonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen Wegebaulastträger abzustimmen. Erforderliche Zustimmungen sind bei diesem im Einzelfall einzuholen. Zudem sollen neue Trassenabschnitte möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet werden. Die Lage und Verlegeart der geplanten Trassen sind in Form von Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen. II.2.5)Zuschlagskriterien Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien: * Kriterium: Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke * Kriterium: Kürzester Zeitraum Gesamtfertigstellung ab Zuschlagserteilung * Kriterium: Service und Vertrieb * Kriterium: Günstigste Endkundenprodukte II.2.7)Laufzeit der Konzession Laufzeit in Monaten: 84 II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um Pflichtangaben. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde hier ein fiktiver Wert eingetragen. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 161-460055 Abschnitt V: Vergabe einer Konzession Bezeichnung des Auftrags: Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Schornbach der Stadt Schorndorf nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja V.2)Vergabe einer Konzession V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 24/07/2023 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Schorndorf GmbH Ort: Schorndorf NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis Postleitzahl: 73614 Land: Deutschland E-Mail: [9]breitband-schorndorf@menoldbezler.de Der Konzessionär ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.) Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1.00 EUR Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: (1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in ZifferI.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. (2) Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. 2. Stufe: Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Stufe: Schließlich wird anhand der vorgelegten Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Maßgeblich sind hier die Anzahl der teilnehmenden Anschlüsse und die Aktualität der Referenz. Für die Auswahl werden nur je drei Referenzen aus Betrieb und Ausbau eines Bewerbers berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die geplante Bewerberanzahl beträgt 3-5 Bewerber. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 Internet-Adresse: [10]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Land: Deutschland Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22/11/2023 References Visible links 6. mailto:breitband-schornbach@menoldbezler.de?subject=TED 7. http://www.schorndorf.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:460055-2022:TEXT:DE:HTML 9. mailto:breitband-schorndorf@menoldbezler.de?subject=TED 10. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de