Ausschreibungen und Aufträge: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten - DE-Berlin Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten Dokument Nr...: 674683-2022 (ID: 2022120515291150707) Veröffentlicht: 05.12.2022 * DE-Berlin: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 2022/S 234/2022 674683 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Postanschrift: Glinkastraße 24 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 10117 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln E-Mail: [6]zentrale-beschaffung@bafza.bund.de Telefon: +49 221-36734259 Fax: +49 221-36734664 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.bmfsfj.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Quantifizierungen zur Entwicklung einer Kindergrundsicherung Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_022 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 4 VgV die Quantifizierungen zur Entwicklung einer Kindergrundsicherung zu vergeben. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Berlin Hauptort der Ausführung: Berlin, Deutschlandweit II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Aufgaben im Einzelnen Der/Die gesuchte Auftragnehmer/Auftragnehmerin soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen: a) Daten recherchieren sowie eigene statistische Auswertungen vornehmen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen. Für die vorzunehmenden statistischen Auswertungen sind wenigstens die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), der Mikrozensus sowie SOEP- und PASS-Daten zu nutzen; weitere Datenbasen sollen recherchiert und können ergänzend einbezogen werden. Die Datenrecherchen und statistischen Auswertungen beziehen sich zum Beispiel auf die Anzahl der Familien differenziert nach Kinderzahl, Kindesalter, Paarfamilie und Getrennt-, Alleinerziehende usw., auf Familien und Einkommen(sverteilung), auf Familien und Erwerbstätigkeit der Haushaltsmitglieder, auf die Schätzungen der Inanspruchnahme der bisherigen Leistungen (absolut und als Inanspruchnahmequote) und der zukünftigen Inanspruchnahme etc. b) Kostenschätzungen und Ex-Ante-Wirkungsanalysen durchführen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen. Die Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen sollen mittels eines Mikrosimulationsmodells mit einer repräsentativen Stichprobe der Bevölkerung als Datengrundlage durchgeführt werden. Im Modell soll das deutsche Steuer- und Transfersystem zum fortlaufend aktualisierten Rechtsstand abgebildet und die Interaktion von Leistungen berücksichtigt werden (Steuer-Transfer-Modell). Zudem sind die Schätzungen und Analysen sowohl ohne als auch mit Berücksichtigung von Arbeitsangebotseffekten durchzuführen. Dafür ist ein empirisch gestütztes und nach unterschiedlichen Familientypen differenzierendes Arbeitsangebotsmodell einzusetzen, mit dem Vorhersagen über das Arbeitsangebotsverhalten der Familienmitglieder gemacht werden können. Transferentzugsraten und Grenzbelastungen bezogen auf das Einkommen sind darzustellen, ebenso Mehr- und Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Eine zentrale Aufgabe des IMA-Prozesses besteht in der Festlegung des Einkommensbegriffs, der der Abschmelzung des Zusatzbetrags zugrunde liegen soll. Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen (einschließlich der Interaktion von Leistungen) müssen daher unterschiedliche Einkommensbegriffe berücksichtigen. c) Folge- und Wechselwirkungen aus der Interaktion staatlicher Leistungen und Regelungen jenseits der Kostenschätzungen und Wirkungsanalysen separat nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen. Zum Beispiel beeinflusst heute die Höhe der Regelbedarfe die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums und damit die Höhe der steuerlichen Freibeträge. Ferner können sich je nach Ausgestaltung der Kindergrundsicherung unterschiedliche Folgen für den Finanzmehrbedarf oder Einsparungen beispielhaft beim Arbeitslosengeld II (zukünftig Bürgergeld), Wohngeld, Unterhalt(svorschuss), BAföG sowie weiterer Sozialleistungen ergeben. Auch sind Auswirkungen auf Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge darzustellen. d) Berechnungen zur künftigen Höhe des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern durchführen und die Ergebnisse nutzer/-innenorientiert aufbereiten / darstellen. Es sollen verschiedene Berechnungen zu den einzelnen Bestandteilen des neu zu definierenden soziokulturellen Existenzminimums von Kindern auf Basis der EVS und gegebenenfalls weiterer Datenquellen nach den Vorgaben der Facharbeitsgruppe 5 durchgeführt werden. e) Mit den Facharbeitsgruppen zusammenarbeiten. Der Erfolg der Arbeitsgruppe Quantifizierung (Q) hängt maßgeblich von dem Vertrauen aller beteiligten Bundesministerien in die zur Verfügung gestellten Ergebnisse ab. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin muss daher - in einem fortwährenden Austausch mit der Facharbeitsgruppe Q - auch jenseits der Sitzungen der Facharbeitsgruppe Q - stehen, - die organisatorische (Terminabstimmung, Räumlichkeiten, Technik, Verpflegung usw.) und inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Facharbeitsgruppe Q übernehmen. Die Facharbeitsgruppe Q soll in 2023 fünfmal zusammenkommen, Tagungsort ist Berlin, - seine/ihre Ergebnisse, die eingesetzten Berechnungsmethoden und Datenbasen dokumen-tieren, erläutern und mit den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe Q abstimmen sowie ggfs. zu Schätzungen Dritter Stellung nehmen, - die Ergebnisse bei Bedarf in weiteren betroffenen Facharbeitsgruppen vorstellen, erläutern und mit den Arbeitsgruppenmitgliedern diskutieren, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Ergebnisse durchführen (z. B. Validierung durch Nutzung mehrerer Datenbasen) und dokumentieren, - in Abstimmung mit der Facharbeitsgruppe Q das Mikrosimulations- und ggfs. das Arbeitsangebotsmodell weiterentwickeln. f) Den Gesetzgebungsprozess begleiten Nach Abschluss der IMA KiGruSi (voraussichtlich Ende 2023) startet der Gesetzgebungsprozess auf Grundlage des Berichts der IMA KiGruSi. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin muss für den Gesetzgebungsprozess die benötigten Zahlen auf Basis ihrer bisherigen Berechnungen bereitstellen und gegebenenfalls mit aktualisierten Berechnungen begleiten. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Es besteht eine einjährige Verlängerungsoption bis 31.12.2025. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 112-315617 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2022_022 Bezeichnung des Auftrags: Quantifizierungen zur Entwicklung einer Kindergrundsicherung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 22/11/2022 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH Ort: Bonn NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 04.07.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ([9]www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ([10]www.evergabe-online.de) abgegeben werden. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/11/2022 References 6. mailto:zentrale-beschaffung@bafza.bund.de?subject=TED 7. http://www.bmfsfj.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:315617-2022:TEXT:DE:HTML 9. http://www.evergabe-online.de/ 10. http://www.evergabe-online.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de