Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Oldenburg Bewachungsdienste Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten Dokument Nr...: 668023-2022 (ID: 2022120209061143982) Veröffentlicht: 02.12.2022 * DE-Oldenburg: Bewachungsdienste 2022/S 233/2022 668023 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2009/81/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Oldenburg Nationale Identifikationsnummer: Postanschrift: Bremer Str. 69 Ort: Oldenburg Postleitzahl: 26135 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): BwDLZ Oldenburg (IUD) E-Mail: [6]bwdlzoldenburgbeschaffung@bundeswehr.org Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: [7]http://www.evergabe-online.de/ Elektronischer Zugang zu Informationen: [8]http://www.evergabe-online.de/ Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: [9]http://www.evergabe-online.de/ Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3)Haupttätigkeit(en) Verteidigung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: S0 060 Bewachung Marineschule Bremerhaven II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Marineschule Bremerhaven NUTS-Code DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 4 II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Abschluss eines Vertrages über die konventionell-gewerbliche Bewachungsdienstleistung in der Marineschule Bremerhaven für die Dauer von 4 Jahren, verlängerbar auf bis zu 7 Jahren, beginnend im Jahr 2024 II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 79713000 Bewachungsdienste, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen II.1.8)Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2)Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang: Abschluss eines Rahmenvertrages über die personelle Bewachung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehrliegenschaft Marineschule Bremerhaven in mehreren Wachfunktionen an allen Tagen im 12-Stunden-Schichtdienst inklusive Waffen und Funkgeräten II.2.2)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Mit Abschluss dieses Vertrages wird die Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3 Jahre vereinbart. Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe) II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.2.2024. Abschluss 31.1.2028 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Bedingungen für den Auftrag III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Keine III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)) III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit: III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung: III.2)Teilnahmebedingungen III.2.1)Persönliche Lage Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: + Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister+ Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens vonAusschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123,124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16) Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft (BAAINBw-B-V 047); Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandards sind die genannten Deckungssummen. a) für Personenschäden 1.500.000,00 , b) für Sachschäden 350.000,00 , c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 , d) für Vermögensschäden 15.000,00 Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können) III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: + Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird + Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015 , letzte Seite ausfüllen. + Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden + Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, für das ein Führungszeugnis vorliegt, das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie-und Handelskammer erhalten hat, das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt. - der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind. + Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung (Anhang 9)" Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Sind mehrere Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. Bei der Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau drei Referenzbescheinigungen einzureichen sind. Bei Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen! Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste, in anderen Fällen ist die Funktion der Auskunftsperson anzugeben. Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart IV.1.1)Verfahrensart Nichtoffen IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender Bewertungsmatrix vorgenommen: + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 5 Punkte; + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte; + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte; + Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte; + militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils ohne Waffe = 1 Punkt. Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche - ohne Berücksichtigung von Feiertagen). IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 6002388045-BwDLZ Oldenburg IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 9.1.2023 - 13:00 IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: Das Zeitfenster und die Terminvergabe für Ortsbesichtigungen wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Zum Ortstermin sind max. 3 Personen als Vertreter des Bieters zugelassen. Der Bieter hat in der Liegenschaft einen Ortstermin wahrzunehmen. Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität und Preis. z. B. Wachkategorie B - personelle Wachleistung (B4) Gewichtung = 40 % Preis und 60% Qualität Maximale Punktzahl 1000 Punkte. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf [10]www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit ([11]www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf [12]https://www.evergabe-online.info bereit. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Postanschrift: Villemomblerstraße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht [14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit [15]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.11.2022 References 6. mailto:bwdlzoldenburgbeschaffung@bundeswehr.org?subject=TED 7. http://www.evergabe-online.de/ 8. http://www.evergabe-online.de/ 9. http://www.evergabe-online.de/ 10. http://www.evergabe-online.de/ 11. http://www.lv-cockpit.de/ 12. https://www.evergabe-online.info/ 13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html 15. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de